Bitte nenne mir doch eine Behörde, die nicht befugt ist, Verwaltungsverfahren durchzuführen?
nach deiner Behauptung, darf der RBB nicht handeln, wie eine Behörde(hoheitlich). Deiner Behauptung widersprechen die Verfahren im Land Berlin-Brandenburg. Alle Verfahren wurde verloren und wären andernfalls gewonnen worden, wenn deine Ansicht stimmen würde.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg darf keine Verwaltungsverfahren durchführen, weil er nicht auf das dafür basisnötige Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgreifen darf, wurde ihm doch die Anwendung dieses Gesetzes durch den ob der staatsvertraglichen Vereinbarung zwischen Brandenburg und Berlin einzig dafür zuständigen Gesetzgeber Berlin untersagt.
der RBB interessiert nicht deine Meinung, sondern die Position des RBB wurde in allen Instanzen bestätigt. Zwischen den Zeilen wirfst du den Verwaltungsgerichten in Berlin-Brandenburg Rechtsbeugung vor, wenn ich dich richtig verstehe? Warum der, der ARD zugehörige RBB, plötzlich anders agieren sollte und sollen dürfte (im Senderverbund ARD) als der SWR oder WDR, das kann ich nicht nachvollziehen. Ich weiss auch nicht, warum man sich als Rechtslaie mit dem komplizierten und komplexen Verwaltungsgerichtsverfahren vergaloppiert, statt diejenigen darauf hinzuweisen, die behaupten, der RBB sei staatsfern, dass sie nicht mehr alle 5 Sinne beinander haben können, weil die Verwaltung noch nie staatsfern funktionieren konnte.