Der Gerichtsvollzieher wäre nicht verpflichtet, den Eimerinhalt anzunehmen ("Hier zwei Eimer Münzen zum Begleich meiner Schulden-aber die Eimer bleiben hier..."), aber da man ja seine Zahlungsbereitschaft gezeigt hat, dürfte es wohl nicht zur Abnahme eines Offenbarungseides kommen können, jedoch zu einer Kontopfändung, sofern die Kontendaten bekannt sind.
Die Frage ist, ob jeder Vollstreckungsversuch extra kostet, wenn die Vollstreckung "nicht erfolgreich" war.
Packt man da ein Pfund Kleingeld obendrauf? irgendwann hat der Vollstrecker auch keine Lust mehr...
Auf jeden Fall darf man da kein Konto haben, unbarer Zahlungsverkehr muß dann über jemand anderes laufen, um einen Zugriff auf Unbarschaften zu unterbinden.