Das Chaos bezüglich der Hauptwohnung scheint weiterzugehen:
nunmehr ist eine Rechnung für das Fälligkeitsdatum 15.08.2019 eingetrudelt. Das Schreiben trägt das Datum 02.08. Der Beitragsservice ist der Meinung, dass insgesamt 70,00 Euro zu zahlen sind:
17,50€ für Juni sowie 52,50€ für Juli bis September.
Am 17.07. hatte Herr G allerdings schon 52,50 für Juni bis August überwiesen. Dabei hatte er die 140 Zeichen in dem Betreff voll ausgeschöpft u.a. mit Name, Anschrift, Name von Frau F und Beitragsnummer von Frau F.
Dass der Beitragsservice am 18.07. das Konto Frau F abmelden würde, konnte Herr G ja noch nicht wissen.
Und dass man bei einer bisherigen Fälligkeit am 15.07. mit Zahlungseingängen unter der alten Beitragsnummer rechnen kann, hätte der Beitragsservice doch wissen können, zumal im Verwendungszweck genug Daten angegeben wurden, um die Zahlung der neuen Beitragsnummer zuordnen zu können.
Können die wirklich nicht anhand von Vorname, Name und Anschrift die Beitragsnummer ermitteln?
Dass der Septemberbeitrag jetzt schon fällig werden soll, erscheint weiterhin rechtlich sehr zweifelhaft:
Kann eine nichtsrechtfähige Institution in einem Nichtbescheid einfach die Fälligkeitsdaten ändern, indem sie den gesetzlich festgelegten Fälligkeitszeitpunkt durch Neufestlegung eines Dreimonatszeitraums verschiebt?
Mal sehen, wie es jetzt weitergeht, wenn bis Oktober keine weitere Zahlung eingeht.