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Autor Thema: MDR/Stadtkasse (Thüringen) > Vollstreckung Ankündigung > Gegenwehr  (Gelesen 9123 mal)

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lug

  • Beiträge: 20
Hi, die Frage ist ob ein richterliches Urteil die Zwangsvollstreckung dahingehend begründet und erlaubt dieses zu vollstrecken?

L. kann versuchen die Stadtkasse auf BGH KZR 31/14 bzw auf §35aVwVfG hinweisen oder sollte L. auf weitere Schritte der Stadtkasse warten?!


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Hi, die Frage ist ob ein richterliches Urteil die Zwangsvollstreckung dahingehend begründet und erlaubt dieses zu vollstrecken?

L. kann versuchen die Stadtkasse auf BGH KZR 31/14 bzw auf §35aVwVfG hinweisen oder sollte L. auf weitere Schritte der Stadtkasse warten?!

-- shit. geschriebener Beitrag einfach weg !!  :o --


Also nochmal, und nur kurz:

Ein rechtskräftiges, zugestelltes Urteil dürfte vollstreckbar sein.

Einwendungen sollten sich hier nicht mehr gegen die Forderung richten, ob diese berechtigt ist oder war.

Einwendungen nur noch gegen Vollstreckungsvorgang, Vollstreckungshandeln.

Welches ist der richtige Zeitpunkt auf eine "Ankündigung der Vollstreckung" zu reagieren? Keine Ahnung, müssen andere beantworten.

Ich denke mal:

Abwarten ist keine gute Idee. Ich selbst wäre mit Einwendungen und möglichen Rechtsbehelfen schnell bei der Hand. Was spräche dagegen?

(Kenne mich mit Abläufen in Thüringen im einzelnen nicht aus -- auch deshalb: alles ohne Gewähr).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2019, 22:05 von cecil«
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  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
L. kann versuchen die Stadtkasse auf BGH KZR 31/14 bzw auf §35aVwVfG hinweisen oder sollte L. auf weitere Schritte der Stadtkasse warten?!

Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass die Erfahrung gezeigt haben könnte, dass eine Stadtkasse in fiktiven Fällen nicht unbedingt immer wieder auf wiederholte Fragen und Hinweise eingehen muss und an verwaltungsrechtliche Schritte gebunden ist bzw. sich daran hält. Auf weitere Schritte zu warten kann mit einer Überraschung der nächsten Vollstreckungsmaßnahme (z.B. Pfändung) einhergehen.
In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass man solange nicht gewartet und rechtliche Schritte eingeleitet haben wollte, um die Vollstreckung damit gehemmt zu haben.

Siehe hierzu auch:
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg196658.html#msg196658


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2019, 03:52 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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