Ja, insbesondere zugunsten des Landes Berlin.
Das trifft zu für den Länderfinanzausgleich, der durch den Bund verabschiedet wurde. = Bundesrecht = ok .
Inwiefern das für Rundfunk zutrifft, weiß ich nicht.
Die Länder bestimmen nur den Rahmen für ihr Rundfunkunternehmen, mehr nicht.
Wie bereits mehrfach im Forum ausgeführt, ist die Durchführung sämtlicher Vorgänge des Wirtschaftslebens eh Bundesrecht. Bitte immer BVerfG 2 BvN 1/95 zu Art. 31 GG mitdenken.
Alle Unternehmen gleich welcher Rechtsform und Eigentümerschaft handeln nach Bundesrecht(!), auch die in Wettbewerb stehende öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt des Landes Bayern.
Ich sehe das ein wenig anders.
Zu ca. 95 % finanzieren sich die Anstalten aus den Beiträgen und nur ca. 5 % aus Werbeeinnahmen.
Daher sind diese 95 % für mich Landesrecht und die 5 % Bundesrecht. Der Grundrahmen bleibt für mich Landesrecht, auch, wenn auf der Seite steht: Unternehmen.
Es ist aber bereits alles so vermurkst und wird absolut rechtswidrig nach Bundesrecht gehandhabt. Wenn es aber Bundesrecht wäre, dann müsste der Bund darüber das Sagen haben.
Diese Frage kann äquivalent man jedem Bürger eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland stellen.
Nicht ganz, da nicht alle so bluten müssen, wie die Bayern. Und einige wenige profitieren davon.
Im Landesrecht hat jeder im Grunde für sein Land aufzukommen. D.h., dass dieser Länderfinanzausgleich bei der Rundfunkfinanzierung völlig rechtswidrig nach Bundesrecht geregelt wird.
Dem könnte insofern zugestimmt werden, als daß die von allen Ländern festgelegte Verteilungsquote des Rundfunkbeitrage zu hinterfragen wäre.
Richtig. Wo ist denn das genau aufgeschlüsselt?
Eine: "die von allen Ländern festgelegte Verteilungsquote", bezeichne ich als ein Reinreden in die Angelegenheiten anderer Länder.
Beispiel:
Bayern käme mit 10.- € hin.
Saarland dagegen mit 25.- €.
Dann müsste, da Landesrecht, eine Vereinbarung zwischen diesen beiden Ländern getroffen werden, wieviel aber an STEUERMITTELN Bayern dem Saarland zur Verfügung stellt.
Ich habe etwas dagegen, dass dem Bayerischen Bewohner Geld aus der Tasche gezogen wird für die Finanzierung von Luxusgehältern und Luxuszusatzrenten in Saarland und in Bremen.
Der Bewohner Bayerns darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden.
Dieser Sicht wird nicht zugestimmt; das Land Bayern ist wie jedes andere Land nicht gehindert, seine Sicht in die Verträge einzubringen und dort schriftlich festhalten zu lassen und zu gegebenem Zeitpunkt auch Konsequenzen zu ziehen.
Richtig. Ich betrachte es jedoch als Theorie. Dieser RBStV wurde von anderen Leuten erfunden und den MPs untergejubelt. Anschließend den Parlamenten untergejubelt.
Man braucht Wochen, um die Fülle zu lesen, geschweige zu verarbeiten und zu begreifen.
Der BS ist ja nichts, was die Länder vereinbart haben, sondern ein Konstrukt des Rundfunks; kein Land ist an dieses Konstrukt gebunden.
Die Rechte obliegen allein den Ländern. Es können, wenn man das auch nicht sieht, nur die Länder am BS beteiligt sein. Die Länder sind beteiligt, nicht die Anstalten.
Dasselbe gilt für die ARD. Fälschlicherweise steht auf der ARD-Seite, dass die Anstalten beteiligt sind. Das ist gelogen.
Den RBStV haben ja auch die Länder miteinander vereinbart und nicht der Rundfunk.