Die wichtigste Antwort: Was Klagen angeht, bleibt alles wie gehabt, also:
Zahlung einstellen, Mahnung kassieren und ignorieren und den Beitragsbescheid abwarten. Dabei können schon mal fast drei Monate ins Land ziehen. Hat man einen Bescheid, muss innerhalb von vier Wochen reagiert werden. Die Begründung für den Widerspruch ist dabei nebensächlich (spielt vor Gericht keine Rolle). Natürlich gehen die Anstalten davon aus, dass die neuen Gesetze ihre Richtigkeit haben. Wie lange es braucht bis man einen Widerspruchsbescheid in Händen hält, variiert je nach Anstalt. Das kann sich bis zu einem halben Jahr ziehen. Bisher war es so, dass zwischenzeitlich die GEZ ein Antwortschreiben auf den Widerspruch schickte, der allerdings kein Bescheid war und der Entmutigung dienen sollte. Wenn schließlich der Widerspruchsbescheid kommt, steht dort welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wieder sind 30 Tage nach Ankunft des Bescheids Zeit, um Klage mit Begründung einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt, nur die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden. Darüber bekommt aber eine Nachricht. Normalerweise sind das 75 Euro, wenn man gleich im ersten Quartal 2013 die Zahlung aussetzt.
Man muss also viel Geduld haben, wenn man sich tatsächlich wehren will. Juristische Sachkenntnisse sind eher nicht so wichtig. Bis es so weit ist, dürften auch Vorlagen im Netz aufgetaucht sein. Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden. Das ganze Verfahren kann übrigens auch schriftlich abgewickelt werden. Entweder schlägt das Gericht dies von sich aus vor oder man kann es selber anregen.
Also ich werde mich auch wehren, habe aber noch ein paar Fragen betr. der markierten Stellen im Text.
So wie ich das verstehe muss ich anfangs keine Begründung angeben ? Oder doch ?
(Wegen dem Text:"Nebensächlich ... spielt vor Gericht keine Rolle.")
Dann als nächstes MIT Begründung ?!
Was wären denn plausible & Gerichtsverwertbare Gründe ? Einige Beispiele würden da sicher helfen ...
Wenn es denn wirklich bei den 75-100€ bleibt bin ich dabei !
Aber wie rechtlich "Wasserdicht" ist das ganze ?
Nicht das dann plötzlich Tausende Euros Gerichtskosten oder ähnliches auf einen herabregnen ...
Sorry für die vielleicht etwas blöden Fragen aber ich bin, wie sicherlich der Großteil der Bevölkerung auch, juristisch nicht besonders bewandert ...
Gruß,
ViSa
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Beim Widerruf denke ich schon, dass man eine Begründung geben sollte, aber es ist nicht so, dass man dann vor Gericht darauf festgenagelt werden kann, dass sie nicht besonders gut war.
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Es wird sicher noch ein Jahr vergehen, bevor man überhaupt mal in die Verlegenheit kommt, eine Begründung für eine Klage zu schreiben. Ich hab ein paar Ideen, die ich aber noch durchleuchten will, der Herr, der in Bayern klagt, hatte auch welche, und es werden viele dazu kommen. Deshalb: Abwarten und Augen offen halten und durchaus selbst nachdenken. Denn: Da es keinen Anwaltszwang in der ersten Instanz gibt, muss auch die Begründung nicht feingeschliffenes Justizdeutsch sein, sondern man schreibt, was man für richtig hält. Der Richter ist beim Verwaltungsgerichtsverfahren dazu angehalten, seine eigenen Nachforschungen anzustellen, er darf sich nicht auf das beschränken, was die Parteien vortragen. Und die machen das auch. Nach meinem Eindruck lieben es Richter, die Parteien mit Dingen zu überraschen, die keiner bedacht hat.
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Die 75 € beziehen sich auf eine Klage, wenn nur wenige Quartale betroffen sind. Ich hab die Grenzwerte nicht im Kopf, aber Tausende von Euro kommen bei Privatpersonen nicht aufs Tablett. Dies gilt allerdings nur für die erste Instanz. Danach wird es etwas teurer. Aber wenn man sich nicht gerade vordrängelt, ist es unwahrscheinlich, dass man überhaupt in die zweite Instanz kommt, weil das Verfahren so lange pausiert wird bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde. Wer klagen will, aber das finanzielle Risiko möglichst flach halten möchte, zahlt halt erst ein, zwei Quartale an die GEZ und setzt dann die Zahlungen aus und zieht das durch bis zur Klage. Dann hängt man auf jeden Fall in der ersten Instanz fest, weil andere Verfahren schon viel weiter sind. Ich sehe das ganz locker: Je mehr klagen, desto größer wird der Druck, aber solche Auseinandersetzungen sind nicht jedermanns Sache, also fände ich diese Strategie auch ok.