Bei aller Zustimmung, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit...
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Die Verwaltung und der Staat - nichts anderes ist die Judikative - wird im Grundsatz den ÖRR nicht abschaffen.
Wenn wir die Mittel der "Gegen den Zwangsbeitrag" Bewegung gebündelt statt in Anwälte und Gerichtsverfahren in politische Arbeit gesteckt hätten, wir hätten wesentlich mehr erreicht und hätten eventuell sogar in einem Bundesland die Mehrheit um aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen.
Fällt nur ein Land ab, priviatsiert seine LRA und steigt aus dem 15. RstV aus, dann fällt der Rest wie Dominosteine.
...sowohl der obigen Darlegung als auch der Hoffnung, eine Mehrheit in irgendeinem Landesparlament würde oder werde aus dem Rundfunkstaatsvertrag aussteigen, wenn wir nur politische Arbeit gemacht hätten, sollte man realistisch bleiben. Welchen Grund sollte denn ein Akteur unserer schönen Parteienoligarchie dazu haben, von seiner bisherigen Politik und Haltung ggü. dem "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk dieses Landes in eine genau gegenteilige Position zu wechseln (wo ja selbst die Linkspartei dem ÖRR in seiner bestehenden Form als "Gefängnisrundfunk" unverdrossen die Stange hält, & auch das vieltausendfache Ausnehmen am Existenzminimum lebender Geringverdiener sie ja nicht weiter zu stören scheint)? Die Parteienoligarchie bzw. deren Politiker (heute als Gunstgewährer für den ÖRR unterwegs, morgen im Rahmen von Neben- oder "Anschlußverwendung" dessen Günstling) sind doch viel zu sehr auf verschiedenster Ebene Profiteur dieser Systemkonstellation, als dass für die im Mindesten ein Anlaß bestünde, sich da plötzlich anders aufzustellen. Was hat der Bürger denn zu bieten, um eine vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk profitierende (ggf. auch mal abhängige) Partei von seiner Auffassung zu überzeugen? Sag nicht, seine Wählerstimme. Argumente? - noch lächerlicher.
Davon abgesehen wäre noch was anderes zu bedenken, zumal wenn man sich aktuell vergegenwärtigt, dass mmtn. einzig die AfD die Partei ist, die das Gewünschte auf der Agenda hätte. Zum einen - aber nur nebenbei erwähnt - wäre zu fragen, ob bzw. wie sehr schon dieser Tatbestand andere Parteien davon abhalten
könnte, überhaupt das Wort in den Mund zu nehmen, der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk gehörte radikal zurückgeschnitten, der Zahlungszwang schlicht und einfach abgeschafft etc. pp.. (vgl. die auffällige, alle Fraktionen überbrückende Ablehnung des rechtsstaatlich tatsächlich äußerst vernünftigen AfD-Antrags Ende letzten Jahres auf Wiedereinführung der unbedingten Begründungspflicht für die Ablehnung von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht). Ein anderer - auch mit Bezug zum eingangs Gesagten - wäre, bezogen auf die AfD, wie lange diese ihre Position im Hinblick auf den "Rundfunkbeitrag" aufrechterhalten wird oder besser: ihn würde aufrecht erhalten können / wollen, wenn man sich überlegt, dass die AfD eben keine linke Partei ist, sondern eine, deren Positionen von einem Kaliber wie einem Alfred Dregger womöglich seit Anbeginn laut beklatscht worden wären - tw. mit einigem Anbindungspotential in Richtung Rechtsaussen-Leute der CDU. Auf dem Hintergrund haben die Herrschaften vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk garantiert - selbstredend vom Zwangsbeitragszahler finanziert - auch genau die Tonnen Kreide schon längst in der Speisekammer liegen, die sie dann ggü. der AfD fressen werden bzw. würden, sollten sie ernsthaft Szenarien befürchten müssen, wo die AfD Ernst machen könnte mit dem, was diesbzgl. derzeit in ihrem Programm steht.
Der Hauptpunkt aber ist dieser: Ein fiktiver Besucher stellt fest, dass über die Jahre und immer wieder sich der "öffentlich-rechtliche" Staatsfunk derart geschickt (natürlich von "seinen" Polikern des politischen Mainstream entsprechend goutiert bzw. in gleicher Richtung gepusht) selbst als "Hüter und Garant von Demokratie" geframed hat (garniert durch die entsprechenden Lobhudeleien des BVerfG vom Juli letzten Jahres), dass alle Voraussetzungen beisammen wären, dass die Gesamtheit der verbleibenden Länder nach Strich & Faden (insbesondere, wenn es wirkl. die AfD wäre) Front machen würde (Zeter & Mordio schreiend: "Sezession!", "Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, auf die Verfassung gar!" (vgl. Urteil v. 18.07.18)) gegen ggf. das eine alleinstehende Bundesland (und dessen Regierung), das / die zumindest
vom Prinzip her, also theoretisch, per Ausstieg aus dem Rundfunkstaatsvertrag bzw. RBStV den ÖRR tatsächlich in seiner bestehenden Form zu Fall bringen könnte.
Der fiktive Besucher weiss zwar nicht, mit welchen schmutzigen Tricks & auf welcher Ebene sowie welcher Form von Zwang (Einfrieren des Länderfinanzausgleichs oder ähnlicher Späßchen, ob rechtens oder nicht wäre auch da egal, Hauptsache es funktioniert :->>) das zu verhindern versucht würde - aber angesichts der Mühen, die Politik und Verwaltung bisher schon aufgewendet haben, über entsprechenden Druck (sofern die nicht freiwillig mitgemacht haben) die Justiz im Sinne "passender" Urteile auf Linie zu bringen, ist kaum anzunehmen, dass unsere freundlichen Politiker dem Ansinnen einer einzelnen Landesregierung einfach tatenlos zusehen würden. Eher bekommen wir auch hier den Ausnahmezustand :->>>.
Aber nun sollten wir doch mal so langsam zum eigentlichen Thema zurückkommen, das die beiden geplatzten EGMR-Beschwerden von Herrn Bölck zum Gegenstand hatte. Das Thema und dieser Punkt sind viel zu wichtig, als dass der Thread langsam im Sande verlaufen lassen werden sollte. Es ist nämlich nach wie vor überhaupt nicht klar, ob diese wirklich zu Recht und damit nachvollziehbar abgelehnt worden waren, oder ob der EGMR auch längst einem gewissen "Programm" folgt - und nur wie hier realen, politisch-medialen Machtverhältnissen gegenüber belanglosen Peanuts (wie in bayerischen Freibädern gegen Diskriminierung wegen erhöhten Eintrittsgeldes klagende Österreicher oder wegen Väterdiskriminierung Klagende) nach rechtlichen, ansonsten aber politischen Gesichtspunkten "abfertigt" und damit gleichfalls willkürlich & nach Staats- / bzw. EU-Räson entscheidet.