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Autor Thema: EuGH zur Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft  (Gelesen 5502 mal)

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  • Beiträge: 1.025
Das hat nicht direkt mit dem Rundfunkbeitrag zu tun, wirft aber evtl. doch ein interessantes Licht auf die Unabhängigkeit deutscher Organe der Rechtspflege. Deshalb sei es hier euch zur Kenntnis gegeben:

EuGH-Generalanwalt zu europäischem Haftbefehl
Deut­sche Staats­an­walt­schaft nicht unab­hängig genug

LTO.de - Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz , 30.04.2019, von Dr. Markus Sehl

Zitat
Der Generalanwalt am EuGH hält die deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen. Sollte der Gerichtshof dieser Ansicht folgen, hätte das handfeste Konsequenzen.

Wenn der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gleich zu Beginn seiner Schlussanträge schreibt, [...]

Am Ende der 23 Seiten Schlussanträge steht die Einschätzung von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig genug sei, um einen europäischen Haftbefehl zu erlassen, Az. C-508/18 u.a.

Damit wird ein empfindlicher Punkt im deutschen Justizsystem angesprochen, der in seinem organisatorischen Aufbau fußt: Wie unabhängig ist eine Staatsanwaltschaft, die zwar Organ der Rechtspflege ist, aber auch einem grundsätzlichen Weisungsrecht aus dem Justizministerium untersteht? Eine solche Eingriffsbefugnis der Politik auf die Justiz soll zwar nur in absoluten Ausnahmefällen genutzt werden, aber sie kommt vor: ...

[...]

Ein bisschen Unabhängigkeit reicht nicht

Die deutsche Regierung hatte argumentiert, dass das entscheidende Kriterium nicht die völlige Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Zugehörigkeit zur rechtsprechenden Gewalt sei. Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft dürfe nicht mit der Unabhängigkeit der Justiz verwechselt werden. Im Gegensatz zur Tätigkeit eines Richters erfordere die der Staatsanwaltschaft keine vollständige Trennung von der Exekutive mit der Folge, dass eine Überwachung oder Weisungen unzulässig seien. Nach dieser Argumentation gibt es zweierlei Maß der Unabhängigkeit, und die Staatsanwaltschaft ist eben graduell weniger unabhängig.

Der Generalanwalt schreibt dazu knapp: "Ich kann dieser Auffassung nicht folgen." [...]
weiterlesen https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-schlussantraege-c508-18-deutsche-staatsanwaltschaft-unabhaengigkeit-eu-haftbefehl/

Vgl. auch:
EuGH-Vorlage VG Wiesbaden: VG W. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31017.msg193054.html#msg193054


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

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Zitat
2.      Der Begriff „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)27. Mai 2019(*)
In den verbundenen Rechtssachen C-508/18 und C-82/19 PPU
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214466&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=468233


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Meine Güte, musste das denn jetzt wirklich sein...

...
EuGH-Generalanwalt zu europäischem Haftbefehl
Deut­sche Staats­an­walt­schaft nicht unab­hängig genug

...
Zitat
Der Generalanwalt am EuGH hält die deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen. Sollte der Gerichtshof dieser Ansicht folgen, hätte das handfeste Konsequenzen.

Wenn der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gleich zu Beginn seiner Schlussanträge schreibt, [...]

Am Ende der 23 Seiten Schlussanträge steht die Einschätzung von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig genug sei, um einen europäischen Haftbefehl zu erlassen, Az. C-508/18 u.a.

Damit wird ein empfindlicher Punkt im deutschen Justizsystem angesprochen, der in seinem organisatorischen Aufbau fußt: Wie unabhängig ist eine Staatsanwaltschaft, die zwar Organ der Rechtspflege ist, aber auch einem grundsätzlichen Weisungsrecht aus dem Justizministerium untersteht? ...
...

und ergänzend...

Zitat
...ist dahin auszulegen, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.
...

Vatertag übermorgen hätte so schön werden können - und jetzt so etwas! Vor kurzem noch hatte doch der Herr Composana oder wie heißt er einen so ermutigenden Eindruck hinterlassen - warum muss der denn dieses Mal plötzlich querschießen, wenn was Deutsches vor dem EUGh landet.  Da hat man irgendwie doch manchmal wirklich keine Lust mehr.

Die deutsche Regierung hatte argumentiert, dass das entscheidende Kriterium nicht die völlige Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Zugehörigkeit zur rechtsprechenden Gewalt sei. Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft dürfe nicht mit der Unabhängigkeit der Justiz verwechselt werden. Im Gegensatz zur Tätigkeit eines Richters erfordere die der Staatsanwaltschaft keine vollständige Trennung von der Exekutive mit der Folge, dass eine Überwachung oder Weisungen unzulässig seien. Nach dieser Argumentation gibt es zweierlei Maß der Unabhängigkeit, und die Staatsanwaltschaft ist eben graduell weniger unabhängig.

Der Generalanwalt schreibt dazu knapp: "Ich kann dieser Auffassung nicht folgen." [...]

Also überzeugender - zumal so brillant und geschliffen, wie es formuliert wurde - geht es doch wirklich nicht, was die vollkommene Belanglosigkeit so klitzekleiner, fast unsichtbarer Befehlsstrukturen wie hier zwischen jeweiligem Justizministerium und Staatsanwalt anlangt. Sind doch - und da ja wirklich nur für den Notfall gedacht -  Albernheiten, sich an so etwas aufzuhalten ;->>.

Aber zum Glück ist es ja noch keine Entscheidung wie es scheint, sondern nur ein Antrag. Wenn also dieses Land noch nicht nachgewiesen haben sollte, wie völlig belanglos Befehlsstrukturen zwischen Staat & Ministerien und anderen Funktionsträgern doch sind, kann es das ja immer noch nachholen.

Was wäre da als schlicht nicht zu widerlegender Nachweis geeigneter, als noch einmal beispielhaft & stv. für vieles andere auf die wahren Sternstunden staatsferner®, "öffentlich-rechtlicher" Berichterstattung etwa zu den seinerzeitigen Themen Ukraine oder auch Syrien hinzuweisen oder diese hervorragenden Putin-Dokumentationen! Wie schlicht & einfach perfekt das alles doch im Sinne neuer deutscher / europ. Großmachtinteressen bzw. wie herrlich transatlantisch das ganz von alleine funktioniert hat und funktioniert, ohne dass es auch nur die kleinste konkret nachvollziehbare organisationale Verbindung zwischen Staat und öffentlich-rechtlichem Rundfunk gibt, es aber trotzdem alles läuft wie geschmiert - als wären die Sendestudios in den Räumen der Bundesregierung oder der jeweiligen Ministerien (oder ggf. im NATO-Hauptquartier) und als würde jeder vor Erstellen der Beiträge und Sendungen noch mal zwei Tage gebrieft. Ergänzend könnte "man" auch noch die hunderten souveränst vom Tisch gewischten Programmbeschwerden unbelehrbarer Wirrköpfe aus dem ansonsten lammfrommen Publikum hinzufügen.

Treffender jedenfalls wäre die völlige Bedeutungslosigkeit von staatlichen Weisungsbefugnissen (hier dann eben ggü. der Justiz) doch wirklich nicht zu belegen :->>>


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.255
Aber zum Glück ist es ja noch keine Entscheidung wie es scheint, sondern nur ein Antrag.
Bitte? Es wurde die Entscheidung des Gerichtshofes in Besetzung "Große Kammer" zitiert! Ist also die offizielle Aussage des EuGH.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Oh...

Bitte? Es wurde die Entscheidung des Gerichtshofes in Besetzung "Große Kammer" zitiert! Ist also die offizielle Aussage des EuGH.

...dann hatte der fiktive Besucher sich in der Eile wohl verlesen beim VP. Damit ist der diesjährige Vatertag dann aber tatsächlich für manchen deutschen "Qualitätsjuristen" im Staatsdienst, manchen Qualitätspolitiker bzw. - Minister bzw. Ministerialbeamten (jedenfalls die Leute, die für die Darlegung der völligen Unbedenklichkeit der Befehlsunterworfenheit von Staatsanwälten vor dem EuGH verantwortlich waren) restlos ruiniert, da schmeckt das Bier dann einfach nicht mehr. Haben sich schliesslich solche Mühe gegeben mit der tollen Behauptung, es sei doch nur wichtig, ob der Staatsanwalt der rechtsprechenden Gewalt zugeordnet, nicht aber, ob er unabhängig sei. Wollten die damit sagen: "Wir können auch anders."?

Wie auch immer - ist denn überliefert, ob vllt. schon einer der betroffenen Damen und Herren (also Minister / ltd. Beamter oder betr. Staatsanw.) die Kammerangehörigen oder Herrn Composana zum Duell gefordert hat? "Ehrenrühriger" geht es doch wohl nicht, als es oben geschehen ist :->>>


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Wie auch immer - ist denn überliefert, ob vllt. schon einer der betroffenen Damen und Herren (also Minister / ltd. Beamter oder betr. Staatsanw.) die Kammerangehörigen oder Herrn Composana zum Duell gefordert hat?
Das sollte ziemlich chancenlos sein; es wird auch keinen haben, der diese Entscheidung wieder einkassiert, denn über der Großen Kammer ist nix mehr d'rüber, außer evtl. der EGMR in Belangen der Konvention. Nur hat es dann halt den Punkt, daß sich Behörden nicht in eigener Sache darauf berufen dürfen.

Es ist sicher nur reiner, purer Zufall, daß es der gleiche EU-Generalanwalt ist, der die Vorlage des Herrn Dr. Sprießler zum Rundfunkbeitrag zur Bearbeitung zugeteilt bekam; im Extremfall kann es nun allerdings passieren, daß der EuGH seitens des Mitgliedslandes Deutschland kraft C-508/18 nichts mehr zur Entscheidung annimmt, sofern festgestellt wird, daß auch Richter hier nicht wirklich unabhängig sind.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
...
Es ist sicher nur reiner, purer Zufall, daß es der gleiche EU-Generalanwalt ist, der die Vorlage des Herrn Dr. Sprießler zum Rundfunkbeitrag zur Bearbeitung zugeteilt bekam; im Extremfall kann es nun allerdings passieren, daß der EuGH seitens des Mitgliedslandes Deutschland kraft C-508/18 nichts mehr zur Entscheidung annimmt, sofern festgestellt wird, daß auch Richter hier nicht wirklich unabhängig sind.

Aber letzteres käme wohl bestimmt auf den Einzelfall an. Sofern man ggf. feststellen würde, dass eine richterseitige Vorlage einer Fragestellung *auf dem Hintergrund von Divergenzen des vorlegenden Richters ggü. dem politischen Bestreben einer auf ihn Einfluß zu nehmen versuchenden Ministerialität oder ihm sonstwie übergeordneten Stelle* zu sehen ist, würde der Fall sicher nicht eintreten.


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...)
Es ist sicher nur reiner, purer Zufall, daß es der gleiche EU-Generalanwalt ist, der die Vorlage des Herrn Dr. Sprießler zum Rundfunkbeitrag zur Bearbeitung zugeteilt bekam; im Extremfall kann es nun allerdings passieren, daß der EuGH seitens des Mitgliedslandes Deutschland kraft C-508/18 nichts mehr zur Entscheidung annimmt, sofern festgestellt wird, daß auch Richter hier nicht wirklich unabhängig sind.
Hervorhebungen von user @marga!

Das ist doch soooo. Die Richter sind  "abhängig"!

Guggst Du hier:

Der Vorsitzende des Richterbunds Thüringen Holger Pröbstel äußert sich zum jetzigen Zustand der Judikative in Deutschland wie folgt:

Zitat
(…) Mit unserem Justizsystem würden wir nicht einmal in die EU aufgenommen werden. (…)
(…) Wir haben eigentlich sozusagen in allen Angelegenheiten so gut wie gar nichts zu sagen.
Das läuft alles letztendlich über das Ministerium. (…)
(…) und ich bin wirklich, das ist meine feste ÜBERZEUGUNG, die hab ich auch schon zum Festakt des Richterbundes gesagt, dass ist der einzig grundgesetzlichen Auftrag der bis heute nicht erfüllt ist, dass die „UNABHÄNGIGE JUSTIZ TATSÄCHLICH DA IST, DIE 3. STAATSGEWALT“ Wir gelten als „FOLGEBEREICH DES JUSTIZMINISTERIUMS“ (…)

Weiterlesen auch hier:

Deutsche Richter im Digitalen Daten Sumpf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19676.0.html

Umfrage-Schock: 45% der Deutschen misstrauen der Justiz > Schreiben Sie uns!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29706.msg186148.html#msg186148

Die 3. Staatsgewalt im Zwiespalt der Wahrheitsfindung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29728.msg186254.html#msg186254

Deutsche Richter prangern das Deutsche Justizsystem an
Quelle: Bericht des NDR vom Juli 2016
[Video ~2min, veröffentlicht 15.03.2019]
https://youtu.be/vuTUvw1f560

Wer hat die Kontrolle der Deutschen Gerichtsdaten ?
Quelle: Bericht des NDR vom Juli 2016
[Video ~1:30min, veröffentlicht 18.03.2019]
https://youtu.be/daugWntfb9M

Längerer Ausschnitt unter
Deutsche Richter im Digitalen Daten Sumpf
Quelle: Bericht des NDR vom Juli 2016
[Video ~13min, veröffentlicht 26.07.2016]
https://youtu.be/lhg2k1Pvzgg


Edit "Bürger":
Link-Infos ergänzt. Bei Audio/Video immer auch deren Dauer sowie Quelle angeben.
Danke für das Verständnis und die zukünftige eigenverantwortliche Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2019, 17:02 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

m
  • Beiträge: 436
Dazu passt soeben in der Bild mit der Schlagzeile veröffentlichte Schlagzeile zum Urteil des EuGH:

BILD, 28.05.2019
Hammer-Urteil beim EU-Gerichtshof
Staatsanwälte sollen keine EU-Haftbefehle mehr ausstellen


Zitat
Dieses Urteil ist ein echter Hammer! [...]

Im Klartext: Der EuGH geht davon aus, dass es in Deutschland theoretisch möglich ist, dass Politiker Einfluss auf Staatsanwaltschaften nehmen.

Im Urteil heißt es: „Die mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls betraute Behörde muss jedoch bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handeln, auch wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der von einem Richter oder einem Gericht erlassen wurde.“

[...]

Weiterlesen unter
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/eugh-staatsanwaelte-sollen-keine-eu-haftbefehle-mehr-ausstellen-62235712.bild.html


P.S. Ich habe die Entscheidung jetzt nicht beim EuGH überprüft und kann auch kein Aktenzeichen nennen. Es wird sich sicherlich um das von @Cecil im Einstiegsbeitrag genannte Az. C-508/18 handeln.


Edit "Bürger":
Zitat musste gekürzt werden. Ungekürzte und umfangreiche Vollzitate sind gem. Forum-Regeln nicht zulässig!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2022, 10:43 von DumbTV«

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  • Beiträge: 1.564
Im Klartext: Der EuGH geht davon aus, dass es in Deutschland theoretisch möglich ist, dass Politiker Einfluss auf Staatsanwaltschaften nehmen.
Das ist nicht nur theoretisch möglich, sondern schon längst Praxis. Ermittlungsverfahren gegen staatliches Handeln werden sämtlich, in Worten: sämtlich, eingestellt. Man muss nicht mit "Angriffskrieg" kommen, da gibt es als Stichworte auch die "hessischen Steuerfahnder" und den Herrn M****th und vieles mehr, was an Ermittlungsverfahren alles niedergeschlagen wurde.

Zitat
Im Urteil heißt es: „Die mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls betraute Behörde muss jedoch bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handeln, auch wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der von einem Richter oder einem Gericht erlassen wurde.“
Unabhängigkeit verlangt auch, dass es keine Schere im Kopf gibt und nicht im entferntesten eine Gefahr gibt, irgendwo hintenrum zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Tja, Bundesrepublik Deutschland, 70 Jahre alt. Bekommt aus Luxemburg die Bescheinigung, eine Bananenrepublik zu sein.

Und, ja genau... sollte einmal das deutsche Justizsystem EU-konform eingerichtet worden sein, wird der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden.

ARD und ZDF, unsere moralischen und demokratischen Instanzen bundes-, welt- und universumsweit, müssen daran interessiert sein, dass Richter und Staatsanwälte nicht unabhängig sind. Aber wissen wir das nicht schon längst?  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2019, 16:38 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wobei natürlich die deutsche Rechtspolitik bzgl. des nachstehenden Punktes schon etwas tut bzw. getan hat...

...
Unabhängigkeit verlangt auch, dass es keine Schere im Kopf gibt und nicht im entferntesten eine Gefahr gibt, irgendwo hintenrum zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Tja, Bundesrepublik Deutschland, 70 Jahre alt. Bekommt aus Luxemburg die Bescheinigung, eine Bananenrepublik zu sein.
...

...um auch dem gemeinen Richter - hier dann sozusagen aber vornerum - seine Stellung etwas schmackhafter zu machen? Wenn die Rechtspolitik wollte, hätte diese bestimmt schon seit Jahr & Tag Maßnahmen z. B. dagegen ergreifen können, dass dem Vernehmen nach bis zum heutigen Tag aufgrund entsprechender Verfahrensgestaltung (zumal auf dem Hintergrund von Kammerentscheidungen) i. F. d. F. keinem Richter Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann und diese damit unverfolgbar gehalten wird. Sofern zutreffend, könnte man auch das dann auslegen im Sinne von: Eine Hand wäscht die andere.


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Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/lto_legal_tribune_online.png

Legal Tribune Online, 27.05.2019

Deutsche Staatsanwälte dürfen EU-Haftbefehl nicht mehr ausstellen

Für die EuGH-Richter bleibt ein Restrisiko, dass die deutsche Staatsanwaltschaft beim EU-Haftbefehl durch die Politik beeinflusst werden könnte. In rund 5.600 EU-Fällen braucht es einen neuen Haftbefehl. Richterverbände fordern Gesetzesreform.

Von Annelie Kaufmann und Dr. Markus Sehl 

Zitat
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).

Die Behörde, die mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls betraut ist, muss bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handeln - und zwar auch dann, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der zuvor von einem Richter oder einem Gericht erlassen wurde. Es dürfe keinerlei strukturelle Gefahr drohen, dass die Entscheidung durch Weisungen oder Anordnungen der Exekutive beeinflusst werden könnte, so die Große Kammer. […]

So funktioniert der Europäische Haftbefehl aus Deutschland bislang
[…]
Derzeit 5.600 europäische Haftbefehle aus Deutschland
[…]
Was das für die deutsche Justiz bedeutet
[…]
Richterverbände fordern eine Reform des GVG
[…]
Ein Luxemburger Urteil zwischen Strenge und Zurückhaltung
Hatte der Generalanwalt seine Schlussanträge noch mit den Worten begonnen, er habe auf eine "geeignete Gelegenheit gewartet", um allgemeine Aussagen zur Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft zu treffen, zeigt das Urteil der Großen Kammer – wenig überraschend – deutlich mehr Zurückhaltung. […]

Vielleicht ist die Entscheidung auch ein erster Hinweis darauf, wie die Richter mit dem Versuch umgehen werden, sie zu Aussagen in dieser Frage zu bewegen. Als einen solchen gezielten Versuch kann man die Vorlage eines Verwaltungsrichters am VG Wiesbaden verstehen. Er hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob er eigentlich an einem unabhängigen Gericht arbeite – sein Beschluss machte deutlich, dass der VG-Richter eher vom Gegenteil ausgeht.**

Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/

** siehe auch
EuGH-Vorlage VG Wiesbaden: VG W. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31017.0


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Vielleicht, um das Ganze hier etwas zu sortieren...

Das jetzt ergangene EuGH-Urteil betrifft die Angelegenheit eines litauischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Irland, gegen den die Staatsanwaltschaft im deutschen Lübeck einen europäischen Haftbefehl ausgestellt hat. Der Litauer widersprach diesem europäischen Haftbefehl mit der Begründung, dass die deutsche Staatsanwaltschaft keine unabhängige Justizbehörde sei.

Im Absatz
Zitat
Vielleicht ist die Entscheidung auch ein erster Hinweis darauf, wie die Richter mit dem Versuch umgehen werden, sie zu Aussagen in dieser Frage zu bewegen. Als einen solchen gezielten Versuch kann man die Vorlage eines Verwaltungsrichters am VG Wiesbaden verstehen.
(aus https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/)

sind die EuGH-Richter gemeint, wie sie später mit der Vorlage aus Wiesbaden umgehen werden.

btw: die Formulierung "zu Aussagen zu bewegen" finde ich schon recht pointiert; anscheinend ist es normal, dass EuGH-Richter auch gar keine Aussagen treffen. Es würde leidvoll zu unserer Erfahrung vom letzten Jahr passen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2019, 14:31 von Bürger«

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anscheinend ist es normal, dass EuGH-Richter auch gar keine Aussagen treffen. Es würde leidvoll zu unserer Erfahrung vom letzten Jahr passen.
Sorry, der Argumentation kann nicht Folge geleistet werden.

Werden die Aussagen der EuGH-Richter evtl. nur nicht verstanden?

Zitat
2.      Der Begriff „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass darunter nicht die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.

EuGH zur Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31158.msg193748.html#msg193748

Was bitte, ist denn an dieser Aussage nicht klar?

Freilich ist es eine Entscheidung, der sich jedes EU-Land annehmen sollte, das sich hier wiedererkennen könnte; die Entscheidung gilt allgemein.

Es hat übrigens nahezu keine Entscheidung des EuGH, die nur für ein EU-Mitglied gilt und für die anderen nicht.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Freistatt Bayern
Das deutsche Rechtssystem und insbesondere das Bayerische erfüllt nicht europäische Standards, nun ein Gesetzentwurf und Antrag der FDP:

Drucksache Nr. 18/2989 vom 08.07.2019
Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes - Einrichtung eines Richterwahlausschusses im Freistaat
Änderung von Art. 12 Abs. 1 BayRiStaAG

Zitat
[..]
(1) Über die Ernennung der Richter und Richterinnen sowie der Präsidenten und Präsidentinnen  des  Obersten Landesgerichts, der Oberlandesgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs, des  Landessozialgerichts, der Landesarbeitsgerichte und der Finanzgerichte entscheidet der Bayerische Richterwahlausschuss gemeinsam mit  dem Staatsminister bzw. der Staatsministerin der Justiz.
 [..]

Antrag der FDP vom 08.07.'19:
Zitat
Eine unabhängige Justiz ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaats. Schon die bloße Möglichkeit einer politischen Einflussnahme erschüttert daher das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und letztlich auch in die Politik. Im Freistaat entscheiden allein die Staatsministerien über die Ernennung der Richterinnen und Richter. Das Verfahren ist nicht ausreichend transparent, die Entscheidungskriterien bleiben für die Bürgerinnen und Bürger weitgehend im Dunkeln.Im Bund und in neun Bundesländern wurden daher bereits sogenannte Richterwahl-ausschüsse gesetzlich verankert. Auch der Europarat empfiehlt seinen Mitgliedstaaten: „Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Regierung und Verwaltung unabhängig sein.“ Bayern erfüllt dieses Kriterium derzeit nicht. Ein demokratisches Verfahren, in dem die Eignung der Richterinnen und Richter und nicht ein Staatsministerium über deren Besetzung entscheidet, ist erforderlich.

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000002000/0000002249.pdf

Vorgangsmappe (wie weit die Sache gediehen ist):
https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige?execution=e4s1

Suchfunktion für Drucksachen des BY-Landtages:
https://www.bayern.landtag.de/dokumente/drucksachen/?dokumentenart=Drucksache


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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