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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 339376 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
...
Zitat
Eine staatlich verordnete Zwangsabgabe auf teils unerwünschte und ungenutzte Fernsehprogramme aufgrund der einzigen Tatsache der eigenen Existenz (und eines Wohnsitzes) zu legitimieren, ist mit den Grundrechten der Demokratie nicht vereinbar.
...
[Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk]

Dazu kommt noch die Ausweitung des Programmumfangs über den Rahmen des Funktionsnotwendigen auf 100 ö.-r. Programme, die politische Einflussnahme über die KEF (16 Mitglieder, von Ministerpräsidenten berufen), mit Politikern infiltrierte  Rundfunkräte und Sender sowie ab 2013 lupenreine Kopfpauschale für Singlehaushalte. Auch diese Tatsachen sind mit den Grundrechten der Demokratie nicht vereinbar aber die Menschen verhalten sich ruhig und nehmen es hin.

Mio. Menschen leben bereits in Deutschland in Armut und noch mehr werden in Rente auf Harz4 Niveau leben:
http://www.youtube.com/watch?v=90ADUX7dnlI#t=45m4s
Das Wunder in Deutschland ist auch hier wieder - sie alle verhalten sich ruhig.

Schließlich wissen doch alle Politiker und die, die im Land das sagen haben. TV sorgt für Ablenkung die Verdummung. Wer weniger Geld und Zeit zum Lesen der Zeitungen, Zeitschriften und Bücher hat, wird den Ausbeutern weniger gefährlich.

Zitat
Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
http://www.netzwelt.de/news/72582-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html
Laut einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) macht Fernsehen dumm - das ist wohl keine Neuigkeit, der Newswert liegt eher in der Tatsache, dass sich Intelligenz und Fernsehkonsum reziprok zueinander verhalten: Je höher der Fernseh-Konsum, desto dämlicher der Nachwuchs. Gewalt in Fernsehen und Videospielen soll obendrein die Lernfähigkeit von Kindern nachhaltig negativ beeinflussen: Jugendliche, die viel Gewalt konsumieren, sollen wesentlich häufiger Probleme mit fehlender Intelligenz haben als Gleichaltrige ohne Gewaltobsession.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2012, 07:59 von Viktor7«

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Zitat
aber die Menschen verhalten sich ruhig und nehmen es hin.
Weil die meisten nichts davon mitbekommen. Sie lesen kaum an den richtigen stellen im internet oder sehen das überhaupt in den printmedien, ganz zu schweigen von den mangel an brauchbaren informationen im fernsehn. Woher sollen die menschen also wissen was so regiert wird wenn es totgeschwiegen wird? 85mil bürger zu informieren geht auch nicht allein von hier. 
Zitat
Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
Der Ör hat bereits ganze arbeit geleistet den leuten die motivation oder den mut zum widerstand zu rauben.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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Nur wie kann man beweisen dass der kommende rundfunkbeitrag nur ein anderes wort für eine (medien/wohnungs) steuer ist?

Eine interessante Frage. Hier mein Vorschlag für eine Antwort:

Ein Beitrag ist ein Betrag den man zu entrichten hat wenn man dabei ist, wie der Name schon sagt.
Das impliziert ein Mitspracherecht wie etwa bei der IHK oder den Sozialversicherungen.

Daraus folgt, dass eine Zahlungspflicht, die (wie bei den Rundfunkanstalten) nicht mit einem Mitspracherecht verbunden ist, kein Beitrag sein kann. Damit ist der angebliche Rundfunkbeitrag wohl eher eine Steuer.


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Das klingt schon logisch nur der "gesetzgeber" sieht das so:
Zitat
Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Der beitrag soll sich daran orientieren dass es egal ist ob eine leistung in anspruch genommen wird oder nicht obwohl das ja für steuern gilt.


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Ell

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Das klingt schon logisch nur der "gesetzgeber" sieht das so:
Zitat
Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Der beitrag soll sich daran orientieren dass es egal ist ob eine leistung in anspruch genommen wird oder nicht obwohl das ja für steuern gilt.

Könnte ein Gericht so argumentieren :

- das was wir ab 2013 bezahlen müssen ist ein Beitrag weil wir ein Anspruch darauf haben dass irgendwas gesendet wird (egal was, egal wie viel, wie of, in welcher Quailität usw.usf.)  wohingegend wir
- bei Steuern gar keinen Anspruch auf Leistung haben d. h. u. U. könnten die da oben das ganze Geld verpflempern ohne dass wir den Gegegenwert auch nur von einem EUR bekommen ?


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Hallo,

Da mir dieser Gebührenirrsinn gehörig gegen den Strich geht habe ich mich hier jetzt auch mal angemeldet, also erstmal ein freundliches "Hallo" in die Runde.


Ich habe mir das mit dem ca. "100€ Klageweg" mal durchgelesen und kann euch versichern das wird kaum einer machen. Die wenigsten haben Bock sich mit dem Gericht auseinanderzusetzen mal abgesehen von den möglichen rechtlichen Fallstricken die da einem wiederfahren können.

Sehr viel besser wäre es wenn ein oder mehrere Anwälte mit entsprechend fundiertem rechtlichen Fachwissen sich dieser Sache annehmen würden und eine (Sammel)Klage anstreben. Das würde der Großteil der Bevölkerung wesentlicher eher annehmen als diese "Einzelkämpfe".

Nur muss das mal öffentlich preisgegeben werden, so in der Art wie: Sammelklage gegen neue Gebührenordnung, wer mitmachen / unterstützen will kann sich unter www.*Linkname* melden bzw. spenden"

Das man nicht alles was von Staatswegen kommt hinnehmen muss zeigt doch sehr schön das Beispiel der Kilometerpauschale welche man erst ab dem 20.ten Kilometer bekam, ihr erinnert euch bestimmt noch daran  :)

Nun, wenn ein kleiner Bäckermeister mit Hilfe seines Anwalts die Kilometerpauschale zu Fall gebracht hat, sollte das mit der GEZ respektive dem Gebührenvertrag doch auch möglich sein, oder nicht ?

Ich halte das für die bessere Alternative, ich denke nur das es schwierig sein wird einen/mehrere engagierte Anwälte zu finden die sich in dieser Thematik richtig festbeißen können ...  :(

Was meint ihr ?

Gruß,
ViSa


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht, höchstens in schlechten Filmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Anwälte gibt es keine, die sich für lau damit befassen wollen. Zu groß ist die Gefahr, dass man verliert und es ist auch kaum etwas verdient, wenn man den Streitwert zugrunde legt (Wie hoch wäre dieser eigentlich? Müsste man ihn nicht etwa auf ein ganzes Leben hochrechnen?). Und für bezahlte Star-Anwälte fehlt uns das notwendige Kleingeld.

Nun, was könnten wir machen? Eine Idee ist die Gründung eines eingetragenen Vereins. Mit den Vereinsbeiträgen und Spenden könnte man dann einen guten Anwalt bezahlen, aber wer will den Verein Gründen? Ich helfe gerne dabei, aber das tue ich mir aus zeitlichen, gesundheitlichen und finanziellen Gründen nicht an – mit dem Forum, dem Portal Online-Boykott, unserer Facebook-Seite, Google+ und Twitter bin ich am am absoluten Limit.

Willst du dich um die Vereinsgründung kümmern? Wir brauchen lediglich 7 Vereinsmitglieder und etwas Kleingeld für den Notar um den eingetragenen Verein zu gründen. Natürlich brauchen wir auch eine Satzung und ein paar anderen Kleinigkeiten. Wenn du das machen willst, dann bin ich dabei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2012, 08:51 von René«

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
(...) Ich helfe gerne dabei, aber das tue ich mir aus zeitlichen, gesundheitlichen und finanziellen Gründen nicht an (...)

Hier meine ich, selbst einen Verein zu gründen, würde ich mir nicht antun. Helfen tue ich selbstverständlich gerne. Unglücklich formuliert, sorry!


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...

Sehr viel besser wäre es wenn ein oder mehrere Anwälte mit entsprechend fundiertem rechtlichen Fachwissen sich dieser Sache annehmen würden und eine (Sammel)Klage anstreben. Das würde der Großteil der Bevölkerung wesentlicher eher annehmen als diese "Einzelkämpfe".

Nur muss das mal öffentlich preisgegeben werden, ...

Klar, das gibt es bereits:

Hier lesen! Das ist zwar keine Sammelklage, sondern eine Verfassungsklage - mit einigermaßen
Aussicht auf Erfolg.




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Man braucht keine Verein zu gründen. Es sollte genügen, wenn sich mehrere Kläger zusammen einen Anwalt suchen. Jeder klagt für sich, weil aber der Anwalt alle Fälle parallel bearbeiten kann, rechnet  es sich für ihn eher und er kann mehr Zeit in die Klage investieren.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Der Verein hätte einige Vorteile gegenüber einer losen Menschentraube. Durch Mitgliederbeiträge könnte man auch die Finanzierung auf viele Mitglieder umlegen. Spenden wären auch willkommen. Aber wer will einem Privatmann Beiträge oder Spenden überweisen?

Nach außen hin wirkt ein Verein seriöser als eine Gruppe von Aktivisten.




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Es ist letztlich egal, man kann auch mehrgleisig fahren.

Was aber auf jeden Fall gehen sollte, ist eine Verfassungsklage gegen die zentrale Speicherung der Daten bei der GEZ, weil das Gesetz direkt wirkt, also nicht über einen individuellen Gebührenbescheid, gegen den man klagen kann.

Kann sein dass das auch der Knackpunkt bei der Klage in Bayern ist.


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Die wichtigste Antwort: Was Klagen angeht, bleibt alles wie gehabt, also:

Zahlung einstellen, Mahnung kassieren und ignorieren und den Beitragsbescheid abwarten. Dabei können schon mal fast drei Monate ins Land ziehen. Hat man einen Bescheid, muss innerhalb von vier Wochen reagiert werden. Die Begründung für den Widerspruch ist dabei nebensächlich (spielt vor Gericht keine Rolle). Natürlich gehen die Anstalten davon aus, dass die neuen Gesetze ihre Richtigkeit haben. Wie lange es braucht bis man einen Widerspruchsbescheid in Händen hält, variiert je nach Anstalt. Das kann sich bis zu einem halben Jahr ziehen. Bisher war es so, dass zwischenzeitlich die GEZ ein Antwortschreiben auf den Widerspruch schickte, der allerdings kein Bescheid war und der Entmutigung dienen sollte. Wenn schließlich der Widerspruchsbescheid kommt, steht dort welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wieder sind 30 Tage nach Ankunft des Bescheids Zeit, um Klage mit Begründung einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt, nur die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden. Darüber bekommt aber eine Nachricht. Normalerweise sind das 75 Euro, wenn man gleich im ersten Quartal 2013 die Zahlung aussetzt.

Man muss also viel Geduld haben, wenn man sich tatsächlich wehren will. Juristische Sachkenntnisse sind eher nicht so wichtig. Bis es so weit ist, dürften auch Vorlagen im Netz aufgetaucht sein. Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden. Das ganze Verfahren kann übrigens auch schriftlich abgewickelt werden. Entweder schlägt das Gericht dies von sich aus vor oder man kann es selber anregen.



Also ich werde mich auch wehren, habe aber noch ein paar Fragen betr. der markierten Stellen im Text.

So wie ich das verstehe muss ich anfangs keine Begründung angeben ? Oder doch ?
(Wegen dem Text:"Nebensächlich ... spielt vor Gericht keine Rolle.")

Dann als nächstes MIT Begründung ?!
Was wären denn plausible & Gerichtsverwertbare Gründe ? Einige Beispiele würden da sicher helfen ...

Wenn es denn wirklich bei den 75-100€ bleibt bin ich dabei !  :)
Aber wie rechtlich "Wasserdicht" ist das ganze ?
Nicht das dann plötzlich Tausende Euros Gerichtskosten oder ähnliches auf einen herabregnen ...  ::)

Sorry für die vielleicht etwas blöden Fragen aber ich bin, wie sicherlich der Großteil der Bevölkerung auch, juristisch nicht besonders bewandert ...

Gruß,
ViSa


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Ich wäre auch dankbar wenn jemand einen text für den widerspruch basteln könnte da ich ebenfalls nicht so mit amtsdeutsch bewandert bin.


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g

gebuehren-igel

Die wichtigste Antwort: Was Klagen angeht, bleibt alles wie gehabt, also:

Zahlung einstellen, Mahnung kassieren und ignorieren und den Beitragsbescheid abwarten. Dabei können schon mal fast drei Monate ins Land ziehen. Hat man einen Bescheid, muss innerhalb von vier Wochen reagiert werden. Die Begründung für den Widerspruch ist dabei nebensächlich (spielt vor Gericht keine Rolle). Natürlich gehen die Anstalten davon aus, dass die neuen Gesetze ihre Richtigkeit haben. Wie lange es braucht bis man einen Widerspruchsbescheid in Händen hält, variiert je nach Anstalt. Das kann sich bis zu einem halben Jahr ziehen. Bisher war es so, dass zwischenzeitlich die GEZ ein Antwortschreiben auf den Widerspruch schickte, der allerdings kein Bescheid war und der Entmutigung dienen sollte. Wenn schließlich der Widerspruchsbescheid kommt, steht dort welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wieder sind 30 Tage nach Ankunft des Bescheids Zeit, um Klage mit Begründung einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt, nur die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden. Darüber bekommt aber eine Nachricht. Normalerweise sind das 75 Euro, wenn man gleich im ersten Quartal 2013 die Zahlung aussetzt.

Man muss also viel Geduld haben, wenn man sich tatsächlich wehren will. Juristische Sachkenntnisse sind eher nicht so wichtig. Bis es so weit ist, dürften auch Vorlagen im Netz aufgetaucht sein. Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden. Das ganze Verfahren kann übrigens auch schriftlich abgewickelt werden. Entweder schlägt das Gericht dies von sich aus vor oder man kann es selber anregen.



Also ich werde mich auch wehren, habe aber noch ein paar Fragen betr. der markierten Stellen im Text.

So wie ich das verstehe muss ich anfangs keine Begründung angeben ? Oder doch ?
(Wegen dem Text:"Nebensächlich ... spielt vor Gericht keine Rolle.")

Dann als nächstes MIT Begründung ?!
Was wären denn plausible & Gerichtsverwertbare Gründe ? Einige Beispiele würden da sicher helfen ...

Wenn es denn wirklich bei den 75-100€ bleibt bin ich dabei !  :)
Aber wie rechtlich "Wasserdicht" ist das ganze ?
Nicht das dann plötzlich Tausende Euros Gerichtskosten oder ähnliches auf einen herabregnen ...  ::)

Sorry für die vielleicht etwas blöden Fragen aber ich bin, wie sicherlich der Großteil der Bevölkerung auch, juristisch nicht besonders bewandert ...

Gruß,
ViSa

1
Beim Widerruf denke ich schon, dass man eine Begründung geben sollte, aber es ist nicht so, dass man dann vor Gericht darauf festgenagelt werden kann, dass sie nicht besonders gut war.

2
Es wird sicher noch ein Jahr vergehen, bevor man überhaupt mal in die Verlegenheit kommt, eine Begründung für eine Klage zu schreiben. Ich hab ein paar Ideen, die ich aber noch durchleuchten will, der Herr, der in Bayern klagt, hatte auch welche, und es werden viele dazu kommen. Deshalb: Abwarten und Augen offen halten und durchaus selbst nachdenken. Denn: Da es keinen Anwaltszwang in der ersten Instanz gibt, muss auch die Begründung nicht feingeschliffenes Justizdeutsch sein, sondern man schreibt, was man für richtig hält. Der Richter ist beim Verwaltungsgerichtsverfahren dazu angehalten, seine eigenen Nachforschungen anzustellen, er darf sich nicht auf das beschränken, was die Parteien vortragen. Und die machen das auch. Nach meinem Eindruck lieben es Richter, die Parteien mit Dingen zu überraschen, die keiner bedacht hat.

3
Die 75 € beziehen sich auf eine Klage, wenn nur wenige Quartale betroffen sind. Ich hab die Grenzwerte nicht im Kopf, aber Tausende von Euro kommen bei Privatpersonen nicht aufs Tablett. Dies gilt allerdings nur für die erste Instanz. Danach wird es etwas teurer. Aber wenn man sich nicht gerade vordrängelt, ist es unwahrscheinlich, dass man überhaupt in die zweite Instanz kommt, weil das Verfahren so lange pausiert wird bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde. Wer klagen will, aber das finanzielle Risiko möglichst flach halten möchte, zahlt halt erst ein, zwei Quartale an die GEZ und setzt dann die Zahlungen aus und zieht das durch bis zur Klage. Dann hängt man auf jeden Fall in der ersten Instanz fest, weil andere Verfahren schon viel weiter sind. Ich sehe das ganz locker: Je mehr klagen, desto größer wird der Druck, aber solche Auseinandersetzungen sind nicht jedermanns Sache, also fände ich diese Strategie auch ok.


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