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Autor Thema: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?  (Gelesen 30072 mal)

A
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Fall 2: Es ist rückwirkend alles "für ab 2013" erlassen worden.
Die rückwirkende Befreiung bereitet noch Kopfzerbrechen.

Hypothetische Situation:
Person X wird erstmals Mitte 2019 zwangsangemeldet. (durch Meldedatenabgleich + Mitbewohner hat nie bezahlt)
Im Oktober 2019 wird rückwirkend der Zeitraum 1.1.16!-30.6.19 festgesetzt.
Widerspruch Ende Oktober aufgrund Härtefall (Geringverdiener) inkl. Härtefallantrag.

Wie lang kann rückwirkend befreit werden?
1. Laut § 4 Abs. 4 Satz 2 RBStV nur 3 Jahre: "[...] frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird."
Das würde eine Befreiung erst ab Oktober 2016 bedeuten. Jan-Sept. 2016 wären nicht befreit.
oder
2. Komplette Befreiung, da Person X erst mit dem rückwirkenden Festsetzungsbescheid Kenntnis hatte und erst dann widersprechen konnte.
Vor Mitte 2019 gab es keinen Kontakt.

Die rückwirkende Befreiung wurde bisher mit Randnummer13 aus BVerwG 6 C 10.18 gefordert.
Dabei fällt Person X grad erst auf, dass die Klägerin nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung  des Härtefalls befreit wurde.
Sollte man wohl anders argumentieren.



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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Verjährung ist als unterbrochen anzusehen für das Rückzahlrecht.

Denn die Geltendmachung dieses Rechts haben ARD-Juristen durch Zwangsinkasso - erforderlichenfalls bis hin zu mehrwöchtiger Verhaftung - unterbrochen. Die Verjährungsfrist hat gar nicht erst zu laufen begonnen, ist die hier ständig den Verantwortlichen mitgeteilte Rechtsmeinung.

Bisher haben weder 9 Intendanzen noch 16 Staats-/Senatskanzleien Abweichendes nachvollziehbar juristisch dargelegt. Wäre auch schwer, weil es die Rechtslage sein dürfte.

Verjährung gehört zu den am meisten falsch interpretierten Rechtsgebieten. Das ist in Wahrheit sehr komplex und in kritischen Fällen selten so, wie es im (Gesetz)-Buch steht. Details kann man kugeln.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2022, 19:05 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem/ fortdauerndem Anlass...
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
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Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
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Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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Hallo, wie sieht es denn hier aus? Bei der Verbraucherzentrale steht es anders:***

Verbraucherzentrale, Stand: 05.01.2024
Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung
Abweichend vom Grundsatz, dass Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Befreiung und Ermäßigung sowie zur Härtefallregelung zusammengefasst.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-und-ermaessigung-5795
Zitat
[...]

Gibt es eine Befreiungsmöglichkeit wegen zu geringen Einkommens?

Wenn Sie ein nur geringes Einkommen haben, aber keine Sozialleistungen beantragen möchte, können Sie sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist nur noch möglich, wenn ein Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorliegt.

Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden. Auch ein theoretisch vorhandener Anspruch auf Bürgergeld reicht nicht aus. Sie müssen die Bedürftigkeit mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachweisen. Gegebenenfalls kommt ein Antrag auf Befreiung wegen eines Härtefalls*** in Betracht.

***Edit "Bürger": Genau um diese Art von "Härtefall" geht es doch aber hier im Thread? ???
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Insofern besteht doch da kein Widerspruch zu den zitierten Ausführungen der "Verbraucherzentrale"? ???

Siehe im Übrigen auch zu Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0


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q
  • Beiträge: 387
Die Verbraucherzentrale erweist der Bevölkerung einen Bärendiesnt und kommt ihrer gesetzlichen Aufgabe mit dieser Falschinformation nicht nach.

Hier spollte also jemand mal Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen und diese u. a. unter deutlichem Fingerzeig auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt 19.01.2022, 1 BvR 1089/18) darauf hinweisen (mir selbst fehlt derzeit die Kapazität hierfür):

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß es für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur auf die Höhe des Einkommens, nicht aber auf den Bezug von Sozialleistungen ankommt.

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß es keine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen zum Zweck der Bedürftigkeitsprüfung gibt.

Das BVerfG hat unmißverständlich klargestellt, daß die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Härtefallbefreiung von den Rundfunkanstalten selbst durchzuführen ist. Auch das BverwG hat diese Rechtsmeinung vertreten (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18).

Eine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen bei Bedürftigkeit greift in das Grundrecht auf Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein. Dies darf nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Ein solches Gesetz gibt es nicht, weil dieses nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG (Die Menschenwürde ist unantastbar) vereinbar sein kann. Auch in § 4 Abs. 1 RBStV kann eine solche gesetzliche Vorschrift schon allein deshalb nicht gesehen werden, da der RBStV in diesem Fall dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 GG nicht genügt.

Eine Pflicht zur Beantragung von Sozialleistungen zum Zweck der Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist schon deshalb gesetzeswidrig, weil durch den Bezug von Sozialleistungen der Betroffene nicht in die Lage versetzt wird, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Die Beantragung von Sozialleistungen dient in diesem Fall allein dem Zweck, den Aufwand für die Bedürftigkeitsprüfung von der zuständigen Rundfunkanstalt fernzuhalten und zu Lasten des Steuerzahlers der Allgemeinheit aufzubürden. Dies ist mit dem Gesetz nicht vereinbar.


Edit "Bürger": Danke für die klarstellende Zusammenfassung.
Beachte auch Edit im Vorkommentar:

***Edit "Bürger": [...]
Siehe im Übrigen auch zu Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0

sowie zur "Auffrischung" hier auch noch mal die Link-Liste aus hiesigem Einstiegsbeitrag:
Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979



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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

l
  • Beiträge: 2
@Querkopf: Das sehe ich auch so. Mein Eindruck ist, dass die VZs auf dem Auge fast blind sind

@Bürger: Natürlich geht es hier um die Personengruppe "Geringverdiener ohne Bescheid" und wie @Querkopf schreibt, ist die Info unter dem genannten Link in Bezug auf die Infos hier falsch. Da steht nämlich: "Die Befreiung wegen geringen Einkommens ist bewusst abgeschafft worden."

Das kann ja dann nicht sein, oder?


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