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Autor Thema: Carl Kau (BdSt): Sinnvolle Senderfusionen für eine stabile Rundfunkgebühr  (Gelesen 3635 mal)

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Weser Kurier, 19.05.2019

Sinnvolle Senderfusionen für eine stabile Rundfunkgebühr

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist nötig. Aber: Damit die Rundfunkgebühr nicht steigt, sollten Sender wie Radio Bremen und der NDR über eine Fusion verhandeln, findet unser Gastautor.

Ein Gastbeitrag von Carl Kau (Mitglied im Vorstand des Bundes der Steuerzahler)

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Deutschlands gehört schon jetzt zu den teuersten der Welt. Rund acht Milliarden Euro Rundfunkbeiträge fließen jährlich an ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wenn die Politik nicht endlich Mut fasst, wird dieser Beitrag ab 2021 weiter steigen. Von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt auf vielleicht 18,50 Euro oder sogar mehr. Das gilt es zu verhindern. Die Landespolitiker und deren Parteien haben es in der Hand. Sie können den Anstalten insbesondere über die Rundfunkgesetze klare Vorgaben machen, die den zunehmenden Finanzbedarf der vielen Sender drosseln.

Das mag politisch unangenehm sein. Aber es ist eben auch Aufgabe der Politik, Bürger vor übermäßigen und vor allem unnötigen Lasten zu schützen. […]

Fusionsverhandlungen machen jetzt Sinn
Es macht Sinn, dass jetzt endlich auch der Saarländische Rundfunk mit dem SWR und Radio Bremen mit dem NDR in Fusionsverhandlungen eintreten. […]

Weiterlesen auf:
https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-politik_artikel,-sinnvolle-senderfusionen-fuer-eine-stabile-rundfunkgebuehr-_arid,1830747.html


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Angedachte sinnvolle Senderfusionen sind zwar dringend sinnvoll angebracht, interessieren aber vor allem die herrliche Ignoranz der Intendanz des Zwergensenders Radio Bremen herzlich wenig. Kürzlich wurde dort erst noch feuchtfröhlich ein Intendantenwechsel vollzogen, so als ob es das normalste der Welt wäre.
Geht ja auch und das allen sinnvollen Menschenverstandes zum Trotz, Bremen ist Bundesland und die sprudelnde Quelle aus Zwangsbeiträgen wird auf dieser wahnwitzigen Grundlage munter und rotzfrech ausgenutzt. Bleibt der üble Beigeschmack des schon an Sittenwidrigkeit grenzenden Verhaltens norddeutscher Sturheit zu Lasten aller zum Zwangsbeitrag "Auserwählten".
Es gilt verstärkt darauf zu drängen, dass dieser Witzsender sich endlich dem NDR unterordnet.
Ein paar Zahlen zum Vergleich des ganzen Irrsinns mit Radio Bremen.
Bremen:   Fläche 419 km² Einwohner 562000
Hamburg: Fläche 755km² Einwohner 1762800
Hamburg ist fast doppelt so groß und hat über das 3fache an Einwohnern!
Trotzdem ist Hamburg im NDR aufgegangen, obwohl es genauso ein eigenständiges Bundesland ist.
Solch grober Unfug ist in keiner vernünftigen Relation abzugleichen und sprengt jeglichen Rahmen.
Zudem rangiert Bremen erst an elfter Stelle der Einwohnerzahlen deutscher Großstädte.
Geht man danach, müsste es mindestens 10 weitere eigenständige Minisender geben.
Okay, der Maßstab ist hier allein der Status des Bundeslandes Bremen als Enklave im Bundesland Niedersachsen. Kann aber keinesfalls als plausible Rechtfertigung herhalten, auch weiterhin über den prall gefüllten Zwangsbeitragstopf großherrlich zu verfügen. So entsteht keinesfalls ein Zugewinn an gewünschter Akzeptanz, ganz im Gegenteil... siehe dazu auch
Gehen den Ländern Landesgelder verloren durch die GEZ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31032.msg193146.html#msg193146


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2019, 17:52 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

g
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Es gilt verstärkt darauf zu drängen, dass dieser Witzsender sich endlich dem NDR unterordnet.
Ein paar Zahlen zum Vergleich des ganzen Irrsinns mit Radio Bremen.
Wer soll sich wem unterordnen im ausschließlichem Landesrecht? Die Länder sind voll und ganz gleichberechtigt.

Natürlich wäre es ökonomisch sinnvoll. Nur darum geht es nicht. Es ist kein Bundesrecht.

Ich sage : Weg mit dem rechtswidrigen Länderfinanzausgleich, der beim Landesrecht nicht zu sein hat.
Jedes Land soll Rundfunk für den Souverän machen, für den Bewohner und im Sinne des Bewohners seines Landes.

Die Parlamente und die Regierungen haben nur das Recht für den Teil, der im Land vollzogen wird.


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Wer soll sich wem unterordnen im ausschließlichem Landesrecht? Die Länder sind voll und ganz gleichberechtigt.
Warum hat sich denn dann Hamburg als selbständiges Bundesland dem NDR als Mehrländeranstalt untergeordnet, eingefügt oder wie auch immer man dies gern bezeichnen würde.
Nö, mit dem sturen Gefasel von Landes-und Bundesrecht kommen wir hier nicht weiter, da müssen ganz andere Maßstäbe und härtere Bandagen von öffentlichem Druck ein Umdenken beim Bremenzwerg erzwingen. Bei Hamburg hat vielleicht die Vernunft gesiegt oder was auch immer, bei Bremen ist es eine harte Nuss der Unvernunft und Pochen auf Landesrecht. Kommt leider nicht gut an bei der Zwangsbeitragszahler"gemeinschaft". Eventuell eine staatsfunkgravierende Baustelle zur einigermaßen Eindämmung des Zahlungsunwillens der nicht ganz so dummen Zahlschäfchen..


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Schrei nach Gerechtigkeit

G
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Die westdeutschen Sender sind nach dem Krieg von den Besatzungsmächten gegründet worden.

Dabei haben die Briten den Nordwestdeutschen Rundfunk gegründet, der für ihre gesamte Zone (Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und die Vorläuferländer von Niedersachsen) zuständig war. Daraus hat sich dann der WDR abgespalten, während der NDR für HH, S-H und NDS zuständig wurde.

Für die  französische Zone wurde der Südwestfunk Baden-Baden gegründet. Er war zuständig für Rheinland-Pfalz und den französisch besetzten Teil des späteren Landes Baden-Württemberg.

Die Amis haben für jedes ihrer Länder einen eigenen Sender gegründet: Radio Bremen, Hessischer Rundfunk, Bayrischer Rundfunk und Süddeutscher Rundfunk Stuttgart.

Das Saarland war damals noch selbständig, hatte deshalb seinen eigenen Sender und wurde erst 1958 in den Bund integriert.

In Westberlin gab es den SFB und den Rias.

Im Laufe der Zeit bzw. nach der Wiedervereinigung ist es dann zur heutigen Struktur gekommen. Der saarländische Rundfunk und Radio Bremen haben ihre historisch zu erklärende Selbstständigkeit behalten, kooperieren aber in den dritten Fernsehprogrammen mit dem SWR bzw. dem NDR.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2019, 00:29 von Bürger«

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Unabhängig der Historie bringt das ständige "Wehklagen" ob der Eigenständigkeit eines ÖRR des Bundeslandes Bremen nix. Jedes Bundesland darf einen eigenen ÖRR haben, muß aber nicht. Die Nicht-Eigenständigkeit ist auch weder seitens anderer Bundesländer, noch seitens des Bundes, noch seitens Europas erzwingbar.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Nicht-Eigenständigkeit ist auch weder seitens anderer Bundesländer, noch seitens des Bundes, noch seitens Europas erzwingbar.

Natürlich ist das erzwingbar, nämlich politisch. Zudem können sich "Radio Bremen" und der "Saarländische Rundfunk" nicht allein mit den Einnahmen des eigenen Bundeslandes finanzieren, hängen folglich am Tropf der übrigen Anstalten und werden damit, anders als andere LRA, von allen Bürgern finanziert. Wenn ein Bundesland einen eigenen Sender etablieren möchte, dann sollte dieser so dimensioniert werden, dass er mit den Mitteln des Landes betrieben werden kann und nicht auf Zahlungen aus anderen Bundesländern angewiesen ist. Eine solcher Ansatz ist m. E. nicht nur naheliegend, er ist unverzichtbar. Mein Interesse den NDR zu mästen ist schon recht gering, ich wohne im Sendegebiet des NDR, für RB und den SR liegt dies Interesse aber definitiv bei Null.

M. E. springt der Vorschlag RB und SR einzustellen bzw. mit NDR bzw. SWR zu verschmelzen eh zu kurz. Vielmehr sollten 4 ÖR-Anstalten genügen, die Republik zu versorgen. Jede dieser Anstalten kann regionale Fenster schalten, so, wie es MDR und NDR machen. Das ZDF, das als "Adenauerfunk" konzipierte Spielzeug der Ministerpräsidenten, ist völlig entbehrlich.  Die bisher "3. Programme" dieser 4 Sender könnten als "2. Programme" bundesweit empfangbar sein, was über Kabel und Satellit kein Problem und via DVBT-2 ebenfalls lösbar ist.
Schon mit dem Wegfall des ZDF ließe sich der sogn. Rundfunkbeitrag um 4,36 € monatlich senken. Die Landesmedienanstalten erhalten 0,33 €, obwohl es sich bei der Aufsicht der privaten Sender eindeutig um eine Staatsaufgabe handelt. Dies berücksichtigt blieben vom sogn. Rundfunkbeitrag nur noch 12,81 €. Durch die Reduktion von 9 auf 4 Rundfunkanstalten ließen sich sicher einige Euro einsparen, eine Finanzierung unter 10 € monatlich scheint mir jedenfalls denkbar.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Natürlich ist das erzwingbar, nämlich politisch.
Nö, auch nicht.

Es wird gerade übersehen, daß die Stadtstaaten, also auch Hamburg und Berlin, nicht nur Länderstatus haben, sondern eben auch Kommunen sind, und diese wiederum können sich auf den europäischen Vertrag zur kommunalen Selbstverwaltung stützen. Der ist Bundesrecht, weil ratifiziert, und bestimmt halt, daß eine Gebietskörperschaft nur Recht und Gesetz unterworfen ist und sich ansonsten in ihre Belange nicht reinreden lassen braucht.

Die einzigen Möglichkeiten sind "Recht und Gesetz" des Bundes und Europas, denn wo in Flächenländern noch Landesrecht greift, greift das beim Stadtstaat gerade nicht.

Zitat
Zudem können sich "Radio Bremen" und der "Saarländische Rundfunk" nicht allein mit den Einnahmen des eigenen Bundeslandes finanzieren, hängen folglich am Tropf der übrigen Anstalten und werden damit, anders als andere LRA, von allen Bürgern finanziert.
Letztlich ist das aber Sache der Länder und müsste in den Rundfunk-Staatsverträgen so aber auch festgelegt werden, daß die Mittel der Bürger immer im eigenen Land zu bleiben haben.

Zitat
Wenn ein Bundesland einen eigenen Sender etablieren möchte, dann sollte dieser so dimensioniert werden, dass er mit den Mitteln des Landes betrieben werden kann und nicht auf Zahlungen aus anderen Bundesländern angewiesen ist.
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Zitat
Mein Interesse den NDR zu mästen ist schon recht gering, ich wohne im Sendegebiet des NDR, für RB und den SR liegt dies Interesse aber definitiv bei Null.
Nun, mich müssten sie dafür ordentlich bezahlen, als daß ich mir mit Glotze und Co. meine Zeit verbringen würde.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die einzigen Möglichkeiten sind "Recht und Gesetz" des Bundes und Europas, denn wo in Flächenländern noch Landesrecht greift, greift das beim Stadtstaat gerade nicht.

Seit wann sind politische, vom Bürger erzwungene Lösungen ausgeschlossen? Der Einfluss von Bürgern auf Entscheidungen ist zwar marginal, aber er ist nicht Null. Wäre eine Änderung wirklich völlig ausgeschlossen, es gäbe noch heute kein Abtreibungsrecht in Deutschland und die Frauen müssten weiter in die Niederlande fahren, Umweltpolitik wäre kein Begriff, es gäbe keinen Ausstieg aus der Atomindustrie. und du würdest noch immer in der DDR leben. Man könnte den Kampf gegen Glyphosat sofort einstellen, müsste CETA und Co ertragen, obwohl das den Abbau des demokratischen Mäntelchens bedeutet, würde brav den sogn. Rundfunkbeitrag zahlen und könnte gleich in Duldungsstarre verfallen, bis Gevatter Tod seinen Job macht.

Außerdem musst du mir nicht erklären, wie unser Stadtstaat organisiert ist. Ich lebe seit meiner Geburt in dieser Stadt und kenne sie einigermaßen. Selbstverständlich hat Hamburg als vollwertiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ein Landesrecht. Deshalb heisst es in Aritkel 1 auch: Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung des Bundeslandes Hamburg findet man z. B. unter https://www.hamburg.de/contentblob/1604280/5e354265cb3c0e3422f30f9184608d9d/data/verfassung-der-freien-und-hansestadt-hamburg-stand-2012.pdf

Zur Info: Es gibt in Hamburg keine echten Kommunen, da der Senat der Stadt im Wege der Evokation jede in den Bezirken diskutierte Angelegenheit an sich ziehen und abschließend entscheiden kann. Die am nächsten Sonntag zu wählenden Bezirksversammlungen sind keine Parlamente mit Entscheidungskompetenz sondern haben lediglich den Status von Verwaltungsausschüssen. Dort darf ein "Bezirksamtsleiter" gewählt werden, der allerdings kein "Bürgermeister" einer Kommune sondern Leiter der örtlichen Verwaltung ist. Dessen Amtszeit beträgt 6 Jahre. Da die Länge der Wahlperiode früher nur 4  und heute 5 Jahre beträgt, sieht man auch daran, dass hier keine Kommunalwahl stattfindet. Die 7 Bezirksämter, in denen man "Demokratie" spielen darf, sind auch keine eigenständigen Verwaltungseinheiten, sondern unterstehen Verwaltung der Finanzbehörde.


M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Seit wann sind politische, vom Bürger erzwungene Lösungen ausgeschlossen?
Wurde eine derartige Aussage je getroffen?

Zitat
Wäre eine Änderung wirklich völlig ausgeschlossen, es gäbe noch heute kein Abtreibungsrecht in Deutschland und die Frauen müssten weiter in die Niederlande fahren, Umweltpolitik wäre kein Begriff, es gäbe keinen Ausstieg aus der Atomindustrie.
Du vergißt hier evtl. den entscheidenden Punkt; daß alles ist Bundesrecht. Wenn Du als Bürger des Landes Hamburg in Punkto GEZ und Co. demonstrieren gehst, interessiert das die jeweiligen Landesebenen anderer Bundesländer u. U. erst einmal überhaupt nicht.

Zitat
und du würdest noch immer in der DDR leben.
Das ist hier nun ein ganz untaugliches Beispiel, da die ehemaligen Bezirke letztlich nur auf dem Papier wirklich eigenständig waren; Bezirksrecht in dem Sinne, daß es äquivalent zum heutigen Landesrecht wäre, hatte es meines Wissens nach so nicht.

Nicht ohne Grund waren die meisten berlinfernen DDR-Bürger/Regionen ein wenig grantig auf Berlin, (Ost-Berlin war ja Hauptstadt der DDR), weil nahezu alles dorthingeflossen ist und alles von dort aus festgelegt wurde.

Freilich, der Protest gegen die damalige DDR-Führung begann im Bereich des heutigen Sachsens, nämlich in Leipzig, wobei ich nicht weiß, weil damals noch zu jung, ob es nicht im Untergrund schon eher Vorbereitungen gegeben hatte.

Zitat
Man könnte den Kampf gegen Glyphosat sofort einstellen,
Nun, das wird hoffentlich nicht passieren; das Zeug gehört vom Markt genommen, vollständig. Es hat hier in der Region den aktuellen Fall eines Imkers, der seinen ganzen Honig wegen überhöhter Glyphosatwerte in die Tonne kippen darf.

Übrigens wird eines Tages die Frage zu beantworten sein, warum Bayer überhaupt Monsanto mit diesem Mist übernommen hat; es war vorher ja schon bekannt, daß zumindest in Amerika diesbezüglich einige Klagen am Laufen sind. Es braucht mir auch keiner zu erzählen, daß dies die Fachwelt nicht weiß, wenn es schon dem Laien bekannt ist.

Ist ja nicht so, daß es nur Deutschland schädigt, es schädigt Europa.

Zitat
Außerdem musst du mir nicht erklären, wie unser Stadtstaat organisiert ist.
Ich wüsste nicht, daß ich Dir das erklärt habe? Es war doch nur die Rede davon, daß sich Stadtstaaten im Gegensatz zu einem Flächenland selbst in eigener Sache auf diesen europäischen Vertrag stützen können. Hamburg selbst ist, trotz nationalem Länderstatus, eine Gebietskörperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung gemäß diesem europäischen Vertrag, wie Schwerin, Berlin, Bremen, Potsdam, Perleberg, München, Frankfurt a. M, Offenbach, Dresden, Leipzig, Wittenberg, etc.; dieser Länderstatus hat nur nationale Bedeutung, für Europa ist das nämlich völlig gegenstandslos, weil immer und stets die Bundesrepublik Deutschland auf Europaebene in voller Verantwortung steht, sei es auf Ebene EU mit dem Europäischen Rat, sei es auf Ebene des Europarates.


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@alle: Bitte hier wie überall im Forum nicht im Kleinklein verlieren und alles auf die Goldwaage legen und jede Anmerkung zerlegen.
Das Forum hat auch keine Kapazitäten für solcherart wenig zielführend erscheinende chatartige Diskussionen bzw. unübersichtliche Schlagabtäusche.
Bereinigung des Threads bleibt vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



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@Moderator Bürger
Eine kleine Korrektur hierzu vollkommen offtopic zum Thema sei mir bitte noch erlaubt. Der Protest mit der ersten Großdemo begann bereits am 7.Oktober (provokant zum Tag der Republik >:D) im sächsischen Plauen, der "Hauptstadt des Vogtlands", also bereits 2 Tage vor der viel besser bekannten und geschichtsträchtigen ersten Montagsdemo am 9.Oktober in Leipzig. Danach erst hatte Leipzig das Zepter des ostdeutschen Protestes in der Hand und viele Plauener pilgerten fortan jeden Montag nach Leipzig.
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