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Autor Thema: Vollstreckung>Pfändung>Löschung Eintrag im Schuldnerverzeichnis/SCHUFA  (Gelesen 9446 mal)

  • Beiträge: 882
Wenn ich das richtig verstehe, ist aufgrund eines Eintrags ins Schuldnerverzeichnis deine "Bonität" bei der Schufa eine ganze Zeit lang nicht mehr gegeben, selbst wenn du die Schuld bezahlt hast.
1. Grundsätzlich sind es drei Jahre
2. Ist die Eintragung, selbst wenn bei der Vermögensauskunft alles schief läuft, ein eigener Rechtsakt nach der Auskunft. Diesem kann man auch Widersprechen (zuständiges Amtsgericht).
3. Kann die Löschung jederzeit beantragt werden, wenn die Schuld bezahlt ist. Dann ist es meines Wissens auch aus der Schufa zu löschen (binnen einer Woche oder so - automatischer Datenabgleich)
Die ganzen Materialien sind meines Erachtens nur relevant, wenn man darlegen möchte, dass man nichts zahlen kann. Jedenfalls habe ich noch nichts anderweitiges gefunden.

Edit: Natürlich sollte man auch etwas zu Widersprechen haben. Also hingehen, Vermögen positiv bestätigen (Kontoauszug, Bargeld, Umstände des Zahlungsverzugs erklären). Kein vernünftiger Vollstreckungsbeamte/Richter wird annehmen, dass man mit Job, hohem Kontostand usw. die GEZ-Piepen nicht bezahlen KANN. Aber vorher nachfragen beim Vollstreckungsbeamten kann die Unsicherheit der Reaktion auch schon im Vorfeld klären. Wenn sich dort unvernünftiges Verhalten abeichnet kann man auch schon "Beschwerde gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung" einlegen. Dann sieht man mit etwas Glück auch schon, wie das Gericht dazu steht.


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  • Beiträge: 1.548
@Karamba

Ich zahle im Termin der Vermögensauskunft in bar an den Gerichtsvollzieher, dann ist die Sache erledigt, ohne Vermögensauskunft und ohne Schufa Eintrag.


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K
  • Beiträge: 4
@GEiZ ist geil

Klingt nach einer guten Alternative, wenn man nicht zahlen möchte aber es sich auch nicht leisten kann, in die Mühlen des Systems zu gelangen. Denn wer ein Haus bauen will, Familie gründen etc. sollte sich wirklich 2 mal überlegen, was er aufs Spiel setzt. So schwachsinnig das System auch ist, aber von heute auf morgen wird es sich nicht ändern und darauf sollte man auch hinweisen.

Sollte die ominöse Person A den gleichen Weg gehen und dieser stellt sich als praktikabel ohne langwierige Konsequenzen heraus (abzüglich Mahnkosten etc. natürlich, die muss man mit einplanen), wird man davon bestimmt hier nochmal lesen. Im anderen Fall bestimmt auch, um zukünftige Unentschlossene zu warnen.  ;)


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o
  • Beiträge: 1.564
Es gab ein Experiment, im Termin nur die Hauptforderung zu begleichen:

Re: NDR - neue Mahnschreiben mit Festsetzung von Mahngebühren + Rechtsbehelf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31773.msg195925.html#msg195925

Nicht vergessen: Man darf als Schuldner nämlich den Zweck der Zahlung bestimmen (so missverstehe ich §366 BGB). Dass es in den selbstgedruckten Satzungen der LRA anders steht, braucht den GV nicht zu interessieren.

Muss man wissen, ob man diese Finte nachahmt und somit den Vollstreckern noch ein wenig mehr Ärger macht, bis diese mal selbst richtig aufmucken. Kann ja nicht sein, dass alle einfach mitmachen aus Angst, sie könnten plötzlich in der tagesschau mit Bild gezeigt werden. Mein Straßenbewohner würde es probieren, er hat sowieso nicht viel zu verlieren. Keine Rechtsberatung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2019, 17:20 von ope23«

  • Beiträge: 890


Schufa-Eintrag löschen

So korrigieren Sie fehlerhafte Daten bei Auskunfteien

Finanztip, Stand: 08. Juni 2018

https://www.finanztip.de/schufa/falsche-eintraege-loeschen/

Was tun, wenn Streit über eine Forderung besteht?
Zitat
Gläubiger dürfen nicht jeden Verzug gleich an die Schufa melden. Der Betroffene muss danach mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein (§ 31 Abs. 2 Nr. 4b BDSG neu). Zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen. Zusätzlich muss der Gläubiger rechtzeitig vor Weitergabe der Daten den Schuldner unterrichten. Besteht Streit über die Forderung, darf der Gläubiger keine Daten weitergeben, egal, ob er nun der Ansicht ist, die Forderung bestehe zu Recht oder nicht (§ 31 Abs. 2 Nr. 4d BDSG neu).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2019, 11:42 von Frühlingserwachen«

K
  • Beiträge: 2.239
Bitte nicht(s) verwechseln: die LRA und/oder der BS melden keinen Zahlungsverzug an die Schufa!

Wenn dann erfolgt IMHO in Sachen Rundfunkbeitrag ein Eintrag in's Schuldnerverzeichnis immer im Zusammenhang mit "Abgabe der Vermögensauskunft".
Die Schufa wiederum holt sich aus dem Schuldnerverzeichnis Einträge ab.

Hierzu:

Das Schuldnerverzeichnis ist ein öffentliches Register, das beim Vollstreckungsgericht eines jeden Amtsgerichts geführt wird.
Die Schufa ist ein Privatunternehmen welches sich Daten aus dem Schuldnerverzeichnis zieht.

***
Erklärung Schuldnerverzeichnis
Zitat
Was ist das Schuldnerverzeichnis?

Das Schuldnerverzeichnis wird beim zuständigen Vollstreckungsgericht geführt. Alle Personen, die die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl erlassen worden ist, weil sie nicht freiwillig zur Abgabe der Vermögensauskunft erschienen sind, stehen im Schuldnerverzeichnis.

Seit dem 01.01.2013 gibt es im Internet das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder.
Dort werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen zum kostenpflichtigen Abruf für berechtigte Gläubiger bereitgestellt. Für bestimmte Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Auch hier kann jeder Bürger online eine Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über seine Daten (ab 2013) abfragen.
Quellen: diverse im internet

***
Erklärung Schufa
Zitat
SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung: Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, das Daten über Privatpersonen speichert. Die Daten erhält sie von ihren Vertragspartnern, die sowohl Daten eintragen als auch abfragen können. Die SCHUFA ist die bekannteste Auskunftei: Es gibt beispielsweise noch Bürgel, Creditreform oder infoscore.
Quelle: https://www.jugendschuldnerberatung.de/schulden-und-nun/schufa-und-schuldnerverzeichnis/

*****
Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis und der Schufa
https://www.akademie.de/wissen/eidesstattliche-versicherung/loeschung-schuldnerverzeichnis-schufa


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 92
Mich würde zum Titel des Threads konkret interessieren, ab wann genau man sich einen Schufaeintrag von diesen Zecken einhandeln kann.
ab Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung
ab Zahlungserinnerung
ab Mahnung
ab 2. Mahnung
ab dem Bescheid
oder erst mit dem Vollstrecker und dem Eintrag in ein Verzeichnis?
Danke.



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Fan von https://rundfunk-frei.de/
PDF Barzahlung: https://www.hallo-meinung.de/ARD-ZDF-BARZAHLUNG.pdf

"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

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Erst wenn der Vollstrecker die Eintragung angekündigt hat und vornimmt und gegen Vorladung und Eintragug jeweils kein erfolgreicher Widerspruch stattfand.


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U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Mich würde zum Titel des Threads konkret interessieren, ab wann genau man sich einen Schufaeintrag von diesen Zecken einhandeln kann.


Nach meinen investigativen Recherchen hat sich da folgender Ablauf gezeigt.
Am Beispiel in Bayern([Ironie on] ein Bundesland mit besonders gesetzestreuen Staatsbediensteten[Ironie off])
  • Die Rundfunkanstalt schickt an den Gerichtsvollzieher, der für den angeblichen Schuldner zuständig sein soll, ein nicht geregeltes Amtshilfeersuchen zur Beitreibung von angeblichen Forderungen mit Hilfe eines nicht geregelten selbst erstellten Titels.
  • den Widerspruch des angeblichen Schuldners wimmelt dann der für die Aufsicht über den Gerichtsvollzieher zuständige Exekutivbeamte - der sich zu diesem Zwecke mit Richterrobe maskiert ([1]Grundgesetzverletzung Artikel 97)- mit fadenscheiniger Begründung ab.
  • Hurtig trägt nun der Gerichtsvollzieher im zentralen Schuldnerregister den angeblichen Schuldner ein. Listig wird auf Beschwerden hin zu Kenntnis gegeben, dass das niemand zu überpüfen hat, ob hier nach Recht und Gesetz verfahren wurde. Sie können ja klagen, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. |-
  • Nun greift der vollautomatisierte Prozess - angestoßen von einer Funktion in der Datenbank der Schufa - und krallt sich den Eintrag im zentralen Schuldnerregister - schon haben se Dich!
  • Der nächste Schritt ist dann, Deine Bank greift vollautomatisch in regelmäßigen Abständen vollautomatisch auf die Schufadaten zu und verpasst dir ein Kainszeichen in Deinem Datensatz der Bank. Ob diese Handlungsweise mit der DSGVO in Übereinstimmung zu bringen ist, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Das macht aber nix, du musst nur gute Nerven haben, Uralt sein, keine Schulden haben und keinen Kredit aufnehmen wollen für irgenwelche nicht benötigte Dinge.
[Edit]Was mir gerade noch eingefallen ist. Wenn dein Fernseher kaputt ist und Du keine Barmittel für einen neuen Fernseher hast. Verzichte auf Fernsehen, denn das macht eh nur dumm. ;D
Fehlt Dir Action, geh halt zu einem Kameradschaftsabend der AfD. Dort ist es genau so lustig wie im Tatort. >:D

[1] Die Richter unterwerfen sich mit Eintritt in die Berufslaufbahn der Regelbeurteilung durch die Exekutive und akzeptieren die Hoheit des Justizministers über seine Karriere, der Justizminister befördert nur brauchbare Gesellen. >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2019, 15:33 von U15000«
solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

P
  • Beiträge: 3.997
Angemerkt sei noch, das der Widerspruch gegen die Eintragung in ein öffentliches Verzeichnis keine Aufschiebende Wirkung hat, deshalb sollte immer auch der Antrag auf Herstellung der Aufschiebenden Wirkung zusammen neben dem Widerspruch gestellt werden. Die Aussetzung sollte dann zumindest solange angesetzt werden bis über z.B. eine Erinnerung oder das Verfahren gegen die Vollstreckung noch läuft und keine abschließende Entscheidung gefällt ist. Im Zweifel bleibt es dann Jahre ausgesetzt, bis dort Entscheidungen fallen. Von der Information über die Anordnung der Eintragung in das öffentliche Schuldnerverzeichnis verbleiben dafür nur wenige Tage, am besten ist die Einlegung bereits einen Tag nach der Anordnung des Gerichtsvollziehers. Wartet der Betroffene zu lange, kann es passieren, das der Eintrag bereits erfolgte und damit bereits publik geworden ist. Die Verfahren lassen sich unter Umständen auch dann noch aussetzen, wenn die weiterführende Instanz Vorlagen zur Beantwortung Europarechtlicher Regelungen machen wird. Dazu sind entsprechende Probleme vorzutragen. Genauere Informationen dazu finden sich im Forum in Themen mit Europabezug oder in Themen zum Verwaltungsaufbau von Deutschland inklusive der Aufteilung der Gewalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2019, 16:30 von PersonX«

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Und um auch etwas zu beruhigen: Person H hat gerade trotz Schufa-Eintrag durch den GEZ-Vollstreckwicht einen Hauskredit für unter 1% bekommen. Falls jemand wirklich ein solches Problem hat, gern PM an mich und ich leite den Kontakt weiter. Sachbearbeitung in ganz Deutschland möglich. Aber bitte nicht irgendwelche Schmarrn-Anfragen senden, nur Rundfunkeintragungsproblemfälle für Eigenheime.
Trotzdem ist es in jedem Fall hilfreich die Eintragung zu vermeiden! Mein Angebot ist nur für Notfälle.


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Es geht hier vor allem darum, auszutesten wie weit man gehen kann, ohne tiefgreifende Konsequenzen davon zu tragen aber das System maximal zu belasten. Im vorliegenden Fallbeispiel hab ich das so verstanden, das unsere ominöse Person A es darauf ankommen lassen wird. Nimm der Gerichtsvollzieher Kontakt auf wird Person A vermutlich Bar bezahlen und den Prozess dann wiederholen.

Witzig ist: Nehmen wir mal an, dieser Thread wurde erstellt auf Grund eines Briefes "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" blabla "fordern wir sie letztmalig auf" blablabla. Was könnte wohl darauf folgen ? Richtig, genau der selbe Brief nochmal. Natürlich wieder letzmalig.  ;D


Was jetzt leicht kurios ist...

Nehmen wir mal an, im ersten Brief "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" stand folgendes:

Mahnbetrag 600 €
offene Forderung 50 €
Gesamtrückstand 650 €
(Beträge sind erdacht, könnten aber die Verhältnismäßigkeiten des beschriebenen Falles wiederspiegeln)

Im zweiten Brief könnten jetzt folgende, leicht verwirrende Beträge genannt sein:
Mahnbetrag 50 €
Rückständige Forderung bis xx.xx 600 €
offene Forderung ab xx.xx  40 €
Forderung insgesamt 690 €

Geht es hier darum, dass sowohl der ursprüngliche Betrag aus den letzten 3 Jahren (600€) wie auch der aus diesem Jahr dazu gekommene Betrag von 50€ offiziell als angemahnt gelten, damit man gleich die komplette Forderung eintreiben kann oder ist das ein Fehler im System ?

Damit alle Hilfesuchenden wissen wie Person A bisher vorgegangen sein könnte: Seit ca. 10 Jahren Beitragspflichtig, noch nie bezahlt, noch nie auf nur irgendwas geantwortet oder ungeöffnet zurück geschickt.

Wir werden dieses rein fiktive Fallbeispiel natürlich weiter spinnen und ich poste dann demnächst, ob Person A jetzt tatsächlich mal mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen durfte und was für Konsequenzen das hat. Um unseren Fall aber so realistisch wie möglich zu halten, lasse ich einige Wochen vergehen, denn auch die Mühlen unseren fiktiven Behörde ABC mahlen natürlich äußerst langsam.  ;)

Lieben Gruß
Karamba


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