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  • GERICHTSTERMIN Verhandlungen VG Freiburg 17.10.17: 17. Oktober 2017

Autor Thema: GERICHTSTERMIN Verhandlungen VG Freiburg 17.10.17  (Gelesen 6140 mal)

  • Beiträge: 890
Gerichtstermine Verhandlungen VG Freiburg 17.10.17
Rundfunkbeitrag
 
  9:45

10:30

11:15


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2017, 15:00 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Kläger sollten über die aktuelle Entwicklung am BVerfG und Rechtsprechung am BVerwG informiert werden (z.B. Infoblatt).
Das Gericht kann nur über eine anhängige Klage z.B. in der Klagebegründung oder in einer mündlichen Verhandlung vom Kläger über die aktuelle Entwicklung am BVerfG und Rechtsprechung am BVerwG informiert werden. dazu wären ein Antrag auf Ruhen und ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens möglicherweise von Vorteil.

Aktuell auch hierzu:
VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg156304.html#msg156304


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 14:38 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 890
Verhandlungen Freiburg 17.10.17

Erste Verhandlung

Anwesend SWR-Vertreter Herr R

Ein Zuschauer


Beginn 9:45

Richterin eröffnet die Verhandlung. Stellt die Anwesendheit fest. Klägerin ist nicht anwesend. Richterin will noch 15 Minuten warten. Vielleicht erscheint die Klägerin noch.
Zuschauer meldet sich, und erwähnt, dass die Klägerin nicht erscheinen wird, da sie mit einem Bandscheibenvorfall Zuhause im Bett liegt. Zuschauer hat im Auftrag der Klägerin Schriftsätze die er übergeben möchte. Richterin akzeptiert. Zuschauer legt die Schriftsätze in über 20 Stücken der Richterin und dem SWR-Vertreter vor. Richterin überfliegt kurz, und beschließt dann eine 15 minütige Pause, in der sie in ihr Büro enteilt.
Richterin erscheint wieder, sie hätte kurz durchgeschaut. Der SWR-Vertreter gleichermaßen. Richterin stellt nun die Anträge, die Bescheide aufzuheben. SWR lehnt ab. Richterin erklärt die Schriftsätze genauestens zu prüfen. Ein Beschluss geht dann schriftlich zu.

Schriftsätze die überreicht wurden.

Auszug Jahresübersicht 2017 Bundesverfassungsgericht
- Kopie Beschlüsse Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Schreiben des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.09.2017 zur aktuellen Situation der abgegebenen Verfassungsbeschwerden zum Thema  Rundfunkbeitrag
- Kopie Verfügung LG Tübingen Vorlage an den EUGH.
- Auszug - Fragen des Bundesverfassungsgerichtes
- Kopie Schreiben Verwaltungsgericht Göttingen
-  Antwort des SWR vom 28.2.2017 auf damaligen Fragenkatalog der Klägerin
  Vorlage EuGH S.2 Landgericht Tübingen
Entscheidung des VG Gera vom 6.Mai 2004 5E 71/04


Ende der Verhandlung.



10:30  Zweite Verhandlung ist wegen Terminverschiebung der Klägerin gestrichen





3 Verhandlung                                                                                                                                           

Beginn 11:15

Inzwischen noch 5 Zuschauer dazugekommen
Eine Klägerin die mit ihrem Ehemann erscheint. Es geht um 2 Festsetzungsbescheide gegen die erfolglos Widerspruch erhoben wurde.
Nach der Prozessordnung müssen erstmal Klageanträge gestellt werden, die scheinbar noch gar nicht erhoben wurden. Um dann im weiteren die Aufhebung der Bescheide zu beantragen. Richterin stellt nun formal die Anträge. Der SWR weist wie immer zurück. Der Kläger erklärt nun seinen speziellen Fall, den ich so auch noch nicht gehört habe. Er lebt mit seiner Ehefrau bei Schiltach im tiefsten Schwarzwald auf einem alten Bauernhof. Vollkommen ohne Strom, und dazu in einem absoluten Funkloch. Dies wurde dem SWR schon per Post, per Mail, telef. mitgeteilt, und um Überprüfung dieser außergewöhlichen Wohnsituation gebeten. Leider keine Reaktion des SWR.
Richterin frägt nach wie das altägliche Leben gemeistert wird. Kläger erklärt, wir haben zwar ein Auto, und haben da auch ein Radio drin, er würde gerne Deutschlandfunk hören( hätte er wahrscheinlich besser nicht sagen sollen), aber dies wäre durch den Beitrag den er für seinen mehrere Kilometer entfernten Betrieb zahlen müsste abgegolten. Was der SWR-Vertreter auch bestätigt. Ansonsten kochen sie mit Gas, heizen mit Holz, gelesen wird mit einer Stirnlampe, oder bei Kerzenschein, und die Wäsche wird in seinem Betrieb gewaschen, wo eine Waschmaschine steht. Es besteht eine Festnetzleitung für ein Telefon. Noch in Analogtechnik. Er hätte ein Notstromaggregat das mit Benzin betrieben wird, um diverse Werkzeuge, Bohrmaschine, Kreissäge etc. zu betreiben. Aber nicht um einen Fernseher zum laufen zu bringen. Richterin wendet nun ein, es gibt ja Batteriebetriebene Radios. Kläger aber der hat keinen Empfang. Richterin: und wie ist es mit Handys. Klägerin: die Leute haben hier keinen Empfang und müssen 500m weiter, wenn sie telef. wollen. Richterin: und nach Fernsehempfangsmöglichkeit haben sie sich mal erkundigt. Kläger das funktioniert hier nicht, und Kabel haben wir nicht. SWR: es geht hier auch gar nicht darum, ob bei Ihnen Strom ist, oder nicht, man kann ja auch durch ein Batteriebetriebenes Radio empfangen, es geht um die Frage ob die Möglichkeit besteht ( hier wird es jetzt langsam grenzwertig an Irrsinnigkeit was der SWR auftischt), Klägerin das kann wohl nicht sein, für die „Möglichkeit“ zu zahlen. SWR: und das kein Mitarbeiter bisher vor Ort war, rührt daher, das wir bisher den Aufwand gescheut haben, und es wird vermutlich auch keiner hingeschickt werden. ( In einer länger zurückliegenden Verhandlung erklärte ein damals anderer SWR-Vertreter, das so ein Sachverhalt durchaus überprüft werden kann. Der SWR hat es scheinbar nicht mehr nötig, solche speziellen Fälle zu befreien. Man ist sich seiner Sache auch durch die Mithilfe der VG sehr sicher)
Der Kläger trägt seine Argumente übrigens vorbildlich vor. Sucht auch immer wieder das Gespräch mit dem SWR-Vertreter, der meistens vor sich hin start, wie wenn er nur Gast in dem Theater wäre. Eine Mischung aus Arroganz und Hilflosigkeit. Richterin kommt ihm jetzt zu Hilfe, es wäre halt doch so, das man für die bloße Möglichkeit Rundfunk zu hören den Beitrag entrichten muss, das wäre so gesetzlich geregelt. Dann mutet ihnen der Gesetzgeber zu, das sie nahezu überall über Sattelit empfangen können. Wenn sie allerdings sagen, das möchte ich nicht, das steht ihnen frei. Aber sie können sich mit diesem Argument nicht der Rundfunkbeitragspflicht entziehen. Ich kann es durchaus nachvollziehen aus ihrer Sicht, aber so ist im Moment die geseztliche Regelung. Wenn sie jetzt eine Zweitwohnung irgendwo hätten, müssten sie für diese auch den vollen Betrag zahlen. Dies wurde auch schon angegriffen, der Laie sagt hier, Moment: ich kann ja nicht an zwei Orten gleichzeitig sein, aber auch das hat der Überprüfung durch das Gericht standgehalten. Und sie sagen ja selbst, sie haben ein Notstromaggregat, und sie sagen, sie haben ein Autoradio, und damit auch Empfang. Kläger: ist das Autoradio nicht durch die Betriebsstätte abgegolten. Richterin:darum geht es in dem Moment nicht, sondern darum das sie empfangen können. Kläger möchte nun wissen, warum er für die Betriebsstätte und privat bezahlen muss.SWR erklärt: das die Betriebsstätte nichts mit der privaten Wohnung zu tun hat. Kläger erwähnt nun das BVerfG dessen Eingaben er genau verfolgen würde. Richterin bestätigt dies, und bezeichnet eine baldige Entscheidung als die wohl nervenschonenste Variante. Es gäbe auch in der Stadt viele Leute die sagen, ich will kein Fernsehen und kein Internet, und sind seit 2013 trotzdem verpflichtet diesen Beitrag zu zahlen. Kläger zu Richterin: sie motivieren mich jetzt geradezu mit meinem Fall bis vor das BVerfG zu gehen. Damit die gesetzliche Regelung mehr Ausnahmezustände zulässt. Richterin: das steht ihnen alles offen, ich kann ihnen nur sagen, wir haben die Verhältnisse auf ihrem Grundstück erörtert. Sie haben selbst gesagt, das Radioempfang dort möglich ist, und das reicht leider schon. Und ob sie das nützen oder nicht ist unerheblich. ( Dies war mein Hinweis am Anfang, der Kläger hätte das mit dem Autoradio und auch noch Empfang nie erwähnen dürfen. Soll doch der SWR erstmal kommen und das Gegenteil beweisen). Leider dumm gelaufen. SWR-Vertreter: Aus den Akten ging das nicht genau hervor, wie die Empfangsmöglichkeit ist, aber nach dem was ich jetzt gehört habe ( ist ja klar, nachdem die Richterin im das geradezu in den Mund gelegt hat, wird er schlecht was anderes sagen) trifft sie die volle Beitragslast. Richterin: nachdem was sie gehört haben, können sie jetzt noch die Klage zurückziehen, und sie würden 2/3 der Gerichtskosten sparen. Kläger: ich habe etwas technisch nicht verstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, außer unter Tage, wo es einen Ort geben soll, wo man dauerhaft keinen Empfang hat. Ich glaube nicht, das das juristisch den guten Sitten entspricht, und ich glaube das vom BVerfG das nicht haltbar sein wird. Kläger an den SWR: gibt es da keinen Spielraum? SWR: ich hatte ihnen gesagt, ich hab diesen Spielraum nicht, ich kann es nur ganz oder gar nicht gewähren. Entweder sie zahlen den vollen, oder gar keinen Betrag. Nun wird es immer emotionaler. Der Kläger kocht, und ist kurz vor einem Wutausbruch. Der SWR wenn sie eine andere Rechtsauffassung haben, müssen sie einen anderen Weg beschreiten. Der Kläger: ich möchte noch anmerken, sie haben 4 Menschen das Leben zur Hölle gemacht. Leute die vorrübergehend bei uns gewohnt haben, haben alle gleichzeitig diese Schreiben bekommen, Mahnungen über Mahnungen, da wird man wahnsinnig. Das ist eine Arroganz der Macht, das ist unglaublich. Das gehört in die Presse. Bringt dann das Beispiel der Tochter, die sich in Regensburg angemeldet hat, aber weiter Mahnungen an ihre alte Adresse Zuhause erhält. Mich würde mal interessieren ob sie einen Vertrag mit der Post haben, alleine was das kostet, an Porto, Papier für die Bäume gefällt werden müssen. Richterin: sie haben das letzte Wort. Kläger spricht dann irgendwas von Bestechlichkeit des Gerichts, was in dem Moment bei der Richterin gar nicht gut ankommt, und entgegnet, da wäre ich aber sehr vorsichtig wenn ich von Bestechlichkeit rede. Kläger beschwichtigt dann gleich wieder, nachdem er gemerkt hat, das er zu weit gegangen ist. Richterin: vor Gericht muss man mit solchen Dingen vorsichtig sein. Kläger will noch einen Schriftsatz nachreichen, und bekommt Zeit bis zum 24.10. Die Richterin protokolliert, und unterbricht für 5 Minuten weil noch eine Sache geklärt werden muss. In der Zwischenzeit sprechen wir mit dem SWR-Vertreter. Ich frage ihn, wie es sein kann, das das Bundesverwaltungsgericht für Hostels bei fehlender Empfangsmöglichkeit vor kurzem festgestellt hat, das eine Beitragserhebung in solchen Fällen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre, jedoch der jetzige Kläger bei fehlender Empfangsmöglichkeit trotzdem sogar den vollen Beitrag bezahlen muss? SWR bezieht sich auf die Betriebsstättenabgabe, und dies hier sei eine private Sache. ( eine dümmere Ausrede hätte er nicht mehr bringen können) Das er vorher noch behauptet hatte, das der Beitrag mit dem Empfang des Autoradios verbunden ist, hatte er scheinbar in dem Moment ganz vergessen. Und betont dann noch lachend, das er dieses Urteil sowieso nicht nachvollziehen könne. Also, der SWR zweifelt das Bundesverwaltungsurteil vom 27.9.17 an. Ist ja kaum zu fassen, und mal was ganz neues. Richterin erscheint wieder, mit dem Hinweis das nach dem nachreichen der Schriftsätze nach dem 24.10 ein Beschluss ergeht. Ende der Verhandlung.




4 Verhandlung plötzlich dazugekommen die morgens noch gar nicht auf der Liste stand.

Beginn 12:15

Hier vertritt ein RA seine Mandantin

Richterin eröffnet die Verhandlung.
Klägerin wendet sich gegen 2 Festsetzungsbescheide, und einen Widerspruchsbescheid.
Richterin liest kurz aus der Klageschrift vor. Die Klägerin wendet unter anderem ein, das der Rundfunkbeitrag eine versteckte Steuer wäre.
Richterin stellt nun die Anträge, die Bescheide aufzuheben. SWR lehnt wie immer ab. Richterin spricht nun zum RA. Das ihm die Urteile des VGH bekannt seien, er aber diese Urteile so nicht teile.
RA geht nun auf die Klageschrift ein, in der er die Kommentare des Herrn Pagenkopf erwähnt, der sich kritisch zu den BVwG-Urteilen geäußert hat. Er geht nun auf das Rundfunkbeitragsverfahren ein, und bemängelt das eben in diesemThema die praktische Lösung nicht immer die gerechte Lösung ist. Und es gab auch durchaus schon BVerfG-Urteile wo vermeintlich praktikable Lösungen von diesem wieder gekippt wurden. Es wird wohl in diesem Fall auch so sein das eine Übergangszeit gewährt wird, und der Gesetzgeber hier im Falle der Rundfunkbeiträge eine gerechtere Lösung findet. Nicht umsonst hätte das BVerfG diesen Fragenkatalog erstellt. Die Zeiten wo das noch eine Rolle mit der Grundversorgung gespielt hat sind einfach vorbei, und der technische Fortschritt hat heute so ein Verfahren das diese Entwicklung in der Vergangenheit ignoriert hat, längst überholt. Der Anknüpfungspunkt mit der Typisierung kann nicht mehr aufrecht erhalten werden, und es muss hier mit einer echten Steuer ersetzt werden. Er wäre sich sicher, das hier das BVerfG dies in der jetzigen Form nicht mehr weiter bejahen würde. Es wird natürlich noch eine Weile dauern. Derzeit sind ja die Anhörungen im Gange. Er würde von daher dem Beklagten empfehlen das Verfahren ruhen zu lassen. Es würde dann eine Entscheidung irgendwie dann schon mal kommen.

Bisher der beste rhetorisch aufgebaute Vortrag eines RA den ich bisher gehört habe. Kurz und knackig wurde das wesentliche vorgetragen.

SWR: die Entscheidung steht noch in den Sternen. Und wichtig sind für ihn die bisher ergangenen Urteile.
Richterin: die Urteile sind ja bekannt. Sie würde auch die Ausführungen von Herrn Pagenkopf kennen. Die Bundesverwaltungsgerichtsurteile müssten zur Zeit herangezogen werden.

Ein Vorschlag seitens der Richterin an den RA die Klage zurückzuziehen erfolgt in diesem Fall nicht. Die zweite mir bis jetzt bekannte Verhandlung, wo dieser Vorschlag nicht erfolgt.

Ein Beschluss geht dann schriftlich zu.                                                                                                                       

Ende der Verhandlung.


Wir kamen nach der Verhandlung mit dem RA noch ins Gespräch. Er betonte nochmal das die bisherige Form des Beitrags über eine allgemeine Steuer (Haushaltsabgabe) ersetzt werden muss. In der auch Befreiungstatbestände enthalten sein müssen.
Einer vielfach auch im Forum geäußerten Meinung dies über Verschlüsselung der Programme, das der bezahlt wer gucken möchte, erteilte er eine klare Absage. Das wäre nicht machbar, und nicht Sinn der Lösung, und vom BVerfG so nicht erstrebenswert. Seine Visitenkarte vergaß er dann auch nicht, uns zu überreichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 22:58 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.457
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht !!

Insbesondere der Fall im Schwarzwald.
Wie weit kann denn die "Möglichkeit" zum Empfang gedehnt und wieviel "Möglichkeit" braucht es zur Beitragspflicht?
1. Meine Zimmerantenne empfängt nicht - Beitragspflichtig?
2. Meine Dachantenne empfängt nicht - Beitragspflichtig?
2. Meine Dachantenne empfängt nur ein Programm - Beitragspflichtig?
3. Meine Satellitenantenne empfängt 1000  Programm - Beitragspflichtig? Gleicher Beitrag wie in 2, obwohl ich 1000 mal mehr Vorteil habe?
4. Meine Dachantenne empfängt nicht. Ich könnte ja auf dem nächsten Berg eine Antenne installieren und einen Kilometer mit Kabel überbrücken - Beitragspflichtig?
5. Meine Dachantenne empfängt nicht. Ich könnte ja auf dem nächsten Berg eine Antenne installieren und einen Kilometer per Funk  im gebührenfreien Industrieband 868 MHz überbrücken - Beitragspflichtig?

Wieviel Aufwand wird mir zugemutet für die "Möglichkeit" zum Empfang?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht !!

Insbesondere der Fall im Schwarzwald.

Dem schließe ich mich an. Danke an Frühlingserwachen.

Trotz der Länge des Beitrags habe ich den 3. Fall ganz gelesen. Die Emotionen, die Wut und Verzweiflung des Klägers werden wohl nicht (seinem Wunsch entsprechend) in der Zeitung erscheinen, aber die Emotionen sind doch "zu Papier gebracht" bzw. auf dem Server gespeichert.

Wie wollen ARD und ZDF langfristig bestehen, wenn sie es sich mit immer mehr Menschen in Deutschland verderben?


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  • IP logged

S
  • Beiträge: 403
[...]
SWR: die Entscheidung steht noch in den Sternen. Und wichtig sind für ihn die bisher ergangenen Urteile.
Richterin: die Urteile sind ja bekannt. Sie würde auch die Ausführungen von Herrn Pagenkopf kennen. Die Bundesverwaltungsgerichtsurteile müssten zur Zeit herangezogen werden.
[...]

Es ist schon äußerst seltsam, wie sehr die Ansichten bzgl. einer Aussetzung des Verfahrens aufgrund der anhängigen Verfassungsbeschwerden je nach VG variieren (s.o. VG GÖ).

Das ist ja wie ein Lotteriespiel analog der Urteile des BVerwG (bei Hostels ist die Empfangsmöglichkeit neuerdings relevant, im privaten Bereich jedoch nicht).  ???


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Hier sollte man dann unbedingt erwähnen, dass - rein formal gesehen - die BVerwG-Entscheidungen eben NICHT bindend sind. Will man als VG davon abweichen - was ja aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit (Ihr da auf den billigen Plätzen: Hört auf, so laut zu lachen! :D) geht -, muss man das halt begründen und das jeweilige Rechtsmittel zulassen. Macht natürlich Arbeit...

Verbindlich sind nur Entscheidungen des BVerfG und des EuGH.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 21:33 von DJ_rainbow«
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Verbindlich sind nur Entscheidungen des BVerfG und des EuGH.
Nein und Ja, Nein in allen Punkten, welche dem Gesetzgeber auferlegt sind. Ja in Punkten, wenn dem Gesetzgeber Grenzen gezeigt werden. Ein Gericht hat vielleicht Einfluss drauf, wie eine Formulierung eines Gesetzes zu verstehen ist. Fehlt es im Gesetz und wird diese Lücke deshalb durch Richter geschlossen so wird dabei vom Richterrecht gesprochen, dass kann jedoch nicht so weit gehen, dass Sachen erfunden werden, welche das Gesetz nicht regelt. Vielleicht sollte es eine Grenze geben. Richterrecht ist zudem problematisch, weil Urteile keine Änderung des Gesetzestext machen, dass ist an sich Aufgabe der Gesetzgebung. Somit ist das was nicht im Gesetz selbst steht für einen Bürger nicht unmittelbar zugänglich. Vielleicht wäre es auch wichtig, dass sich Entscheidungen später auch im Gesetz sich wieder finden. Das ist nicht immer gegeben, oft landet es nur in Kommentaren, diese binden jedoch keinen Bürger, er muss diese nicht kennen. Normalerweise müssten Entscheidungen, welche Gesetze "ändern" entsprechend Eingang in diese finden.

Beim Rundfunk fehlt zum Beispiel die gesetzliche Definition von Grundversorgung, somit kann kein Bürger prüfen ob er über die Grundversorgung hinaus belastet wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, 17:55 von DumbTV«

  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Worauf ich an dieser Stelle hinauswollte:

Wenn das BVerfG oder der EuGH feststellt, dass die Wohnsteuer verfassungswidrig bzw. unionsrechtswidrig ist, hat kein VG mehr die Möglichkeit, etwas anderes zu behaupten. Aber es ist durchaus möglich, ein Urteil zu sprechen, das einem BVerwG-Urteil widerspricht.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Wenn das BVerfG oder der EuGH feststellt, dass die Wohnsteuer verfassungswidrig bzw. unionsrechtswidrig ist, hat kein VG mehr die Möglichkeit, etwas anderes zu behaupten.

Behaupten nicht, aber entsprechend begründen und damit einer vollständigen Neubewertung vorzulegen.
Es gibt Fälle, wo nach etwa 30 Jahren Gerichte ihre bis dahin ständige Rechtsprechung abgeändert haben.
Das kann natürlich ebenso auch beim Bundesverfassungsgericht als auch beim EuGH vorkommen. Schon aus dem Grund, dass sich Gesellschaften weiterentwickeln. Natürlich müsste die gesellschaftliche Entwicklung sich auch in Gesetzen abbilden. Vielleicht sollten somit bestimmte Gesetze, welche ein entsprechendes Alter haben, neu bewertet und gegebenenfalls angepasst oder auch aufgehoben werden.
Eine Vielzahl von Gesetzen wird der Nase lang beständig geändert (reformiert), andere jedoch nicht.
 
An dieser Stelle passiert vielleicht insgesamt zu wenig. Vielleicht gibt es auch für so eine Prüfung bereits zu viele Gesetze.
 
Urteile von Richtern finden Eingang in Kommentare und andere Richter begründen dann Ihre Entscheidungen unter Zuhilfenahme dieser. Jedoch finden sich Kommentare nicht zwangsläufig auch in Gesetzesänderungen wieder.
 
In Deutschland haben wir eine Kommentarkultur, welche der Bürger allgemein nicht wahrnimmt. Will der Bürger wissen, was ein Gesetz teilweise tatsächlich bedeutet, muss er dazu vielleicht Anwälte befragen.
 
Gesetze sind durch diese Kommentarkultur teilweise für Bürger nicht mehr verständlich. Also sie verstehen etwas anderes beim Lesen der Gesetze als der Jurist oder der Richter.

Es kann die Annahme getroffen werden: Je größer das Missverhältnis ist, desto gravierender das Verstehen der Urteile. -> Z.B. wenn ein Richter erklärt, dass "etwas" unbegründet ist, dann meint er damit sicherlich nicht, dass der Bürger keine Begründung geschrieben hat, sondern dass die Punkte, welche der Bürger in seiner Begründung geschrieben hat, nicht zu seinen zu prüfenden Punkten passen. Der Bürger sinngemäß an dem Prüfschema, welches der Richter anlegt, aber das der Bürger nicht zwingend kennt, vollständig vorbei geschrieben hat.


Würde der Bürger vor dem Schreiben das vom Richter später angewendete Prüfschema wissen und es entsprechende Beispiele geben, dann wäre es Ihm vielleicht leichter, auch eine für den Richter verständlichere Begründung zu seinen Prüfpunkten zu liefern.

Vielleicht braucht es ein Schulfach dazu.

Siehe u.a. auch unter
Manuskript zum Verwaltungsvollstreckungsrecht eines Richters Stand 10/2009
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17711.msg146511.html#msg146511
http://www.haakh-online.de/avr.php


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 21:00 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Der Kläger der 3 Verhandlung vom 17.10.17 hat mir sein Einverständnis zur Veröffentlichung mit Namen Adresse und Telef.Nr gegeben.

Ich werde alle Zeitungen, Institutionen usw. mit meinem Gerichtsprotokoll anschreiben, um vielen die es noch nicht wissen, einen Einblick in den alltäglichen Zwangsrundfunkbeitragswahnsinn zu geben, und die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die zum Helfer auserkoren wurde, diesen Irrsinn zu unterstützen.

Wer noch Adressen auf Lager hat, kann mir diese gerne per P.M senden.


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An diese Stellen wurde heute morgen das Gerichtsprotokoll vom 17.10.17 gesandt. Mit Anschrift des Klägers.


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  • Beiträge: 890
Eine Antwort kam schon. Herr Rath wie immer etwas nebulös. Und gleich wieder alles mögliche unterstellen. Kein Hostel hat fälschlicherweise irgendwas behauptet.

Zitat
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre anschauliche Schilderung.

Wenn das Urteil vorliegt und die Klägerin einverstanden ist, können Sie es mir  gerne schicken. Da es ein sehr schwarzwaldbezogener Fall ist, könnte es die Badische Zeitung interessieren.

Der Unterschied zwischen Hostel und Privatwohnung scheint mir aber klar. Ein Hostel, das fälschlicherweise behauptet, es hätte keine Empfangsgeräte und kein W-Lan in den Gästezimmern, schafft sich dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil und wird deshalb in der Regel eine solche Lüge vermeiden. Die Privatperson, die fälschlicherweise behauptet, sie habe kein Empfangsgerät, hatte dadurch nach alter Konzeption nur Vorteile. Deshalb wurde mit dem Rundfunkbeitrag, der an der Wohnung anknüpft, eine Konzeption geschaffen, die diesen Anreiz zur Lüge unterläuft.

Gibt es Gerichtsentscheidungen zur Frage, ob eine Befreiung gewährt werden muss, wenn nachweislich keine Empfangsmöglichkeit besteht?

viele Grüße
Christian Rath


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  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Hr. Rath:
Zitat
[...] Deshalb wurde mit dem Rundfunkbeitrag, der an der Wohnung anknüpft, eine Konzeption geschaffen, die diesen Anreiz zur Lüge unterläuft. [...]

Diese Begründung für den "Beitrag" ist schon sehr starker Tobak:

"Wohnungsinhaber" (fast 44 Mio!!!) sind alle Lügner, deshalb wurde hiergegen exemplarisch die Leibeigenschaft per Geburt (auch RBStV genannt) wieder eingeführt!!!"

Man ist schon eher schief als geneigt, dieses Printmedium zusammen mit dem örR abzuschaffen.  >:D

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 890
Die nächste Antwort eines sogenannten Journalisten der Badischen Zeitung.

Ich hatte es hier Forum schon mal erwähnt. Der Herausgeber der Badischen Zeitung war selbst im Rundfunkrat des SWR. Traut sich deswegen kein Journalist der Badischen Zeitung einen kritischen Artikel zu schreiben?
Oder hat dieser genau so wenig einen eigenen Standpunkt wie das VG Freiburg?
Diese zwei genannten Beispiele des Journalisten, mit dem Zwangsrundfunkbeitrag zu vergleichen, sind sowas von an den Haaren herbeigezogen, das man, wenn es nicht so traurig wäre, nur noch schmunzeln könnte.

Meine Antwort. Die Herrn Dick noch als Mail zugehen wird.

Zitat
Herr Dick, zu ihrem ersten Beispiel. Meine Mutter die schwer erkrankt, und zu dem dement ins Pflegeheim kam, bekam damals an ihre alte Wohnadresse immer weiter Zahlungsaufforderungen der damaligen GEZ. Einwendungen und Erklärungen unsererseits interessierten nicht. Erst als nach Monaten eine Sterbeurkunde an die GEZ gesandt wurde, war dann Ruhe.
Damit Herr Dick möchte ich sagen: Wenn Sie schwer erkrankt sind, müssen sie trotzdem Rentenabgaben bezahlen, diese Abgaben wenn Sie ihr eigenes Rentenalter nicht erreichen, kommen dann wenigstens, Ihrer Partnerin/er zugute. Wenn Sie verheiratet sind/waren.
Die Zwangsbeiträge für den Rundfunk laufen, auch wenn Sie schwerst erkrankt sind, und das Angebot der LRA gar nicht nützen können, immer weiter, bis zum Lebensende.

Und nun zum Soli. Den muss ich auch bezahlen. Auch dieser Vergleich hinkt schwer daher. Der Soli wurde mal für den Aufbau Ost beschlossen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent des Steuerbetrags aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer (§ 4 SolzG). Können Sie nachlesen in Wikipedia. Nun kommt der eigentliche Unterschied zum Rundfunkbeitrag. Der Soli ist an das Einkommen gebunden. Während der Rundfunkbeitrag gerade nicht abhängig ist vom Einkommen, und für alle in gleicher Höhe zu bezahlen ist. Unabhängig vom Einkommen, sogar unanhängig von der tatsächlichen Nutzung (mit wenigen Ausnahmetatbeständen). Vielleicht sollten Sie nächstens etwas differenzieren, und anschaulichere Vergleiche suchen. Die werden Sie aber gar nicht finden. Weil es für das jetzige deutsche Rundfunk-Zwangsbeitragssystem gar keinen Vergleich gibt, "Es" ist so zu sagen weltweit einmalig irrsinnig. Und noch zum Schluss. Die gößten Egoisten haben sich in einem Staat im Staat niedergelassen, und saugen den Großteil der Bevölkerung aus, mit einem sogenannten Zwangs- Rundfunkbeitrag (auch Sie), der zum gemeinen Zwangszahlschäfchen gehört, und sich brav eine Scheinwelt verkaufen lassen. Wenn Sie viel vor der Glotze hocken, und meinen das ein Beitrag gerechtfertigt ist, können Sie das gerne tun. Akzeptieren Sie bitte Menschen, die das nicht wollen, nicht brauchen, und somit auch nicht zu einem Zwangsbeitrag gezwungen werden wollen. Ende, Amen.


Zitat
Sehr geehrter Herr

ich kein Jurist - mein Thema ist die Frage der Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und davon bin ich trotz allen Reformbedarfs überzeugt.

Aber ich stelle jetzt mal die Gegenfrage: Wenn ich schwer erkrankt bin und weiß, dass ich nie das Rentenalter erreichen werde: Muss ich dann auch keine Rentenabgaben bezahlen? Wäre doch in Ihrem Sinne logisch, oder? Oder wenn ich nie in die neuen Bundesländer fahre und die mir sowieso schnuppe sind, dann braucht's doch auch keinen Soli für mich. Schöne, egoistische Welt...

Beste Grüße

Alexander Dick


Alexander Dick
Leitung Kultur/Ticket

Badische Zeitung


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