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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 357025 mal)

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Viktor, ich bin alles, aber kein Jurist, daher könnte ich durchaus falsch liegen – ich versuche es aber trotzdem:

Ich bin der Meinung, was die Grundgesetzkonformität angeht, dass das jetzige System tatsächlich angreifbar ist. Jemand, der das Geld für die GEZ-Gebühr nicht aufbringen kann oder will, darf kein Empfangsgerät besitzen. Hat er trotzdem welche und zahlt er die Gebühren nicht, muss er seine Empfangsgeräte abschaffen. Damit wird er gehindert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, denn ohne Empfangsgeräte kann er weder die ÖR, noch die Privaten empfangen – er kann nichts mehr empfangen.

Nun kann man ab 2013 nicht mehr so argumentieren, denn der Rundfunkbeitrag (keine Gebühr mehr!) ist nicht mehr an den Besitz eines Gerätes geknüpft. Alle Haushalte, Institutionen und Betriebe werden zur Kasse gebeten (sie sind alle rundfunkbeitragspflichtig) und demnach wird keiner mehr daran gehindert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten: Wenn man nicht zahlt, wird man sofort zum säumigen Schuldner! – Ist das nicht toll?

Damit wird die Angriffsfläche wegen Artikel 5 GG ganz geschickt umgangen und man muss sich andere Strategien ausdenken.


.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2012, 11:48 von René«

V
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Hallo René,

schön gesagt ;-)

Bei der Haushaltsabgabe dürfen wir eins nicht vergessen.
Die Personen die sich nur über das Internet oder ausschließlich über die Presse (sonst keine Geräte) informieren, haben mit der Einführung der Haushalspauschale bis zu 2.157 €/10Jahre (ohne Zinsen und Erhöhungen) weniger in der Tasche und werden gehindert sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Damit wären wir wieder beim Art. 5 GG.

Wie unsinnig die Haushaltsabgabe ist, zeigt ein Vergleich mit einem Presse-(Zwangs-)Beitrag oder den Zwangsgebühren zu Gunsten von Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20276.html#msg20276
Die Vorzugsbehandlung der ÖRR ist dummes Zeug.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2012, 12:14 von Viktor7«

V
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Zur Begründung lt. Art. 5 Abs. 1 GG kann die Argumentation von Seite 7 und 8 aus 
http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf
"2. Gerügt wird die Verletzung der negativen und der positiven Rundfunkfreiheit sowie der Informationsfreiheit des Beschwerdeführers (Art. 5 Abs. 1 GG) …"
verwendet werden.

-----------------------------------

Auch die fehlende verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne ist ein guter Ansatz:

http://www.heise.de/tp/artikel/31/31835/1.html

Zitat
...
Damit tat Koch genau das, was qua Verfassung verhindert werden sollte: (Regierungs-)Parteipolitische Einflussnahme auf eine personelle Entscheidung, mit welcher offensichtlich die Unbotmäßigkeit eines unabhängigen Journalisten abgestraft werden sollte. Brenders Vorgänger Klaus Bresser nannte den Coup "organisierte Verfassungskriminalität". Der Deutsche Journalisten-Verband sieht hierin die Verhöhnung des staatsfernen Mediensystems.

Auch aus Karlsruhe wird an Kochs verfassungsrechtlich bedenklichem Schachzug bemerkenswert offen Kritik geübt.

Nun überlegt Professor Gersdorf, durch einen Akt zivilen Ungehorsams eine Klagemöglichkeit zu provozieren, in der er selbst die ihm am Herzen liegenden Fragen klären lassen könnte. Hierzu plant er, Widerspruch gegen die Zahlungaufforderung seiner GEZ-Gebühr einzulegen, da er nicht zur Zahlung verfassungswidrigen Rundfunks bereit sei. Das ZDF schulde eine staatsfreie Berichterstattung, die nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.

Die GEZ müsste dann gegen den Professor einen vollstreckbaren Gebührenbescheid erlassen, gegen den Gersdorf wiederum Klage erheben könnte. Dann müsste das ZDF als einer der Auftraggeber der GEZ die Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit der Forderung darlegen. Indirekt müsste also das ZDF das Verwaltungsgericht von seiner angeblichen Staatsferne als Voraussetzung für den Griff in den GEZ-Topf überzeugen. Kämen den Gerichten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gebührenbescheids, so könnte die Sache nach Artikel 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt werden. Andernfalls könnte der Professor bei einem letztinstanzlichen Urteil selbst Verfassungsbeschwerde erheben.
...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2012, 19:28 von Viktor7«

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Hier ein angriffspunkt für betriebe:
Zitat
In einem von Sixt beauftragten Gutachten kommt der Leipziger Staats- und Medienrechtsexperte Christoph Degenhardt zu dem Schluss, dass die geplante Reform nicht nur in Bezug auf Mietfahrzeuge, sondern vielmehr auf alle gewerblichen Kraftfahrzeuge in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. Etwa deshalb, weil Nutzer von Mietfahrzeugen anders als Betriebsangehörige, die gemeinsam Radio hörten, keine „Empfangsgemeinschaft“ bildeten.

Zudem handele es sich um einen „Systembruch“, wenn die Gebühr künftig pro Haushalt erhoben werde, bei Mietfahrzeugen jedoch weiter pro Gerät kassiert würde. Dieser Teil der Reform, sagte Sixt in einem Interview auf wiwo.de, der Online-Ausgabe der WirtschaftsWoche, treffe nicht nur Autovermieter, „sondern jeden Handwerker, Rechtsanwalt und alle anderen Freiberufler, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen“. In Deutschland, so Sixt, gebe es offiziell rund 8,4 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Anhörung in Berlin an diesem Montag

Sixt hat das Gutachten, das der WirtschaftsWoche vorliegt, in den vergangenen Tagen an die Staatskanzleien verschickt. An diesem Montag findet in Berlin eine Anhörung zu der für Januar 2013 geplanten Umstellung der Rundfunkgebühr von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe statt.

Galt ursprünglich, dass die Umstellung auf die neue Form der Erhebung „aufkommensneutral“ ausfallen solle, fürchtet Sixt ebenso wie zahlreiche Wirtschaftsverbände höhere Belastungen und deutliche Mehreinnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender. Zusammen mit der geplanten, nach Mitarbeitern gestaffelten Betriebsstättenabgabe, der Erhöhung der Mietwagengebühr sowie der zu erwartenden höheren Zahl von Beitragszahlern rechnet Sixt unterm Strich mit bis zu 1,6 Milliarden höheren Gebühreneinnahmen für ARD, ZDF und Deutsche Welle. 2009 kassierten die öffentlich-rechtlichen Sender 7,6 Milliarden Euro allein aus Gebühren.   


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So einfach ist das nicht. Spätestens ab dem Oberverwaltungsgericht braucht jeder einen Anwalt  Man sollt sich keine Illusionen machen: Die ÖRR ziehen JEDES Verfahren bis zur letzten Instanz durch - wenn ihnen das Bundesverwaltungsgericht vorher keinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

Zudem gilt für die ÖRR: Je mehr Klagen, um so besser: Man sucht sich die einfachsten Klagen raus und zieht diese Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht durch. Die unangenehmen Klagen lässt man wegen angeblicher Überlastung liegen. Der Herr Sixt wird wohl eine ganze Weile warten müssen, bis er endlich drankommt.


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Müsste es nicht reichen wenn EINE klage erfolg hat? Dann ist die frage ob rundfunkrecht immer noch ländersache ist. Nicht sicher beim neuen vertrag. Es muss ein einheitliches urteil angestrebt werden.


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So einfach ist das nicht. Spätestens ab dem Oberverwaltungsgericht braucht jeder einen Anwalt  Man sollt sich keine Illusionen machen: Die ÖRR ziehen JEDES Verfahren bis zur letzten Instanz durch - wenn ihnen das Bundesverwaltungsgericht vorher keinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

Zudem gilt für die ÖRR: Je mehr Klagen, um so besser: Man sucht sich die einfachsten Klagen raus und zieht diese Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht durch. Die unangenehmen Klagen lässt man wegen angeblicher Überlastung liegen. Der Herr Sixt wird wohl eine ganze Weile warten müssen, bis er endlich drankommt.

Und was ist dann dein Vorschlag? Nicht klagen, sich bücken und bezahlen?

Wenn wirklich viele mitmachen, dann erfahren das auch viele und wenn es ganz viele sind, dann kann das sehr schnell zu einem großen Problem für den ÖRR werden. Darüber hinaus bekommt der ÖRR zusätzliche Probleme, wenn der Geldfluss nicht mehr so üppig ist, wie erwartet. Die Argumentation von dir ist aber typisch und deswegen können sich Politik und ihre Anhängseln hier in Deutschland alles erlauben.

Ich bin mit dir in keinster Weise einverstanden und werde auch ab 2013 meinen Beitrag leisten. Immerhin besser, als nichts tun und alles aufzählen, warum man selbst nicht aktiv wird und es lieber anderen überlässt.


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gebuehren-igel

So einfach ist das nicht. Spätestens ab dem Oberverwaltungsgericht braucht jeder einen Anwalt  Man sollt sich keine Illusionen machen: Die ÖRR ziehen JEDES Verfahren bis zur letzten Instanz durch - wenn ihnen das Bundesverwaltungsgericht vorher keinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

So einfach ist das wiederum nicht. Viele Gerichte schlagen von sich aus vor, Verfahren auszusetzen, wenn andere gleich gelagerte Verfahren bereits weiter sind. Wenn es das Gericht nicht macht, kann man das auch selbst beantragen. Und wer sich um die Kosten Sorgen macht: Ich bin sicher, das bei einem Verfahren, das in Pole-Position liegt und von dem alles andere abhängt, nur ein bescheidener Spendenaufruf genügt, um genug Kohle für ein ganzes Anwaltsteam zusammenzubekommen.

Zudem gilt für die ÖRR: Je mehr Klagen, um so besser: Man sucht sich die einfachsten Klagen raus und zieht diese Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht durch. Die unangenehmen Klagen lässt man wegen angeblicher Überlastung liegen. Der Herr Sixt wird wohl eine ganze Weile warten müssen, bis er endlich drankommt.

Was sind die einfachste Klagen, wenn es Hunderte gleichartiger gibt? Und wie lässt man liegen, wenn ein Gericht Fristen setzt? Die Anstalten haben sicher Gestaltungsmöglichkeiten, was die Verfahren betrifft, aber so einfach geht's nun auch wieder nicht. Und was man nicht vergessen sollte: Auch die juristischen Abteilungen der Rundfunkanstalten kochen nur mit Wasser. Das schönste Beispiel ist, wie der HR bei Gericht abgewatscht wurde, als es um die PC-Gebühr ging. Die waren schlicht überfordert.


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Betr.: Verfassungsbeschwerde http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2313.0.html
Zitat
Sehr geehrter Herr Tschuschke,

mit Spannung erwartet Ihre "Fangemeinde" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php, https://www.facebook.com/GEZ.Boykott ) den Ausgang Ihrer Verfassungsbeschwerde vom 26.01.11. Können Sie uns etwas zu dem Stand des Verfahrens sagen?

Ich werde selbst den Eindruck nicht los, dass das  Bundesverfassungsgericht die Beschwerde aussitzen möchte.

Im Rahmen dieses Thema "SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20240.html#msg20240
diskutieren wir im Moment, die juristischen Möglichkeiten gegen die Zwangsbeglückung vorzugehen.

Freundliche Grüße und die besten Wünsche



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@René
Ich sage nicht, dass man nicht klagen soll. Einfach so zu klagen, macht aber meiner Meinung nach keinen Sinn. Ein Richter wird sich nur dann gegen ein Gesetz stellen, wenn ihm der Kläger definitiv keine andere Wahl lässt. Man hat es mit hellen Köpfen zu tun, die versuchen werden, die Klage abzuweisen - und wenn das nicht möglich ist, werden sie einen Weg suchen, den Gebührenbescheid aufzuheben - ohne in das eigentliche Gesetz einzugreifen.

Mein Anliegen ist es, darauf hinzuweisen, dass jede verlorene Klage vor einem Verwaltungsgericht ein Rückschlag für alle andern Kläger ist, weil sich die anderen Gerichte auf dieses Urteil berufen können.

Meinen Vorschlag:
Man sollte diskutieren, ob man ein Unterforum schafft, in dem man sich (selbst)kritisch überlegt, warum das neue Rundfunkbeitragsgesetz die persönlichen Rechte verletzt. Vorteil: Man kann was dazulernen. Nachteil: Die ÖRR hören mit.

@gebuehren-igel
Die ÖRR kennen die Argumentation des Klägers vom Einspruch gegen den Gebührenbescheid schon vor der Klage. Man kann dann schon mal den Einspruchsbescheid hinauszögern Ich gehe mal davon aus, dass der Herr Sixt, (als Beispiel, wo die ÖRR wissen, was auf sie zukommt), so schnell nicht einmal einen Gebührenbescheid bekommt.

Die erfolgreichen Pole Position Kläger vom VR München hat man erfolgreich ausgebremst - zumindest hat man von ihnen nie mehr was gehört. Man darf sich nichts vormachen: Zumindest die Chefs in den juristischen Abteilungen der ÖRR sind definitiv Profis.. Wenn ein ÖRR - Justitiar meint, das mit der Klage sei alles easy,  dann gehen bei mir alle Alarmglocken an.


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gebuehren-igel

@gebuehren-igel
Die ÖRR kennen die Argumentation des Klägers vom Einspruch gegen den Gebührenbescheid schon vor der Klage. Man kann dann schon mal den Einspruchsbescheid hinauszögern Ich gehe mal davon aus, dass der Herr Sixt, (als Beispiel, wo die ÖRR wissen, was auf sie zukommt), so schnell nicht einmal einen Gebührenbescheid bekommt.

Die Argumente im Widerspruch spielen vor Gericht keine Rolle. Man muss also nicht hier schon alles auspacken. Ob es klug wäre, gerade Herrn Sixt auszubremsen, bezweifle ich. Es ist ja auch gar nicht ausgemacht, dass nicht ein Herr Sixt mit teuren Anwälten auf die Schnauze fällt. Gerade die erste Instanz ist unberechenbar.

Die erfolgreichen Pole Position Kläger vom VR München hat man erfolgreich ausgebremst - zumindest hat man von ihnen nie mehr was gehört. Man darf sich nichts vormachen: Zumindest die Chefs in den juristischen Abteilungen der ÖRR sind definitiv Profis.. Wenn ein ÖRR - Justitiar meint, das mit der Klage sei alles easy,  dann gehen bei mir alle Alarmglocken an.

Nach meiner Erinnerung hat das bayerische Oberverwaltungsgericht durch entsprechende Urteile für die Bremsung gesorgt. Zeitlich waren die Münchener eh hinterher, da waren andere wesentlich schneller (Koblenz, Münster, Braunschweig).


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Ich verstehe einfach zu wenig darüber, um über die Konsequenzen von massenhaften Einzelklagen zu urteilen. Zwei Sachen sollte man aber hier beachten:
  • Wenn wirklich viele sich weigern – ich meine wirklich viele –, dann erfährt das die Öffentlichkeit und die Politik samt Anhängseln kann nicht einfach wegschauen. Dieser Vorgang würde endlich die Diskussion anstoßen, die bisher nie stattgefunden hat.
  • Ein Herr Sixt wird sicher auf einer anderen Ebene und mit einer Schaar an Anwälten dagegen vorgehen. Bei ihm geht es um die Gebührenerhebung im nicht privaten Bereich, während unser einer gegen die Gebührenerhebung im privaten Bereich kämpft.


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Es gibt zwei Aspekte: Den politischen und den rechtlichen

Was den politischen Aspekt anbelangt, sollte man sich nichts vormachen.
Mehr als tausend Klagen wird man bundesweit nicht zusammen bekommen.
Das wird nicht einmal einen Hinterbänkler hinter dem Ofen hervorlocken.
Anders würde es aussehen, wenn sich herausstellen würde, dass der
Erfolg der Piratenpartei (auch) auf dem Unmut gegen die Rundfunkgesetzgebung beruht

Was den rechlichen Aspekt anbelangt, müsste man als Privatperson darlegen,
warum das Rundfunkbeitragsgesetz die persönlichen Rechte verletzt. Hier
zählt die Qualität mehr als die Quantität. Wenn man schlüssig darlegen
könnte, dass der Rundfunk im Internetzeitalter nicht mehr notwendig ist, dann halte ich es
für nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber die Notbremse zieht.
Hier muss man aber aufpassen, dass einen die ÖRR nicht ausbremsen.


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gebuehren-igel

Ich würde noch einen Aspekt hinzufügen: Den anstaltlichen. Wenn es in jedem Bundesland ein paar dutzend Klagen gibt, dann merken die Anstalten, dass ernstzunehmende Gegnerschaft existiert. Eine Demo mit ein paar Hundert Teilnehmern vorm Rundfunkhaus ist am nächsten Tag vergessen. Zig Verfahren jedoch, die ziehen sich hin, unangenehme Überraschungen nicht ausgeschlossen.


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