@U15000
Dieses Gesetz, sollte es so kommen, wie vorab publiziert, landet eh vor dem BVerfG, (oder auch dem EuGH), soweit es die Medien betrifft; genannt sind ja bspw. ABO-Verträge der Printmedien, die nur noch für 1 Jahr abgeschlossen werden können sollen. Da dieses aber ein Eingriff in den Vertrieb der Printmedien ist, ist er nicht gestattet, da gemäß der BVerfG-Entscheidung zur "Leipziger Volkszeitung" auch der Vertrieb der Printmedien von Art. 5 GG erfasst wird.
Darüberhinaus wäre es ein Eingriff in die allgemeine Vertragsfreiheit, wenn es nur noch diese Option gäbe, denn es könnte ja sein, daß der ABO-Kunde nur einen unbefristeten ABO-Vertrag akzepiert, weil er gar keinen Bock hat, jedes Jahr einen neuen aufsetzen zu dürfen.
Auch wäre es denkbar, daß es mit dem europäischen Wettbewerbsrecht kollidieren täte, wenn der nationale Bürger keine Wahlmöglichkeit mehr vorfände, denn es könnte sein, (und die bloße Möglichkeit der Ungleichbehandlung reicht ja für das Kippen des Vorhabens durch Europa), daß Verlage aus dem EU-Ausland dadurch besser gestellt würden als nationale Verlage.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;