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Autor Thema: Ex-Verf.Richter Kirchhof beklagt Zersplitterung der Rechtsprechung durch EuGH  (Gelesen 8210 mal)

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  • Beiträge: 1.456
Zitat
Und wenn es mehr Arbeit macht

Es macht ja (fast) keine Arbeit!
Wenn die VB geprüft wird ob sie berechtigt ist oder nicht, dann muss man diese mündliche Prüfung halt noch zu Papier bringen, das ist nicht viel Aufwand ...

wenn die Prüfung auch wirklich sogfältig erfolgte.

Das heisst, die Möglichkeit zur Nichtbegründung öffnet nur Tür und Tor zur Schlamperei, weil dann nicht sogfältig geprüft wird, oder nur die politisch genehmen Verfassungsbeschwerden durchgwunken werden.


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P
  • Beiträge: 1.171
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Zitat
Kirchhof im Artikel des Eingangsbeitrags:
"Sie griffen in Bereiche ein, die die Mitgliedstaaten bewusst für sich selbst von europäischen Regeln freigehalten hätten. Kirchhof machte mehrere Gegenvorschläge. So sollten deutsche Gerichte den EuGH nur noch mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts anrufen können. Auch sollten sie nicht mehr alleine beschließen können, deutsche Gesetze nicht anzuwenden, wenn sie diese für europarechtswidrig halten."

https://www.welt.de/politik/deutschland/article191657105/Ferdinand-Kirchhof-Ex-Verfassungsrichter-beklagt-Zersplitterung-der-Rechtsprechung.html
Da hat Kirchhof bestimmt nicht an den frechen Tübinger LG-Richter gedacht, der sich gemäß der Radbruchschen Formel1 dazu entschieden hat, beim EuGH eine Vorlage zu machen.
siehe: Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607

Auch muß der deutsche Richter, der noch ein Gewissen hat, davon abgehalten werden, Recht zu sprechen, anstatt nur gesetzeskonform zu entscheiden.

Zitat
Kirchhof: „Das schadet nicht nur dem Gesamtsystem aus europäischen und nationalen Regeln, sondern mindert auch die Akzeptanz für den Bürger.“
Was die Akzeptanz mindert, ist die deutsche Unrechtsprechung. Es mindert auch die Akzeptanz der Bürger, daß ungerechte Gesetze im Sinne der Lobbyisten beschlossen werden. Es mindert die Akzeptanz, daß de facto das Grundgesetz ganz nach Belieben verbogen und gebrochen werden kann und die Grundrechte damit nur noch dem schönen Schein dienen. Und es mindert erheblich die Akzeptenz, wenn der Bürger irrtümlich glaubt, das BVerfG würde, als Wächter des Grundgesetzes, diese Verletzungen erkennen und entsprechend Recht sprechen. Wenn es noch Vertrauen in die Rechtsprechung des BVerfG gäbe, müßten nicht die EU-Gerichte um Hilfe gebeten werden. Das ist ein Armutszeugnis!


Zitat
Kirchhof machte deshalb mehrere Reformvorschläge. So könne ein „Verbund der nationalen Verfassungsgerichte“ geschaffen werden, um „im Konsens auf der horizontalen Ebene Europas“ gemeinsame Werte zu bestimmen – „statt autoritativ in der Vertikalen“.
Eine grandiose Idee! So könnten noch mehr Gelder an Richter ausgezahlt werden, auf deren Wahl zwar der Bürger keinen Einfluß hat, dafür aber Regierung und Lobby.


Zitat
Auch würde es ausreichen, wenn nur noch die obersten Gerichte den EuGH anrufen könnten; bisher kann dies beispielsweise ein einzelner Amtsrichter. Doch das begünstige die Umgehung der nachfolgenden Instanzen und tendiere zur Zersplitterung der Rechtsprechung.
Ebenfalls eine prima Idee. Das würde die Belastung dann auf 0 reduzieren.


1 Juraforum: https://www.juraforum.de/lexikon/radbruchsche-formel


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Gute Nacht, Deutschland, Pech nur, wenn die AfD genau wegen solcher Machenschaften tatsächlich an die Macht kommt.
Wieso denn gleich so pessimistisch? Die fordern doch nur das normalste Ding der Welt. Wenn schon reihenweise Klagen einkassiert und der Öffentlichkeit auch noch inhaltlich vorenthalten werden, auf Nimmerwiedersehen verschwinden, so liegt es doch nur allzu nahe böse Absicht dahinter zu vermuten. Die Redewendung "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" hat schon durchaus seinen tieferen Sinn. Das Volk würde schon gern wissen, was dem BVerfG wichtig erscheint und was nicht. Dies wird jedoch im stillen Kämmerlein nach kuriosen Kriterien ausgewürfelt und keiner bekommt überhaupt zu erfahren, was an interessanten Klagen alles so einging. Transparenz = Null ergibt Vertrauen ins BVerfG  = Null.
Zitat
Zudem solle eine Pflicht zur Veröffentlichung der Nichtannahmebeschlüsse in das Gesetz aufgenommen werden. So solle die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz der Entscheidungen des BVerfGG gewährleistet werden. 
Vorabfassung


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 577
Beschlussempfehlung und Bericht
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/090/1909092.pdf

Empfohlen wird darin, den Antrag zurückzuweisen.

Niemand hat die Absicht... einen Rechtsstaat zu erhalten!

(Willkürliche Grüße an die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN...)


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