Komisch, sind doch die Willkürentscheidungen auch dem Bundesverfassungsgericht zueigen, heute noch so geurteilt, morgen wirds sorum hingebogen, damits paßt.
Wenn EU-Recht nunmal nationales Recht bricht bzw. höherwertig ist, dann ist die EU-Gerichtsebene einfach logisch und notwendig - und zwar für jedes Kommata der deutschen Gesetze.
Das sollte ein ehemaliger Verfassungsrichter verinnerlicht haben.
Und: Wenn ein Amtsrichter bereits den möglichen Verstoß gegen EU-Recht erkennt/vermutet/befürchtet, so ist es doch nur legitim, daß er sich direkt nach Europa wendet, was soll er da noch sämtliche andere Instanzen fragen, genauso wie es einem unteren Gericht nicht zusteht, über die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu urteilen, können das die anderen Gerichte nicht über Europafragen.
Daß einem mal ein Urteil nicht paßt, kommt alle Nase mal vor, das sehen wir ja beim Thema Rundfunk...