Dadurch, daß Landesrecht nicht länderübergreifend wirkt, kann es sich nur um Bundesrecht handeln, nach denen eine Struktur mehrerer Länder im landesübergreifenden Raum tätig ist.
Diesen UMKEHRSCHLUSS teile ich absolut nicht.
Wenn aber eindeutig festgelegt ist, dass Rundfunk in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, dann kann es nicht, weil es der eine oder andere so will, in Bundesrecht umgewandelt werden.
Rundfunk hat Landesrecht zu bleiben.
Wenn es Bundesrecht sein könnte, dann müsste es im Bundesrecht nachzulesen sein und der Bund hätte die Kompetenz.
Das Land X arbeitet im Land X mit hoheitlichem Recht des Landes X. Das Land X errichtet eine
LRA = LANDES-Rundfunkanstalt.
Das ist die LRA des Landes X. Diese bekommt vom Land das Selbstverwaltungsrecht und das hoheitliche Veranstaltungsrecht für das Land X.
Für kein anderes Land, da das Land X über keine weiteren hoheitlichen Rechte verfügt und damit auch nicht weitergeben kann.
Sobald es länderübergreifend ist, erlischt das Landesrecht.
Wenn es etwas länderübergreifendes geben soll, dann kann es landesrechtlich nur noch :
---Nicht rechtsfähig ---sein!
Siehe ARD und GEZ.
Wieso sind denn ARD und GEZ nicht rechtsfähig? Aus eben diesem genannten Grund.
Weil, 2x , 3x , 4x Landesrecht nebeneinander gibt es nicht. Landesrecht gilt immer nur für ein Land.
Der Intendant einer Anstalt wird wohl kaum mehrfaches Landesrecht anwenden dürfen. Heute das von Berlin und morgen das von Brandenburg?
Diese ganzen Mauscheleien mit mehreren Beteiligten an einer angeblichen LRA sind rechtlich gar nicht zuzuordnen. Die sind landesrechtlich nicht rechtsfähig.
Jedes Land hat sein Parlament und sein Staatsoberhaupt. Diese arbeiten hoheitlich im Land. Ebenso der Rundfunk, da dieser an das Land gekoppelt ist.
Da könnte man dann auch das Parlament von Brandenburg und dem Ministerpräsidenten mal wegrationalisieren und die Geschäfte nach Berlin weitergeben, damit der OB von Berlin das bisschen Brandenburg nach Bundesrecht mit regiert?
Das geht aber nicht.
2 Länder in Zusammenarbeit nach Landesrecht wären 2x Landesrecht parallel. Die haben nur 2x Landesrecht.
Wenn Berlin und Brandenburg zusammenarbeiten (Immer nur Tochtergesellschaften und nicht rechtsfähig.), dann dürfen die in diesen beiden Ländern tätig sein, sind also auf die Hoheitsgebiete begrenzt.
Die dürfen in NRW, BW, BY etc. nicht tätig werden.
Bundesrecht heißt aber, im Bundesgebiet tätig werden dürfen. Das ist der Unterschied.