Meine Güte, musste das denn jetzt wirklich sein...
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EuGH-Generalanwalt zu europäischem Haftbefehl
Deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig genug
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Der Generalanwalt am EuGH hält die deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen. Sollte der Gerichtshof dieser Ansicht folgen, hätte das handfeste Konsequenzen.
Wenn der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gleich zu Beginn seiner Schlussanträge schreibt, [...]
Am Ende der 23 Seiten Schlussanträge steht die Einschätzung von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig genug sei, um einen europäischen Haftbefehl zu erlassen, Az. C-508/18 u.a.
Damit wird ein empfindlicher Punkt im deutschen Justizsystem angesprochen, der in seinem organisatorischen Aufbau fußt: Wie unabhängig ist eine Staatsanwaltschaft, die zwar Organ der Rechtspflege ist, aber auch einem grundsätzlichen Weisungsrecht aus dem Justizministerium untersteht? ...
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und ergänzend...
...ist dahin auszulegen, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.
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Vatertag übermorgen hätte so schön werden können - und jetzt so etwas! Vor kurzem noch hatte doch der Herr Composana oder wie heißt er einen so ermutigenden Eindruck hinterlassen - warum muss der denn dieses Mal plötzlich querschießen, wenn was Deutsches vor dem EUGh landet.
Da hat man irgendwie doch manchmal wirklich keine Lust mehr. Die deutsche Regierung hatte argumentiert, dass das entscheidende Kriterium nicht die völlige Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Zugehörigkeit zur rechtsprechenden Gewalt sei. Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft dürfe nicht mit der Unabhängigkeit der Justiz verwechselt werden. Im Gegensatz zur Tätigkeit eines Richters erfordere die der Staatsanwaltschaft keine vollständige Trennung von der Exekutive mit der Folge, dass eine Überwachung oder Weisungen unzulässig seien. Nach dieser Argumentation gibt es zweierlei Maß der Unabhängigkeit, und die Staatsanwaltschaft ist eben graduell weniger unabhängig.
Der Generalanwalt schreibt dazu knapp: "Ich kann dieser Auffassung nicht folgen." [...]
Also überzeugender - zumal so brillant und geschliffen, wie es formuliert wurde - geht es doch wirklich nicht, was die vollkommene Belanglosigkeit so klitzekleiner, fast unsichtbarer Befehlsstrukturen wie hier zwischen jeweiligem Justizministerium und Staatsanwalt anlangt. Sind doch - und da ja wirklich nur für den
Notfall gedacht - Albernheiten, sich an so etwas aufzuhalten ;->>.
Aber zum Glück ist es ja noch keine Entscheidung wie es scheint, sondern nur ein Antrag. Wenn also dieses Land noch nicht nachgewiesen haben sollte, wie völlig belanglos Befehlsstrukturen zwischen Staat & Ministerien und anderen Funktionsträgern doch sind, kann es das ja immer noch nachholen.
Was wäre da als schlicht nicht zu widerlegender Nachweis geeigneter, als noch einmal beispielhaft & stv. für vieles andere auf die wahren Sternstunden staatsferner
®, "öffentlich-rechtlicher" Berichterstattung etwa zu den seinerzeitigen Themen Ukraine oder auch Syrien hinzuweisen oder diese hervorragenden Putin-Dokumentationen! Wie schlicht & einfach perfekt das alles doch im Sinne neuer deutscher / europ. Großmachtinteressen bzw. wie herrlich transatlantisch das ganz von alleine funktioniert hat und funktioniert,
ohne dass es auch nur die kleinste konkret nachvollziehbare organisationale Verbindung zwischen Staat und öffentlich-rechtlichem Rundfunk gibt, es aber trotzdem alles läuft wie geschmiert - als wären die Sendestudios in den Räumen der Bundesregierung oder der jeweiligen Ministerien (oder ggf. im NATO-Hauptquartier) und als würde jeder vor Erstellen der Beiträge und Sendungen noch mal zwei Tage gebrieft. Ergänzend könnte "man" auch noch die hunderten souveränst vom Tisch gewischten Programmbeschwerden unbelehrbarer Wirrköpfe aus dem ansonsten lammfrommen Publikum hinzufügen.
Treffender jedenfalls wäre die völlige Bedeutungslosigkeit von staatlichen Weisungsbefugnissen (hier dann eben ggü. der Justiz) doch wirklich nicht zu belegen :->>>