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Autor Thema: haufe > Fristwahrung mit gefaxtem Schriftsatz - Chancen und Risiken (2011)  (Gelesen 2297 mal)

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  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aufmerksam geworden durch einen Beitrag unter
Antrag auf Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt (Frist verpasst?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23430.msg150378.html#msg150378
(wobei dortige Verfassungsbeschwerde dann wohl doch nicht abgelehnt, sondern noch mit einem offiziellen Verfahrenszeichen versehen wurde)
hier ein interessanter Artikel für den Alltagsgebrauch des juristischen Kampfes gegen den sog. "Rundfunkbeitrag" und darüber hinaus:

Haufe, 17.11.2011
Wiedereinsetzung
Fristwahrung mit gefaxtem Schriftsatz - Chancen und Risiken
Gründe dafür, fristwahrende Schriftsätze wie die Einlegung eines Rechtsmittels erst kurz vor Fristablauf zu faxen, gibt es viele: Arbeitsüberlastung, Krankheit etc. Nicht zuletzt kommen Mandanten oft erst kurz vor „Toresschluss“ in die Kanzlei. Doch wenn der Anspruch wegen drohendem Fristende "auf Messer's Schneide" steht, darf wirklich nichts schief gehen. Rechtsprechung und Tipps zum optimalen Faxeinsatz im Endspurt.

weiterlesen unter
https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/heisse-sache-fristwahrung-per-fax-chancen-und-risiken_222_79488.html


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www.rundfunk-frei.de

m
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Erlaube mir das anzufügen.

Widersprüche per Fax bei der DRV-Bund sind gültig, man sollte sorgfältig das Protokoll auf den Sendestatus überprüfen, kontrollieren und das Protokoll zum Dokument aufbewahren.

Widersprüche per E-Mail in der Sozialgesetzgebung werden bei (echten) Behörden nur mit gültiger Signatur angenommen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist Widersprüche per E-Mail ohne gültige Signatur ab.
Dadurch kann es durchaus eng werden, um die Fristen einzuhalten, wenn zeitverzögert eine Rückantwort eintrifft und man das Postfach nicht rechtzeitig prüft.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 22:07 von Bürger«

B
  • Beiträge: 422
In meiner Klage gegen den Rundfunk Beitrag hatte ich u.a. den Punkt der Wahrung der Schriftform mittels Fax. Zumindest in diesem Punkt hatte mir das VG Minden Recht gegeben. Siehe meine Beiträge zu dem Thema!

Hier der entsprechende Beitrag:
Wochenend-Lektüre mit klitzekleinem Klage-Erfolg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15877.0.html


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

 
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