Aktuelles > Aktuelles

EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019

(1/12) > >>

maxkraft24:




EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019


Hallo zusammen,

inzwischen liegt mir die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu meiner Beschwerde 4598/19 vor.

Der die Zulassung prüfende Einzelrichter des EMGR erkannte keine Berührung der Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und hat die Beschwerde als unzulässig abgewiesen. Eine vertiefende Befassung in der Sache hat insofern nicht stattgefunden.

Dies kommt nicht völlig überraschend, denn mehr als 95 Prozent der jährlich eingehenden tausenden Beschwerden werden bei der Prüfung der Zulässigkeit bereits als unzulässig abgewiesen - siehe u.a. auch unter Statistik des EGMR.

Wahrscheinlich sind solche Fälle zu komplex, um als Einzel-Richter eines internationalen Gerichts in der dafür verbleibenden Bearbeitungszeit die Kritikpunkte wirklich erkennen und verstehen zu können.

Das heißt nicht, dass der Kampf um eine gerechte Lösung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun beendet ist, sondern dass neben dem juristischen auch verstärkt andere Wege verfolgt werden müssen.

Die zukünftigen Aussichten für Änderungen im Sinne der Bürger und der vielen Mio. Nichtinteressenten sehen recht gut aus. Das Desinteresse an den ö.-r. Programminhalten bis zur völligen Ablehnung und schon der bisherige rechtliche Widerstand sind an dem ö.-r. Rundfunk nicht spurlos vorübergegangen. Noch nie hat der ö.-r. Rundfunk so viele Mio. Menschen gegen sich aufgebracht. Viele sehen in ihm nur eine finanzielle Belästigung und parteiische Einflussnahme. Im Gegensatz zum politisch erklärten Ziel einer "Akzeptanzsteigerung" liefern unabhängige Umfragen ein vollkommen gegenteiliges Bild. Der "Rundfunkbeitrag" in seiner jetzigen unausweichlichen, pauschalen und damit auch unsozialen Form wird von der Mehrheit der Bevölkerung (> 80%) als ungerecht empfundenen:

- SWR Umfrage vom 04.02.2013

- Handelsblatt, WELT, Focus, Stern, Bild, …

- YouGov


An dieser Stelle bedanke ich mich nochmals bei allen Unterstützern recht herzlich und wünsche uns in absehbarer Zeit eine zwangsfreie Zukunft.

Liebe Grüße
Robert Splett



Anhang:
EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019


Edit "Bürger": Weitere Infos zur Beschwerde siehe u.a. unter
Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den EGMR in Straßburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29234.0.html

Vorsorglich schon hier und jetzt die Bitte, in diesem Thread keine vertiefenden parteipolitischen Diskussionen zu führen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Nichtgucker:
Die Entscheidung des EGMR ist enttäuschend, bestätigt mich aber in meiner Auffassung, dass in einer Demokratie politische Änderungen über die Wahl geeigneter Parteien herbeigeführt werden muss.


Edit "Bürger":
Vorsorglich schon hier und jetzt die Bitte, in diesem Thread keine vertiefenden parteipolitischen Diskussionen zu führen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Dr. Oggelbecher:
Diese - de facto - unbegründete Abweisung (hier: Unzulässigkeitserklärung) wird sicher viele andere abhalten, sich an das Gericht zu wenden. Ob zu Recht, oder zu Unrecht, das entscheiden wir.

Hier war der Herr RA Bölck der anwaltliche Vertreter, ist das richtig? Als ich mit ihm - in anderer Sache - persönlich telefoniert hatte, hat er keine klare Stellung dazu bezogen, ob ein erzwungenes Anstaltsnutzungsverhältnis - gegen den Willen des Betroffenen - rechtens sein könne, wenn die Anstalt keine demokratische Legitimation hat. Er hat dies verglichen mit dem Nutzungszwang des Abwasserbetriebes einer gewissen Großstadt (Hamburg oder Bremen - habe ich vergessen).

Er hat auch auf andere, mir sehr wichtige Fragen keine Antwort gehabt, insbesondere: "Gilt der Aufdruck 'Wer hier parkt, darf getötet werden' auf einem Straßenschild?"

Es ist eben nicht so, dass durch Ungerechtigkeits-Vorwürfe oder Programmkritik unsere Beschwerden gerechtfertigt sind. Es ist die fehlende demokratische Legitimation. Mit einer solchen könnten wir den ÖRR durch die Wahl der richtigen Personen klein sparen. Wie groß wäre die Kritik an der Industrie und Handelskammer (IHK), wenn diese gar keine demokratische Legitimation hätte?

Lange Rede kurzer Sinn: Können wir den Beschwerdetext seh'n?

FKupp:
@Dr. Oggelbecher du schreibst: "auf andere, mir sehr wichtige Fragen" könntest du die bitte bekanntgeben oder mir diese per PN zukömmen lassen ?

cook:
Art 6 EMRK war eben nicht einschlägig. Steht schon so im Wortlaut.

Art. 10 wäre vielleicht besser gewesen, da noch nicht eindeutig geklärt.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln