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Autor Thema: Zweite Anhörung zum Medienstaatsvertrag am 03. Juli 2019 gestartet  (Gelesen 2354 mal)

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Landesregierung Rheinland-Pfalz, 03.07.2019

Zweite Anhörung zum Medienstaatsvertrag am 03. Juli 2019 gestartet

„Mit dem Medienstaatsvertrag beschreiten wir Länder neue Wege – nicht nur im Inhalt, sondern gerade auch im Verfahren. Bereits das erste Beteiligungsverfahren im vergangenen Jahr war mit über 1.200 Eingaben ein voller Erfolg. Diesen konstruktiven Dialog wollen wir fortsetzen und allen Beteiligten erneut die Möglichkeit geben, sich einzubringen. Uns hat viel Feedback erreicht, welches in den nun überarbeiteten Entwurf eingeflossen ist“, erläuterte Medienstaatssekretärin Heike Raab. Sie koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.

Pressemitteilung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz / Staatssekretaerin Heike Raab

Zitat
Vom 03. Juli 2018 bis zum 09. August 2018 kann hier zu den überarbeiten Vorschlägen der Länder Stellung genommen werden.
Raab betonte: „Für uns geht es mit dem Staatsvertrag vor allem darum, kommunikative Chancengleichheit zu sichern – offline und online. Uns geht es dabei um angepasste, angemessene und gemeinsam akzeptierte Regeln. Mit dem Medienstaatsvertrag setzen wir zudem die Vorgaben der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) um. Gerade in der globalen Welt des Internets braucht es Regeln, die unsere gemeinsamen Werte und Standards sichern. An dieser Stelle denke ich insbesondere auch an den Jugendmedienschutz. Hier befinden wir uns in enger Abstimmung mit dem Bund.“
Zum weiteren Verfahren erläuterte die Staatssekretärin: „Wir werden die Eingaben zügig in der Rundfunkkommission auswerten und wollen im Herbst Entscheidungen treffen. Ziel ist es, noch in diesem Jahr Einigkeit über die einzelnen Regelungen des Medienstaatsvertrags zu erzielen. Wenn dies gelingt, könnte er im Sommer 2020 in Kraft treten.“

Hintergrund:
Die Länder erarbeiten derzeit unter dem Dach des Medienstaatsvertrags ein neues Regelwerk, insbesondere für meinungsrelevante „Gatekeeper“, wie Smart-Speaker, Suchmaschinen, Smart-TVs, Kabelnetzbetreiber, u.ä. Für diese sog. Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre sollen künftig u.a. Transparenzvorgaben und Diskriminierungsverbote gelten. Weiterhin wird der Begriff „Rundfunk“ zeitgemäß angepasst, sodass zukünftig Angebote mit lediglich geringen Nutzerzahlen und solche, die lediglich sporadisch bzw. unregelmäßig stattfinden, keine Rundfunkzulassung mehr benötigen.
Der dargestellte Zeitplan ergibt sich aus der notwendigen Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Diese muss bis Mitte September 2020 in nationales Recht umgesetzt sein.

Weiterlesen auf:
https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/zweite-anhoerung-zum-medienstaatsvertrag-am-03-juli-2019-gestartet-1/

Download "Diskussionsentwurf für einen Medienstaatsvertrag" (pdf, 76 Seiten, 2,5 mb) / Alternativdownload hier im Anhang
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/MStV-E_Synopse_2019-07_Online_.pdf

Zum Thema siehe u.a. auch:
Medienstaatsvertrag: Mehr als 1000 Vorschläge für neues Rundfunkrecht vom 19. Oktober 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29051.0.html

Medienanstalten begrüßen den Entwurf des Medienstaatsvertrages vom 11. Oktober 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28982.0.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Süddeutsche Zeitung, 30.07.2019

Medienstaatsvertrag
Lizenz zum Senden

Das Volk durfte sprechen, nun liegt die zweite Version vor. Was sich für Influencer, Gamer, Medienplattformen und das Publikum ändern könnte.

Von Benedikt Frank

Zitat
Er ist eines der großen medienpolitischen Vorhaben der Gegenwart: Der Rundfunkstaatsvertrag, der derzeit vor allem Radio und Fernsehen in Deutschland regelt, soll jetzt endlich dem umgekrempelten Seh- und Hörverhalten der Menschen angepasst werden. Stichwort Streaming, Podcasts und andere Netzangebote. Künftig soll er die aktuellen Bedingungen besser berücksichtigen und zum Medienstaatsvertrag werden. Vor einem Jahr öffnete die Rundfunkkommission den Entstehungsprozess dieses neuen Gesetzes. Sie veröffentlichte einen Entwurf und bat die Bürger um Beteiligung. Anfang Juli ist nun ein zweiter Entwurf erschienen, in den die Rückmeldungen eingeflossen sind.
Über 1200 Bürger sendeten vergangenes Jahr Stellungnahmen an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei, welche die Rundfunkkommission der Länder leitet. Darunter alles von zweizeiligen Meinungen bis hin zu mehrseitigen Abhandlungen. Teils ging es darin ernsthaft um die Sache, teils nutzten Leute die Möglichkeit als Ventil für allgemeinen Medienfrust […]

In einer zweiten Runde darf nun wieder jeder zum aktualisierten Entwurf Stellung nehmen. […]

Wie viele Bürgerstimmen dann noch im Text des Staatsvertrags zu finden sind, ist fraglich. Im neuen Entwurf sind diese nur schwerlich auszumachen. Das ist insoweit nachvollziehbar, weil viele der veröffentlichten Bürgereingaben im launig bis empörten Ton von Onlinediskussionen gehalten sind und oft das Thema verfehlen. […]

Eine Sendelizenz bei einer Medienanstalt zu beantragen, kann bis zu 10 000 Euro kosten
[…]
Die Medienanstalten haben wohl künftig mehr Möglichkeiten, Bußgelder zu vergeben
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/medienstaatsvertrag-lizenz-zum-senden-1.4546467


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