Da wäre ja nochmal insofern eine Differenzierung interessant, & zwar auf der Ebene, die fragt, wie viele der 40,9 % mit "sehr großem" Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz bzw. der Unentschiedenen denn auch schon einmal mit der bundesdeutschen Justiz zu tun hatten?
Ein fiktiver Besucher hat jedenfalls bzgl. seiner Konstellation, als Geringverdiener auf HartzIV-Niveau den "Rundfunkbeitrag" vollständig aus dem Existenzminimum bezahlen zu sollen, obwohl das BVerfG i. F. 1 BvR 665/10 doch bereits das auch nur teilweise Bestreitenmüssen von Rundfunkgebühren aus dem Existenzminimum als verfassungsgwidrig eingestuft hatte, die Möglichkeit genutzt, die der Focus da anbietet. Vielleicht führt das ja weiter...
PS: & ob man z. B. unsere tolle Frau Schlesinger auch befragen konnte, da sie vllt. das Glück hatte, in der Stichprobe enthalten zu sein? Die Dame bspw., & stv. für viele andere, dürfte ja wohl kaum Anlass zur Klage haben, und in die gar nicht definierte Kategorie "größtes" Vertrauen fallen :->>>