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EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019

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Dr. Oggelbecher:

--- Zitat von: FKupp am 09. April 2019, 10:26 ---@Dr. Oggelbecher du schreibst: "auf andere, mir sehr wichtige Fragen" könntest du die bitte bekanntgeben oder mir diese per PN zukömmen lassen ?

--- Ende Zitat ---
Das ist soeben geschehen mit Link auf
Verfassungsbeschwerde/Widerspruch/Antrag Vollstreckungsschutz i.V.m. Art.20(4)GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24257.msg183319.html#msg183319

Mein vorheriger Beitrag soll übrigens keine Wertung über Herrn Bölck sein (schon gar keine negative). Ich wollte kundtun, dass ich aufgrund einer Diskrepanz zwischen meinen und seinen Ansichten (Vermerk: ich bin kein Jurist  :angel:) davon ausgehe, dass einige stichhaltige Argumente beim Gericht nicht angekommen sind.
Es geht da letztlich auch "nur" wieder um die demokratische Legitimation. Ohne diese herrscht die Willkür, also Willkürherrschaft. Abwesenheit solcher (genauer: der völlige Ausschluss von Willkürherrschaft)  ist ein Verfassungsgrundsatz (u.A. auch im SInne des StGB).. Aber auch wenn es keiner wäre, würde es gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
Rundfunkbeitrag wäre in Ordnung, wenn es eine ordentliche demokratische Legitimation gäbe. Ich verweise noch einmal auf den Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20(1) und (2) GG. Das Demokratieprinzip fordert ein "Letztbestimmungsrecht des Volkes" bis hinein in das behördeninterne Handeln, "nicht jedoch nur vorbereitende Tätigkeiten".

beat:

--- Zitat von: cook am 09. April 2019, 18:33 ---Art 6 EMRK war eben nicht einschlägig. Steht schon so im Wortlaut.
Art. 10 wäre vielleicht besser gewesen, da noch nicht eindeutig geklärt.

--- Ende Zitat ---

--- Zitat von: Dr. Oggelbecher am 09. April 2019, 22:44 ---Mein vorheriger Beitrag soll übrigens keine Wertung über Herrn Bölck sein (schon gar keine negative). Ich wollte kundtun, dass ich aufgrund einer Diskrepanz zwischen meinen und seinen Ansichten (Vermerk: ich bin kein Jurist  :angel:) davon ausgehe, dass einige stichhaltige Argumente beim Gericht nicht angekommen sind.

--- Ende Zitat ---

Die Gerichte sind mit stichhaltigen Argumenten, also relevanten Paragraphen überschüttet worden.
Vom Amtsgericht bis zum Verfassungsgericht und EuGH und Weltgerichtshof...

Es fehlt nicht an Argumenten, es fehlt am Willen, Recht gemäß Verfassung und eindeutiger Rechtslage zu sprechen, weil die Rechtsbeugung im Interesse des herrschenden Clans aus Mächtigen, zu denen neben Staats- Medien- und Parteifunktionären eben auch Juristen gehören, oberstes Prinzip auch und gerade der Richter an Obergrichten ist, die ihr Personal aus einem Pool älterer Herren, hier und da auch Frauen, rekrutieren, die ein Leben lang den Mächtigen nach dem Maul geredet, zugedient und zugerichtet haben.

Ich habe das am Beispiel des heute 68jährigen Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona, der für das Gutachten bezüglich der Vorlage am EuGH verantwortlich war, hier deutlich gemacht:

EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181258.html#msg181258

Dass die von Campos Sánchez-Bordona postulierten Prämissen für sein Gutachten sachlich falsch sind, habe ich hier beschrieben:

Intendant Wilhelm entlarvt grundlegende Annahmen des EuGH-Urteils als falsch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29940.0.html

So wie Campos Sánchez-Bordona als Jurist unter Francos Morden groß geworden ist, so ist Karola Wille in die SED eingetreten und als Juristin unter Mielkes und Honeckers Mauermorden groß geworden.
Und genau weil sie diese Vergangenheit haben, sind sie heute in ihren aktuellen gut bezahlten Positionen und füllen diese - wie damals - entsprechend den Erwartungen aus.
Und so ähnlich ist es mit den anderen Entscheidungsträgern, ob in Politik, Medien oder Justiz, so ist es mit der Familie Kirchhof, den Zamperonis, den Merkels oder dem Steinmeier, der vor kurzem erst den Mullahs im Iran zu ihrer 40 Jahre alten blutigen Revolution gratuliert hat. Nicht obwohl, sondern weil er das Blutige derer Revolution und ihren unbedingten Willen zum Herrschen goutiert. Weil er es schätzt, dass sie für Macht, Geld und die Durchsetzung ihres Glaubens oder ihrer Ideologie über die Leichen anders Denkender oder anders Lebender gehen.

Die paar Millionen wegen des Ideologiebeitrags Zwangsvollstreckten oder die paar Inhaftierten sind dagegen Peanuts. Für den EGMR, den Steinmeier und für alle anderen, die was zu melden haben.

art18GG:

--- Zitat von: cook am 09. April 2019, 18:33 ---Art 6 EMRK war eben nicht einschlägig. Steht schon so im Wortlaut.

Art. 10 wäre vielleicht besser gewesen, da noch nicht eindeutig geklärt.

--- Ende Zitat ---
Diese Auffassung teile ich auch, wobei eben immer noch ein aussagekräftiges Rechtsgutachten zum  Themenkomplex der Informationsfreiheit fehlt. Daher wird von den Gerichten auch weiterhin auf die vorherrschende Rechtsauffassung herumgeritten, dass der Staatsfunk keine bestimmten Informationen aufdrängen würde. Das ist natürlich schon alleine deshalb Unsinn, weil den Menschen durch die auferlegte Zwangsförderung durch den Rundfunkbeitrag bestimmte Informationsquellen aufgezwungen werden, d. h. es wird die Nutzung von Rundfunk und Fernsehen anstelle von anderen Informationsquellen wie Bibliotheken, Internet und Zeitungen aufgezwungen.

Unabhängig von der Frage, wer ein solches Gutachten erstellen sollte, wäre eine derartige Klage in Richtung Art. 10 EMRK natürlich auch sehr kostenaufwendig, wobei maxkraft24 sehr schön den Weg aufgezeigt hat, wie eine solche Beschwerde finanziert werden kann. Diese Erkenntnisse können wir ersteinmal mitnehmen, damit wir die Sache beim nächsten Mal besser organisieren.

Eine Klage vor dem EGMR wie auch vor dem EuGH setzt natürlich voraus, dass ein einzelnes Individuum bei einer Einzelbeschwerde auch in seinen Menschenrechten in gravierender Form verletzt wurde. Eine solche Verletzung muss dann auch substantiviert werden.   

Sunny47:

--- Zitat von: maxkraft24 am 08. April 2019, 19:40 ---Edit "Bürger"
Vorsorglich schon hier und jetzt die Bitte, in diesem Thread keine vertiefenden parteipolitischen Diskussionen zu führen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

--- Ende Zitat ---

Ohne hier vertiefende parteipolitische Diskussionen führen zu wollen, möchte ich mal nachfragen, welche Parteien (glaubhaft) versprechen, gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen zu wollen.

Falls es hier schon Threads mit entsprechenden Diskussionen gibt, so würde ich mich auch über entsprechende Links freuen.


Edit "Bürger"
Bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen.
Im Weiteren hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
EGMR Beschwerde 4598/19 - Entscheidung vom 21.03.2019
und den Beschluss des EGMR zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Sunny47:

--- Zitat von: maxkraft24 am 08. April 2019, 19:40 ---Das heißt nicht, dass der Kampf um eine gerechte Lösung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun beendet ist, sondern dass neben dem juristischen auch verstärkt andere Wege verfolgt werden müssen.

--- Ende Zitat ---

Was heißt "neben dem juristischen"?

Wenn ich das richtig verfolgt habe, sind wir auf dem juristischen Weg vor allen möglichen Gerichten (Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht, EuGH, EGMR...) gescheitert.

Die jeweiligen Urteilsbegründungen sind zwar höchst zweifelhaft, aber der juristische Weg ist doch nun komplett ausgeschöpft. Außer um noch etwas Protest zu bekunden, erscheint mir jeglicher rechtlicher Widerstand völlig aussichtslos (im Sinne von einem juristischem Sieg). Oder sehe ich da was falsch?

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