Es geht hier vor allem darum, auszutesten wie weit man gehen kann, ohne tiefgreifende Konsequenzen davon zu tragen aber das System maximal zu belasten. Im vorliegenden Fallbeispiel hab ich das so verstanden, das unsere ominöse Person A es darauf ankommen lassen wird. Nimm der Gerichtsvollzieher Kontakt auf wird Person A vermutlich Bar bezahlen und den Prozess dann wiederholen.
Witzig ist: Nehmen wir mal an, dieser Thread wurde erstellt auf Grund eines Briefes "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" blabla "fordern wir sie letztmalig auf" blablabla. Was könnte wohl darauf folgen ? Richtig, genau der selbe Brief nochmal. Natürlich wieder letzmalig.
Was jetzt leicht kurios ist...
Nehmen wir mal an, im ersten Brief "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" stand folgendes:
Mahnbetrag 600 €
offene Forderung 50 €
Gesamtrückstand 650 €
(Beträge sind erdacht, könnten aber die Verhältnismäßigkeiten des beschriebenen Falles wiederspiegeln)
Im zweiten Brief könnten jetzt folgende, leicht verwirrende Beträge genannt sein:
Mahnbetrag 50 €
Rückständige Forderung bis xx.xx 600 €
offene Forderung ab xx.xx 40 €
Forderung insgesamt 690 €
Geht es hier darum, dass sowohl der ursprüngliche Betrag aus den letzten 3 Jahren (600€) wie auch der aus diesem Jahr dazu gekommene Betrag von 50€ offiziell als angemahnt gelten, damit man gleich die komplette Forderung eintreiben kann oder ist das ein Fehler im System ?
Damit alle Hilfesuchenden wissen wie Person A bisher vorgegangen sein könnte: Seit ca. 10 Jahren Beitragspflichtig, noch nie bezahlt, noch nie auf nur irgendwas geantwortet oder ungeöffnet zurück geschickt.
Wir werden dieses rein fiktive Fallbeispiel natürlich weiter spinnen und ich poste dann demnächst, ob Person A jetzt tatsächlich mal mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen durfte und was für Konsequenzen das hat. Um unseren Fall aber so realistisch wie möglich zu halten, lasse ich einige Wochen vergehen, denn auch die Mühlen unseren fiktiven Behörde ABC mahlen natürlich äußerst langsam.
Lieben Gruß
Karamba