Unerwartet viele hilfreiche Infos in diesem Thread...
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Also, ich bastele da was zusammen...
Noch vor der 1-Monatsfrist kann man das vorzugsweise monate- oder jahrelang ausstreiten... und bis dahin normalerweise nichts bezahlen.
Und immer zu beachten, Gerichtskosten fallen nicht an,
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sofern man die Klage auf Frage Existenzminimum beschränkt.
Dann muss man also in der Tat nur bei einem einzigen Gericht klagen, weil bei mehrfacher Klage nur für 1 das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen wäre - für alle anderen wären trotz Existenzminimum die Kosten zu tragen, siehe obigen Hinweis auf die Klagetechnik.
Und da haben wir ein Problem - VG zwingend?
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- ARD-Intendant verwies im Bescheid auf Rechtsmittel "klage Verwaltungsgericht"
(wie gesagt, wir korrespondieren nur mit dem Intendanten, a noble gentleman / lady never negotiates mit dem Füllhalter vom Chef aka Beitragsservice)
- wir aber wollen ans Sozialgericht. Dürfen wir das dann so ohne Weiteres? Müsste die Zuständigkeitsfrage dann nicht beim VG vorgetragen werden? (Das sich dann routinemäßig für zuständig erklären würde).
Ins Impressum der ARD-Anstalt schauen: Wer ist verantwortlich? Aha, der Intendant. Mangels Beamtenstatus ist Weisungsunterwerfung in der Hierarchie - alles kann man zur Chefsache machen beim Einreichen und wer nach Köln schickt oder dorthin on-line etwas macht, der muss sich damit abfinden, dass er mit den dortigen Callcentern zu tun bekommt und nicht mit den sachkundigen rund 10 Mitarbeitern dafür bei der ARD-Anstalt. Dort nämlich landen die Sachen zur Erstbearbeitung, die an die Intendanten gerichtet werden.
"Willtu siegen, muttu Wissen wissen."
Ein Ober-Landesozialgericht hat allerdings mindestens 2x in Sachen Rundfunkabgabe / Sozialbescheidpflicht entschieden
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Die AZn habe ich irgendwo - muss ich noch näher sichten im Hinblick auf die Vorverfahren.
Wieso "Beihilfesatz plus 50 %"?
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Weil Beihilfenempfänger sonstige finanzielle Leistungen erhalten, die auf etwa 50 % Mehr gemittelt werden können - Beispiel Umzugshilfe, Wohnungs-Neueinrichtung, Haushaltsgeräte, nicht gedeckte Gesundheitsausgaben usw..
Ein Voll-Beihilfenempfänger kostet den Abgabenzahler deshalb im statistischen Mittel rund 1800 Euro monatlich, Völkerwanderungs-Teilnehmer rund 3000 Euro monatlich.
(@pjotre , jetzt hast du sämtliche Gutmenschen der Republik zu Gegnern gewonnen. Naja, viel Feind, viel Ehr.)
Die Regelung bis 2005 sah für die Rundfunkabgabe deshalb den Zuschlag von 50 % vor. Solange es im Recht keine neue Regelung gibt, ist die vorher bestehende die geeignete Rechtslücken-Schließung, sofern dem keine Vernunftgründe entgegenstehen.
Solange die ARD-Anstalten keinen neue Reglung in den Landtagen abnicken lassen, sind wir es, die die Definition rechtswirksam definieren dürfen, und davon machen wir Gebrauch - also mindestens bis etwa 2022 (schneller geht das nicht mit neuem Gesetz).
@Tarudi: SWR behauptete, er sei nicht befugt zur Sozialprüfung?
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Stimmt - grundrechtswidrig (Grundgesetz). Das Rundfunkabgabe.Gesetz ist auch diesbezüglich Murxware von gehobenen besseren aber dennoch Jura-Fastnieten, weil unauflösbare interne Gesetzes-Kollision - Gesetz undurchführbar.
Das ist gegenüber dem SWR / Chef der Rechtsabteilung Dr. E. im Ausstreiten gewesen und noch. Dort und durch andere maßgebliche ARD-Juristen wurde schriftlich und/oder in Telefonaten genau dies bisher nicht zugestanden. (nicht-öffentlich - Details unterliegen der Vertraulichkeit des Gesprochenen)
Bitte, @Tarudi , dies an @pjotre übermitteln, am besten per E-Mail. Das hat je nach Formulierung möglicherweise Hebelwirkung beim anhängigen nicht-öffentlichen Streit
"an 4 Millionen Geringverdiener je1 300 Euro zurückzahlen",
"also (Fortführungs-)Insolvenz aller 9 ARD-Anstalten?".
Und natürlich benutzen wir nie die Befreiungsformulare
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Wo im Gesetz steht die Benutzungspflicht?
Na also. Was nicht im Gesetz steht, ist nicht Pflicht.
- Geringverdiener formulieren im Frei-Format der Glaubhaftmachtung
- und beschränken ihre Angaben auf das, was man einem privaten Callcenter mit angelernten Teilzeit-Mitarbeitern usw. wohl so ohne weiteres anvertrauen mag, also wenig.
Geringverdiener können dann anbieten, einer bisher nicht existierenden schweigepflichtigen Prüfungskommission mehr Offenlegung zu liefern - oder auch, sofern kirchenangehörig, Vorschlagen, die Sachen dem Beichtpfarrer zu unterbreiten, der dann die Richtigkeit bestätigen würde. Schließlich sind die Kirchen im Rundfunkrat, da kann man ja wohl nicht ablehnen, oder..?
Und Post vom Beitragsservice, die schickt man zweckmäßig immer sofort mit dem Einwand "illegal, Annahme verweigert" nach Köln zurück?
Dafür gibt es irgendwo im Netz ein passendes Formular, auf das ich leider nicht verweisen soll.
Da das Etablissement "Beitragsseervice" mangels Rechtsperson für nichts haften kann, ist jedes externe Auftreten ja wohl als illegal zu werten? Wir werden uns doch wohl nicht zur duldenden Teilnahme von Illegalem bestimmen lassen?
(Bisher wurde kein einziges Mal ein dergestalt zurückgewiesener Vorgang wiederholt - allerdings noch nicht genügend Erfahrung damit.)
Die bisherige Info in diesem Thread erlaubt bereits, ein Briefbeispiel zu gestalten,
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was der Sinn der Bitte um Hilfe und Ideen war.
Mal sehen, ob noch Weiteres kommt.