(1) @cecil : (zweiter Beitrag)
Ja, leider ist es belegbar aus Eigenerfahrung: Die Quote der Anwender von sie befreienden Briefbeispielen liegt unterhalb von 10 %.
-----------------------------------------------------------------------
... und wohl eher ganz dicht bei Null Prozent.
(Wie ist das belegbar? Weil es solche Anträge zwar irgendwo gibt im Netz; aber die zweiten Hälften der Texte gibt es nur nach Benutzerregistrierung - anonym wie hier in unserem Forum - also nur E-Mail-Adresse. Näheres hierüber geht nur per PM. Ein Forum sei keine Link-Farm zu Anderweitigem.)
Zugute zu halten: Für jeden Antrag muss man mehrere Stunden aufwenden. Mehrere der Anträge sollten es auf Dauer sein, um die Maschine auf Intendantenebene zu belasten - und es gibt keine Erfolgsgarantie. Da ist es einfacher, die Vollstreckung abzuwarten und im Notfall abzustottern oder aber sich unpfändbar zu machen, soweit man sich das erlauben kann.
Die, die wir hier im Forum aktiv streiten, wir wissen, wir tun dies nicht unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität. Da wäre bezahlen billiger für diese viele Arbeitszeit. Wir tun es, weil der Staat hier zu einem millionenfachen Rechtsverletzer wurde. Wir tun es als Bürgerpflicht: Ausübung der "verhältnismäßig" angepassten Form des Widerstands gegen Abgleiten des Staates vom Rechtsstaat. "Wehret allen Anfängen!", das ist die Lektion der Geschichte des vorigen Jahrhunderts.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen: Mit unserem Nicht-Opportunismus sind wir eine ganz kleine Minderheit. Warum das so ist und immer analog war, diese Analyse findet man in der Politik- und Gruppen-Soziologie erläutert.
(2) Hartz4 etc. / Sanktionen in das Existenzminimum hinein?
------------------------------------------------------------------------
Dafür gibt es "unendlich viele" Diskussionen auf X-Y Plattformen. Das können wir hier also nicht ausweiten. Da es aber leider bei mir gelandet ist, nicht-öffentlich den sehr zeitaufwendigen Politikstreit für Rückzahlung der Rundfunkabgabe an 4 Millionen Geringverdiener zu führen, insgesamt 5 Milliarden Euro, ist mir oft entgegen gehalten worden: Dann muss eigentlich viel wichtiger gegen diese Hartz4-Sanktionen gestritten werden.
Die ganz persönliche Meinung, über die wir hier also nicht ausweitend diskutieren sollten, lautet dann immer wie folgt:
- Die Gesetzgeber-Hoffnung, eine staatliche reglementierte Verwaltungsbürokratie könnte die komplexe vielschichtige Aufgabe der Eingliederung der Langzeit-Arbeitslosen angemessen begreifen und administrieren, ist absurd.
- Den Betroffenen ist ein weites Wahlrecht zuzugestehen, verbunden mit staatlicher Kompensationszahlung an die Arbeitgeber. Nur etwa so kann das Prinzip der "Sozialen Marktwirtschaft" konkretisiert werden: "Für alle auf dem Gehaltskonto mindestens das Existenzminimum durch Eigenarbeit." Es würde nur einen Bruchteil der jetzigen staatlichen Gelder beanspruchen.
Das ist in ausführlichen Texten von hier mit näheren Ausgestaltungs-Regeln seit rund 15 Jahren im Internet. Wen es wirklich interessiert, bitte Rückfrage per PM - nicht geeignet für Diskussion in diesem Thread. Jedermann kann über Facebook dann helfen, diesem demnach nicht neuen Denkansatz mehr Gewicht zu verleihen.
(3) @drboe . Das Zitat im Eingangsbeitrag dieses Threads ist wortwörtlich.
---------------------------------------------------------------
Die Aussage über den Schutz des Existenzminimums erfolgte nicht explizit zum Rundfunkbeitrag.
Das ist aber auch relativ überflüssig. Denn das BVerfG hat mit BVerG 1 BvR 665/10 und anderem sehr konkret in diesem Sinn entschieden. Das Problem ist also der Politik- und Justiz-Skandal, dass es dem übermächtigen ARD-/ZDF-Juristenkartell jahrelang gelungen ist, in Verstoß gegen § 31 BVerfGG trotzdem 5 Milliarden Euro zu kassieren
(so jedenfalls die hier vertretene Rechtsmeidung, über die intensiv nicht-öffentlich gestritten wird - bisher übrigens durch keine Stelle widerlegt).
Allerdings habe ich einen Grammatik-(?)Fehler berichtigt und bei "Grundgesetz" ein "es" angefügt.
Der Volltext liegt hier in Papierform vor, entnommen aus der Druckausgabe der FAS. Der übrige Text ist abstrakt Denke und im Hinblick auf "Interview" nicht voll systematisch geordnet, sondern nur einige Schwerpunktfragen, gut lesbar für alle, die abstrakte Denke mögen.
(4) Als Anekdote gleich noch ein anderes verfassungsrechtliches Problem gemäß Interview:
---------------------------------------------------------------
Dieser Richter Dieter Grimm hat einst als "Berichterstatter" dafür gestanden, dass man sagen darf, Soldaten sind "Mörder". - Diese verbale Formulierung ist eine schwierige Frage, zu der wir hier ebenfalls nicht die Diskussion ausweiten sollten.
Nun aber der zugehörige verfassungsrechtliche Bezug zur Rundfunk-Abgabe: Im März 2019 hat ein Bürger (den ihr vielleicht kennt...) bei der ARD-Intendanz - und im VG-Verfahren - Befreiung wie folgt beantragt:
- Lebenszeitverkürzung im Fall von "viel fernsehen" ist statistisch belegt rund 4 Jahre.
- Klartext: Vorzeitiges Ableben bewirken ist (Bürger-Meinung:) "Tötung" im Sinn des StGB.
- Der antragstellende Bürger hat das Recht, jede Subventionierung von Tötung zu verweigern, weil es anderenfalls "Beihilfe" und "Begünstigung" im Sinn des Strafgesetzbuches wäre.
- Zwar gilt das für alles Fernsehens; aber nur ARD, ZDF,... üben Zwang der finanzierenden "strafrechtlich relevanten" Teilname aus.
- Berufung im Antrag auf den Kant'schen Imperativ, der im deutschen Strafrecht fest verankert ist: "Ich kann es zwar nicht ändern, muss aber trotzdem meine eigene Mitwirkung verweigern." - Eine Straftatbeihilfe kann mir nicht gesetzlich aufgezwungen werden.
- Und - womit wir wieder beim Grundgesetz wären - Verweigerung des weiteren wie bei der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen: "du sollst nicht töten". (Noch nötig: Beantragung einer "schweigepflichtigen Prüfkommission".)
Auch dieser Antrag ist unter den verfügbar machbaren Briefbeispielen, die also jedermann selber verwenden könnte. Bei Anwendung ist dann die Gefahr, dass die Räder der ARD-Juristenkartell-Maschine erst einmal eine Weile still stehen. Denn welcher ARD-Jurist möchte einem Antrag der Abgabe der Akte an die Staatsanwaltschaft widersprechen mit jura-wissenschaftlicher Darlegung "nein, wir bei ARD, ZDF,... machen nicht Tötung"?
Dem Wortlaut wäre bei Facebook und Twitter ein virales Marketing wohl garantiert...
(5) @RipGrundgesetz : "150 ausgesuchte Zuschauer, dürfen Fragen zum Grundgesetz an den Verfassungsrichter stellen."
-------------------------------------------------------------
Wir Mitstreiter berichtigen uns ja untereinander nie, aber Ausnahmen bestätigen die Regel: Gemeint wohl:
"150 auf
Unbedenklichkeit vor-selektierte Zuschauer, dürfen gewisse Fragen zum Grundgesetz an den Verfassungsrichter
nicht stellen."
(6) @marga : Entscheid 18. Juli 2018:
---------------------------------------------
Dem BVerfG lag eine Geringverdiener-Beschwerde vor (Schriftsatz rund 30 Seiten, mit Anlagen rund 100, Antasten des Existenzminiums beweiskräftig, eine "aktiv-legitimierte" Person aus Berlin.
Glücklicherweise hat das BVerfG dann darüber nicht entschieden; wie wir nun leider wissen, wäre die gegenwärtig ja bestehende Rückzahlpflicht von je über 1000 Euro an 4 Millionen Bürger dann vermutlich durch den Entscheid aufgehoben worden: Die am 18. Juli den Spruchkörper bildenden Richter hätten dem "Staatsfernsehen" die Rückzahlpflicht schwerlich angetan.
Seit Juli/November 2018 ist diesbezüglich Beschwerde beim EGMR. Ausgang offen.
Die Schriftsätze in Sachen @marga sind übrigens mit das Wichtigste, was bezüglich Existenzminimum je ausgestritten wurde. Die Rechtslage ist wie sie ist und im Fall @marga dargelegt. Wir haben also einen Politik- und Justizskandal. Über die Rechtslage müssen wir nur noch begrenzt nachdenken.
Wir müssen nachdenken, wie wir einen Politik- und Justizskandal zur Aufhebung zwingen. Finanzielle Unterstützung dafür wäre hilfreich. Mehr können andere dazu nicht beitragen, es ist zu komplex. Der finanzielle Teil der Sache ist das wichtigste noch zu lösende Problem.
( 7 ) @Besucher - vorhergehender Beitrag:
-------------------------------------------------------
Danke für Hinweis auf
BverfG, Az: 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010- also: Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG -
Das war hier bisher in Briefbeispielen für Befreiungsanträge nicht berücksichtigt. Es wird nun intensivst zur Anwendung gelangen. Damit ist die Brücke hergestellt zum Zitat von Ex-BVerfG-Richter Dieter Grimm im Anfangsbeitrag dieses Threads.