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Autor Thema: Obdachloser muss keinen R.beitrag zahlen - SWR verzichtet auf Rechtsmittel  (Gelesen 11293 mal)

C
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beobachternews.de, 15.06.2019

SWR verzichtet auf Beschwerde gegen Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
Obdachloser muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Das überraschende Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 5. April 2019 ist rechtskräftig. Wie die Beobachter News von dem betroffenen Obdachlosen erfuhr, hat der SWR auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid verzichtet. In erster Instanz war der Obdachlose verurteilt worden, Rundfunkbeitrag zu zahlen. Er klagte gegen die festgesetzten 600 Euro, da er nur eine Meldeadresse bei einer Bekannten hatte, dort aber gar nicht wohnte. Einzelrichter Volkmann gab dem Mann Recht. Dieses Urteil hat nun Bestand.

Von Paul Linker

Zitat
Nach Auskunft des Mannes hat es ihn sehr überrascht, dass von Seiten des SWR keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil (siehe Obdachloser bietet dem SWR die Stirn) eingelegt wurden. In einem Schreiben vom 5. Juni 2019 wurde dem Mann vom Verwaltungsgericht Stuttgart nun mitgeteilt, dass das Urteil am 11. Mai 2019 rechtskräftig geworden ist. […]

Nach Ansicht des betroffenen Mannes kann dieses Urteil für Menschen in ähnlichen Situationen wegweisend sein. Der Kampf vor Gericht könne also durchaus erfolgreich sein, auch wenn dies leider immer noch viel zu selten der Fall sei.

Der SWR muss nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, die über 600 Euro betragen. […]

Weiterlesen auf:
http://www.beobachternews.de/2019/06/15/obdachloser-muss-keinen-rundfunkbeitrag-zahlen/

siehe auch:
Obdachloser bietet dem SWR die Stirn
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30961.0


Siehe nunmehr das Aktenzeichen weiter unten
Das Aktenzeichen des Verfahrens am VG Stuttgart ist 3 K 9519/18
Bei Juris ist das Aktenzeichen (noch?) nicht gelistet.
Vielleicht hat jemand aus Stuttgart oder Umgebung Zeit/Lust am VG vorbeizufahren, sich das Urteil kopieren zu lassen und es dann hier einzustellen. Vorab schon einmal danke für den Einsatz.

Edit "Bürger" - Hinweis:
Sofern das Urteil seitens Gericht noch nicht anonymisiert ist, wird eine einfache Kopie sehr wahrscheinlich ohne Vorankündigung/ Voranfrage nicht so schnell möglich sein. Siehe daher bitte u.a. auch unter
Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30599.0.html


Siehe nunmehr den Volltext des Urteils weiter unten
VG Stuttgart, 3 K 9519/18
Urteil vom 05. April 2019
Zitat
[...]
Download des Originaldokuments im Anhang  (PDF, 7 Seiten, ~1,3 MB)
VG Stuttgart 3 K 9519 18.pdf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=31434.0;attach=23783


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  • #GEZxit
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(...) Der SWR muss nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, die über 600 Euro betragen. (...)

Falsch, der SWR überweist zwar das Geld, tragen tun es aber die Zwangszahler.


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K
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Man muss diesem Mann dafür danken, dass er in die nächste Instanz gezogen ist. Hätte er dies nicht getan, hätte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit absoluter Sicherheit an weiteren Obdachlosen vergangen.


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Hallo!

@Knax
Der BS wird sich auf jeden Fall an weiteren Leuten "vergehen" -- das ist die "dunkle Seite" der Statistik: solange es genügend Leute gibt, die sich nicht genügend richtig wehren, zieht der ÖRR auch aus den Armen noch "Gewinn".

In einem Punkt ist das natürlich super, daß er sich so gewehrt hat -- der Nächste, der sich in ähnlicher Sachlage wehren will, kann jetzt auf ein Aktenzeichen verweisen.

PS: wenn jemand das Az. hierzu rausfinden kann, bitte hier auch nochmal posten (bzw im "Sammelthread Erfolgsmeldungen")!

MfG
Michael


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o
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(Damit ich nicht missverstanden werde: Modus diabolicus >:D )

Und warum verzichtet der SWR auf weitere Rechtsmittel?

Ich denke, es ist alles ganz korrekt und fundamental richtig im Rechtsstaat geregelt? Der SWR kann doch nicht einerseits hoheitlich handeln, andererseits seine hoheitliche Gewalt willkürlich einsetzen?

Reicht es also, einfach lang genug herumzuheulen und etwas Publicity zu bekommen, damit eine hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Anstalt  "mal" die Augen zudrückt? So Sachen, dass der BS um fünf nach zwölf plötzlich auf ihm zustehende Ansprüche verzichtet, liest man hier auch immer wieder.

Gibt es aus dem Verwaltungsrecht für den SWR einen Ermessensspielraum (Smartsprech für Willkür)?
Und warum wird dieser Ermessensspielraum mal genutzt, mal nicht?

Ein (nicht das einzige) Kennzeichen eines Unrechtsstaats ist die Willkür. Im selben Rechtssystem wird dem einen Täter der Prozess gemacht, der andere Täter wird glatt übersehen und geschont. Dieser Unterschied wird einfach so gemacht, ohne dass es eine rechtliche Grundlage für diesen Unterschied gäbe.

Möchte der SWR einen Unrechtsstaat etablieren? Staat im Staate ist der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk sowieso schon.



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Mit dem Urteil wurde RBStV § 2 (2) das erste Mal deutlich bestätigt: Die amtliche Meldung lässt ein "Wohnen" an der Adresse nur vermuten. Diese Vermutung ist widerlegbar.
Die Konstellation mit der befreiten Bewohnerin der Wohnung war günstig, denn der SWR weiss, dass er sehr viel mehr aufsehen erregt hätte, wenn er Rechtsmittel gegen einen OBDACHLOSEN eingelegt hätte.
Ich halte diesen Vorgang für sehr wichtig. Das Aktenzeichen sollte herausgefunden werden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Hallo!

@ope23
Ich denke, daß ich das nicht mißverstehe:


Eine Behörde geht wirksam vor (VwGO, VwVfG geben den Rechtsweg, Verwaltungsakt, Bescheid, usw vor). Ob das Handeln rechtmäßig ist, kann man im Rechtsweg durch ein Gericht überprüfen lassen. Die "Bindung an das Gesetz" vereinfacht dem Gericht nur die Arbeit.

NB: Eine "normale" Behörde orientiert sich möglichst an einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen -- das vereinfacht das Handeln durch Vermeidung von unnötigen Verfahren. Der ÖRR ist keine "normale" Behörde, er hat ein Eigeninteresse an den erhobenen Beiträgen -- da könnte hypothetisch auch rechts- und/oder urteilswidrig vorgegangen werden, bis möglicherweise das Controlling sagt, daß die verursachten Kosten größer werden als die generierten Einnahmen.


Sollte einer fiktiven Person also das angedachte Handeln des BS (und/oder "Vollstreckungsbehörde vor Ort") willkürlich vorkommen, kann sie widersprechen, bzw Klage erheben.

NB: Unser Problem dabei: zunächst ist der Rechtsweg einzuhalten (fiktive Person kann kein zivilrechtliches Argument am VG einklagen, sprich keinen Opel beim VW-Händler kaufen), dann bewegen wir uns in "real-existierender" Rechtsprechung, es gibt daher einige Argumente, die schon "abgefrühstückt" (=schon "geurteilt") wurden, da wird dann "einfach" auf die bestehenden Urteile (v.a. BVerfG und BVerwG) verwiesen -- allerdings gibt es auch immer wieder kleine Fortschritte bei formalen Punkten, diese Az. lassen sich dann hypothetisch in der laufenden/nächsten Klage mit einbauen, und falls das von der Gegenseite angeführte Urteil nicht zum eigenen Argument paßt, sollte eine fiktive Person das ebenfalls vortragen: "es geht hier um XXX, die Entscheidung Az. XYZ beschäftigt sich mit was anderem".

PS: Da der ÖRR die "Wohnenden" zu Leibeigenen runterdeklariert, die bis in die Erbschaft rein "pflichtig" sind: es ist NIE zu spät, es richtig (zumindest besser) zu machen.


OT: @seppl
Ich halte solche Urteile und die damit verbundene Publicity auch für wichtig, weil sich die Anstalten so ihr Ansehen schädigen. Ich habe schon unken hören, daß die LRAen schon kein Ansehen mehr hätten...


MfG
Michael


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Am Rande bemerkt, aus einem Urteil des VG Freiburg Entscheidung vom 6.6.2018, 9 K 2599/18 Rn 51:
Zitat
"Die generelle Freistellung Minderjähriger und wohnungsloser Personen (§ 2 Abs. 2 S. 1 RBStV) ist von der Typisierungsbefugnis der Landesgesetzgeber ebenso gedeckt, und verletzt nicht Art. 3 Abs. 1 GG, da der weit überwiegende Teil der Minderjährigen im Haushalt eines Erziehungsberechtigten wohnt und wohnungslose Personen regelmäßig nicht über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügen (BVerwG, U. v. 25.1.2017 – 6 C 15/16 –, juris, Rn. 53)."
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=f9e76f87498ed946aece224cd59888f7&Seite=1&nr=24595&pos=10&anz=294


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Bei juris.de ist das VG Stuttgart-Az. noch nicht eingestellt, das kann (nach den für 2019 schon eingestellten) noch was dauern.

MfG
Michael


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  • Beiträge: 465
Zitat
[..] und wohnungslose Personen regelmäßig nicht über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügen [..]

Zitat von: Miriam Harner, br.de, 7.3.2017
[..] bei Leuten unter 21 Jahren ohne festen Wohnsitz. Von denen besitzen nämlich rund 70 Prozent ein Smartphone.
Quelle: https://web.archive.org/web/20190617154641/https://www.br.de/puls/themen/leben/app-obdachlosigkeit-100.html

Zitat von: sueddeutsche.de, 10.2.2018
Alle jungen Leute haben ein Smartphone - aber nicht unbedingt einen festen Wohnsitz
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/obdachlosigkeit-in-deutschland-alle-jungen-leute-haben-ein-smartphone-aber-nicht-unbedingt-einen-festen-wohnsitz-1.3859943

Zitat von: Angela Gruber, tagesspiegel.de, 11.9.2015
W-Lan für Obdachlose [..] „Das Internet ist für Wohnungslose wichtiger als für Menschen mit einer festen Adresse.“ [..] „Mobile Geräte sind für Obdachlose sehr wichtig, gerade wegen der Möglichkeit, im Netz zu surfen.“ [Ortrud Wohlwend, Stadtmission][..] Vielen Deutschen scheint der Gedanke fremd zu sein, dass auch Menschen ohne Wohnung online sein wollen; das hat auch Sozialarbeiter Karrenbauer erlebt. Als er gebrauchte Smartphones gesammelt und an Obdachlose verteilt habe [..]
Quelle: https://m.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/w-lan-fuer-obdachlose-wohnungslose-wollen-nicht-digital-abgehaengt-werden/12310598.html


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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lex

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Zitat
[..] und wohnungslose Personen regelmäßig nicht über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügen [..]
genau das lässt sich doch ausbauen .. wer keine Empfangsgeräte hat, verfügt auch regelmäßig über keine Rundfunkempfangsmöglichkeiten. Langsam bröckelt die Argumentationskette der Verwaltungsgerichte...


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Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Bei juris.de ist das VG Stuttgart-Az. noch nicht eingestellt

Es gab meines Wissens schon vor Beginn der 2013 erfolgten Umstellung eine Vereinbarung, dass auf juris.de nur Urteile eingepflegt werden, die für ARD/ZDF/GEZ positiv ausfallen. Wenn Du es genauer wissen möchtest, empfehle ich die Suchfunktion des Forums.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Am Rande bemerkt, aus einem Urteil des VG Freiburg Entscheidung vom 6.6.2018, 9 K 2599/18 Rn 51:
Zitat
"?..  und wohnungslose Personen regelmäßig nicht über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügen (BVerwG, U. v. 25.1.2017 – 6 C 15/16 –, juris, Rn. 53)."

Da verennt sich das Gericht aber so was von total. Wenn ich das Urteil des BVerfG richtig verstanden habe, so kommt es bezüglich der Möglichkeit ör-Rundfunk nutzen zu können auf Empfangsgeräte gar nicht an, da man sich jederzeit ein solches beschaffen kann. Einer wohnungslose Person steht doch ganz sicher auch der Weg in einen Elektrofachmarkt offen. 8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g

googler

Es gab meines Wissens schon vor Beginn der 2013 erfolgten Umstellung eine Vereinbarung, dass auf juris.de nur Urteile eingepflegt werden, die für ARD/ZDF/GEZ positiv ausfallen. Wenn Du es genauer wissen möchtest, empfehle ich die Suchfunktion des Forums.

Das ist ja wohl der Hammer. Gibt's da irgendwelche Nachweise drüber?


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Ja, in der Verwaltungsvereinbarung Rundfunkbeitrag. Siehe
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.msg130259.html#msg130259


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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