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Autor Thema: Einwohnermeldebehörde - (keine) Angaben zur Lage der Wohnung?  (Gelesen 8448 mal)

u
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Hallo!

Person A zieht in die Musterstraße 3. Dort zieht sie in eine WG, in der alle bisher BaFög beziehen – leider sie nicht. So muss sie die GEZ allein tragen. Die WG gegenüber zahlt jedoch bereits und teilt sich den Betrag durch 4 – tut nicht so sehr weh. Die WG gegenüber ist einverstanden, Person A mit an Bord zu holen und sich zukünftig den Betrag zu fünft zu teilen. Doch wird es auffliegen, dass Person A die Öffentlich-Rechtlichen austrickst?

Soweit ich weiß, erhalten ARD/ZDF nur die Anschrift, ohne genaue Lage der Wohnung (Stockwerk, Wohnungsnummer, ...), oder?

Wie wahrscheinlich ist es, dass Person A auffliegt? Ist der Umgehungsversuch zu empfehlen? Und was passiert, falls A auffliegt? Hat die WG gegenüber irgendetwas zu befürchten? Muss A dann lediglich nachzahlen, oder droht ihr/ihm Ernsteres?

Danke im Voraus!


Edit "Markus KA": Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.
Edit "Bürger": Betreff nochmals präzisiert.


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G
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In solchen Situationen kommt es zunächst darauf an, welche Angaben Person A zur Lage der Wohnung (z.B. Stockwerk, Wohnungsnummer) gegenüber der Meldebehörde bei der Anmeldung gemacht hat und welche Angaben die Person, die gegenwärtig beim Beitragsservice angemeldet ist, gemacht hat. 

Welche Daten die Meldebehörde an den Beitragsservice anlässlich einer Anmeldung weiterleitet, hängt von landesrechtlichen Bestimmungen ab.

Beachtet werden sollte aber, dass bei einem Meldedatenabgleich (der nächste könnte 2022 erfolgen) nach § 14 (9) RBStV u.a. übermittelt wird:
Zitat
gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und

Wenn momentan der Beitragsservice allerdings akzeptiert, dass Person A in eine schon vorhandene und zahlende WG einzieht, dann werden die Daten von Person A beim Beitragsservice gelöscht. D.h. dann würde 2022 niemand mehr wissen, welche Angaben Person A im Jahre 2019 gemacht hat.


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u
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Hallo GesamtSchuldner,

vielen Dank für die Antwort!

Ist Person A verpflichtet, gegenüber der Meldebehörde Angaben zu Stockwerk und Wohnungsnummer zu machen, bzw. verlangt die Meldebehörde nach diesen Informationen? Wäre es riskant, die Meldebehörde falsch zu informieren in Bezug auf die Wohnungsnummer?

Das bedeutet also, dass ARD/ZDF wohl nicht vom Tricksen erfahren, wenn sie zustimmen, dass A in einer Wohnung wohnt, die bereits zahlt, weil die erhobenen Daten dann wieder gelöscht werden?
Wenn A also der Meldebehörde eine falsche Wohnungsnummer mitteilt, dann akzeptieren die Öffentlich-Rechtlichen und A ist aus dem Schneider?
Wie wahrscheinlich ist es, dass ARD/ZDF akzeptieren, obwohl A eine andere Wohnungsnummer gemeldet hat als die WG gegenüber?


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G
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Im Bundesmeldegesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/ wird in § 3 geregelt, welche Daten im Melderegister zu erheben sind. Angaben zur Lage der Wohnung gehören nicht dazu. Der Bußgeldtatbestand nach Bundesrecht (§ 54 BMG) kann also nicht dadurch erfüllt werden, dass man falsche Angaben zur Lage der Wohnung innerhalb des Hauses macht.

Nach § 55 haben allerdings die Länder die Befugnis, die Erhebung weiterer Daten zu bestimmen. Die Länder könnten dann auch eigene Bußgeldtatbestände schaffen.

Insofern müsste man erst einmal genauer festlegen, in welchem Bundesland die fiktive Person A denn nun wohnen soll.


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Die fiktive Person A wohne in Sachsen.  :laugh:


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Möglicherweise muss das Thema des Threads nicht weiter vertieft werden, da hierüber bereits schon diskutiert wurde:

Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg130743.html#msg130743
GEZ mit Nachbar teilen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8399.msg59866.html#msg59866

Bereits in der mündlichen Verhandlung des BVerfG vom 16.05.2018 wies ein Beschwerdeführer auf die Möglichkeit der Absprache mit dem Nachbarn hin. Auch Dr. Hermann Eicher wies in der Verhandlung darauf hin, dass die LRA nicht weiß, wer mit wem wohne - siehe u.a. unter
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175440.html#msg175440


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2019, 01:47 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
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Mit der Einführung von Rundfunkbeiträgen (an Stelle von GEZ-Gebühren) wurde auch das sächsische Meldegesetz geändert:

edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5570&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1&dok_id=undefined

Danach war also auch die Übermittlung von Angaben zur Lage der Wohnung an den MDR zulässig.

In der Zwischenzeit wurde allerdings das Melderechtsrahmengesetz des Bundes durch das Bundesmeldegesetz ersetzt, so dass das Melderecht nun weitgehend Bundesrecht ist. Damit ist mir jetzt nicht klar, wie die derzeitige Rechtslage in Sachsen aussieht, d.h. was vom Sächsischen Meldegesetz bei dieser Reform übrig geblieben ist.

Sind denn in dem fiktiven Fall die beiden fraglichen Personen schon bei der Meldebehörde mit unterschiedlichen Wohnungsnummern gemeldet worden?


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Vielen Dank für die Infos, GesamtSchuldner!

Im fiktiven Fall ist Person A noch nicht umgemeldet. Die Frage ist, ob Person A auch die Lage ihrer Wohnung melden muss, und was für Folgen es einerseits für die WG gegenüber als auch für Person A haben kann, wenn die Umgehung auffliegt.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In fiktiven Fällen könnte man sich gefragt haben, ob eine Anmeldung überhaupt notwendig ist.

Es könnte in fiktiven Fällen vorgekommen sein, dass bei einer Anmeldung eine genaue Lage einer Wohnung nicht gefordert wurde oder nicht angegeben werden konnte, weil z.B. die baulichen Voraussetzungen oder Möglichkeiten zur Unterscheidung nicht gegeben oder gar nicht bekannt waren.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Der Grundsatz lautet, dass insbesondere angesichts der unerhörten Umstände i.S. "Rundfunkbeitrag" bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt tunlichst jegliche Zusatzangaben zu Lage oder Nummer der Wohnung unterbleiben sollten.

Bislang waren Zusatzangaben mitunter als "ggf." gekennzeichnet.
Ein aktuelles Beispiel der Stadt Dresden sieht z.B. so aus...
Dresden > Wohnung: Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden
Hauptwohnsitz > Anmelden eines Wohnsitzes
https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnsitz_meldung_d115.php
Benötigte Formulare > Formular Anmeldung (PDF, 1 Seite, ~70kB)
https://www.dresden.de/media/pdf/einwohner/Formular_Anmeldung.pdf
Das müsste für jede Stadt separat geprüft werden.

Aufgrund der Vermieterbescheinigung/ Wohnungsgeberbestätigung, die wohl seit geraumer Zeit bei der Anmeldung vorzulegen sei(?), wäre wohl darauf zu achten, dass dort keine derartige Angaben enthalten sind bzw. diese auf keinen Fall Eingang in die Meldedaten finden.
Wie das geschehen kann, wäre im Einzelfall zu prüfen/ zu testen.

Zur Vermieterbescheinigung/ Wohnungsgeberbestätigung finden sich für Sachsen u.a. dies:
Amt24 > Wohnungsgeberbestätigung
https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Wohnungsgeberbestaetigung-6001211-leistung-0
Zitat
Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch der Hauptmieter der Wohnung sein.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Name des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist)
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind oder aller Personen, die aus der Wohnung ausziehen
- Datum des Ein- oder Auszugs
Von einer Angabe zu Lage oder Nummer der Wohnung scheint da jedenfalls keine Rede zu sein - leiglich "Anschrift" - und das ist wohl lediglich die Straßenadresse.

Mit ein paar weiteren Angaben/ Klicks lässt sich hier ebenfalls ein Beispiel finden - hier für Sachsen:
Freistaat Sachsen - Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 2 Seiten, ~315 kB)
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=lse_komm_meld01&formtecid=2&areashortname=14-SK-SK100
Dort steht auf Seite 2:
Zitat
Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird
PLZ / Ort
[...]
Straße und Hausnummer
[...]
Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer)
[...]
Da diese Zusatz-Angaben aber lt. § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) augenscheinlich nicht zwingend oder erforderlich sind, sollte der bestätigende "Wohnungsgeber" aufgefordert werden, dieses Feld tunlichst freizulassen.

Angesichts des Dauerthemas Datenschutz sollte dem Einwohnermeldeamt deutlich gemacht werden, dass nur absolute Mindestangaben und jedenfalls keine weitergehenden Angaben zu Lage oder Nummer der Wohnung getätigt werden. Man kann ja auch ein "gebranntes Kind" sein...

Nach bisherigen Erfahrungen scheinen ARD-ZDF-GEZ - jedenfalls sofern keine offensichtlichen Diskrepanzen zwischen den Angaben bestehen - den Angaben/ Selbstauskünften "Glauben zu schenken".
Das scheint denen jedenfalls lieber, als etwaige Nachforschungen anzustellen.

Dies ist ein Modellfehler, der ein erhebliches strukturelles Defizit birgt - aber das ist ein anderes (ausbaufähiges) Thema und wird ebenfalls im Forum bereits behandelt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


Hier im Thread bitte zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen beschränken auf die Angaben ggü. der Einwohnermeldebehörde/ dem Einwohnermeldeamt.

Zur Diskussion bzgl. der Angaben (Selbstauskünfte) ggü. ARD-ZDF-GEZ/ dem "Beitragsservice" bzw. der "Landesrundfunkanstalt" siehe bitte die weiter oben bereits geposteten Links bestehender Threads im Forum:

Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg130743.html#msg130743
GEZ mit Nachbar teilen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8399.msg59866.html#msg59866


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G
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Man beachte auch:
Zitat
Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch der Hauptmieter der Wohnung sein.
D.h. wenn der/die "Neue" in der WG selber gar nicht im ggf. ergänzten Mietvertrag mit dem Eigentümer auftaucht, wäre der Hauptmieter der Wohnungsgeber.

Eine Benutzung der städtischen Formulare ist übrigens für den Wohnungsgeber nicht vorgeschrieben, da § 19 BMG lediglich eine schriftliche Bestätigung verlangt mit den in den § 19 BMG enthaltenen Mindestangaben.
Wenn der Wohnungsgeber selber nicht Eigentümer ist, muss dieser übrigens nur den Namen des Eigentümers nennen, nicht aber auch dessen Anschrift.


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Vielen Dank an alle für die konstruktiven Informationen und sehr geeigneten Mustervorlagen!

Eine Frage beschäftigt mich noch: Was droht zum einen Person A und zum anderen der Nachbar-WG, wenn Person A auffliegt? Wird diese lediglich nachzahlen müssen, oder droht ernsteres?


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Die Frage welcher Konsequenzen etwaiger (bewusster oder "irrtümlicher") Falschangaben zur Lage der Wohnung ggü. ARD-ZDF-GEZ/ "Beitragsservice"/ "Landesrundfunkanstalt" wäre ggf. (anonym?) besser direkt an die "offiziellen Stellen" gerichtet werden sollte, die in einem solchen Falle darüber zu befinden hätten.

Dies könnte ggf. als IFG- oder parlamentarischen Anfrage allgemein formuliert werden, ist aber ausdrücklich nicht mehr Gegenstand des eigentlichen Kern-Themas dieses Threads, in welchem es der Thementrennung/ Thementreue und Auffindbarkeit wegen nur um die Angaben zur Lage der Wohnung ggü. der Einwohnermelebehörde gehen soll.

Angaben ggü. ARD-ZDF-GEZ/ "Beitragsservice"/ "Landesrundfunkanstalt" sind ein anderes Paar Schuhe - siehe bitte auch nochmals bereits oben erfolgten Moderatoren-Hinweis:

Hier im Thread bitte zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen beschränken auf die Angaben ggü. der Einwohnermeldebehörde/ dem Einwohnermeldeamt.

Zur Diskussion bzgl. der Angaben (Selbstauskünfte) ggü. ARD-ZDF-GEZ/ dem "Beitragsservice" bzw. der "Landesrundfunkanstalt" siehe bitte die weiter oben bereits geposteten Links bestehender Threads im Forum:

Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg130743.html#msg130743
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8399.msg59866.html#msg59866

Die Frage ist ja auch, ob und wenn ja wieviele solcher Fälle bereits untersucht und aufgedeckt wurden.

Angesichts des "Glauben schenkens" der Rundfunkanstalten, um ungeklärte Fälle vom Tisch zu bekommen und der Schwierigkeit der "Ermittlung" (wie bitte sollte das gehen, ohne den geschützten Bereich der Wohnung zu verletzen?), darf wohl davon ausgegangen werden, dass das bislang noch nicht erfolgt ist bzw. eine erhebliche Dunkelziffer ("ungesühnter") falscher Angaben und damit bereits erwähntes "strukturelles Erhebungsdefizit" besteht.

Zur sinnvollen Formulierung einer solchen etwaigen IFG- oder parlamentarischen Anfrage sollte ein eigenständiger Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gestartet werden.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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H
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Jetzt grabe ich hier mal etwas.

Patient A hat den gleichen Fall (ähnlich) - er hat in seinem neuen Domizil den kompletten 2ten Stock gemietet (rechts und links) und wurde dort durch die Stadt netter Weise auch gleich "verpetzt"
Es ist (auch im Meldeamt Nbg) unerheblich ob rechts oder links oder Zusätze wie "hinteres Zimmer einer WG" angegeben werden. Daraus ergibt sich der Vorteil das man sich diesen Passus sparen kann.

Zur Frage mit der Strafe bei zu später Ummeldung sagte Patient B zu A, das in solchen Fällen die Stadt die Nachweispflicht hat, wann genau der Verfehlende eingezogen sei. Dies ließe sich aber nur im Zuge von polizeilichen Observationen und ähnlichem nachweisen. Da auch nachgewiesen werden muss, dass der Delinquent sich überwiegend dort aufhalten würde. Laut B sei dies so gut wie unmöglich und viel zu teuer - so würde es nie geahndet. :)


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J
  • Beiträge: 37
ich werfe mal eine Frage in die Runde.....

bei Arge oder sonstigen Beziehern von öffentlichen Leistungen wird doch immer eine Beantwortung der Lage der Wohnung innerhalb des Hauses angefragt ( EG, 1.OG, 2.OG, DG )

Daten-Verknüpfung ?  wer kennt schon das Programm des BS zur Bearbeitung


aber es kommt noch besser !!!! siehe Bild***

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste angepasst werden.
Das "Bild" zum Thema "Creditreform" betrifft nicht das Kernthema des Threads:
Einwohnermeldebehörde - (keine) Angaben zur Lage der Wohnung?
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.




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