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Autor Thema: Radio Bremen Jahresabschluss 2018: Handelsrechtl. Überschuss von 1,5 Millionen  (Gelesen 4680 mal)

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Radio Bremen, 27.09.2019

Radio Bremen wirtschaftete sparsam

Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat am 26. September 2019 auf Empfehlung des Verwaltungsrates den Jahresabschluss 2018 einstimmig genehmigt und den Verwaltungsrat sowie das Direktorium entlastet.

Zitat
Radio Bremen hat das Jahr 2018 mit einem positiven Finanzergebnis abgeschlossen. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe. Wie im Jahr zuvor hat eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel im Programm sowie ein positiver Verlauf des Werbegeschäfts in der Tochter Radio Bremen Media für den Überschuss gesorgt. […]

"Radio Bremen hat auch im zweiten Jahr der vierjährigen Beitragsperiode extrem haushälterisch gewirtschaftet.
[…]

Der ausgewiesene Jahresüberschuss für das Jahr 2018 (handelsrechtlicher Darstellung) betrug 1,547 Mio. € bei Gesamterträgen von 110,0 Mio. €.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.radiobremen.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/jahresabschluss146.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Der Bericht des Jahresabschlusses 2018 wurde anscheinend noch nicht veröffentlicht
https://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/berichte104.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

siehe u.a. auch:
NDR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 130 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32173.0.html

WDR Jahresabschluss 2018: Pensionäre kriegen so viel wie 15.878 Kölner Rentner
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32037.0.html

BR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 88,5 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31721.0.html

MDR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 29 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31597.0.html

SWR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 100 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31543.0.html

HR: Rundfunkrat genehmigt Jahresabschluss 2018 mit Fehlbetrag über 76,5 Mio.€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31542.0.html


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DWDL, 27.09.2019

1,5 Mio Euro im Plus
Radio Bremen erwirtschaftete 2018 Mini-Überschuss

von Timo Niemeier

Zitat
Radio Bremen hat im abgelaufenen Jahr 110 Millionen Euro eingenommen, am Ende erwirtschaftete die ARD-Anstalt einen kleinen Überschuss in Höhe von 1,547 Millionen Euro. Der Rundfunkrat hat den Jahresabschluss von Radio Bremen nun genehmigt und Verwaltungsrat sowie das Direktorium entlastet. Als Grund für das positive Ergebnis nennt das Unternehmen mehrere Gründe: Man habe einerseits sparsam gewirtschaftet und andererseits sei das Werbegeschäft in der Radio Bremen Media gut verlaufen.

Im Vergleich zur Planung seien auch die Einnahmen für Rundfunkbeiträge höher ausgefallen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/74206/radio_bremen_erwirtschaftete_2018_miniueberschuss/


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Weser Kurier, 27.09.2019

Radio Bremen macht Gewinn

Bei ihrer ersten Radio-Bremen-Rundfunkratssitzung konnte Intendantin Yvette Gerner dem Gremium einen Gewinn präsentieren – zu den Einnahmen, und wann die neuen Bremer Tatort-Ermittler vorgestellt werden.

Von Florian Schwiegershausen

Zitat
Auf ihrer ersten Rundfunkratssitzung als Intendantin von Radio Bremen hat Yvette Gerner am Donnerstag eine positive Nachricht verkündet: Der Sender hat 2018 einen Gewinn in Höhe von 1,5 Millionen Euro gemacht bei 110 Millionen Euro an Gesamteinnahmen. So steigerte die kleinste ARD-Anstalt ihre Werbeerlöse gegenüber dem Vorjahr um mehr als 300.000 Euro auf 3,3 Millionen Euro. Die meisten Einnahmen mit mehr als 50 Millionen Euro erzielte der Sender durch den ARD-Finanzausgleich. Die Erlöse aus den Rundfunkbeiträgen stiegen um fast 1,5 auf knapp 44 Millionen Euro. […]

Weiterlesen auf:
https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-wirtschaft_artikel,-radio-bremen-macht-gewinn-_arid,1863474.html


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Zitat
[...] Der Sender hat 2018 [...] 110 Millionen Euro an Gesamteinnahmen. [...]
Die meisten Einnahmen mit mehr als 50 Millionen Euro erzielte der Sender durch den ARD-Finanzausgleich. [...]

Finanzausgleich >50 Mio € bei 110 Mio € Gesamteinnahmen...
...das bedeutet dann wohl, dass Radio Bremen nur existiert, weil es zu gut 50%(!!!) "gepampert" wird?!?

Ist das noch "verhältnismäßig"?!??!

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Geeignetheit/Erforderlichkeit/Angemessenheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31151.0.html


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Zitat
Auf ihrer ersten Rundfunkratssitzung als Intendantin von Radio Bremen hat Yvette Gerner am Donnerstag eine positive Nachricht verkündet: Der Sender hat 2018 einen Gewinn in Höhe von 1,5 Millionen Euro gemacht bei 110 Millionen Euro an Gesamteinnahmen. So steigerte die kleinste ARD-Anstalt ihre Werbeerlöse gegenüber dem Vorjahr um mehr als 300.000 Euro auf 3,3 Millionen Euro. Die meisten Einnahmen mit mehr als 50 Millionen Euro erzielte der Sender durch den ARD-Finanzausgleich. Die Erlöse aus den Rundfunkbeiträgen stiegen um fast 1,5 auf knapp 44 Millionen Euro. […]

Dann nehmen wir doch mal unseren Taschenrechner und überschlagen:

44 Mio Rundfunkbeiträge
+ 50 Mio Finanzausgleich
+ 3,3 Mio Werbung
= 97,3 Mio
Differenz zu den Gesamteinahmen i.H.v. 110 Mio = 12,7 Mio
Die sind einfach so vom Himmel geregnet?!?

Andere Rechnung:
44 Mio Rundfunkbeiträge / 210,- Jahresbeitrag = 209524 Beitragszahler.

2017 gab es in Bremen 365000 Haushalte (Quelle: https://www.statistikportal.de/de/bevoelkerung/haushalte)
Seit 2017 wurden keine schweren Erdbeben oder größere Naturkatastrophen gemeldet, also gehen wir mal davon aus, dass die Zahl noch relativ aktuell ist oder in der Zwischenzeit sogar gestiegen ist.

Bedeutet das, dass 155476 Haushalte keinen Beitrag zahlen? Sind die alle "befreit", oder boykottieren die nur?
Gibt's in Bremen keinen einzigen Gewerbebetrieb der zahlt?



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hmmm...da war doch auch was mit Krediten die Radio Bremen von anderen LRA'en erhielt  >:D

Zitat
49 Angesichts dieser Finanzierungslücke haben die Intendantinnen und Intendanten der ARD im Juni 2012 einen verzinslichen Überbrückungskredit für Radio Bremen beschlossen. Radio Bremen erhält demnach 4,4 Mio. € zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für das Haushaltsjahr 2013. Der Zinssatz für diesen Kredit ist noch nicht endgültig festgelegt. Verabredet ist, den Kredit nach einer tilgungsfreien Zeit bis zum 1. Januar 2018 aus laufenden Einnahmen zurückzuzahlen. Der Kredit wird vom WDR, NDR, Südwestrundfunk (SWR) und Mitteldeutschem Rundfunk (MDR) bereitgestellt.
Quelle:
Rechnungshof Bremen Sonderbericht nach § 99 LHO - März 2013
www.rechnungshof.bremen.de/sixcms/media.php/13/Sonderbericht%20Radio%20Bremen%20V2.pdf

Weiterlesen/ mehr dazu u.a. unter
Als Folge der Strukturreform: Radio Bremen droht 2019 Stellenabbau
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24806.msg157139.html#msg157139


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2019, 02:40 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
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Andere Rechnung:
44 Mio Rundfunkbeiträge / 210,- Jahresbeitrag = 209524 Beitragszahler.
Man muss aus den 210€ Jahresbeitrag in jedem Fall noch den Anteil von ZDF, DRadio und Landesmedienanstalten rausrechnen.
Dann teilte man nur durch ca. 147,72€ und käme auf die Beiträge von knapp 300.000 Haushalten.

Möglicherweise sind in den 44 Mio aber auch einige ARD-Gemeinschaftsaufgaben nicht mehr enthalten. Dann muss man durch eine noch kleinere Zahl teilen, und das Ganze könnte stimmig sein.



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Man muss aus den 210€ Jahresbeitrag in jedem Fall noch den Anteil von ZDF, DRadio und Landesmedienanstalten rausrechnen.
Dann teilte man nur durch ca. 147,72€ und käme auf die Beiträge von knapp 300.000 Haushalten.
OK, das klingt plausibel. Allerdings ist dann noch nicht ein Gewerbebetrieb enthalten.


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Der Radio Bremen Jahresabschluss 2018 ist vor kurzem nun auch online veröffentlicht worden:

Radio Bremen
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Jahresabschluss und Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2018

Zitat
[…]

Ausgaben für Investitionen
Im Jahr 2018 hat der Konzern Radio Bremen 3 928 T€ (Vorjahr 4 590 T€) in
immaterielle Vermögensgegenstände sowie in das Sachanlagevermögen
investiert. Die Ausgaben für Investitionen lagen damit um 52 T€ unterhalb der
Planung.
Angesichts der sich ständig wandelnden Informationstechnologie sind bei
Radio Bremen zehn Jahre nach dem Neubau umfangreiche Erneuerungsprozesse erforderlich. So wurden wesentliche Abschnitte des hausübergreifenden Projektes „Erneuerung TV-Komplex“ 2018 erfolgreich realisiert und das
Gesamtprojekt im Februar 2019 abgeschlossen (siehe Abschnitt Projekte).
Des Weiteren wurde 2018 das Großprojekt „Online Relaunch“ fortgesetzt, so
dass ein Schwerpunkt der Investitionen erneut in den Informationssystemen
lag (siehe Abschnitt Projekte). Um die hausinterne Sicherheit zu erhöhen, hat
Radio Bremen sich im vergangenen Jahr dazu entschlossen, im Foyer in eine
Personenschleuse zu investieren. Diese erlaubt den Mitarbeitenden einen
Zugang mittels Transponder; Gäste werden durch die Empfangsmitarbeitenden separat eingelassen.

2. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres

2.1 Rundfunkfinanzierung

Rundfunkbeitrag: Entscheidende Gerichtsurteile zugunsten der Öffentlich Rechtlichen
Im Dezember 2018 hat der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in Deutschland bestätigt. Ein Einzelrichter am Landgericht Tübingen hatte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens mehrere Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit europarechtlichen Regelungen vorgelegt. So wollte er unter anderem wissen, ob mit
der Einführung des Rundfunkbeitrags die wesentliche Änderung einer bestehenden Beihilfe verbunden sei, die der Zustimmung der Europäischen Kommission bedurft hätte. Dies verneinte der EuGH jedoch, der Rundfunkbeitrag stelle keine Neubeihilfe dar und müsse deshalb auch nicht von der EUKommission genehmigt werden. Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags festgestellt. Angesichts der Diskussionen um Relevanz und Umfang des öffentlich-rechtlichen Auftrags war aber nicht nur die Rechtsprechung selbst, sondern vor allem die Begründung von großem Wert für die ARD. Denn das Gericht unterstrich darin die wachsende Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks - gerade im Netz - als unabhängige, Orientierung stiftende Institution.
So heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts:
„Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.“


Keine Beitragspflicht der Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen.
Gekippt hat das Bundesverfassungsgericht die Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Diese sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Bis zum 30. Juni
2020 soll eine Neureglung gefunden werden. Bis dahin können sich Wohnungsinhaber, die bereits für eine Wohnung zahlen, von der Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen. Für die ARD bedeutet dies eine Ertragsminderung in noch nicht zu beziffernder Höhe.

2.2 Novellierung des Telemedienauftrags
[…]

B. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
1. Ertragslage

Der Konzern schließt mit einem Konzernjahresergebnis von 2 633 T€ (Vorjahr 7 735 T€). Das Eigenkapital erhöht sich auf 15 863 T€. Die Prognose des Vorjahres (Konzernjahresfehlbetrag von 3 221 T€) konnte somit deutlich übertroffen werden.
Wenngleich ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde, liegt dieses deutlich unterhalb des Vorjahres. Die Gründe liegen im Wesentlichen in höheren Aufwendungen für bezogene Leistungen und in höheren Altersversorgungsaufwendungen, die in den jeweiligen Abschnitten erläutert werden.
Die wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Folgenden dargestellt.

Beiträge:
Die Beitragseinnahmen sind 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 1 452 T€ auf 43 952 T€ gestiegen. Dies ist zum einen auf den im vergangenen Jahr durchgeführten Meldedatenabgleich zurückzuführen, durch den sich der Bestand der Wohnungen erhöht hat. Der Beitragsservice hat in diesem Zusammenhang seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen, um zu klären, für welche Wohnungen bis dahin kein Rundfunkbeitrag entrichtet wurde. Allerdings bleibt abzuwarten wie viele dieser Wohnungen im Bestand verbleiben und wie die entstandenen Forderungen zu bewerten sind.
Des Weiteren wurde das Jahr 2017 durch eine einmalige Rückstellungsbildung für direkt angemeldete bzw. befreite Beitragskonten beeinflusst, die jedoch nicht liquiditätswirksam war. Gegenläufig wirkt die gesetzliche Neuregelung der Zweitwohnungen, die ab 2018 zu einer Reduzierung der Rundfunkbeitragserträge führt (s. wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres).
Im Vergleich zur Planung fielen die Beitragseinnahmen um 288 T€ ebenfalls höher aus.
Nach den Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) standen die Beitragseinnahmen jedoch nicht vollständig zur Verfügung, da ab 2017 ein Betrag von jeweils 30 Cent eines jeden
monatlichen Rundfunkbeitrags (17,50€) der neuen Beitragsrücklage II zugewiesen werden müssenInsgesamt waren dies 753 T€ in 2018
.

Umsatzerlöse:
Die Umsatzerlöse beinhalten hauptsächlich die Erträge aus dem Werbezeitenverkauf sowie anderen Dienstleistungen an Dritte außerhalb des Konzerns und liegen mit 15 895 T€ unterhalb des Vorjahres mit 16 721 T€.

Finanzausgleich:
Mit dem Jahr 2017 wurde die staatsvertragliche Finanzausgleichsmasse des ARD-Nettobeitragsaufkommens von 1,0% auf 1,6% und der Anteil Radio Bremens daran von 46,24% auf 49,08% erhöht.
In den Jahren 2013 bis 2016 hat Radio Bremen – wie auch der Saarländische Rundfunk – Darlehen der anderen ARD-Anstalten erhalten. Für Radio Bremen beläuft sich diese Summe auf 18 475 T€, die gleichmäßig in den Jahren 2017
bis 2020 zurückzuzahlen ist. Um die jährlichen Tilgungen leisten zu können, hat die KEF mit dem 20. Bericht beschlossen, dass die kleinen Rundfunkanstalten aus den Rundfunkbeiträgen den jährlich fälligen Betrag vorab zugewiesen bekommen. In 2018 belief sich dieser vorab zugewiesene Betrag auf 4 618 T€, der ebenfalls in den Erträgen aus dem Finanzausgleich gebucht wurde.
Darüber hinaus waren auch Teile (748 T€) aus den Finanzausgleichserträgen in die Beitragsrücklage einzustellen.
Insgesamt liegen die Erträge aus dem Finanzausgleich und der Strukturhilfe mit 50 049 T€ auf dem Niveau des Vorjahres (+ 263 T€).

Sonstige betriebliche Erträge:
Die sonstigen betrieblichen Erträge mit 7 825 T€ umfassen im Wesentlichen die Erträge aus dem Deckungskapital der Baden-Badener Pensionskasse bbp, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie sonstige Erträge aus dem Rundfunkbeitragsabschluss. Im Vergleich zum Vorjahr fallen die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere aufgrund der Auflösung von Altersversorgungsrückstellungen um 3 772 T€ höher aus.

Materialaufwand:
Der Materialaufwand beträgt 2018 49 049 T€ und liegt damit um 5 417 T€
oberhalb des Vorjahres. Mit 46 440 T€ entfallen 95% der Materialaufwendungen auf die Aufwendungen für bezogene Leistungen, die sich wiederum auf Urheber-, Leistungs- und Herstellervergütungen, Anteil an Programmgemeinschaftsaufgaben und Produktionsbezogene Fremdleistungen aufteilen.

Der Anstieg des Materialaufwands ist in erster Linie auf gestiegene Auftragsproduktionen z.B. für die Sketch-Comedy-Reihe „Kroymann“ und höhere Aufwendungen für Programmgemeinschaftsaufgaben, im Wesentlichen auf die
Olympischen Spiele 2018, zurückführen.

Personalaufwand:
Der Personalaufwand besteht aus tariflichen Leistungen, den gesetzlichen Sozialaufwendungen und Aufwendungen für die Altersversorgung. Im Durchschnitt des Jahres 2018 waren im Konzern 438 Stellen besetzt,
während in der Planung 466 Planstellenvorgesehen waren. Dies entspricht einem Stellenbesetzungsgrad von 93,9%. (Vorjahr: 414 besetzte Stellen und 454 Planstellen).
Die Aufgaben, die auf den nicht besetzten Stellen anfallen, werden in der Regel von Honorarkräften übernommen.
Der aktuelle Gehaltstarifvertrag Radio Bremens hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2019. In diesem Zusammenhang ist eine lineare Tariferhöhung um 2,1% per 1. April 2018 erfolgt.
Der derzeitige Tarifvertrag der Radio Bremen Media GmbH und der Bremedia Produktion GmbH hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt bis zum 31. Oktober 2019. Die Gehälter haben sich per 1. Mai demzufolge um 2,0% 2018 erhöht. Im Ergebnis lag der Personalaufwand ohne Altersversorgung mit 35 313 T€ um 1 078 T€ über dem Vorjahr.

Die Aufwendungen für die Altersversorgung überschritten mit 9 422 T€ den Vorjahreswert um 5 505 T€. Die Gründe: Die Pensionsrückstellungen wurden im versicherungsmathematischen Gutachten erstmals auf Basis der 2018 veröffentlichten neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G berechnet. Des Weiteren kam der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz von 3,21% zum Tragen, der gemäß § 253 HGB von der Deutschen Bundesbank per 31. Dezember 2018 veröffentlichet wurde (Vorjahr 3,68%).

Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 14 623 T€ überschreiten das Vorjahr um 1 211 T€ und umfassen im Wesentlichen nicht produktionsbezogene Fremdleistungen, Mieten und Aufwendungen für den
Beitragseinzug. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich insbesondere aus höheren betrieblichen Aufwendungen und Mieten und realisierten Verlusten aus Verkauf von Finanzanlagen.

Finanzergebnis:
Das handelsrechtliche Finanzergebnis umfasst neben den Ertragspositionen auch die Zinsaufwendungen, die aus den Pensionsrückstellungen resultieren.
Insgesamt ergibt sich daher ein negatives Ergebnis von – 4 127 T€ (Vorjahr 3 241 T€).

Die Höhe des bereinigten Finanzergebnisses, das lediglich die finanzbezogenen Erträge und Aufwendungen saldiert darstellt, spielt für Radio Bremen im Rahmen der Gesamtfinanzierung eine entscheidende Rolle: Mit 655 T€ im Jahr 2018 konnte das Vorjahresergebnis von 1 437 T€ aufgrund der Kapitalmarktsituation nicht erreicht werden.

2. Vermögens- und Finanzlage
Das Vermögen des Konzerns beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 182,6 Mio. € und liegt mit 0,6 Mio. € über dem Wert zum Bilanzstichtag des Vorjahres.

Das Anlagevermögen beträgt 140,4 Mio. € und setzt sich aus Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen über 56,4 Mio. € und Finanzanlagen in Höhe von 84,1 Mio. € zusammen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Anlagevermögen um 3,5 Mio. € aufgebaut. Innerhalb der Sachanlagen zeigt sich ein differenziertes Bild:
Während die sie und Bauten, die Technischen Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung insgesamt um 2,1 Mio. € rückläufig sind, ist bei den geleisteten Anzahlungen auf Anlagen im Bau ein Anstieg um 2,1 Mio. € zu verzeichnen.
Der hohe Anstieg der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau ist insbesondere auf das Projekt Erneuerung TV-Komplex zurückzuführen.
Die Finanzanlagen umfassen im Wesentlichen das Deckungsstockvermögen (alte und neue Altersversorgung). Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg um 3,9 Mio. € auf 84,1 Mio. € zu verzeichnen.
[…]
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Die Aufwendungen für die Altersversorgung überschritten mit 9 422 T€ den Vorjahreswert um 5 505 T€.
So, so, die Aufwendungen für die (wohlbemerkt zusätzlichen, denn die gesetzliche RV ist in den Personalkosten bereits drin) Renten haben sich mehr als verdoppelt.
Das geht nicht mehr lange gut!


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2. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres

2.1 Rundfunkfinanzierung

Rundfunkbeitrag: Entscheidende Gerichtsurteile zugunsten der Öffentlich Rechtlichen
[…] Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags festgestellt. Angesichts der Diskussionen um Relevanz und Umfang des öffentlich-rechtlichen Auftrags war aber nicht nur die Rechtsprechung selbst, sondern vor allem die Begründung von großem Wert für die ARD. Denn das Gericht unterstrich darin die wachsende Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks - gerade im Netz - als unabhängige, Orientierung stiftende Institution.
So heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts:
„Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.“


Hierzu siehe auch (ausnahmsweise Vollzitat):
telepolis (heise.de), am 18.07.2018
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
von Paul Schreyer
Zitat
Ein ARD-Bericht verdreht den Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Rundfunkbeitrag
[...] Die ARD-Rechtsredaktion schreibt dazu:

Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich rechtens. (…) Grundsätzlich sei alles in Ordnung, sagen die Verfassungsrichter. (…) Die Menschen hätten einen ganz konkreten Vorteil durch die Vielfalt der Anbieter, die, wie sie sagen, durch 'authentische, sorgfältig recherchierte Informationen' Orientierungshilfe böten.
ARD


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet laut Gericht also "Orientierungshilfe durch sorgfältig recherchierte Informationen"? Da könnte mancher widersprechen wollen. Und ein Blick in das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt auch: So haben die Richter das gar nicht gesagt. Die ARD hat es "hineingelesen".

In der Urteilsbegründung heißt es vielmehr klar (und unbestreitbar), ARD und ZDF hätten "die Aufgabe", durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden".

Die ARD macht aus der zutreffenden Beschreibung dieser Aufgabe nun kurzerhand ihre Erfüllung. Es fehlt offenbar an grundlegendster Lesekompetenz. [...]

Ob diese Funktion durch ARD und ZDF aktuell hinreichend erfüllt wird, ob man dort der Aufgabe, "die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" - ein Auftrag dessen "Bedeutung wächst" -, überhaupt gerecht wird, darüber sagt das Gericht freilich nichts. Auch wenn man bei der ARD offenbar gern etwas anderes glauben möchte.
Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/Bieten-ARD-und-ZDF-Orientierung-4114821.html
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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Ich hätte im Juli 2018 niemals gedacht, dass die Randnummer 80 sich so sehr zu einem wahren Protestgedicht auswachsen würde, das man den Intendanten des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer und immer wieder vorhalten muss... es ist sehr gut, dass dieser Absatz wiederholt als Anmerkung aufgeboten wird:

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

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