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  • VERHANDLUNG VG Sigmaringen, Mi. 10.04.2019, 16 Uhr: 10. April 2019

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Sigmaringen, Mi. 10.04.2019, 16 Uhr  (Gelesen 4197 mal)

  • Beiträge: 58
Hallo, bin froh über Unterstützung zu meiner Verhandlung am 10. April, 16 Uhr. Vielleicht gibt es im Forum noch andere, die an diesem Tag verhandelt werden? Bitte um Rückmeldung!

Grüsse Tarudi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2019, 16:10 von DumbTV«
aktueller Stand:
27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
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L
  • Beiträge: 352
Informationen zur Anfahrt zum Verwaltungsgericht unter:
http://vgsigmaringen.de/pb/,Lde/1217040

Kartographische Orientierung bei OSM:
https://www.openstreetmap.org/way/124706351


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e
  • Beiträge: 49
Hallo Tarudi,
ich werde als moralische Unterstützung zu der Verhandlung kommen.
Lg es reicht


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  • Beiträge: 173
Kann ein Mensch Spitzensportler sein, der sich einen Sieg nicht vorstellen kann, der nur an Niederlagen denkt?

Deshalb  @Tarudi: Vereint im Wunschdenken begleiten deine Fans die Gerichtsverhandlung mit folgender Intention:

„Die Verhandlung am 10.04.19 im VG Sigmaringen ist eine Begegnung wohlgesinnter Menschen, die respektvoll, aufrichtig und verantwortungsbewusst zur Klärung des Sachverhalts beitragen und das Problem zu einer Lösung führen, die von allen mit Einsicht getragen wird.“

Täglich 18:00 Uhr 10 Minuten und am Verhandlungstag 16:00 Uhr

Wer schließt sich der Fangemeinde an? - siehe auch unter
VERHANDLUNG: VG Ansbach, Di., 12.03.2019, ab 10:30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29973.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2019, 13:49 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

S
  • Beiträge: 6
Als Beobachter der Verhandlung möchte ich auf folgendes Wortgefecht hinweisen:

Richter: "Die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers lässt zu, allen zu unterstellen, sie hätten eine Nutzungsmöglichkeit. Diese Pauschalisierung mag im Einzelfall ungerecht sein, für das Allgemeingut nimmt man das aber in Kauf."

Klägerin: 25% sind Nichtnutzer. Das sind keine Einzelfälle. Das kann man doch nicht ignorieren.

Richter: "Jeder Streit muss einmal zu Ende sein. Das Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden, und das ist dann so in Ordnung." Und weiter: „Das ist relativ widerspruchsfrei.“ (wörtlich!)

Klägerin: „Danke! Relativ!“

Richter: „Ich habe nicht „relativ“ gesagt.“

Klägerin: „Doch!“

Richter korrigiert sich: „Das ist eigentlich widerspruchsfrei.“

Ob nun eigentlich oder relativ: Die Richter wollen nicht. Sie könnten schon. Man sollte sie evtl. öfter an §63 Bundesbeamtengesetz (BBG) hinweisen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html
Zitat
§ 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden.

Wenn man "relativ" nicht gesagt haben will und dann "eigentlich" sagt, hat man doch Bedenken, oder etwa nicht?

Julian Assange soll gesagt haben:
Zitat
Jedes Mal, wenn wir Zeuge einer Ungerechtigkeit werden und nicht handeln, trainieren wir in solchen Situationen unseren Charakter passiv zu bleiben und verlieren dadurch vielleicht die Fähigkeit, uns selbst und die, die wir lieben, zu verteidigen.

Unsere Richter in Sigmaringen scheinen diese Fähigkeit schon verloren zu haben. Tarudi glücklicherweise nicht.

Man sagte ihr, sie werde die Klage verlieren. Denn nur mit Bescheid des Sozialamtes könne der SWR vom Beitrag befreien. So sei nun mal das Gesetz. Ob sich die Bürger dadurch stigmatisiert fühlen, dass man sie so zum Gang zum Sozialamt zwingt, interessiert nicht. Richter seien nur an das Gesetz gebunden.

Wenn man das Rundfunksystem ablehne, sei das eine politische Frage. Da müsse man politisch aktiv werden.

Interessant waren noch die Aussagen zu Richter Dr. Matthias Sprißler aus Tübingen. Herr Sprißler sei "ein besonderer Fall". Der wähle jetzt die Zustellung des vollstreckbaren Titels zur Verhinderung von Zwangsvollstreckungen. Leider wurde nicht die Frage erörtert, warum dieser "besondere Fall" nicht der Normalfall ist!

Insgesamt ein erschreckendes Schauspiel, was sich das Gericht da wieder einmal geleistet hat. Wir kennen das ja schon. Immerhin war es rein förmlich korrekt. Man entschuldigte sich für den deutlich verspäteten Verhandlungsbeginn und erzeugte keinen Zeitdruck.

Wieder einmal entstand das Gefühl, dass man hier einer Fassade gegenübersitzt, die den Schein zu wahren bemüht ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2020, 16:15 von Bürger«

  • Beiträge: 58
So ihr Mitstreiter,

ich habe mich nicht gemeldet, weil ich das Urteil abwarten wollte. Das ist nun da und an einen admin weiter geleitet. Snöffler hat gut berichtet, mir bleibt noch zu sagen, dass ich den Richter - sorry an alle Wutschnaubenden - nett fand. Er hat sich bemüht meine Fragen zu beantworten, er hat sich auch als Mensch gezeigt. BITTE JETZT NICHT KREISCHEN, weil ich den Herr Richter nicht verurteile... so bin ich halt. Und so bleib ich auch, ich bin kein Wutschäumer und will´s auch nicht sein. Das bringt niemanden was.

Ich hatte das Gefühl, dass er manches ähnlich sah, auch wenn er es nicht aussprach. So sagte ich, dass es für mich ein Zeichen guter Erziehung ist, wenn die Kinder nicht vor der Glotze hocken... 

Ich will nicht alles hier breit treten, aber es ging auch um "angeordneten Schulterschluss" bezüglich der Urteilsfindung, sprich die Richter haben da was zu regeln, was zum Himmel stinkt, blöde Rolle auch für die.

Ich habe auch das Gefühl gehabt, dass er mir bestimmte Möglichkeiten aufgezeigt hat. Trotz Schulterschluss. Mangels Gewieftheit weiss ich noch nicht, wie damit umgehen. Ich möchte mir auch die Tür offen lassen, ihn noch zu kontaktieren, deswegen werde ich mich weiter so verhalten, wie ich es mir unter Menschen wünsche.

Ich werde weiter kämpfen und bin froh um jede Hilfe und Unterstützung hier aus dem Forum.
Grüssle Tarudi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2019, 13:30 von DumbTV«
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27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
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U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Ich habe auch das Gefühl gehabt, dass er mir bestimmte Möglichkeiten aufgezeigt hat.

Bitte Tarudi,
das Urteil bitte exakt daraufhin untersuchen, ob die vom Richter aufgezeigten Möglichkeiten Deine Grundrechte nach dem Grundgesetz aushebeln.

Wenn ich die Anmerkungen von @Snöffler richtig einordne, dann verletzt der Richter seine ihm vom Gesetz auferlegte Pflicht beide Parteien zu schützen.

Zitat
Art. 97 GG

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Zitat
Richter: "Jeder Streit muss einmal zu Ende sein. Das Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden, und das ist dann so in Ordnung." Und weiter: „Das ist relativ widerspruchsfrei.“ (wörtlich!)

Das Bundesverfassungsgericht hat nur einen Einzelaspekt entschieden und nicht die Nichtverletzung der bürgerlichen Grundrechte bestätigt.

Ein Richter im Ruhestand beurteilt seine Kollegen: *
Zitat von: Seite 43
„Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, solange dieses System besteht .… Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen …
Vorstehendes Zitat aus:
Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die Art und Weise von) Beförderungen.
Bernd Brunn (Richter im Ruhestand seit 1. Juli 2010) [PDF ~ 285 kb]
http://betrifftjustiz.de/wp-content/uploads/texte/Brunn_richterl_unabh.pdf

Wir sollten uns nicht von der Staatsgewalt hierbei abspeisen lassen, wir Bürger sind der Souverain.

Dieser Richter beweist mit seinem Urteil, das vom Richter im Ruhestand Bernd Brunn behauptete.


Edit DumbTV:
* Siehe auch:
Richter im Ruhestand - Schützenhilfe gegen Rechtsbeugung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16495.0

So unabhängig sind unsere Richter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16470.0

"Unabhängige Justiz? Wer im Glashaus sitzt, soll nicht auf Polen werfen"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25677.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2019, 14:16 von DumbTV«
solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

  • Beiträge: 58
Wenn ich die Anmerkungen von @Snöffler richtig einordne, dann verletzt der Richter seine ihm vom Gesetz auferlegte Pflicht beide Parteien zu schützen.

Ja, das siehst du richtig. Das war ja auch schon bei Snöfflers Verhandlung so, dort wurden dem SWR Mann die Worte in den Mund gelegt, der musste gar nichts sagen. Das war ein anderer Richter als bei mir. Ich habe das auch bemängelt in meiner Klageschrift und um Stellungnahme gebeten. Bei mir kam dann gleich gar keiner von SWR.

Ja, wie gesagt Schulterschluss ist angesagt.

Ich würde gerne Berufung einlegen bez. Punkt 3: "es um grundsätzliche Bedeutung des Urteils geht".  -> Tut es ja, der Richter bestätigt, dass es sich auch um ein Politikum handelt.

Und Punkt 4" das Urteil von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Ba-Wü, des Bundesverwaltungsgerichtes, des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BuVerfG abweicht und auf dieser Abweichung beruht".

-> Hier würde ich sagen, dass das Gegenteil genauso rechtswidrig ist: wenn ein Urteil nicht abweichen darf, weil Schulterschluss verlangt wird kann das ja wohl auch nicht im Sinne des Rechtstaats sein. Wenn Urteile sich also nicht an Gesetze halten oder gar gerecht sind aber hauptsächlich NICHT ABWEICHEND kanns das ja auch nicht sein.

Und zu Punkt 5: "ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann." -> Ich habe diese Hin-und Her-Schreiben von SWR und VG, wo es um den Beweis des Geringverdieners ohne Sozialhilfebescheid geht. Und die Härtefallregelung, die so schwammig ist. Das VG wollte einen Ablehnungsbescheid von SWR, den ich bis heute nicht erhalten habe. Die Verhandlung fand ohne dieses Dokument statt und dort auch keine Erwähnung. Stat dessen wird auf dem Sozialleistungsbescheid herum geritten, den ich nicht vorgelegt habe. Der war aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung überhaupt kein Thema.

Na mal sehn was die Weisheit der Gruppe nun dazu meint...


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sofern die Absicht besteht, das Urteil nicht rechtskräftig werden zu lassen und also Rechtsmittel einzulegen, so wären ohne großen Verzug Anwälte zu suchen, da Anwaltspflicht besteht.

Da die Ausbeute eher "mager" ist, hieße das, bis zum Ende der ersten einmonatigen Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung 15...20...25 Anwälte zu kontaktieren, mglw. bzw. voraussichtlich ohne Erfolg, so dass dann Antrag auf Beiordnung für ein noch durchzuführendes Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung zu stellen wäre.

Alles weitere siehe unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.html
und dort dann die aktualisierte Version unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671

Ob das OVG auch für den Antrag auf Beiordnung eine zumindest "laienhafte" Begründung haben möchte, bliebe abzuwarten. Generell wäre die Begründung ja Sache des Anwalts - und woher soll man als Laie verstehen, was für einen Antrag auf Zulassung der Berufung von Relevanz wäre oder sein könnte...?


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