Wolltest du mich mit dem Verweis noch auf etwas konkretes hinweisen oder dient dies nur der Vollständigkeit halber zu meinem ursprünglichen Artikel?
Du wolltest doch wissen, wie Du dieses verlinkte BGBL-Dokument aufrufen kannst, da ja doch der im Beitrag benannte Link nicht so funzt, wie vermutet?
Wenn es Dir jetzt gelungen ist, dieses Dokument aufzurufen, ist's doch ok, und Du weißt für die Zukunft, wie Du Dir alle anderen Bundesgesetzblätter anzeigen lassen kannst; freilich nur zur rein privaten, nicht-gewerblichen Verwendung.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;