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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung Stadtkasse Düsseldorf - Gegenwehr  (Gelesen 2159 mal)

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  • Beiträge: 2
Guten Tag,

eine fiktive Person A hat am 6.6.23 eine Vollstreckungsankündigung vom Zeitraum Januar2016 bis März 2022 fiktiv erhalten.
Fiktive Person A hat die fiktiven Mahnbescheide der GEZ bisher ignoriert und (die meisten weggeworfen), nie reagiert.
Wie könnte fiktive Person A nun vorgehen?

Bitte um Anregungen, da dieser fiktive Fall etwas anders ist als der vom 29.Januar 2022 und die Materie doch kompliziert zu sein scheint.

Vielen Dank im Voraus.

Edit "Markus KA":
Beitrag und das Thema musste zur Präzisierung seines Inhalts angepasst werden.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2023, 12:58 von Markus KA«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.172
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person A könnte im fiktiven Verfahren möglicherweise mit viel Schreibarbeit an den Behördenleiter der Stadtkasse reagieren.

Zum selbigen Thema möglicherweise aktuelle und hilfreiche Threads:

WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32071.0

Zur Ergänzung:

Werden Anträge (Terminverschiebung, Akteneinsicht, Aussetzung der Vollziehung) gestellt, könnte es von Vorteil sein, wenn diese an den verantworlichen Behördenleiter gesendet werden, idealerweise als Brief per Einschreiben Einwurf, damit ein Nachweis für den Empfang vorliegt.

In einem fiktiven Vollstreckungsfall in NRW könnten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung folgende Anträge beim verantwortlichen Behördenleiter gestellt worden sein:

Antrag auf Ansicht des Vollstreckungs- und Amtshilfeersuchens
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220970.html#msg220970
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34317.msg208224.html#msg208224

Antrag auf Terminverschiebung/Fristverlängerung
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Antrag auf Akteneinsicht
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg193171.html#msg193171

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bzw.
Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg196653.html#msg196653


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2024, 10:44 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 2
Moin. Danke für die Antwort.

Muss die fiktive Person A ihre schreiben UNTERSCHREIBEN?
oder geht es auch ohne Unterschrift (von wegen 'elektronisch erstellt...', wenn es alls nur am PC gemacht und per E-Mail verschickt wurde, per Brief dann einen Tag später)?


Edit "Bürger": Bitte keine solchen allgemeinen Grundsatzfragen innerhalb einer Fall-Diskussion. Siehe u.a. auch übertragbar unter
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0
Unterschrift ist immer besser, da mitunter zwingend nötig. Email ist allenfalls ein Behelf, aber Achtung: In gewissen Fällen ist Email bereits kategorisch ausgeschlossen, wenn kein elektronisch zertifizierter Versand erfolgt! Am sichersten/ nachweisbarsten ist in deser Reihenfolge 1) persönliche Abgabe mit Eingangsstempel auf Duplikat für die eigenen Unterlagen, 2) FAX oder zur Not 3) wenigstens Einschreiben. Letzteres ist aber insbes. bei engen Fristen nicht zwingend fristwahrend, da immer der Zugangszeitpunkt für die Fristwahrung gilt, und der kann bei Postversand - auch per Einschreiben - nicht verbindlich vorhergesehen oder gar garantiert werden. Im Zweifel/ bei weiteren diesbezüglichen Fragen sollte diejenige Stelle z.B. telefonisch kontaktiert werden, welche Adressat ist und den Vorgang dann bearbeitet ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2023, 20:30 von Bürger«

 
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