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Autor Thema: Antrag auf Befreiung wegen Demenz beantragt, Ablehnung was dann?  (Gelesen 16107 mal)

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  • Beiträge: 1.575
 :D

Bitte jetzt nicht missverstehen. Modus "Advocatus diaboli".

Ich möchte gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Befreiung nun erfolgte und - vor allem - wer das entschieden hat.

Wenn man die Causa als individuellen Härtefall behandelt hat (was ich am stärksten vermute), dann muss das individuell mit Siegel und Unterschrift bestätigt worden sein. Wer hat unterschrieben? Eine von den externen Call-Center-Agentinnen des Beitragsservices?

Dafür, dass der gleiche Laden Menschen schon wegen dreistelligen Eurobeträgen derbe ins Gefängnis werfen lässt, halte ich meine diabolische Frage für außerordentlich ziemlich berechtigt. 

Knast oder Beitragsbefreiung nach Willkür? Willkür im Rechtssystem ist ein Kennzeichen moderner Diktaturen.

 >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2019, 22:21 von Bürger«

  • Beiträge: 886
Leider passt das ins Muster dieser Abzocker. Die erste Regel da heißt: Alles ablehnen. Wenn ein schwerer Ansehensverlust oder ein Grundsatzurteil gegen Sie zu erwarten wäre, nur dann wird zurückgerudert. Hier wären mal die Politiker der AFD gefragt (ja leider gehts nur über die) eine parlamentarische Anfrage zu stellen, wie oft solche "Fehler" vorkommen. Soll heißen, wie viele demente Menschen in Deutschland rundfunkbeitragspflichtig sind und wie viele davon erfolgreich befreit sind.
Ich denke diese Zahlen würden uns alle erschrecken.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte das Schreiben abwarten und bis dahin die Füße stillhalten.
Mit Spekulationen und/oder lediglichen Unmutsbekundungen ist hier nicht geholfen.
Kritische parlamentarische Anfragen wurden und werden auch von anderen Parteien gestellt einschl. FDP und Die LINKE - und wären wenn, dann ein eigenständiges Thema.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2019, 22:25 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Querverweis aus aktuellem Anlass - aber mit der Bitte, Mehrfach-Diskussionen zum gleichen Thema zu vermeiden...
Befreiung/ Härtefall > "fortschreitende" Demenz nicht ausreichend?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36782.0
sowie im gleichen Zusammenhang auch
Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des (RBStV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23815.0


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Ein Beispiel eines an den NDR gestellten Antrags auf Befreiung wg. Demenz, der sofort und problemlos angenommen wurde, ist hier dargestellt:

Erfahrungsbericht: Hilfe durch Dritte - Befreiung von hilflosen Personen/Demenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35944.0

Es reichte ein Attest des Hausarztes plus ein kurzes zweizeiliges Anschreiben zur Befreiung. Die LRA muss bei schon länger bestehender schwerer Demenz  bis zu drei Jahren rückwirkend befreien.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2022, 23:03 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz? (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36875.0

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vorlage-an-eugh-gilt-dsgvo-fuer-die-konkurrenz-18597419.html
Zitat von: FAZ, 12.01.2023, Klagerecht für Unternehmen - Gilt die DSGVO auch für die Konkurrenz?
[...]
In dem nun ausgesetzten Verfahren geht es um einen Streit zwischen Apothekern. Wie der BGH mitteilte, rügt der Kläger, dass sein Konkurrent mit dem Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über Amazon unter anderem gegen das Arzneimittelgesetz, die Berufsordnung für Apotheker und datenschutzrechtliche Regelungen verstößt. Aus seiner Sicht werden Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO erhoben, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person zulassen. Das dürfe nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung geschehen. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19).
Anmerkung:
Auch im Zuge der Beantragung von "barrierefreier Kommunikation" mit dem sog. "Beitragsservice" bzw. ARD-ZDF-GEZ werden "Gesundheitsdaten" angefordert - was u.a. die Frage aufwirft, auf welcher Rechtsgrundlage Rundfunksender und deren nicht-rechtsfähige Erfüllungsgehilfen sowie auch deren Drittdienstleister derartige (Gesundheits-)Daten erheben und verarbeiten wollen... siehe u.a. unter
Übersendung von Dokumenten in barrierefreier Form
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34904.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34904.msg217377.html#msg217377
Ähnliches könnte ggf. auch die Befreiungen oder Ermäßigungen aufgrund z.B. von Demenz, Hör- oder Sehbehinderungen usw. betreffen...? Siehe u.a. unter
Erfahrungsbericht: Hilfe durch Dritte - Befreiung von hilflosen Personen/Demenz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35944.0
Antrag auf Befreiung wegen Demenz beantragt, Ablehnung was dann?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32097.0



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