Autor Thema: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden  (Gelesen 76574 mal)

Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #30 am: 24. Dezember 2011, 03:44 »
Also ganz untätig sollte dein freund nicht sein. Auf jedenfall muss das geprüft werden. Denn wenn das echt sein sollte und dein freund besuch bekommt inklusive polizistenanhang, wen will er dann rufen? Nochmal die polizei?
Ja klar! Notfalls tun das seine Freunde.
Ich wäre jetzt zur Polizei gegangen und hätte denen die Bedrohung angezeigt. Vllt wissen die ja gar nichts davon. Das Problem ist dann aber kafkaesk. Vllt würde er dabei schon verhaftet.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #31 am: 24. Dezember 2011, 13:13 »

Selbstverständlich hat der Obergerichtsvollzieher auf die Frage meines Freundes, welcher Richter meinen Freund verhaften lassen will, nicht geantwortet. Diesen erneut erwähnten Haftbefehl hat mein Freund immer noch nicht gesehen. Es gibt auch keine Unterschrift eines Richters.
Ich habe meinem Freund vorgeschlagen, das Schreiben zu kopieren, und der Polizei zu schicken, mit dem Bitte um Hilfe wegen dieser Drohung. Das will er nicht, weil er nicht in der Irrenanstalt landen will. Außerdem sagt er, dass man Quengelkindern keine Beachtung schenken darf, weil es sonst immer schlimmer wird. Wenn sie vorbeikommen sollten, wird er die Polizei rufen.
Ich finde es beeindruckend, dass der Obergerichtsvollzieher schon zum zweiten mal von einer letztmaligen Gelegenheit spricht. Den kann ich nicht ernst nehmen.

Mein Freund und ich wünschen allen hier schöne Feiertage!

Hinter dem Haftbefehl steht kein Richter, sondern die GEZ.

Die GEZ verlangt entweder die Zahlung des ausstehenden Betrags oder die eidesstattliche Versicherung (dass kein Vermögen vorhanden ist) und bei Nichtabgabe der EV den Vollzug der Beugehaft.

Zitat
§ 901 Erlass eines Haftbefehls
Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.

Den Haftbefehl (wo der Antragsteller vermerkt ist) sieht er spätestens bei seiner Verhaftung.

Zitat
§ 909 Verhaftung
(1) Die Verhaftung des Schuldners erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher. Dem Schuldner ist der Haftbefehl bei der Verhaftung in beglaubigter Abschrift zu übergeben.
(2) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tage, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, drei Jahre vergangen sind.

Die Haft darf bis zu 6 Monate dauern.

Zitat
§ 913 Haftdauer
Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Nach Ablauf der sechs Monate wird der Schuldner von Amts wegen aus der Haft entlassen.



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« Letzte Änderung: 24. Dezember 2011, 13:15 von Thomas »

Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #32 am: 24. Dezember 2011, 13:17 »
Also ganz untätig sollte dein freund nicht sein. Auf jedenfall muss das geprüft werden. Denn wenn das echt sein sollte und dein freund besuch bekommt inklusive polizistenanhang, wen will er dann rufen? Nochmal die polizei?
Ja klar! Notfalls tun das seine Freunde.
Ich wäre jetzt zur Polizei gegangen und hätte denen die Bedrohung angezeigt. Vllt wissen die ja gar nichts davon. Das Problem ist dann aber kafkaesk. Vllt würde er dabei schon verhaftet.

Nein. Es liegt ja kein klassischer Haftgrund vor. Verhaften darf ihn nur der Gerichtsvollzieher. Aber die Beugehaft als Haftgrund rechtfertigt keine Sonderbehandlung in der Justizvollzugsanstalt wie Einzelzimmer, bevorzugte Behandlung etc.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #33 am: 24. Dezember 2011, 14:21 »
Hinter dem Haftbefehl steht kein Richter, sondern die GEZ.

Die GEZ verlangt entweder die Zahlung des ausstehenden Betrags oder die eidesstattliche Versicherung (dass kein Vermögen vorhanden ist) und bei Nichtabgabe der EV den Vollzug der Beugehaft.

Zitat
§ 901 Erlass eines Haftbefehls
Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.
Wer ist das Gericht? Wer hat den Haftbefehl erlassen? Der Obergerichtsvollzieher persönlich? Diesmal in anderem Gewand, nämlich als das Gericht? Steht dahinter überhaupt ein Mensch? Handelt das Gericht automatisch, auf Anweisung der GEZ? (Mein Freund sagt gerade: Das Gericht ist ein Gebäude oder ein Essen. Das Gericht wird nicht müde... ). Das wäre ja ungeheuerlich! Selbst im Monopoly kann man nicht das Gericht kaufen, und irgendeinem die Karte "Gehe in das Gefängnis..." zuschieben.
Warum hat der erste Gerichtsvollzieher meinen Freund nicht verhaftet? Er stand doch schon mit einem Lakeien vor der Tür.

Bemerkenswert ist, dass man in der BRD ohne zuvor einen Haftbefehl zugestellt zu bekommen, in den Knast kommen kann. Erstaunlich! Ich dachte, so etwas geschieht nur in Schurkenstaaten(TM).

Danke, Thomas, für diese interessante Antwort. Es ist unglaublich, was alles in Gesetzen steht!


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Offline Viktor7

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #34 am: 24. Dezember 2011, 15:46 »
Hallo Lohengrin,

könntet Ihr bitte dieses Schreiben
Zitat
Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 29. Dezember 2011, 11:00 Uhr
….

mit Euren geschwärzten Namen hier im Tread einhängen?
Eine von vielen Möglichkeiten ist es, den Brief unter http://www.bilder-hochladen.net hochzuladen und ihn dann im Thread zu verlinken.

@Thomas,
Zitat
" Hinter dem Haftbefehl steht kein Richter, sondern die GEZ."
Wie kann eine GEZ, eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation, Haftbefehle erlassen?

Viele Grüße und frohe Weihnachten
Viktor


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #35 am: 24. Dezember 2011, 15:54 »
Kurze Erklärung:

Der Gläubiger (GEZ) schickt Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen an den Schuldner (Rundfunkteilnehmer).

Dieser zahlt nicht (aus welchen guten oder schlechten Gründen auch immer).

Nun erläßt der Gläubiger (die GEZ im Auftrag der Landesrundfunkanstalt) einen Vollstreckungsbescheid. Da es sich um öffentlich-rechliche Schulden handelt wird, anders als bei privatrechtlichen Schulden, kein vorheriger Mahnbescheid benötigt. Die Sache geht sofort in die Vollstreckung.

Der Gläubiger hat die Möglichkeit im Falle der Uneinbringbarkeit der Schulden (Schuldner kann nicht zahlen oder will nicht zahlen) sofort die eidesstattliche Versicherung / Erklärung zu verlangen.
Verweigert der Schuldner die eidesstattliche Versicherung, hat der Gläubiger die Möglichkeit der Beugehaft (Kreuzchen auf dem Vollstreckungsbescheid + Vorverauslagung der entstehenden Verhaftungskosten).

Der Haftbefehl wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts von irgendeinem Richter unterschrieben.

Völlig zu Recht, da die Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung (§284 AO) bereits einen Haftgrund darstellt (§901 ZPO).

Der Richter braucht die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht zu überprüfen.

Gegen den Haftbefehl gibt es nur die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage; dazu hatte ich bereits vor 10 Tagen geraten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg18911.html#msg18911

Dazu noch den vorläufigen Rechtsschutz beantragen.
Macht natürlich nur Sinn wenn die Forderungen der GEZ nicht rechtmäßig sind.

§80 VwGO scheidet aus.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #36 am: 24. Dezember 2011, 15:56 »

@Thomas,
Zitat
" Hinter dem Haftbefehl steht kein Richter, sondern die GEZ."
Wie kann eine GEZ, eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und somit weder eine Behörde noch eine sonstige eigenständige Organisation, Haftbefehle erlassen?

Viele Grüße und frohe Weihnachten
Viktor

Geht per (x) auf dem Vollstreckungsbescheid im Bereich der eidesstattlichen Versicherung.

Siehe weiter oben.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #37 am: 24. Dezember 2011, 15:57 »
Ich möchte nochmals betonen dass der Haftbefehl nicht wegen der 243 Euro Schulden erlassen wurde sondern ausschließlich weil der Schuldner sich beharrlich weigert der Verpflichtung zur EV nachzukommen.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #38 am: 24. Dezember 2011, 16:19 »
könntet Ihr bitte dieses Schreiben
Zitat
Sehr geehrter Herr AbGEZockt,

In der Zwangsvollstreckungssache Gebühreneinzugszentrale Köln gegen Sie hat das Amtsgericht H A F T B E F E H L  zur Vollstreckung einer bis zu 6-monatigen Beugehaft gegen Sie erlassen.

Ich geben Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, freiwillig am

Mittwoch, 29. Dezember 2011, 11:00 Uhr
….

mit Euren geschwärzten Namen hier im Tread einhängen?
Da müsste ich gewaltig viel schwärzen, nämlich den Namen des Obergerichtsvollziehers, den Namen meines Freundes, sämtliche Adressen, die Uhrzeit (die ich wegen Anonymisierung leicht verändert habe), die letzte Ziffer vor und die beiden Ziffern nach dem Komma in dem Betrag (es ist im Bereich von 240 bis 249 Euro), die Unterschrift des Obergerichtsvollziehers und die Stadt der Justizvollzugsanstalt (Ich habe Kassel genommen, weil das zu Witzenhausen passen könnte.).
Weiterhin hätte ich das ganze Schreiben selbst aufsetzen können, so dass das Hochladen eines Fotos dieses Schreibens genau so viel Beweiskraft hat, wie die von mir hier abgeschriebene Version.
Mein Freund sagt gerade "Niemand braucht einen zu zwei Dritteln geschwärzten Ufobericht mit dem Titel Case Closed ode Blue Book.".

Egal ob ich den geschwärzten Brief hochlade oder nicht, das einzige, das ihr habt, ist meine Behauptung. Und das ist nicht viel.
Ich werde nicht den Eindruck verbreiten, dass ich euch mehr Beweise geliefert hätte, und ihr solltet das auch nicht tun.


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Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #39 am: 24. Dezember 2011, 16:35 »
Ich möchte nochmals betonen dass der Haftbefehl nicht wegen der 243 Euro Schulden erlassen wurde sondern ausschließlich weil der Schuldner sich beharrlich weigert der Verpflichtung zur EV nachzukommen.
Nein. Der angebliche Schuldner hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Er hat sich sechs Jahre lang einer Erpressung gebeugt und gezahlt. Die GEZ schuldet ihm über 1000 Euro. Sie will nicht zahlen, sondern weiter kassieren, und weil er sich nicht weiter erpressen lässt, will sie ihn im Knast sehen.

Die von dir genannte Verpflichtung folgt aus der Schuld. Und da mein Freund der GEZ nichts schuldet, ist er auch nicht verpflichtet.
Wie benebelt müssen Juristen sein, um diese einfache Logik nicht nachvollziehen zu können?


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« Letzte Änderung: 24. Dezember 2011, 16:44 von Lohengrin »

Lohengrin

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #40 am: 24. Dezember 2011, 16:49 »
Der Haftbefehl wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts von irgendeinem Richter unterschrieben.
Na also! Wer ist dieser furchtbare Jurist?
Wenn die Bande kommt und den Haftbefehl übergibt, werde ich den Juristen hier nennen.


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Offline Speedy

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #41 am: 26. Dezember 2011, 11:16 »
Der Haftbefehl wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts von irgendeinem Richter unterschrieben.
Na also! Wer ist dieser furchtbare Jurist?
Wenn die Bande kommt und den Haftbefehl übergibt, werde ich den Juristen hier nennen.

Kannst Du lesen?

Kurze Erklärung:

Der Gläubiger (GEZ) schickt Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen an den Schuldner (Rundfunkteilnehmer).

Dieser zahlt nicht (aus welchen guten oder schlechten Gründen auch immer).

Nun erläßt der Gläubiger (die GEZ im Auftrag der Landesrundfunkanstalt) einen Vollstreckungsbescheid. Da es sich um öffentlich-rechliche Schulden handelt wird, anders als bei privatrechtlichen Schulden, kein vorheriger Mahnbescheid benötigt. Die Sache geht sofort in die Vollstreckung.

Der Gläubiger hat die Möglichkeit im Falle der Uneinbringbarkeit der Schulden (Schuldner kann nicht zahlen oder will nicht zahlen) sofort die eidesstattliche Versicherung / Erklärung zu verlangen.
Verweigert der Schuldner die eidesstattliche Versicherung, hat der Gläubiger die Möglichkeit der Beugehaft (Kreuzchen auf dem Vollstreckungsbescheid + Vorverauslagung der entstehenden Verhaftungskosten).

Der Haftbefehl wird auf der Geschäftsstelle des Gerichts von irgendeinem Richter unterschrieben.

Völlig zu Recht, da die Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung (§284 AO) bereits einen Haftgrund darstellt (§901 ZPO).

Der Richter braucht die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht zu überprüfen.

Gegen den Haftbefehl gibt es nur die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage; dazu hatte ich bereits vor 10 Tagen geraten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg18911.html#msg18911

Dazu noch den vorläufigen Rechtsschutz beantragen.
Macht natürlich nur Sinn wenn die Forderungen der GEZ nicht rechtmäßig sind.

§80 VwGO scheidet aus.


Was soll das Gejammere? Was soll an dem Richter "furchtbar" sein?

Rechtsmittel einlegen und gut ist.
Wiederholen werde ich mich hier nicht mehr.


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Offline Viktor7

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Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #42 am: 26. Dezember 2011, 17:42 »
@Lohengrin,

Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg18928.html#msg18928
… Dieses Schreiben hat er inzwischen weggeworfen."
Das kann passieren.
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19156.html#msg19156
… Egal ob ich den geschwärzten Brief hochlade oder nicht, das einzige, das ihr habt, ist meine Behauptung. Und das ist nicht viel.
Mein Glaube an diese Geschichte schwindet gegen Null.
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19159.html#msg19159
… werde ich den Juristen hier nennen."
Damit wäre der Fall eindeutig bekannt. Also weswegen dieses Versteckspiel? Schließlich soll der Fall Deines Freundes bekannt werden:
Zitat
"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg18889.html#msg18889
… Und noch eine Bitte an alle. Erzählt das weiter!"

Deine Ausdrucksweise erinnert mich stark an Jürgen Sprenzinger
Zitat
"Sehr geehrtes Finanzamt,
Mein Geld brauche ich jetzt selber …"
;-)


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« Letzte Änderung: 26. Dezember 2011, 17:47 von Viktor7 »

Lohengrin

  • Gast
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #43 am: 27. Dezember 2011, 14:59 »
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19156.html#msg19156
… Egal ob ich den geschwärzten Brief hochlade oder nicht, das einzige, das ihr habt, ist meine Behauptung. Und das ist nicht viel.
Mein Glaube an diese Geschichte schwindet gegen Null.
Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich hätte, wenn es nur um mich ginge, das Ding ohne irgendwelche Anonymisierung hier eingestellt. Aber mein Freund will das nicht.
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2989.msg19159.html#msg19159
… werde ich den Juristen hier nennen."
Damit wäre der Fall eindeutig bekannt. Also weswegen dieses Versteckspiel? Schließlich soll der Fall Deines Freundes bekannt werden:
Das verstehe ich auch nicht. Aber was soll ich tun? Er will nicht, dass Leute vorbeikommen, und sich darüber beschweren, dass er nicht zahlen will, obwohl sie zahlen.
Wenn es tatsächlich zur Verhaftung kommt, was ich immer noch nicht so recht glaube, ist Schluss mit der Anonymität. Ich werde den Haftbefehl dann auch auf meinem Server ins Netz stellen.
Ich halte die Wahrscheinlichkeit für eine Verhaftung auf Neujahr für so gering, dass ich nicht zu einer Silvesterfeier bei uns einlade.
Sind Berichte von Kripo Live, Aktenzeichen XY, und, und, und (Abzählung an fünf Fingern wie von Herbert Knebel) ebenfalls unglaubwürdig, weil die Namen und Adressen der Beteiligten geändert sind?

Was kann ich tun? Wie kann ich meine Glaubwürdigkeit belegen, ohne die Identität meines Freundes zu veröffentlichen?


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« Letzte Änderung: 27. Dezember 2011, 16:25 von Lohengrin »

Offline Zasz

  • Beiträge: 1.494
Re: Haftbefehl wegen 243 Euro GEZ-Schulden
« Antwort #44 am: 27. Dezember 2011, 17:27 »
Die persönlichen daten deines freundes sind bei einer öffentlichen berichterstattung meiner meinung nach nicht wichtig solange die eigentliche botschaft vermittelt wird. Dass man kriminalisiert wird wegen fernseh glotzen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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