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Autor Thema: Teure Moral-Fibel - ARD zahlte 120.000 Euro für Framing-Manual  (Gelesen 26159 mal)

  • Beiträge: 7.285
Von daher Vorsicht bei der Behauptung (für was genau), solange das nicht gesichert ist.
Welche Vorsicht, wenn doch die legitime Aussage eines Landeschefs zitiert wird? Für das, was im Zitat ausgesagt worden ist, ist der Zitierer/die Zitiererin nicht verantwortlich.

Solange kein Copyright derart auf dieser Aussage ist, dass die Weitergabe untersagt, ist sie bei Angabe der Quelle stets gestattet; übrigens auch im Rahmen des europäischen Urheberrechts.

Darüberhinaus hat Herr Söder als MP des Landes Bayern genauso mein Vertrauen darauf, das Richtige zu tun, wie Herr Seehofer als Bundesinnenminister.

Bitte beachten, daß die Gemengelage kompliziert ist und u. U. gerade das Labyrinth zum Ziel führt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2019, 23:23 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a
  • Beiträge: 178
Es ist völlig egal, ob für
- Intendantengehälter,
- Zusatzrenten,
- Gefälligkeitsgutachten,
- Framing-Handbücher,
- andere Kommunikations- und Propagandamaßnahmen
- Schmiergelder,
- Geschäfte mit Familienangehörigen
- Zahlungen an Produktionsfirmen der "TV-Stars und -Sternchen"
- ...
Rundfunkbeiträge oder Werbeeinnahmen verwendet werden. Ohne Rundfunkbeiträge könnte der ÖRR kein Programm produzieren und damit auch keine Werbung ausstrahlen.

Wir sollten uns nicht mehr von den Politikern und Rundfunkfunktionären "framen" (=verarschen) lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2019, 23:30 von Bürger«

b
  • Beiträge: 465
Welche Vorsicht [? ...]
Die Antwort steht in dem Zitat in dem ich zitiert wurde.

für was genau
Herr Söder findet es schwer verständlich, dafür Rundfunkbeiträge zu verwenden. Seine politische Äußerung kann ich verstehen. Ich würde härtere Worte wählen.

Das Zitat von Herr Söder beweist nicht wie oder ob das gesamte "Framing Manual" aus Zwangsbeiträgen finanziert wurde. Unabhängig davon, was noch an Nachweisen kommt. Zudem macht es einen Unterschied, ob es ca. 1200€ oder weniger oder ca. 120.000€ oder mehr waren. Das gibt seine Aussage nicht her. Er hat sich dazu geäußert.


Lesehinweis: Die Antworten #36 bis #31 hier, wurden von
Erfüllt das "Framing-Manual" schon den Straftatbestand d. "Volksverhetzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30325.msg190006/topicseen.html#msg190006
ab Antwort #6 hierher verschoben.


Ich hatte die Aussage von Herr Söder bereits auf dem Schirm, siehe unter
Söder will grundlegende Reform des Rundfunkbeitrags (Indexierung)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30319.msg189967.html#msg189967

Zitat
"CSU-Chef Söder kritisiert ARD und ZDF
"Ich finde es schwer verständlich, dafür Rundfunkbeiträge zu verwenden"

Leider war ich nicht schnell genug, diesen Thread hier zu finden. In den anderen wollte ich nicht posten, da die Gefahr bestand, vom Thema abzukommen. Was passiert ist und Dank der Mods korrigiert wurde.


Besonders auch @pinguin.
Solange kein Copyright derart auf dieser Aussage ist, dass die Weitergabe untersagt, ist sie bei Angabe der Quelle stets gestattet; übrigens auch im Rahmen des europäischen Urheberrechts.
Das habe ich nicht gesagt und nicht gemeint.

Allerdings wird Herr Söder mit einer Absicht zitiert und dabei ergeben sich schnell Unterstellungen. Darauf wollte ich hinweisen.

Bitte beachten, daß die Gemengelage kompliziert ist und u. U. gerade das Labyrinth zum Ziel führt.
Meine vollste Zustimmung!

Die genaue Auflistung muss der ÖRR liefern. Und es liegt an uns, dass er das tut. Die Aussage von Söder unterstützt unsere Auskunftsbegehren. Er hilft uns mit seiner Aussage! Dafür sollten wir sie verwenden, um weitere Fragen zu stellen und verwertbare Antworten zu finden, die uns weiterbringen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2019, 20:23 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 7.285
Die genaue Auflistung muss der ÖRR liefern.
Deswegen ja auch die Transparenzpflicht; heißt, daß das Unternehmen, das staatliche Beihilfe erhält, konkret im Einzelfall nachweisen muß, was damit realisiert worden ist, denn diese staatliche Beihilfe darf nur auftragsgemäß verwendet werden. Ist übrigens eine der Schranken, die auch dem Rundfunk als allgemeine Bestimmung gemäß Art. 5 Abs. 2 GG, bzw.  Art. 10 Abs. 2 EMRK gesetzt sind.  Und der Staat hat hier die Pflicht, das zu kontrollieren.

Übrigens als Randbemerkung: Die Einstufung auch des Rundfunkbeitrages als staatliche Beihilfe beinhaltet die Aussage, daß die so unterstützten Rundfunkanstalten nicht in den Staat integriert sind und nicht zum Staat gehören.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2019, 20:23 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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