Person A befindet sich im 11. Fachsemester, hat den elterlichen/finanziellen Voraussetzungen nach Anspruch auf den Bafög-Höchstsatz und nun nach drei Jahren (wegen das Studium einschränkender schwerer Behinderung, die nun nachweisbar ist - bis jetzt GdB von 40, Klage auf Schwerbehinderung laufend) erstmalig wieder einen Bafög-Antrag gestellt und dem Beitragsservice das mitgeteilt, mit der "Bitte" um Stundung. Ein Widerspruchsverfahren ist bei der Bafög-Angelegenheit absehbar, vermutlich wird es sogar zur Klage kommen, einen guten Anwalt hat A bereits gefunden.
Leider bringt die grundlegend positiv zu bewertende Tatsache, dass die Bafög-Sätze erhöht wurden, den erheblichen Nachteil mit sich, dass jene, die - aus welchen Gründen auch immer - kein Bafög erhalten, deutlich erhöhte Krankenkassenbeiträge zahlen müssen.
Das Einkommen von A besteht aktuell aus 450€ aus einem Minijob und 78€ Wohngeld, davon gehen Miete (200), Strom (67), Internet (20) und Krankenversicherung (105) ab, so dass 136€ übrigbleiben. Davon gehen selbstredend noch Heizkosten und die Kosten für die einzunehmenden Medikamente ab, es bleiben ca. 80€ für alles. Das ist extrem wenig Geld und deutlich weniger als ALG II, aber A spart in mancher Hinsicht auch, da Freizeit A ohnehin kein Geld kostet, da A wegen der Behinderung außer für Studium und Arbeit nicht das Haus verlässt und ohnehin wenig Freizeit hat. Es muss jedoch für den Semesterbeitrag von 300€ gespart werden, der im Januar wieder anfällt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Unterstützung durch die Familie undenkbar ist. As Mutter ist tot, As Vater hat eine geringe Rente, der Rest lebt auch schon nicht mehr.
Person A wurde mitgeteilt, sie solle "Verständnis" dafür haben, dass eine Stundung nicht machbar sei.
Jedoch hat Person A kein Geld, Rundfunkgebühren zu zahlen. Schulden sind nicht machbar, da A sich bereits in Privatinsolvenz befindet. Muss A nun von dem wenigen Geld noch 51€ an den Beitragsservice überweisen?
Ergänzend sollte noch festgehalten werden, dass der Klageweg leider nicht infragekommt. A ist durch die Behinderung sehr eingeschränkt leistungsfähig und froh, wenn neben dem zusätzlich auszuübenden Job im Semester zwanzig Leistungspunkte erworben werden können, es laufen bereits eine Klage gegen das Versorgungsamt und ein Verfahren gegen die Familienkasse - und die Klage gegen das Bafög-Amt ist absehbar. Noch mehr Klagen, und man könnte langsam von einer hauptberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit sprechen.
Wie ist vorzugehen?
Danke.