Im Ergebnis stellte der Gerichtshof damit klar, dass das deutsche Modell der Rundfunkfinanzierung keinen Verstoß gegen Unionsrecht darstellt,
Falsch, falscher, am Falschesten, am Überfalschesten.
Menno.
Offenbar bedarf es der permanenten Wiederholung des Umstandes, daß nur in Sachen EU-Beihilferecht entschieden worden ist, weil die Vorlage-Anforderungen hinsichtlich der restlichen Vorlagefragen nicht erfüllt waren.
Darüberhinaus schafft auch diese EuGH-Entscheidung nicht EuGH C-260/89 oder EuGH C-234/17 aus der Welt, denn die Grundaussage beider Entscheidungen ist, daß die europäischen Grundrechte absolut zu gewährleisten sind und nichts rechtens ist, was sich darüber hinwegsetzt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;