Verhandlungen Freiburg 17.10.17
Erste Verhandlung
Anwesend SWR-Vertreter Herr R
Ein Zuschauer
Beginn 9:45
Richterin eröffnet die Verhandlung. Stellt die Anwesendheit fest. Klägerin ist nicht anwesend. Richterin will noch 15 Minuten warten. Vielleicht erscheint die Klägerin noch.
Zuschauer meldet sich, und erwähnt, dass die Klägerin nicht erscheinen wird, da sie mit einem Bandscheibenvorfall Zuhause im Bett liegt. Zuschauer hat im Auftrag der Klägerin Schriftsätze die er übergeben möchte. Richterin akzeptiert. Zuschauer legt die Schriftsätze in über 20 Stücken der Richterin und dem SWR-Vertreter vor. Richterin überfliegt kurz, und beschließt dann eine 15 minütige Pause, in der sie in ihr Büro enteilt.
Richterin erscheint wieder, sie hätte kurz durchgeschaut. Der SWR-Vertreter gleichermaßen. Richterin stellt nun die Anträge, die Bescheide aufzuheben. SWR lehnt ab. Richterin erklärt die Schriftsätze genauestens zu prüfen. Ein Beschluss geht dann schriftlich zu.
Schriftsätze die überreicht wurden.
Auszug Jahresübersicht 2017 Bundesverfassungsgericht
- Kopie Beschlüsse Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Schreiben des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.09.2017 zur aktuellen Situation der abgegebenen Verfassungsbeschwerden zum Thema Rundfunkbeitrag
- Kopie Verfügung LG Tübingen Vorlage an den EUGH.
- Auszug - Fragen des Bundesverfassungsgerichtes
- Kopie Schreiben Verwaltungsgericht Göttingen
- Antwort des SWR vom 28.2.2017 auf damaligen Fragenkatalog der Klägerin
Vorlage EuGH S.2 Landgericht Tübingen
Entscheidung des VG Gera vom 6.Mai 2004 5E 71/04
Ende der Verhandlung.
10:30 Zweite Verhandlung ist wegen Terminverschiebung der Klägerin gestrichen
3 Verhandlung
Beginn 11:15
Inzwischen noch 5 Zuschauer dazugekommen
Eine Klägerin die mit ihrem Ehemann erscheint. Es geht um 2 Festsetzungsbescheide gegen die erfolglos Widerspruch erhoben wurde.
Nach der Prozessordnung müssen erstmal Klageanträge gestellt werden, die scheinbar noch gar nicht erhoben wurden. Um dann im weiteren die Aufhebung der Bescheide zu beantragen. Richterin stellt nun formal die Anträge. Der SWR weist wie immer zurück. Der Kläger erklärt nun seinen speziellen Fall, den ich so auch noch nicht gehört habe. Er lebt mit seiner Ehefrau bei Schiltach im tiefsten Schwarzwald auf einem alten Bauernhof. Vollkommen ohne Strom, und dazu in einem absoluten Funkloch. Dies wurde dem SWR schon per Post, per Mail, telef. mitgeteilt, und um Überprüfung dieser außergewöhlichen Wohnsituation gebeten. Leider keine Reaktion des SWR.
Richterin frägt nach wie das altägliche Leben gemeistert wird. Kläger erklärt, wir haben zwar ein Auto, und haben da auch ein Radio drin, er würde gerne Deutschlandfunk hören( hätte er wahrscheinlich besser nicht sagen sollen), aber dies wäre durch den Beitrag den er für seinen mehrere Kilometer entfernten Betrieb zahlen müsste abgegolten. Was der SWR-Vertreter auch bestätigt. Ansonsten kochen sie mit Gas, heizen mit Holz, gelesen wird mit einer Stirnlampe, oder bei Kerzenschein, und die Wäsche wird in seinem Betrieb gewaschen, wo eine Waschmaschine steht. Es besteht eine Festnetzleitung für ein Telefon. Noch in Analogtechnik. Er hätte ein Notstromaggregat das mit Benzin betrieben wird, um diverse Werkzeuge, Bohrmaschine, Kreissäge etc. zu betreiben. Aber nicht um einen Fernseher zum laufen zu bringen. Richterin wendet nun ein, es gibt ja Batteriebetriebene Radios. Kläger aber der hat keinen Empfang. Richterin: und wie ist es mit Handys. Klägerin: die Leute haben hier keinen Empfang und müssen 500m weiter, wenn sie telef. wollen. Richterin: und nach Fernsehempfangsmöglichkeit haben sie sich mal erkundigt. Kläger das funktioniert hier nicht, und Kabel haben wir nicht. SWR: es geht hier auch gar nicht darum, ob bei Ihnen Strom ist, oder nicht, man kann ja auch durch ein Batteriebetriebenes Radio empfangen, es geht um die Frage ob die Möglichkeit besteht ( hier wird es jetzt langsam grenzwertig an Irrsinnigkeit was der SWR auftischt), Klägerin das kann wohl nicht sein, für die „Möglichkeit“ zu zahlen. SWR: und das kein Mitarbeiter bisher vor Ort war, rührt daher, das wir bisher den Aufwand gescheut haben, und es wird vermutlich auch keiner hingeschickt werden. ( In einer länger zurückliegenden Verhandlung erklärte ein damals anderer SWR-Vertreter, das so ein Sachverhalt durchaus überprüft werden kann. Der SWR hat es scheinbar nicht mehr nötig, solche speziellen Fälle zu befreien. Man ist sich seiner Sache auch durch die Mithilfe der VG sehr sicher)
Der Kläger trägt seine Argumente übrigens vorbildlich vor. Sucht auch immer wieder das Gespräch mit dem SWR-Vertreter, der meistens vor sich hin start, wie wenn er nur Gast in dem Theater wäre. Eine Mischung aus Arroganz und Hilflosigkeit. Richterin kommt ihm jetzt zu Hilfe, es wäre halt doch so, das man für die bloße Möglichkeit Rundfunk zu hören den Beitrag entrichten muss, das wäre so gesetzlich geregelt. Dann mutet ihnen der Gesetzgeber zu, das sie nahezu überall über Sattelit empfangen können. Wenn sie allerdings sagen, das möchte ich nicht, das steht ihnen frei. Aber sie können sich mit diesem Argument nicht der Rundfunkbeitragspflicht entziehen. Ich kann es durchaus nachvollziehen aus ihrer Sicht, aber so ist im Moment die geseztliche Regelung. Wenn sie jetzt eine Zweitwohnung irgendwo hätten, müssten sie für diese auch den vollen Betrag zahlen. Dies wurde auch schon angegriffen, der Laie sagt hier, Moment: ich kann ja nicht an zwei Orten gleichzeitig sein, aber auch das hat der Überprüfung durch das Gericht standgehalten. Und sie sagen ja selbst, sie haben ein Notstromaggregat, und sie sagen, sie haben ein Autoradio, und damit auch Empfang. Kläger: ist das Autoradio nicht durch die Betriebsstätte abgegolten. Richterin:darum geht es in dem Moment nicht, sondern darum das sie empfangen können. Kläger möchte nun wissen, warum er für die Betriebsstätte und privat bezahlen muss.SWR erklärt: das die Betriebsstätte nichts mit der privaten Wohnung zu tun hat. Kläger erwähnt nun das BVerfG dessen Eingaben er genau verfolgen würde. Richterin bestätigt dies, und bezeichnet eine baldige Entscheidung als die wohl nervenschonenste Variante. Es gäbe auch in der Stadt viele Leute die sagen, ich will kein Fernsehen und kein Internet, und sind seit 2013 trotzdem verpflichtet diesen Beitrag zu zahlen. Kläger zu Richterin: sie motivieren mich jetzt geradezu mit meinem Fall bis vor das BVerfG zu gehen. Damit die gesetzliche Regelung mehr Ausnahmezustände zulässt. Richterin: das steht ihnen alles offen, ich kann ihnen nur sagen, wir haben die Verhältnisse auf ihrem Grundstück erörtert. Sie haben selbst gesagt, das Radioempfang dort möglich ist, und das reicht leider schon. Und ob sie das nützen oder nicht ist unerheblich. ( Dies war mein Hinweis am Anfang, der Kläger hätte das mit dem Autoradio und auch noch Empfang nie erwähnen dürfen. Soll doch der SWR erstmal kommen und das Gegenteil beweisen). Leider dumm gelaufen. SWR-Vertreter: Aus den Akten ging das nicht genau hervor, wie die Empfangsmöglichkeit ist, aber nach dem was ich jetzt gehört habe ( ist ja klar, nachdem die Richterin im das geradezu in den Mund gelegt hat, wird er schlecht was anderes sagen) trifft sie die volle Beitragslast. Richterin: nachdem was sie gehört haben, können sie jetzt noch die Klage zurückziehen, und sie würden 2/3 der Gerichtskosten sparen. Kläger: ich habe etwas technisch nicht verstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, außer unter Tage, wo es einen Ort geben soll, wo man dauerhaft keinen Empfang hat. Ich glaube nicht, das das juristisch den guten Sitten entspricht, und ich glaube das vom BVerfG das nicht haltbar sein wird. Kläger an den SWR: gibt es da keinen Spielraum? SWR: ich hatte ihnen gesagt, ich hab diesen Spielraum nicht, ich kann es nur ganz oder gar nicht gewähren. Entweder sie zahlen den vollen, oder gar keinen Betrag. Nun wird es immer emotionaler. Der Kläger kocht, und ist kurz vor einem Wutausbruch. Der SWR wenn sie eine andere Rechtsauffassung haben, müssen sie einen anderen Weg beschreiten. Der Kläger: ich möchte noch anmerken, sie haben 4 Menschen das Leben zur Hölle gemacht. Leute die vorrübergehend bei uns gewohnt haben, haben alle gleichzeitig diese Schreiben bekommen, Mahnungen über Mahnungen, da wird man wahnsinnig. Das ist eine Arroganz der Macht, das ist unglaublich. Das gehört in die Presse. Bringt dann das Beispiel der Tochter, die sich in Regensburg angemeldet hat, aber weiter Mahnungen an ihre alte Adresse Zuhause erhält. Mich würde mal interessieren ob sie einen Vertrag mit der Post haben, alleine was das kostet, an Porto, Papier für die Bäume gefällt werden müssen. Richterin: sie haben das letzte Wort. Kläger spricht dann irgendwas von Bestechlichkeit des Gerichts, was in dem Moment bei der Richterin gar nicht gut ankommt, und entgegnet, da wäre ich aber sehr vorsichtig wenn ich von Bestechlichkeit rede. Kläger beschwichtigt dann gleich wieder, nachdem er gemerkt hat, das er zu weit gegangen ist. Richterin: vor Gericht muss man mit solchen Dingen vorsichtig sein. Kläger will noch einen Schriftsatz nachreichen, und bekommt Zeit bis zum 24.10. Die Richterin protokolliert, und unterbricht für 5 Minuten weil noch eine Sache geklärt werden muss. In der Zwischenzeit sprechen wir mit dem SWR-Vertreter. Ich frage ihn, wie es sein kann, das das Bundesverwaltungsgericht für Hostels bei fehlender Empfangsmöglichkeit vor kurzem festgestellt hat, das eine Beitragserhebung in solchen Fällen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre, jedoch der jetzige Kläger bei fehlender Empfangsmöglichkeit trotzdem sogar den vollen Beitrag bezahlen muss? SWR bezieht sich auf die Betriebsstättenabgabe, und dies hier sei eine private Sache. ( eine dümmere Ausrede hätte er nicht mehr bringen können) Das er vorher noch behauptet hatte, das der Beitrag mit dem Empfang des Autoradios verbunden ist, hatte er scheinbar in dem Moment ganz vergessen. Und betont dann noch lachend, das er dieses Urteil sowieso nicht nachvollziehen könne. Also, der SWR zweifelt das Bundesverwaltungsurteil vom 27.9.17 an. Ist ja kaum zu fassen, und mal was ganz neues. Richterin erscheint wieder, mit dem Hinweis das nach dem nachreichen der Schriftsätze nach dem 24.10 ein Beschluss ergeht. Ende der Verhandlung.
4 Verhandlung plötzlich dazugekommen die morgens noch gar nicht auf der Liste stand.
Beginn 12:15
Hier vertritt ein RA seine Mandantin
Richterin eröffnet die Verhandlung.
Klägerin wendet sich gegen 2 Festsetzungsbescheide, und einen Widerspruchsbescheid.
Richterin liest kurz aus der Klageschrift vor. Die Klägerin wendet unter anderem ein, das der Rundfunkbeitrag eine versteckte Steuer wäre.
Richterin stellt nun die Anträge, die Bescheide aufzuheben. SWR lehnt wie immer ab. Richterin spricht nun zum RA. Das ihm die Urteile des VGH bekannt seien, er aber diese Urteile so nicht teile.
RA geht nun auf die Klageschrift ein, in der er die Kommentare des Herrn Pagenkopf erwähnt, der sich kritisch zu den BVwG-Urteilen geäußert hat. Er geht nun auf das Rundfunkbeitragsverfahren ein, und bemängelt das eben in diesemThema die praktische Lösung nicht immer die gerechte Lösung ist. Und es gab auch durchaus schon BVerfG-Urteile wo vermeintlich praktikable Lösungen von diesem wieder gekippt wurden. Es wird wohl in diesem Fall auch so sein das eine Übergangszeit gewährt wird, und der Gesetzgeber hier im Falle der Rundfunkbeiträge eine gerechtere Lösung findet. Nicht umsonst hätte das BVerfG diesen Fragenkatalog erstellt. Die Zeiten wo das noch eine Rolle mit der Grundversorgung gespielt hat sind einfach vorbei, und der technische Fortschritt hat heute so ein Verfahren das diese Entwicklung in der Vergangenheit ignoriert hat, längst überholt. Der Anknüpfungspunkt mit der Typisierung kann nicht mehr aufrecht erhalten werden, und es muss hier mit einer echten Steuer ersetzt werden. Er wäre sich sicher, das hier das BVerfG dies in der jetzigen Form nicht mehr weiter bejahen würde. Es wird natürlich noch eine Weile dauern. Derzeit sind ja die Anhörungen im Gange. Er würde von daher dem Beklagten empfehlen das Verfahren ruhen zu lassen. Es würde dann eine Entscheidung irgendwie dann schon mal kommen.
Bisher der beste rhetorisch aufgebaute Vortrag eines RA den ich bisher gehört habe. Kurz und knackig wurde das wesentliche vorgetragen.
SWR: die Entscheidung steht noch in den Sternen. Und wichtig sind für ihn die bisher ergangenen Urteile.
Richterin: die Urteile sind ja bekannt. Sie würde auch die Ausführungen von Herrn Pagenkopf kennen. Die Bundesverwaltungsgerichtsurteile müssten zur Zeit herangezogen werden.
Ein Vorschlag seitens der Richterin an den RA die Klage zurückzuziehen erfolgt in diesem Fall nicht. Die zweite mir bis jetzt bekannte Verhandlung, wo dieser Vorschlag nicht erfolgt.
Ein Beschluss geht dann schriftlich zu.
Ende der Verhandlung.
Wir kamen nach der Verhandlung mit dem RA noch ins Gespräch. Er betonte nochmal das die bisherige Form des Beitrags über eine allgemeine Steuer (Haushaltsabgabe) ersetzt werden muss. In der auch Befreiungstatbestände enthalten sein müssen.
Einer vielfach auch im Forum geäußerten Meinung dies über Verschlüsselung der Programme, das der bezahlt wer gucken möchte, erteilte er eine klare Absage. Das wäre nicht machbar, und nicht Sinn der Lösung, und vom BVerfG so nicht erstrebenswert. Seine Visitenkarte vergaß er dann auch nicht, uns zu überreichen.