@René
Ich sage nicht, dass man nicht klagen soll. Einfach so zu klagen, macht aber meiner Meinung nach keinen Sinn. Ein Richter wird sich nur dann gegen ein Gesetz stellen, wenn ihm der Kläger definitiv keine andere Wahl lässt. Man hat es mit hellen Köpfen zu tun, die versuchen werden, die Klage abzuweisen - und wenn das nicht möglich ist, werden sie einen Weg suchen, den Gebührenbescheid aufzuheben - ohne in das eigentliche Gesetz einzugreifen.
Mein Anliegen ist es, darauf hinzuweisen, dass jede verlorene Klage vor einem Verwaltungsgericht ein Rückschlag für alle andern Kläger ist, weil sich die anderen Gerichte auf dieses Urteil berufen können.
Meinen Vorschlag:
Man sollte diskutieren, ob man ein Unterforum schafft, in dem man sich (selbst)kritisch überlegt, warum das neue Rundfunkbeitragsgesetz die persönlichen Rechte verletzt. Vorteil: Man kann was dazulernen. Nachteil: Die ÖRR hören mit.
@gebuehren-igel
Die ÖRR kennen die Argumentation des Klägers vom Einspruch gegen den Gebührenbescheid schon vor der Klage. Man kann dann schon mal den Einspruchsbescheid hinauszögern Ich gehe mal davon aus, dass der Herr Sixt, (als Beispiel, wo die ÖRR wissen, was auf sie zukommt), so schnell nicht einmal einen Gebührenbescheid bekommt.
Die erfolgreichen Pole Position Kläger vom VR München hat man erfolgreich ausgebremst - zumindest hat man von ihnen nie mehr was gehört. Man darf sich nichts vormachen: Zumindest die Chefs in den juristischen Abteilungen der ÖRR sind definitiv Profis.. Wenn ein ÖRR - Justitiar meint, das mit der Klage sei alles easy, dann gehen bei mir alle Alarmglocken an.