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Autor Thema: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen  (Gelesen 7456 mal)

g
  • Beiträge: 104
Ab heute ist in meinem BPA keine Adresse mehr angegeben. Schafhaltung nach 25 J. zum Ende 2018 aufgegeben, Flächen, Tiere und techn. Gerät verkauft, Hof bzw. Wohnhaus vermietet. Werde mit Womo unterwegs sein. Postalische Erreichbarkeit durch Mieter gesichert (Vollmacht), elektronische sowieso.

Besonderheit:

1. Als Beisitzer im Gemeindevorstand meiner bisherigen Meldegemeinde muss mich der Bürgermeister alsbald entlassen, laut hessischer Gemeindeordnung (dies dürfte aber in allen anderen Bundesländern ähnlich sein) dürfen sich nur gemeldete, also eine Wohnung nutzende Bürger in ein politisches Amt der Gemeinde gewählt werden. Im Umkehrschluß darf kein Wohnsitzloser in einem Gemeindeparlament tätig sein. Eine Teilnahme an den Sitzungen wäre nach wie vor gesichert.

2. Am 8.9.2019 wird ein/e neue/r Landrätin/Landrat per Direktwahl von den Bürgern des Landkreises gewählt. Ich habe schon per Briefwahl meine bürgerliche Pflicht wahrgenommen. Wahlberechtigt sind aber nur Bürger, die im Kreis gemeldet sind. Da ich jetzt nicht mehr gemeldet bin, müsste mein Wahlbrief herausgesucht (was möglich ist) und vernichtet werden - ich darf jetzt nicht mehr am politischen Leben teilnehmen.
Aufgrund dessen werde ich aus der Partei, die mir die Möglichkeit der Mitarbeit in den gemeindlichen Gremien ermöglichte, austreten.

Ich bin einer der Kläger, der durch dieses Forum und Erkenntnisse bis zum Bundesverhassungsgericht geklagt hat, das Ergebnis ist ja bekannt. Getreu der philosophischen Erkenntnis: "Auch dem Schwächsten ist ein Stachel gegeben, sich zu wehren" blieb und bleibt mir durch die vollzogene Maßnahme nichts anderes übrig, um den Fängen des Beitragsschiß zu entkommen - wobei, ich bin gespannt, wie jetzt die ausstehenden Beträge seit der Umstellung eingeklagt werden sollen bzw. können.

Dies soll hier nicht zu ausschweifenden Diskussionen führen, ich werde mich je nach Vorfall erneut melden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2019, 00:59 von Bürger«
grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

m
  • Beiträge: 436
Darf ich Dich zu dem Vorgang etwas fragen. Ist Dir bekannt, wielange man denn in D oder im Schengener Raum (EU) ohne Meldeadresse bzw. mit welchem Pass/Dokument anerkannt man hier Leben darf? Postalische erreichbar ist doch keine Meldeadresse mit der ich meinem Aufenthaltsort nachweisen kann. Ohne Meldeadresse in der EU könnte man man bei polizeilichen Kontrollen auffällig werden bzw. diese Hampelmännchen finden nix mehr in Ihren Computer?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2020, 21:05 von Bürger«

g
  • Beiträge: 104
Soweit mir bekannt ist kennt das Melderecht keine Meldeadresse, nur eine Wohnadresse bzw. beides ist eines. Es wird nicht das dauerhafte Unterwegssein angenommen, sondern das dauerhafte Seßhaft sein. Wer länger als xxx Tage (es gibt unterschiedliche Angaben im Melde- und Finanzrecht) an einem Ort ist (auch Wohnmobilisten auf einem Campingplatz) muss sich anmelden!
Ohne Wohnadresse stehst du ziemlich alleine da: keine Zulassung eines Fahrzeuges, kein Schutzbrief beim ADAC oder anderen für die Fahrzeuge, kein Abschluß irgendwelcher Verträge, kurz: bei allen Vorgängen, in denen ein BPA vorgelegt werden muss und eine "Wohnadresse" erforderlich wird, hast du verloren.
Da der BPA in der Regel als Ausweisdokument (also als Nachweis dass du deutscher Staatsbürger bist) anerkannt wird kann auf einen Reisepass verzichtet werden. Ein Reisepass kommt ohne Adresse aus.
Polizeiliche Kontrollen: Solange du nicht in den Fahndungssystemen erfasst bist, dürfte es keine Probleme geben. Sollte aber die Landesrundfunkanstalt es schaffen, dich in das Fahndungssystem einzugeben, wird bei der erstbesten Kontrolle (Warum und wo?) die Festnahme erfolgen - was es ja schon gegeben hat.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
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(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

h
  • Beiträge: 294
Willst Du nicht Deine Geschichte mal ARD und ZDF zum Dreh einer Dokumentation über Deine Motivation, Erfahrungen vor Verwaltungsgerichten/BVerfG sowie Deinen gezogenen Konsequenzen anbieten?

Als Rundfunkanstalten, die sich der Darstellung der Meinungsvielfalt verpflichtet sehen, müssten die dafür doch Feuer und Flamme sein?  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2020, 21:06 von Bürger«

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  • Beiträge: 104
Ich vermute und unterstelle, dass da noch einiges auf mich zukommen wird. Ich werde berichten.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

W
  • Beiträge: 57
"Ohne Meldeadresse in der EU könnte man bei polizeilichen Kontrollen auffällig werden...."

Nicht im UK oder Irland. Dort sind Begriffe wie "Personalausweis" oder "Einwohnermeldeamt" (noch) unbekannt. ."Melderecht" ist ein deutsches Unding, das nur zum Missbrauch führen kann, schon missbraucht wurde und immer weiter misbraucht wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2019, 13:01 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.573
Es ist jedenfalls erlaubt, obdachlos zu sein, keine Meldepflicht zu haben und eine ladungsfähige Anschrift (Bahnhofsmission usw.) zu besitzen.

Es gibt in Schland keine Meldepflicht, die am Menschen klebt. Vermutlich nur noch deswegen, weil es mit EU-Recht kollidiert (s. den Post direkt vor diesem hier).

Wen's interessiert, ich fand das folgende interessant:

https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/passausweismelderecht_nov2013_1518722272000.pdf



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  • Beiträge: 436
Danke mal für deine Antwort
Ohne Meldeadresse in der EU könnte man man bei polizeilichen Kontrollen auffällig werden bzw. diese Hampelmännchen finden nix mehr in Ihren Computer?

Was ich in dem Zusammenhang noch anmerken möchte, im Zusammenhang mit dem jetzt kürzlich in Berlin stattgefundenen Mordfall. Da wird berichtet bzw. war in der Presse zu lesen, dass der Täter einen fiktiven Pass von Russland benutzt hat, um sich einen Pass nach dem Schengener Abkommen hat ausstellen zu lassen.

Es lebt sich sicher etwas einfacher mit einem Dokument in D und der EU. Welches Dokument, na ja - es genügt ein RP mit MBS nach D Recht. Ist sicher Interessant @grasschaf, wenn wir ab und zu mal ein Statemant zur Erfahrung von Dir lesen.


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F
  • Beiträge: 61
Ich bin jetzt seit über zwei Jahren ohne feste Meldeadresse und lebe, oft recht stationär, im WoMo und würde gerne hier kurz meine Erfahrungen mit euch teilen:

Abgemeldet wurde ich von der Gemeinde W., in der ich damals gelebt habe und dort auch bis März diesen Jahres (2019) weiter gelebt habe. Aus welchen Gründen auch immer wurde meine letzte Adresse nicht aus dem BPA entfernt, also gilt beim Vorzeigen des Ausweises weiterhin die alte Meldeadresse in W.
Ich habe eine Postanschrift bei einer Freundin, die für alle wichtigen Ämter und Behörden gilt (FA, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen, Krankenkasse, ADAC, usw.).
Bei einer polizeilichen Ausweiskontrolle habe ich wahrheitsgemäß angegeben, dass ich nicht unter der im Ausweis stehenden Adresse gemeldet bin. Das hatte weiter keine Probleme gegeben.
Wie oben erwähnt, habe ich mit Unterbrechungen, meist im Gebiet meiner letzten Meldeanschrift in W. gelebt. Die Eintragungen ins Wählerregister für die Bundestagswahl 2017 in B., wo ich zu dem Zeitpunkt beruflich tätig war, war fürs Wahlamt erst ungewöhnlich, aber machbar. Das Gleiche galt für die Europawahl dieses Jahr in der Heimatgemeinde W.

Durch das Versehen der Heimatgemeinde, die Adresse im Perso nicht zu entfernen, konnte ich weiterhin Verträge, z. B. Mobilfunk, abschließen, oder mich auf Campingplätzen, auch im europäischen Ausland, registrieren. Halt überall dort, wo man einen Perso vorzeigen muss.

Leider läuft mein Perso im Januar 2020 aus, sodass ich nun mich für diesen Zweck irgendwo anmelden muss. Das hat sich jetzt genau dieser Tage ergeben und ich bin mal gespannt, was da so noch passiert.

LG Fuchur


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U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Nützliche Hinweise findet man unter:

© rehmnetz.de. Ein Angebot der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH. 1 Ausgabe 11, November 2013
Pass-, Ausweis-und Melderecht Obdachlose-Nichtsesshafte-Wohnungslose:
Was ist zu beachten? Teil 1: Begriffe und Meldepflicht

https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/passausweismelderecht_nov2013_1518722272000.pdf
und
Obdachlose-Nichtsesshafte-Wohnungslose:
Was ist zu beachten? Teil 2: Pass und Personalausweis

https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2013/self/nl-passausweismelderecht_dez_1518722296000.pdf


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solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

F
  • Beiträge: 61
Danke für die Links.
Bestätigt mir meine Erfahrungen mit den Eintragungen ins Wählerverzeichnis.
Alles andere hat sich heute erledigt.


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g
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Da ich unterwegs bin hat mich der Bürgermeister heute morgen per Mobil-Tel erreicht und sich vergewissert, dass mein Handeln so korrekt ist. Ich habe ihn davon überzeugen können, dass meine Entscheidung zwangsläufig Konsequenzen nach sich ziehen muss. Er wird jetzt die Fraktionsvorsitzenden und den Vorsitzenden der Gemeindevertretungssitzung informieren.
Ich werde weiter berichten.


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grasschaf

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(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

c
  • Beiträge: 1.025
Ohne nun die Hintergründe und die Motivationen ganz zu verstehen...

Eignete sich eine solcher "Plot" nicht in besonderer Weise auch dafür, irgendwann Medienaufmerksamkeit zu gewinnen, gegen den ungerechten RBStV, für seine Widerständler, eine Medienkampagne loszutreten ?

 ;)  :)  8)

Wenn man es mag oder zur gegebenen Zeit ... (?)

grüße ans grasschaf!

cec.

PS: An alle von gerichtlicher Verfolgung bedrohte Wohnungslose: Schon mal was von "öffentlicher Zustellung" gehört? (nur so als Randbemerkung...)


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

g
  • Beiträge: 104
Schriftlich habe ich es noch nicht, aber im Gemeindevorstand darf ich nicht mehr mitarbeiten. Aus der politischen Arbeit der bisherigen "Wohn"-Gemeinde bin ich ausgeschlossen.

@cecil: Hintergründe für mein Handeln gibt es hier im Forum mehr als genug. Und das macht die Motivation aus.


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grasschaf

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(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

g
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Die erste finanzielle Auswirkung:
Ich wurde vom zuständigen Finanzamt aus der normalerweise gültigen Steuerklasse I in die Steuerklasse VI gehieft. Dies wird automatisch bei jedem ohne festen Wohnsitz so gemacht. Bei der dann durchzuführenden jährlichen Einkommensteuererklärung wird die zu viel gezahlte Lohnsteuer dann wieder erstattet. Man finanziert also das allgemeine Steueraufkommen vor. Diese Regelung wird deshalb durchgeführt, um dem Finanzamt bzw. der Steuerbehörde die Zugriffsmöglichkeit auf die Steuerschuld zu gewährleisten. Mann/Frau hat ja keinen Wohnsitz mehr und ist somit rein formell nicht mehr greifbar.
Kann mein Steuerberater dem FA glaubhaft meine "Erreichbarkeit" darstellen, kann es vielleicht möglich sein, dass ich wieder in der Kl. I versteuert werde. Ansonsten muss ich in den sauren Apfel beissen, monatlich auf erst mal über dreihundert Euro zu verzichten.
Das ist der zu zahlende Preis für einen (aussichtslosen??) Kampf. Lieber auf den Beinen stehend sterben als auf Knien leben.
Ich berichte weiter.


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grasschaf

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