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Autor Thema: Müssen/ dürfen Vermieter Daten der Mieter preisgeben?  (Gelesen 2322 mal)

z
  • Beiträge: 10
Hallo,

ich würde gerne wissen, ob Vermieter die Daten ihrer Mieter an die GEZ weitergeben müssen.

Meiner Meinung nach dürfen sie dies laut der Übergangsbestimmung nicht tun - aber vielleicht verstehe ich das einfach nur falsch?!?

§14 Abs. 10 RBStV "Übergangsbestimmungen"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-14
Zitat
(10) Die Landesrundfunkanstalten dürfen bis zum 31. Dezember 2020 keine Adressdaten privater Personen ankaufen und von ihrem Recht auf Auskunft nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 keinen Gebrauch machen.

§9 Abs. 1 RBStV "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-9
Zitat
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zu ständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden.


Wie verklagt man die GEZ, wenn sie das trotzdem tun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 00:50 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
ich würde gerne wissen, ob Vermieter die Daten ihrer Mieter an die GEZ weitergeben müssen.
Meiner Meinung nach dürfen sie dies laut der Übergangsbestimmung nicht tun - aber vielleicht verstehe ich das einfach nur falsch?!?
[...]
Wie verklagt man die GEZ, wenn sie das trotzdem tun?
Zunächst: "GEZ" gibt es ja nicht mehr und den ebenso nicht-rechtsfähigen "Beitragsservice" kann und würde man ebenfalls wohl nicht verklagen, sondern wenn, dann die verantwortende Rundfunkanstalt.

Die Frage ist vielleicht eher:
Wollte, müsste und könnte man überhaupt selbst dagegen klagen? ;)

Oder steht nicht vielmehr die Frage
a) auf welcher genauen Rechtsgrundlage
b) auf welchem Wege
"Beitragsservice" die Auskunft denn "erzwingen" oder "durchsetzen" möchte.

Es wäre hilfreich, ein etwaiges diesbezügliches Aufforderungsschreiben des "Beitragsservice" hier mal im genauen Wortlaut zu lesen.

Entscheidend könnte nämlich der im Einstiegsbeitrag leider vergessene Teil von
§ 9 Abs. 1 RBStV "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung" sein
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-9
Zitat
[...] 4Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Absatz 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 6 gilt entsprechend. 5Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. 6Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Die Frage wäre dann:

Welche Konsequenzen "drohen" dem Vermieter, der die Auskünfte - auf ein vermutlich läppisches Stück Papier eines nichtrechtsfähigen Etwas hin - nicht (freiwillig) erteilt... ;)
...und durch wen/ mit welchen Mitteln/ auf welchen Wegen das "Verwaltungszwangsverfahren" nach § 9 Abs. 1 RBStV genau durchgeführt und der "Auskunftsanspruch" damit "durchgesetzt" werden soll ;)

Ohne rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt, der einen zur Auskunft auffordert, sehe ich auch bei Vermietern nicht einmal ansatzweise eine Verpflichtung oder Befugnis, über die eigenen Daten hinausgehend Auskünfte zu Daten Dritter zu erteilen. Schließlich könnte für den Mieter ja auch eine melderechts- und datenschutzrelevante Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt eingetragen sein.
Würde der Vermieter von einer solchen Person einfach Daten weitergeben, würde diese dem Personenschutz dienende Auskunftssperre unterlaufen, und der Auskunftgeber (hier Vermieter) könnte sich mglw. ungeahnten Schadensersatzforderungen oder ggf. gar strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sehen.

Und all das auf ein vermutlich drückerbandenähnliches Aufforderungsschreiben hin?

Vorsicht!

Siehe u.a. auch vergleichbare Problematik bei Mitbewohnern unter
Pro Wohnung muss einer zahlen - Interview Nicole Mertgen / Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28371.msg178624.html#msg178624


Ich meine auch, zur Frage
Müssen/ dürfen Vermieter Daten der Mieter preisgeben?
gäbe es auch schon mindestens eine ausführliche Diskussion im Forum...
Weiß jemand, welchen Thread ich meinen könnte?
...ah - Forum-Suche mit "Vermieter" + Filter "neueste Beiträge zuerst" + "Nur Betreff der Themen"
Vermieter/ Hauseigentümer zur Herausgabe von Meldedaten gezwungen! > Untersagen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13839.0.html
Vermieter und Hauseigentümer gezwungen zur Herausgabe von Meldedaten!!!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13835.0.html
am ausführlichsten aber wohl unter
Vermieter sollen Mieterdaten an die "GEZ" weitergeben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4389.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 13:58 von Bürger«
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  • Beiträge: 7.402
Zitat
[...] 4Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen [...] Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Die Frage wäre dann:
Welche Konsequenzen "drohen" dem Vermieter, der die Auskünfte - auf ein vermutlich läppisches Stück Papier eines nichtrechtsfähigen Etwas hin - nicht (freiwillig) erteilt... ;)
...und durch wen/ mit welchen Mitteln/ auf welchen Wegen das "Verwaltungszwangsverfahren" nach § 9 Abs. 1 RBStV genau durchgeführt und der "Auskunftsanspruch" damit "durchgesetzt" werden soll ;)
Da hat es aber sicher noch weitere Fragen?
Nämlich danach, wieso dieses einem Unternehmen/einer nichtstaatlichen Organisation gestattet sein sollte. (Siehe Hervorhebung in Rot).


Edit "Bürger": Mit der ursprünglichen Frage "wie" das Verfahren durchgeführt werden solle, war eigentlich auch die Frage verbunden, durch wen (könnte ja sein, dass gar nicht das "Unternehmen"/ die "nicht-staatliche Organisation" damit gemeint sein solle)/ mit welchen Mitteln/ auf welchen Wegen, denn auch dies geht ja aus dem Gesetzes-Wortlaut nicht eineindeutig hervor - und erklärt sich auch nicht. Insofern wurde die Frage im Vorkommentar präzisiert.
Es wäre interessant, den "Auskunfts-Erzwingungs-Verwaltungsakt" einmal zu sehen... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 14:58 von Bürger«
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