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Autor Thema: Der Effekt der Gelbwesten auf die Runkfunkgebühr  (Gelesen 3688 mal)

  • Beiträge: 890


FAZ, 03.04.2019 (ABO)
Streit in Frankreich
Der Effekt der Gelbwesten auf die Runkfunkgebühr
Überholt, reformresistent, gar Schande der Republik? Frankreich streitet um die Rundfunkgebühr für öffentlich-rechtliche Sender – und nähert sich damit den Forderungen der Demonstranten an.

Zitat
„Die Rundfunkgebühren sind eine überholte Steuer, die weitgehend von Senioren bezahlt wird“, erklärte Frankreichs Haushaltsminister Gérald Darmanin am Montag im öffentlich-rechtlichen Radio, das von ihnen lebt. Am Freitag zuvor hatte er im Privatfernsehen für die Abschaffung plädiert: „Die Gebühren wurden mit dem Aufkommen des Fernsehens eingeführt. Ich bin für die Abschaffung dieser Abgabe, nicht für ihre Neuerfindung.“
[...]

Weiterlesen unter:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/der-effekt-der-gelbwesten-auf-die-runkfunkgebuehr-16119406.html


Dazu am 9.2.19 unter
Umzug: 1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10887.msg188423.html#msg188423
[...]
Dies jetzt noch in Gelbwesten-Manier an Infoständen den Leuten nahebringen, sozusagen dem Zwangsbeitragszahler auf der Straße, und das bundesweit, müsste eine große GEZ-Boykott-Lawine lostreten.

Dass dies durchaus beeindruckt, macht Frankreich vor. Oder glaubt Ihr, das die Franzosen sich mit juristischem Firlefanz jahrelang rumschlagen. Der Protest wird auf der Straße sichtbar gemacht. So was wünschte ich mir für Deutschland.
Am nächsten Infostand wird das runde Stopp-GEZ Schild gegen eine Gelbweste ausgetauscht, und damit eine höhere GEZ-Widerstandsbereitschaft signalisiert. Nachmachen unbedingt empfohlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2019, 00:06 von Bürger«

D
  • Beiträge: 110
Lasst es uns versuchen.
Wie wäre es, wenn jeder seine Verwaltungsgerichtstermine hier veröffentlich und wir als Gelbwestenzuschauer im Saal sitzen (sofern rechtlich zulässig)
Das sollt ein wenig Druck auf die Richter ausüben, wenn kein einzelner da gegen ein korruptes Sytem auftritt.
Natürlich dürfte dann eine Aktion mit Presse nicht fehlen.

Soviel Publikation/Öffentlichkeit wünscht sich doch jeder GEZ Verwaltungsrichter.

Dazu z.B. Plakate etc mit Hinweis auf Art 10 der Menschenrechte und das mit den Füssen getretene Gesetz.

Wäre das was.?
Mein erneuter Termin im Mai steht vor der Verschiebung wegen Urlaub, zumindest aktuell beantragt.

grüsse

claus


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  • IP logged
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

n
  • Beiträge: 1.456
Finde ich gut die Idee!

Zitat
... als Gelbwestenzuschauer im Saal sitzen ...

Wenn das nicht zulässig ist, dann kann man ja auch draussen protestieren. Dann wird man auch nicht bei der Eintrittskontrolle gefilzt und Personalien abgenommen.
Die Presse müssen wir durch Facebook und co wohl ersetzen, der Rundfunk wird ja nicht berichten.

Darf man vor dem Gericht protestieren?
Oder ist da auch eine Bannmeile?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

k
  • Beiträge: 29
"Darf man vor dem Gericht protestieren?"
Die Versammlug, wenn es keine Spontanversammlung ist, sollte angemeldet werden und dazu noch gibt es ein Uniformverbot.

§ 3 I VersG
Zitat
(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

https://dejure.org/gesetze/VersG/3.html

Und, Ok, soweit kommt es nicht, aber:
§ 28 VersG
Zitat
Wer der Vorschrift des § 3 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Dass die Gerichte uns helfen werden, brauchen wir nicht zu hoffen. Ich denke, dass es nur über eine regierende Partei geht. Wenn die Afd in Berlin oder Sachsen-Anhalt bei den nächsten Wahlen die Mehrheit bekommt, dann wäre es möglich, dass die in dem Land den Vertrag kündigt und die Kündigung zu einer Lawine führen würde.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Aber gegen ein schönes großes Foto in den Unterlagen mit Gelbweste als Blickfang - dagegen wird doch wohl niemand etwas haben? Man hält es den Herrschaften natürlich nicht unter die Nase (denn das wäre ja eine "Demonstration"?). Aber wenn man in seinen Unterlagen wühlt & damit hantiert, kann dann einer was dafür, wenn ein neugieriger Richter seinen Blick zufällig darauf fallen lässt ;-) ???


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dem Vernehmen nach reagiert man im Licht vergangener Zeiten gerade auf so etwas...

Lasst es uns versuchen.
Wie wäre es, wenn jeder seine Verwaltungsgerichtstermine hier veröffentlich und wir als Gelbwestenzuschauer im Saal sitzen (sofern rechtlich zulässig)
Das sollt ein wenig Druck auf die Richter ausüben, wenn kein einzelner da gegen ein korruptes Sytem auftritt
....

...ziemlich allergisch, was ja mit Blick aufs III.Reich durchaus nachvollziehbar wäre. Das wäre aber auch gar nicht nötig, bekäme man im grauen Alltag im gleichen Umfang Gelbwesten zu sehen wie Frankreich bzw. die dazu passende Entschlossenheit, sich nicht alles vorsetzen zu lassen.

Aber der gemeine Deutsche möchte ja i. d. R. von seiner "Obrigkeit" lieb gehabt werden (sieht man von zuletzt 1989 in der DDR ab & - was kein schlimmeres Armutszeugnis darstellen kann - von den Pegida -Auftritten). Das ist das eigentliche Problem.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

W
  • Beiträge: 139
wir als Gelbwestenzuschauer im Saal sitzen

Bei einer dieser gesteuerten Farbenrevolutionen mache ich bestimmt nicht mit.

Ein Gericht unter Druck setzen halte ich für völlig verfehlt. Das Thema Rundfunk muss endlich durch Gesetzgebung der Rechtsprechung entzogen werden. Das Monster Rundfunk wurde von der Rechtsprechung "entwickelt", zwischen den Zeilen des Grundgesetzes geblickt.

Gelbwesten halte ich übrigens für die ultimative Verhöhnung. Kleine wütende Arbeitsbienen schwärmen durch die Straßen, randalieren. Das ist noch peinlicher als demonstrieren zu gehen, oder Petitionen zu pinseln. Vom Land in dem Milch und Honig fließen, träumen sie. Bee hive. Hive mind.
Die Farben gelb und schwarz finden sich auf so manchem Wappen, oder sogar der Bienenstock.
Hier sogar mit Bezug zur französischen Revolution:
https://www.conspiracyarchive.com/images/2012/Revolution/n392.jpg

Lasst Euch nicht auf diese gesteuerten Bewegungen ein, nicht auf die Klimarettung, das Kinderkabinett, die Lösung ist nicht mitmachen, nicht zahlen, und vor allem nicht TV gucken.


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Winkelmann: Du würdest von Demonstranten wohl noch fordern, dass sie den städtischen Rasen nicht betreten.  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.246
Nein M. Boettcher.
Da hat "Winkelmann" Recht: Leute die randalieren, Sachbeschädigung usw. begehen, dienen nicht einer Sache/einem Begehr?
Ganz im Gegenteil: sie schaden der ganzen Bewegung.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2019, 04:57 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

l

lex

  • Beiträge: 223
"Darf man vor dem Gericht protestieren?"
Die Versammlug, wenn es keine Spontanversammlung ist, sollte angemeldet werden und dazu noch gibt es ein Uniformverbot.

§ 3 I VersG
Zitat
(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Jeder Autofahrer MUSS eine Warnweste im Auto dabeihaben und im Notfall sollte diese auch getragen werden (zur eigenen Sicherheit!). Das ist also keineswegs eine Uniform und auch kein Ausdruck einer politischen Gesinnung. Sondern lediglich eine Sicherheitskleidung, die vor größeren Gefahren schützt. ;)
Gerichte werden es schwer haben, diese Tatsache anzugreifen, da sonst Autofahrer ein Recht hätten, keine Warnweste mehr mitzuführen (Recht auf individuelle [politische] Selbstbestimmung).


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  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.246
>>gleichartige Kleidungsstücke<<


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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