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Autor Thema: EGMR: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen  (Gelesen 14474 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Naiv scheint es doch eher, daß irgendetwas beliebig Zusammengetragenes genügen dürfte, überhaupt evtl. Erfolg haben zu können.

Dass Klagen gegen die Finanzierung (überwiegend) aus "irgendetwas beliebig Zusammengetragenem" bestehen ist eine völlig unbelegte und wohl auch unbelegbare Behauptung. Man darf Richter sicher bezüglich ihrer Entscheidungen schelten. Dass sie aber so blöd sind z. B. eine Verfassungsbeschwerde mit "irgendetwas beliebig Zusammengetragenem" zur Entscheidung anzunehmen, sich also quasi mit juristischen Nonsenses die Zeit zu vertreiben, ist wohl sehr unwahrscheinlich. Selbstverständlich kann man nicht ausschliessen, dass in selbst verfassten Klagen auch Unsinn steht. Ich bezweifle aber, dass das generell so ist, zumal an höheren Gerichten in Verwaltungsklagen Anwaltszwang besteht.

NB: Dass diese unbelegte Behauptung irgendwie zusammengeklöppelter Texte ausgerechnet von jemandem erhoben wird, der hier in hohem Maße mit nahezu beliebigen Zitaten aller möglichen Entscheidungen beiträgt, darf wohl als Treppenwitz betrachtet werden.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dem was Du insgesamt sagst, kann man...

...
Wie überhaupt der Glaube daran, dass man nur die richtigen Argumente vortragen müsste, - was impliziert, dass alle gescheiterten Kläger dies bisher nicht getan haben, - und schon würden die Richter andere Entscheidungen fällen, ziemlich naiv ist.
...

...wie abschliessend oben, aber ebensogut auch vorher gesagt, folgen - wenn man überhaupt dem bisherigen Eindruck nach in dem Zusammenhang eine Entscheidungsmöglichkeit hat.

Natürlich ist unser Pinguin tatsächlich jemand, der durch unerschütterlichen Glauben an das Recht in diesem Land gekennzeichnet ist in dem Sinne, dass man jedes Schloß aufbekommt, sofern man nur den passenden Schlüssel hat. Aber das ist kein Wunder - auch ein fiktiver Besucher hatte lange Zeit an das geglaubt, was man ab der siebten Klasse Hauptschule ständig verabreicht bekommt mit diesen schönen Worthülsen vom Rechtsstaat®, von Gewaltenteilung® und was der neckischen Wörtchen mehr sind, dass man doch klagen darf, wenn einem was nicht passt, & hier doch alles ganz ganz ordentlich, korrekt und "nicht nur sauber, sondern rein" abläuft  (Schönen Gruß an Klementine von Ariel :->>>). Früher wenigstens konnte man dabei noch das Glück zu Anknüpfungspunkten haben, Fragen zu stellen etwa in Gestalt z. B. eines Opas, der in so seltsamen Formeln sprach wie solchen, dass das hier alles "Klassenjustiz" wäre.

Gibt es alles nicht mehr, und Vertrauen auf das Recht ist auch pinguins gutes Recht, dass jedes Problem auf dem Wege zu lösen ist. Er und alle anderen können sich tatsächlich irren - & die Vergangenheit dürfte 1000 mal öfter auch das Gegenteil bewiesen haben. Aber sollte man es deshalb bleiben lassen, den Weg weiter zu beschreiten?

Natürlich kann man sagen, alles Unsinn und naiv, kann man von vornherein bleiben lassen, aber das ist erstmal auch nur ein Standpunkt. Und was wäre, wenn es bisher nur deshalb noch keinen handfesten, umfassenden Boykott des Zwangsrundfunks in seiner bestehenden Form (Herr Dr. Hennecke hatte in seiner Streitschrift ja zutreffend darauf hingewiesen, selbst von etablierter Presseseite würde bereits der Begriff "Gefängnisrundfunk" benutzt) in so großem Umfang gibt, dass die etablierte Politik gezwungen wäre, das System grundlegend und im Sinne der Bürgerforderungen zu ändern, weil viel zu viele noch immer an die oben genannten Floskeln glauben? Dann wäre es das falscheste überhaupt, nicht den Beweis zu erbringen, dass die Erwartungen an das hiesige Rechtssystem schlicht falsch sind. Das geht wiederum nur, wenn entsprechend weiter Prozesse geführt werden.

Natürlich sind die vielen Tausende oder auch Millionen, die sich sagen (und auch künftig sagen werden): "Was interessieren mich denn diese Sch...- Siebzehnfuffzich pro Monat" (dann 30, dann 50, dann irgendwann 200 und dann 500 für unsere Intendanten) hier beiseitegelassen - aber dass von den 40 Mio Zahlern wirklich 37 Mio. auf alle Ewigkeit so dumm sind und bleiben, das glaubt / hofft der fiktive Besucher nicht, Und insofern ist es umso besser, je öfter sich im ungünstigsten Fall erweist, dass das System tatsächlich keinerlei Änderungsbereitschaft aufweist, die auf juristischem Wege zu erzielen wäre. Und auch ein pinguin würde sich einer solchen Erkenntnis ab einem bestimmten Punkt nicht mehr verschliessen können.

PS: Und die auf ein sich schon wieder abzeichnendes verbales "Scharmützel" verwendete Energie könnte sicher besser verwendet werden als ausgerechnet zur Freude des mitlesenden "Beitragsservice" oder manches Anstalts"- oder Intendantenfuzzies (vielleicht mal wieder vom Gedanken beschlichen, dass sie doch eigentlich auch mal was leisten müssten für ihre >30000 Peitschen monatlich und hier deshalb wenigstens mitlesen).

Irgendwie sollte es nun auch wieder zum Thema zurück gehen...


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Bei aller Zustimmung, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit...

...
Die Verwaltung und der Staat - nichts anderes ist die Judikative - wird im Grundsatz den ÖRR nicht abschaffen.

Wenn wir die Mittel der "Gegen den Zwangsbeitrag" Bewegung gebündelt statt in Anwälte und Gerichtsverfahren in politische Arbeit gesteckt hätten, wir hätten wesentlich mehr erreicht und hätten eventuell sogar in einem Bundesland die Mehrheit um aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen.
Fällt nur ein Land ab, priviatsiert seine LRA und steigt aus dem 15. RstV aus, dann fällt der Rest wie Dominosteine.

...sowohl der obigen Darlegung als auch der Hoffnung, eine Mehrheit in irgendeinem Landesparlament würde oder werde aus dem Rundfunkstaatsvertrag aussteigen, wenn wir nur politische Arbeit gemacht hätten, sollte man realistisch bleiben. Welchen Grund sollte denn ein Akteur unserer schönen Parteienoligarchie dazu haben, von seiner bisherigen Politik und Haltung ggü. dem "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk dieses Landes in eine genau gegenteilige Position zu wechseln (wo ja selbst die Linkspartei dem ÖRR in seiner bestehenden Form als "Gefängnisrundfunk" unverdrossen die Stange hält, & auch das vieltausendfache Ausnehmen am Existenzminimum lebender Geringverdiener sie ja nicht weiter zu stören scheint)? Die Parteienoligarchie bzw. deren Politiker (heute als Gunstgewährer für den ÖRR unterwegs, morgen im Rahmen von Neben- oder "Anschlußverwendung" dessen Günstling) sind doch viel zu sehr auf verschiedenster Ebene Profiteur dieser Systemkonstellation, als dass für die im Mindesten ein Anlaß  bestünde, sich da plötzlich anders aufzustellen. Was hat der Bürger denn zu bieten, um eine vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk profitierende (ggf. auch mal abhängige) Partei von seiner Auffassung zu überzeugen? Sag nicht, seine Wählerstimme. Argumente? - noch lächerlicher.

Davon abgesehen wäre noch was anderes zu bedenken, zumal wenn man sich aktuell vergegenwärtigt, dass mmtn. einzig die AfD die Partei ist, die das Gewünschte auf der Agenda hätte. Zum einen - aber nur nebenbei erwähnt - wäre zu fragen, ob bzw. wie sehr schon dieser Tatbestand andere Parteien davon abhalten könnte, überhaupt das Wort in den Mund zu nehmen, der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk gehörte radikal zurückgeschnitten, der Zahlungszwang schlicht und einfach abgeschafft etc. pp.. (vgl. die auffällige, alle Fraktionen überbrückende Ablehnung des rechtsstaatlich tatsächlich äußerst vernünftigen AfD-Antrags Ende letzten Jahres auf Wiedereinführung der unbedingten Begründungspflicht für die Ablehnung von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht). Ein anderer - auch mit Bezug zum eingangs Gesagten - wäre, bezogen auf die AfD, wie lange diese ihre Position im Hinblick auf den "Rundfunkbeitrag" aufrechterhalten wird oder besser: ihn würde aufrecht erhalten können / wollen, wenn man sich überlegt, dass die AfD eben keine linke Partei ist, sondern eine, deren Positionen von einem Kaliber wie einem Alfred Dregger womöglich seit Anbeginn laut beklatscht worden wären - tw. mit einigem Anbindungspotential in Richtung Rechtsaussen-Leute der CDU. Auf dem Hintergrund haben die Herrschaften vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk garantiert - selbstredend vom Zwangsbeitragszahler finanziert - auch genau die Tonnen Kreide schon längst in der Speisekammer liegen, die sie dann ggü. der AfD fressen werden bzw. würden, sollten sie ernsthaft Szenarien befürchten müssen, wo die AfD Ernst machen könnte mit dem, was diesbzgl. derzeit in ihrem Programm steht.

Der Hauptpunkt aber ist dieser: Ein fiktiver Besucher stellt fest, dass über die Jahre und immer wieder sich der "öffentlich-rechtliche" Staatsfunk derart geschickt (natürlich von "seinen" Polikern des politischen Mainstream entsprechend goutiert bzw. in gleicher Richtung gepusht) selbst als "Hüter und Garant von Demokratie" geframed hat (garniert durch die entsprechenden Lobhudeleien des BVerfG vom Juli letzten Jahres), dass alle Voraussetzungen beisammen wären, dass die Gesamtheit der verbleibenden Länder nach Strich & Faden (insbesondere, wenn es wirkl. die AfD wäre) Front machen würde (Zeter & Mordio schreiend: "Sezession!", "Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, auf die Verfassung gar!" (vgl. Urteil v. 18.07.18)) gegen ggf. das eine alleinstehende Bundesland (und dessen Regierung), das / die zumindest vom Prinzip her, also theoretisch, per Ausstieg aus dem Rundfunkstaatsvertrag bzw. RBStV den ÖRR tatsächlich in seiner bestehenden Form zu Fall bringen könnte.

Der fiktive Besucher weiss zwar nicht, mit welchen schmutzigen Tricks & auf welcher Ebene sowie welcher Form von Zwang (Einfrieren des Länderfinanzausgleichs oder ähnlicher Späßchen, ob rechtens oder nicht wäre auch da egal, Hauptsache es funktioniert :->>) das zu verhindern versucht würde - aber angesichts der Mühen, die Politik und Verwaltung bisher schon aufgewendet haben, über entsprechenden Druck (sofern die nicht freiwillig mitgemacht haben) die Justiz im Sinne "passender" Urteile auf Linie zu bringen, ist kaum anzunehmen, dass unsere freundlichen Politiker dem Ansinnen einer einzelnen Landesregierung einfach tatenlos zusehen würden. Eher bekommen wir auch hier den Ausnahmezustand :->>>.

Aber nun sollten wir doch mal so langsam zum eigentlichen Thema zurückkommen, das die beiden geplatzten EGMR-Beschwerden von Herrn Bölck zum Gegenstand hatte. Das Thema und dieser Punkt sind viel zu wichtig, als dass der Thread langsam im Sande verlaufen lassen werden sollte. Es ist nämlich nach wie vor überhaupt nicht klar, ob diese wirklich zu Recht und damit nachvollziehbar abgelehnt worden waren, oder ob der EGMR auch längst einem gewissen "Programm" folgt - und nur wie hier realen, politisch-medialen Machtverhältnissen gegenüber belanglosen Peanuts (wie in bayerischen Freibädern gegen Diskriminierung wegen erhöhten Eintrittsgeldes klagende Österreicher oder wegen Väterdiskriminierung Klagende) nach rechtlichen, ansonsten aber politischen Gesichtspunkten "abfertigt" und damit gleichfalls willkürlich & nach Staats- / bzw. EU-Räson entscheidet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2019, 00:30 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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- & die Vergangenheit dürfte 1000 mal öfter auch das Gegenteil bewiesen haben.
Ja, aber wie nachhaltig war das?

Zitat
Der fiktive Besucher weiss zwar nicht, mit welchen schmutzigen Tricks & auf welcher Ebene sowie welcher Form von Zwang (Einfrieren des Länderfinanzausgleichs oder ähnlicher Späßchen, ob rechtens oder nicht wäre auch da egal, Hauptsache es funktioniert :->>) das zu verhindern versucht würde - aber angesichts der Mühen, die Politik und Verwaltung bisher schon aufgewendet haben, über entsprechenden Druck (sofern die nicht freiwillig mitgemacht haben) die Justiz im Sinne "passender" Urteile auf Linie zu bringen, ist kaum anzunehmen, dass unsere freundlichen Politiker dem Ansinnen einer einzelnen Landesregierung einfach tatenlos zusehen würden. Eher bekommen wir auch hier den Ausnahmezustand :->>>.
Bitte übersehe nicht, daß es seit Beginn das Bemühen der Bundesebene hat, Rundfunk auf ihr Level zu heben, was via Europa auch gelingen wird. Siehe Gleichbehandlung der Unternehmen, denn Wirtschaftsrecht ist Bundesrecht.

Es steht eben zu vermuten, daß die Länder mit ihrem ÖRR derzeit lediglich Pyrrhussiege erringen, denn der Rundfunkbeitrag ist im europäischen Rechtsgefüge, wie die Rundfunkgebühr vorher, als staatliche Beihilfe qualifiziert, weil der Gesetzgeber keinen Vertrag zwischen Rundfunknutzer und Rundfunkanstalt vorgesehen hat.

Die Untersuchung, ob diese staatliche Beihilfe tatsächlich gemäß der europäischen Bestimmungen eingesetzt wird, steht noch aus, und die kommt, wenn Europa Deutschland maximal abzocken kann, wetten? Bleiben wir mal bitte realistisch und berücksichtigen, daß die Wirtschaftsstärke Deutschlands den meisten europäischen Ländern nicht geheuer ist. Wie sehr werden dann die anderen europäöischen Staaten wohl auf den dt. ÖRR Rücksicht nehmen, wo sie ihren eigenen ÖRR doch an die europäischen Bestimmungen angepasst haben? Da muß jemand schon sehr naiv sein, zum derartiges zu vermuten.

Und Du weißt sicherlich auch, daß das Recht der Selbstverwaltung unbedingte Rechtstreue erfordert? Die entsprechende BVerfG-Entscheidung wurde im Forum schon mal thematisiert, müsste aber erneut herausgesucht werden.

Wie rechtstreu sind BS, LRA und Co. nach Bundesrecht, wenn sie sich als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts anmaßen, (BGZH KZR 31/14, Rn. 2, 29 & 47), um Amtshilfe zu ersuchen?

Nun aber wirklich zutück zum Thema


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2019, 08:32 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

j
  • Beiträge: 265


Aber nun sollten wir doch mal so langsam zum eigentlichen Thema zurückkommen, das die beiden geplatzten EGMR-Beschwerden von Herrn Bölck zum Gegenstand hatte. Das Thema und dieser Punkt sind viel zu wichtig, als dass der Thread langsam im Sande verlaufen lassen werden sollte. Es ist nämlich nach wie vor überhaupt nicht klar, ob diese wirklich zu Recht und damit nachvollziehbar abgelehnt worden waren, oder ob der EGMR auch längst einem gewissen "Programm" folgt - und nur wie hier realen, politisch-medialen Machtverhältnissen gegenüber belanglosen Peanuts (wie in bayerischen Freibädern gegen Diskriminierung wegen erhöhten Eintrittsgeldes klagende Österreicher oder wegen Väterdiskriminierung Klagende) nach rechtlichen, ansonsten aber politischen Gesichtspunkten "abfertigt" und damit gleichfalls willkürlich & nach Staats- / bzw. EU-Räson entscheidet.

Genau das ist doch aber der Punkt:
Bölck hat enorm viel Aufwand betrieben, ist durch die Instanzen maschiert mit dem klaren Ziel BverfG, mittlerweile ist man beim EGMR. RA Bölck hat augenscheinlich einen guten Job gemacht. Ja ich hätte das eine oder andere anders rausgestellt, anders argumentiert, Punkte deutlicher gemacht, wie viele hier anmerken, auch Leute die merklich Ahnung von der Materie haben und in der Juristerei tätig sind. Trotzdem sind Bölcks u.a. Einlassungen zur Sache logisch, nachvollziehbar und so gewesen das er in den Verfahren Recht hätte bekommen müssen. Es war vlt. kein 100% Job, doch zu 90%  - und da stimmen glaube ich alle mit ein - hat Bölck einen guten Job gemacht, so wie man es von einem fähigen und engagierten Juristen erwarten würde.

Die Resultate vor den Gerichten lassen doch auf nur 2 Dinge schließen:
Entweder wir alle irren und das ist rein rechtlich so in Ordnung, oder es gibt einfach keinen Willen das Recht auch zu sprechen. Beide Fälle sind extrem schlecht für uns.

Ich fand die Argumentation sowohl vor dem BverfG als auch in diesem Fall vor dem EGMR schlüssig und logisch. Trotzdem steht als Resultat eine dicke fette 0.
Es gibt weiterhin einen Zwangsbeitrag, und irgendwelche Bürokraten sitzen mit 400k Jahresgehalt in Rundfunktürmen am Rundfunkplatz 1 die Leute die eine Wohnung haben finanzieren.

Nicht mal Zugelassen wurde die Beschwerd beim EGMR, obwohl die Argumentation "individueller Vorteil weil Möglichkeit zur Nutzung durch Kauf von Empfangsgeräten" sehr logisch erscheint. Genauso ist die Frage offen geblieben, warum ein individueller Vorteil, so er denn gegebene sein sollte (ala BverfG Urteil) nicht auch zur individueller Zahlung führt- sondern auf Haushalte umgelegt wird. Über die Meldedaten hat doch der Gesetzgeber und auch der Beitragsservice die Daten jeder Person die in Dtl. gemeldet ist. Weshalb bei diesem individuellen Vorteil dann  über die Wohnung abgerechnet wird, ist mir schleierhaft.
Spielt aber scheinbar keine Rolle, interessiert die Richter nicht.

Darum frage ich mich schon, weshalb es SInn macht, sich nocht weiter mit rechtlichen Spitzfindigkeiten auseinander zu setzen wenn doch schon klar ist das die Gerichte bei wesentlich eindeutigeren Argumenten nicht der Logik und nicht dem Recht gefolgt sind.
Das nach dem Skandalurteil des BverfG der EGMR nicht einmal ein Verfahren zulässt, sagt doch schon alles aus.
Ich prophezeie, und gehe jede Wette: Wenn die Zwangsfinanzierung des ÖRR fällt, dann auf Politischem Weg.
Und der schnellste und einfachste ist wenn in einem Land eine Partei an die Macht kommt die sich strikt gegen den Zwangsbeitrag postioniert hat.
Ich bin kein Freund der AFD, aber in dem Fall wäre ihr ein Sieg in einem Ostdeutschen Bundesland zu wünschen, in der Hoffnung das sie dann auch durchsetzt was sie verspricht.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Gewiss ist das der Punkt...


Aber nun sollten wir doch mal so langsam zum eigentlichen Thema zurückkommen, das die beiden geplatzten EGMR-Beschwerden von Herrn Bölck zum Gegenstand hatte. Das Thema und dieser Punkt sind viel zu wichtig, als dass ....
...

Die Resultate vor den Gerichten lassen doch auf nur 2 Dinge schließen:
Entweder wir alle irren und das ist rein rechtlich so in Ordnung, oder es gibt einfach keinen Willen das Recht auch zu sprechen. Beide Fälle sind extrem schlecht für uns.
...

Teilaussage (1) ("Entweder wir alle...") kann aber inzwischen mit Sicherheit als falsch gelten, Aussage (2) wird damit u. U. umso wahrer :->>.

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Ich fand die Argumentation sowohl vor dem BverfG als auch in diesem Fall vor dem EGMr schlüssig und logisch. Trotzdem steht als Resultat eine dicke fette 0.
Es gibt weiterhin einen Zwangsbeitrag, und irgendwelche Bürokraten sitzen mit 400k Jahresgehalt in Rundfunktürmen am Rundfunkplatz 1 die Leute die eine Wohnung haben finanzieren.

Nicht mal Zugelassen wurde die Beschwerd beim EGMR, obwohl die Argumentation "individueller Vorteil weil Möglichkeit zur Nutzung durch Kauf von Empfangsgeräten" sehr logisch erscheint. Genauso ist die Frage offen geblieben, warum ein individueller Vorteil, so er denn gegebene sein sollte (ala BverfG Urteil) nicht auch zur individueller Zahlung führt- sondern auf Haushalte umgelegt wird. Über die Meldedaten hat doch der Gesetzgeber und auch der Beitragsservice die Daten jeder Person die in Dtl. gemeldet ist. Weshalb bei diesem individuellen Vorteil dann  über die Wohnung abgerechnet wird, ist mir schleierhaft.
Spielt aber scheinbar keine Rolle, interessiert die Richter nicht.

Darum frage ich mich schon, weshalb es SInn macht, sich nocht weiter mit rechtlichen Spitzfindigkeiten auseinander zu setzen wenn doch schon klar ist das die Gerichte bei wesentlich eindeutigeren Argumenten nicht der Logik und nicht dem Recht gefolgt sind.
Das nach dem Skandalurteil des BverfG der EGMR nicht einmal ein Verfahren zulässt, sagt doch schon alles aus.
Ich prophezeie, und gehe jede Wette: Wenn die Zwangsfinanzierung des ÖRR fällt, dann auf Politischem Weg.
Und der schnellste und einfachste ist wenn in einem Land eine Partei an die Macht kommt die sich strikt gegen den Zwangsbeitrag postioniert hat.
Ich bin kein Freund der AFD, aber in dem Fall wäre ihr ein Sieg in einem Ostdeutschen Bundesland zu wünschen, in der Hoffnung das sie dann auch durchsetzt was sie verspricht.

Auch Deinen weiteren Ausführungen kann man ohne jedes Problem folgen bzw. muß das eigtl. sogar im einen oder anderen Punkt. Allerdings - was den letzten betrifft - ein fiktiver Besucher hat die ausgeprägte Befürchtung, dass die Damen und Herren in den Regierungen der übrigen Bundesländer zu irgendeinem Trick (wahrscheinlich dabei: je schmutziger oder auch biliger, desto besser :->>) greifen werden, genau das zu sabotieren. Zumal wenn es tatsächlich nur ein Bundesland sein sollte, dass von den Machtverhältnissen her diesen Weg würde gehen können - wobei Wahlkreuzchen machen ganz bestimmt nicht die alleinige Handlungsmöglichkeit darstellt, die der Bürger (und die zwangsabgezockten Unternehmen ja ganz genauso) in Form politischen Handelns hätte. Eine weitere Möglichkeit ziert schon seit Jahr und Tag den Namen der Plattform.

Grundsätzlich kannst Du aber mit dem "Politischen Weg" gar nicht rechter haben - denn gegen politische Urteile kann man auch nur politisch gewinnen, nicht rechtlich. Wie soll das gehen, wenn Recht im Sinne politischer Direktiven ausgelegt bzw. hingebeug - oh! - hingebogen wird - zumal ja auch mehr als einer der Foristen genau das auch vom einen oder anderen süffisant grinsenden Verwaltungsrichter (mit tongue in the cheek) auf den Weg mitgegeben bekommen haben mag - "dann müssen Sie eben politisch dagegen vorgehen"?

Abschliessend - das  zuletzt gesagte war ja nur eine Wiederholung - hätte der fiktive Besucher aber noch einmal eine Frage zu Deinen Aussagen bzgl. der Bölckschen Klagen vor dem EGMR: Sind oder wären denn die Klageschriften von Herrn Bölck komplett irgendwo hinterlegt und damit nachlesbar? Denn bei Punkt 2 bzgl. Herrn Bölcks, wie Du ihn wiedergibst, was also (auf Basis des durch die Gerätebeschaffungsmöglichkeit angeblich realisierten individuellen Vorteils) seine Fragen zur Wohnung als Berechnungsgrundlage (anstelle der Heranziehung des einzelnen potentiellen Gerätebesitzers) angeht bzw. dass die Meldedaten doch vorhanden seien & im weiteren, dass es alles sagen würde, wenn der EGMR nach dem Skandalurteil nichtmal ein Verfahren zulassen würde, war mir doch sogleich eine Aussage der "Präambeln" der europäischen Gerichte eingefallen, demzufolge diese eben nicht die korrekte innerstaatliche Rechtsanwendung oder korrekte Rechtsprechung auf der Ebene zu prüfen oder korrigieren da seien. Hatte insofern Herr Bölck da denn eine auch in dem Sinn logisch zwingende Verbindung - sozusagen von "Deutschland nach Europa"  -hergestellt?

Auf dem Hintergrund nur die Schlagworte einer Argumentation und damit das Ganze womgl. nur in groben bis gröbsten Zügen zu kennen, wäre jedenfalls u. U. nicht hinreichend, wollte man sich da wirklich ein Bild machen.

Nun tats. abschließend wäre evtl. noch eines zu ergänzen: Nicht nur ist die deutsche Rechstprechung dem Europäischen Recht unterworfen, sondern das Europäische Recht wiederum ist dem Internationalen Recht unterworfen. ebensowenig wie deutsche Gerichte gegen europäisches (& internationales) Recht zu verstoßen haben, hätte auch europäische Rechtsprechung sich an das internationale Recht (darin wurzelt es wiederum nämlich) zu halten  Insofern wären - auch wenn es aktuell etwas "phantastisch" klingen mag, Karlsruhe bzw. aktuell Luxemburg oder Strassburg längst nicht zwingend & in jedem Fall die letzten Adressen, an die sich jemand wenden könnte, je nachdem wie bunt eine europäische Gerichtsbarkeit es ggf. zu treiben geruhen mag. Sollte die EU z. B. mal auf die Idee kommen, die Sklaverei wieder einzuführen, würde sie gewiss Ärger bekommen :->>.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2019, 18:16 von Besucher«
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Lev

  • Beiträge: 331
Issss  ja interessant,,,    :-\    hat aber nix mit dem Ergebnis zu tun!     :laugh:

„Die Klage ist unzulässig und daher abgewiesen!“

Aber wen interessiert das hier schon? 
Es bleibt keine Zeit für Erkenntnis, bei dem Tempo, mit dem hier Meinungen durch das Forum getrieben werden.
Im Vordergrund steht hier die Meinung. Nur schade das dieses nicht rechtsverbindlich ist. 

Und wenn schon,,,  dann kann man das folgende auch einfach an sich vorbeirauchen lassen.

Die Klage ist unzulässig, weil der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für die Problematik nicht zuständig ist.
(Die Juristerei ist nicht schwarz-weiß. Sie hat Graustufen und ist wesentlich komplexer.)

Es ist eben kein übergeordnetes Recht, wie hier so gerne suggeriert wird.   Aber schön, dass wir mal drüber geredet haben…   ;D
"Nähere Gründe im Zitat über die EMRK:" >>>  https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31145.msg193668.html#msg193668



Die Entscheidung: Az.: 4598/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30723.msg191914.html#msg191914

Art. 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen
https://dejure.org/gesetze/MRK/35.html


Lev

P.S.  So nebenbei,,, schon im Dezember 2018 war der Gerichtshof für den größten Teil der Fragen die eingeklagt wurden nicht zuständig.
Aber L ist sicher, der Pinguin hatte da ganz schnell eine andere Meinung.   :)     


URTEIL DES GERICHTSHOFS - 13. Dezember 2018  - RN: 51 & 52 
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208961&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1707665




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2019, 18:54 von Lev«

  • Beiträge: 213
ich habe es seit Jahren hier propagiert.
Der rechtliche Weg wird trotz aller Logik und Evidenzien scheitern.


Die Verwaltung und der Staat - nichts anderes ist die Judikative - wird im Grundsatz den ÖRR nicht abschaffen.

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Exakt meine Meinung.

Es ist/war schon ziemlich naiv auf die Justiz in dieser Sache zu setzen, die halten sich an die Gesetze und die wiederum macht die Politik.

Meine persönliche Meinung wie man das ganze wirklich effektiv gestalten könnte:

"Irgendwer" der den RF-Beitrag nicht möchte initiiert eine Aktion wo alle Gegner des Zwangsrundfunks zu einem fest definiertem Zeitpunkt einfach Zeitgleich(!) die Zahlungen einstellen wollen / sollen. Warum dieser Weg ?

Bisher sind das doch alles nur mehr oder weniger Einzelfälle / Einzelkämpfer gewesen, da haste eh keine Chance. Wenn man es i-wie schaffen könnte z.B. via FB o.ä. ab "Datum X" stellen alle die gegen den ÖRR sind die Zahlungen ein, das hätte erstmal eine ganz andere Dimension.
Lass doch nur 1 Million dabei mitmachen die schlagartig(!) den Geldhahn zudrehen. Alleine das würde jedwede Kapazität der GEZ sowie der GV total sprengen. Ausserdem gäbe es dann mit ziemlicher Sicherheit "Mitmacheffekte". Es muss nur jemand Anfang machen. Von der politischen Tragweite eines solchen Ereignisses mal abgesehen.

Erinnert euch doch mal wie die Ex-DDR hopps gegangen ist, fing mit einigen wenigen in den Botschaften an, immer mehr machten mit und am Ende fielen die Grenzen und das Regime war am Ende. Nur auf so einem ähnlich gelagerten Weg wird das ganze Erfolg haben. Zumindest ist das meine feste Überzeugung.

Von der Justiz und der Politik erwarte in dieser ache absolut gar nichts. Zu Recht wie die letzten Urteile und auch die Poitischen Aussagen diverser Parteien zum Thema.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2019, 20:01 von ViSa«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Lass doch nur 1 Million dabei mitmachen die schlagartig(!) den Geldhahn zudrehen.
Ist leider eine absolut utopische Zahl, zumal das Zwangsbeitragsproblem bei weitem nicht so gravierend ist wie im Verhältnis dazu, was damals die Brüder und Schwestern im Osten zum Protest auf die Straßen getrieben hat. Vielen mehr im Verhältnis zu damals geht jetzt der "bissel" Beitrag am A.... vorbei.
So etwas wie den Fall der Mauer ist einmalig einzigartig und so einfach nicht zu doubeln, schon gar nicht als Remake mit dem Rundfunkbetrug..


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  • IP logged
Schrei nach Gerechtigkeit

G

Gee

  • Beiträge: 33

Nur mal so am Rande ...

Zitat
Die Bundesregierung wirbt nach eigenem Bekunden bei den Landesjustizverwaltungen regelmäßig und mit Erfolg für die Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). "Sie unterstützt ferner regelmäßig durch freiwillige Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts einen vom Europarat eingerichteten Sonderfonds, der dazu beitragen soll, die starke Arbeitsbelastung des EGMR angesichts seiner hohen Fallzahlen zu bewältigen", heißt es in der Antwort (19/9799) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9262). Im vergangenen Jahr habe Deutschland für diesen Zweck eine Million Euro zur Verfügung gestellt.

https://www.bundestag.de/presse/hib/642866-642866



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j
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„Die Klage ist unzulässig und daher abgewiesen!“


Die Klage ist unzulässig, weil der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für die Problematik nicht zuständig ist.
(Die Juristerei ist nicht schwarz-weiß. Sie hat Graustufen und ist wesentlich komplexer.)

Es ist eben kein übergeordnetes Recht, wie hier so gerne suggeriert wird. 


Lev



Eine entscheidende Korrektur: Der EGMR erklärt sich für nicht zuständig.
Kleiner, aber feiner UNterschied, wenn wir schon wieder in die Graubereiche abdriften.

Es ist ein übergeordnetes Recht, gegen das dt. Recht nicht verstoßen darf.

@ Besucher:
Von Bölck sind genug Dokumente einsehbar, v.a. seine Ausführungen in der Klage am BverfG sind online, auch in diesem Forum zu finden.
Augenscheinlich hat RA Bölck sauber gearbeitet, eine solide Argumentation ausgearbeitet, ordentlich begründet.
Es war klar das sich ein fähiger Jurist mit der Sache befasst hat, und das AUfwand dort rein gesteckt wurde.
Man mag Bölck beurteilen, man mag Dinge anders sehen und das eine oder andere verschieden angehen, doch im Grundtenor war das ein guter Anwalt mit guten Argumenten und einer logischen Interpretation.
Das er nicht mal im Ansatz etwas erreicht hat, sondern krachend in allen INstanzen gescheitert ist, sollte doch zu denken geben.

Deine Interpretation meines Textes kann ich nicht verstehen, du baust dir da was zusammen.

Am Ende bleibt für mich, das es rechtlich kein Urteil in unserem Sinne gegen den Zwangsbeitrag geben wird. Eher friert die Hölle zu.



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k
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ich habe es seit Jahren hier propagiert.
Der rechtliche Weg wird trotz aller Logik und Evidenzien scheitern.


Die Verwaltung und der Staat - nichts anderes ist die Judikative - wird im Grundsatz den ÖRR nicht abschaffen.

Wenn wir die Mittel der "Gegen den Zwangsbeitrag" Bewegung gebündelt statt in Anwälte und Gerichtsverfahren in politische Arbeit gesteckt hätten, wir hätten wesentlich mehr erreicht und hätten eventuell sogar in einem Bundesland die Mehrheit um aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen.
Fällt nur ein Land ab, priviatsiert seine LRA und steigt aus dem 15. RstV aus, dann fällt der Rest wie Dominosteine.

Exakt meine Meinung.

Es ist/war schon ziemlich naiv auf die Justiz in dieser Sache zu setzen, die halten sich an die Gesetze und die wiederum macht die Politik.

Meine persönliche Meinung wie man das ganze wirklich effektiv gestalten könnte:

"Irgendwer" der den RF-Beitrag nicht möchte initiiert eine Aktion wo alle Gegner des Zwangsrundfunks zu einem fest definiertem Zeitpunkt einfach Zeitgleich(!) die Zahlungen einstellen wollen / sollen. Warum dieser Weg ?

Bisher sind das doch alles nur mehr oder weniger Einzelfälle / Einzelkämpfer gewesen, da haste eh keine Chance. Wenn man es i-wie schaffen könnte z.B. via FB o.ä. ab "Datum X" stellen alle die gegen den ÖRR sind die Zahlungen ein, das hätte erstmal eine ganz andere Dimension.
Lass doch nur 1 Million dabei mitmachen die schlagartig(!) den Geldhahn zudrehen. Alleine das würde jedwede Kapazität der GEZ sowie der GV total sprengen. Ausserdem gäbe es dann mit ziemlicher Sicherheit "Mitmacheffekte". Es muss nur jemand Anfang machen. Von der politischen Tragweite eines solchen Ereignisses mal abgesehen.


Die Behauptung, über eine politische Bewegung wäre etwas erreicht worden statt über die Justiz, ist nicht widerlegbar. Wenn ich mir jedoch die Beteiligungen an den Anti-Rundfunkbeitrags-Demonstrationen anschaue, halte ich sie zumindest für zweifelhaft. Es wird zwar viel gemeckert über die öff-r, aber wirklich weh tun die 200 Euro im Jahr den wenigsten und geguckt wird trotzdem. Die Sache ist den meisten nicht wichtig genug, um deshalb politisch aktiv zu werden. Von daher war die juristische Auseinandersetzung in meinen Augen der richtige Weg, weil für die öff-r der arbeitsintensivste Weg.

Zu der Millionenaktion: Das ist doch im Prinzip so gelaufen, obwohl viele Leute nicht bewusst daran teilgenommen haben. Die Zahlen bei den Mahnungen pro Jahr gingen laut Geschäftsbericht des BS in die Millionen. Genutzt hat es nichts.


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Lev

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Es ist ein übergeordnetes Recht, gegen das dt. Recht nicht verstoßen darf.

L hat keine Einwände. Jason das war eine saubere Formulierung ... 

Frage:
Hat den jemand dagegen verstoßen?

- Wenn nicht, dann wäre ja alles in Ordnung   :)

- Aber wenn doch, führt diese Formulierung zum Problem. Denn tatsächlich ist die Menschenrechtskonvention eine Übereinkunft seine Mitglieder und sonst nichts.
Wir reden also nicht von einem Recht, das im Rang über den nationalen Gesetzen seiner Mitglieder steht. In Deutschland orientiert man sich zunächst mal an Grundgesetz und wenn ich daran erinnern darf, bei der Gestaltung des EMRK wurde sich ebenfalls daran orientiert. (Zahlreiche Art. des EMRK verdeutlichen dies sogar.)

Demzufolge ist der EGMR nicht zuständig. Ergo, die Klage ist unzulässig!

Lev

P.S. Und im. April 2018 konnte man dies schon erkennen.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26862.msg170017.html#msg170017

 
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2019, 11:08 von Lev«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Diese Aussagen würden sich dann ja von anderer Seite her decken mit der "Selbstbeschreibung" der EU-Rechtsinstitutionen & speziell des EGMr...

...
- Aber wenn doch, führt diese Formulierung zum Problem. Denn tatsächlich ist die Menschenrechtskonvention eine Übereinkunft seine Mitglieder und sonst nichts.
Wir reden also nicht von einem Recht, das im Rang über den nationalen Gesetzen seiner Mitglieder steht. In Deutschland orientiert man sich zunächst mal an Grundgesetz und wenn ich daran erinnern darf, bei der Gestaltung des EMRK wurde sich ebenfalls daran orientiert. (Zahlreiche Art. des EMRK verdeutlichen dies sogar.)
...

...bzw. von anderer Seite ein Licht darauf werfen, dass diesen - ganz kurz gesagt - ja ausdrücklich auch nicht die Aufgabe der unmittelbaren Überprüfung nationaler Rechtsprechung (& ebensowenig deren Korrektur oder gar Aufhebung) zukomme? Völlig klar - wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zumal im hierarchischen Sinne zwischen der dt. Gesetzesmaterie & EMRK besteht.

Genau den Hintergrund hatte auch meine Frage nach der wörtlichen Nachlesbarkeit der Klageschrift/en Herrn Bölcks in meinem vorletzten Geschreibsel (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31145.msg193756.html#msg193756) im Hinblick darauf gehabt, ob er denn über die reine Darlegung der von jb zitierten Punkte hinaus

...
Ich fand die Argumentation sowohl vor dem BverfG als auch in diesem Fall vor dem EGMR schlüssig und logisch.
...
Nicht mal Zugelassen wurde die Beschwerd beim EGMR, obwohl die Argumentation "individueller Vorteil weil Möglichkeit zur Nutzung durch Kauf von Empfangsgeräten" sehr logisch erscheint. Genauso ist die Frage offen geblieben, warum ein individueller Vorteil, so er denn gegebene sein sollte (ala BverfG Urteil) nicht auch zur individueller Zahlung führt- sondern auf Haushalte umgelegt wird. Über die Meldedaten hat doch der Gesetzgeber und auch der Beitragsservice die Daten jeder Person die in Dtl. gemeldet ist. Weshalb bei diesem individuellen Vorteil dann  über die Wohnung abgerechnet wird, ist mir schleierhaft.
Spielt aber scheinbar keine Rolle, interessiert die Richter nicht.
...

...vor dem EGMr auch *zusätzlich* zum a) bereits vor dem BVerfG Gesagten herausgearbeitet hatte, inwieweit b) das Gemurkse des BVerfG *denn gegen die EMRK verstoßen würde* - oder ob er ungünstigstenfalls vor dem EGMR in seiner/n Klageschriften nur das schon dem BVerfG Vorgelegte wiederholt hätte, also ohne ausdrücklich oder hinreichend ausdrücklich die Verletzung der EMRK zu benennen und damit eindeutig den notwendigen Zusammenhang zwischen a) & b) herzustellen?

Denn sofern ein fiktiver Besucher das richtig verstanden hat, wäre ja gerade das die grundlegende Voraussetzung für eine Beschwerde vor dem EGMr - und dann würde auch deutlich, weshalb überdies grundsätzlich gesagt wird, dass überhaupt nur solche Punkte Gegenstand einer Klage vor dem EGMr sein könnten (und eine Beschwerde nicht abgelehnt würde), sofern man die Verletzung der Bestimmungen der EMRK bereits in den jeweiligen Verfahren auf nationaler Ebene benannt hatte - anstatt dann erst in einer EGMr-Beschwerde diese salopp gesagt "plötzlich aus dem Hut zu ziehen"?

Insofern, & das zuletzt Gesagte dazugenommen - hatte Herr Bölck denn in seiner/n Verfassungsbeschwerde/n ggf. entspr. schon auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bzw. inwieweit EMRK berührt sein könnte? Hierbei ist sich der fiktive Besucher natürlich bewusst, dass ein Verstoß gegen Art. 6 EMRk - was also das Recht auch ein "faires Verfahren" anlangt, eigentl. ja erst im Zuge oder am Ende eines solchen festzustellen sein würde. Wäre auf dem Hintergrund irgendwo einmal ein Fall exemplarisch geworden, wo der EGMr ein Mitgliedsland aufgrund Verletzung v. Art. 6 EMRk verdonnert hätte, und anhand dessen die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung (i. d. Sinne dass diese mehr sein soll & kann als eine schöne Tapete oder Deko?)

Deshalb nochmal meine Frage: Sind insbsd. die dem EGMr vorgelegten Klageschriften Herrn  Bölcks - nicht die lediglich schlagwortartig zusammengefaßten Kernsätze -  irgendwo nachzulesen? Damit man es - mit Verlaub natürlich - beim nächsten Mal ggf. besser würde machen können?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2019, 12:13 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.286
Völlig klar - wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zumal im hierarchischen Sinne zwischen der dt. Gesetzesmaterie & EMRK besteht.
Das BVerfG selber hat einen derartigen Zusammenhang doch hergestellt?

Rn. 31 - BVerfG - 2 BvR 1481/04
Zitat
1. a) Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle sind völkerrechtliche Verträge. [...]Der Bundesgesetzgeber hat den genannten Übereinkommen jeweils mit förmlichem Gesetz gemäß Art. 59 Abs. 2 GG zugestimmt [...] Damit hat er sie in das deutsche Recht transformiert und einen entsprechenden Rechtsanwendungsbefehl erteilt [...]Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes [...]


Wie soll es denn bitteschön anders gedeutet werden, denn als eindeutige Einhaltepflicht? Das einzige, was nicht geht, sich vor dem BVerfG direkt und nur auf die EMRK zu stützen, da sie kein Bundesgrundrecht ist. Aber freilich kann man sich auf die EMRK stützen, wenn sie neben, bzw. zustätzlich zu einem Grundrecht eingebracht wird. Auch im Landesrecht, da sie grundsätzlich als Völkerrecht über einfachem Gesetzesrecht steht.

Rn. 33 - BVerfG 2 BvR 1481/04
Zitat
[...]Das Grundgesetz hat den allgemeinen Regeln des Völkerrechts Vorrang vor dem einfachen Gesetzesrecht eingeräumt (Art. 25 Satz 2 GG) und das Völkervertragsrecht durch Art. 59 Abs. 2 GG in das System der Gewaltenteilung eingeordnet.[...]

Re: Grundlagediskussion zur Gründung des Rundfunk Berlin-Brandenburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30782.msg192357.html#msg192357


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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