Wir brauchen hier keinen Fond, sondern im Gegenteil zu prüfen ist, ob @Seppl einen Schmerzensgeldanspruch oder so etwas ähnliches hat wegen Beleidigung.
Ihm wird Veröffentlichung untersagt im Hinblick darauf, dass diese eine Teilhandlung eines Boykottaufrufes ist.
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So steht es in der ersten Untersagung seitens des WDR. Gemeint sein soll offenkundig der Vorwurf: Anstiftung zu Straftaten.
Ein korrekt vorgetragenes Klärungsbemühen der Rechtslage ist das Gegenteil davon.
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Es wäre also mit dem Anwalt von fragdenstaat zu klären, ob dieser eine Schadensersatzklage zu Gunsten des Bürgers - also @Seppö für aussichtsreich hält. Die könnte gleich auf 2 500 Euro fixiert werden mit Antrag, den Betrag schon einmal auf dem Mediensteuerkonto (Tarnbezeichnung "Beitrags"-Konto) gutzuschreiben.
Dies Verfahren könnte das Verwaltungsgericht als vorgreiflich anerkennen, womit der Rundfunkabgabe-Anspruch wohl fürs erste unvollstreckbar wäre, weil das Verfahren ausgesetzt wurde?
Randbemerkung: Der WDR schreibt so einen Kram "praeter legem". Was ist denn das? - Googeln!
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@pjotre, der dem arroganten Teil des Juristenstandes sowieso in Hassliebe unverbunden ist, sagt immer: "Sobald ein Jurist nicht mehr weiter weiß und aussichtslos im Abseits gelandet ist, beginnt er auf Latein zu faseln - reines Imponiergehabe, um die Hoffnungslosigkeit seiner Rechtsposition zu verdecken in der Erwartung, dass die dummen Bürger, Bauern und Hofknechte und sonstigen total satisfaktions-unwürdigen Untermenschen dann beeindruckt den Schwanz einziehen."
(Satire darf übertreiben, sagt die Rechtsprechung. "Satisfaktions-unwürdig"? Mal googeln "Schlagende Verbindungen".)
Also, da hat @Seppl bereits richtig reagiert. Nur eben zeigt diese Flucht ins Latain-Nirvane, wie heftig die WDR-Juristen durch seine Eingabe sich getroffen fühlen.
Nun zur anderen aufgeworfenen Frage:
Fehlende Klage des Bürgers gegen eine vermiedene oder verkehrte Rechtsauskunft
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darf wohl schwerlich als Anerkenntnis von "allgemeiner Rechtslage" ausgelegt werden? Ein Einzelbürger hat überhaupt keine "Kompetenz" (Zuständigkeit), diese den Richtern vorbehaltene Wirkung auszulösen.
Eine verkehrte generalisierte Rechtspraxis in vielen Millionen Fällen wird ja nicht einfach dadurch legal, dass ein Einzelbürger auf ein Einklagen verzichtet.
Die Frage ist ohnehin, ob die Rechtsmittelbelehrung stimmig ist. Hier wäre ja vielleicht sofort auf eine Verfassungsbeschwerde zu verweisen gewesen? Das wäre fein, weil dann das Bundesverfassungsgericht nicht so ohne weiteres die Annahme verweigern könnte.
Leider gibt es in NRW kein Recht einer Bürger-Verfassungsbeschwerde auf Landesebene. Das geht also nur zum BVerfG.
Der Bürger könnte ja auch einmal beim Justizministerium des Bundeslandes anfragen, ob Bereitschaft einer Subvention bestehe, um diese Frage der Rechtsstaatlichkeit dem Wunsch des WDR entsprechend bei Gerichten auszutragen,
"was auf Antrag auf Richtervorlage beim EuGH hinauslaufen dürfte".
Publizieren von Fakten darf wohl nie untersagt werden,
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auch nicht im pivatrechtlichen Bereich, sofern dabei keine Rechtsverletzung vorliegt (und sofern eine Vertrauchlichkeitsvereinbarung nie erfolgte).
Wegen Anonymisierung kann sich vom WDR niemand beschweren, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt seien.
Der Name gez-boykott.de
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ist bedenkenfrei, da hier sicherlich nicht als Forumstenor zum Boykott aufgerufen wird und eine GEZ gibt es nicht mehr. Weiteres hierzu würde ich auf Wunsch mitteilen, aber nur intern per PM an aktive Mitstreiter.
Und da hätte ich gleich eine weitere Idee, wofür der WDR sein Öffentlichkeitsverbot auch vielleicht einbringen möchten würde?
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War da nicht in diesen Tagen die Mitteilung, dass der Personalratsvorstand vom IT-Dienstleister I... nun Mitglied des WDR-Verwaltungsrats wurde? I... ist Haupt-Vertragspartner in Schlüsselfunktion und über Millionen-Euro-Beträge bei der Mediensteuerinkasso-Zentrale (Tarnbezeichnung "Beitrags"-"Service") - und ja wohl auch beim WDR?
Ist diese Ernennung mit den Ernennungsregeln vereinbar? Da soll der an hohen Einkommen von I...-Mitarbeitern hauptverantwortlich Interessierte am Entscheider-Tisch sitzen, wenn Wettbewerber von I... preiswerter anbieten mögen?
Und er dürfte ja auch hoch bezahlter Angestellter bei I. sein (hoch bezahlt wegen dieser Funktion - Betriebsrats-Rechtslage).
Steht dem Gegner "das Wasser bis zum Hals"?
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Diese Thematik soll hier im Thread bitte nicht ausgeweitet werden. Nur kurz: Jedenfalls bestehen diverse Anzeichen, dass diverse Vorgänge der letzten Monate auf eine Endphase des bisherigen Konzepts ARD, ZDF,... hindeuten. Die Nervosität muss intern auf Hochglut sein, wenn man so handelt wie hier im Thread zu Beginn dargelegt wurde?