Der Rundfunkrat ist nun mal eine anstaltsinterne Instanz, die schon deshalb nicht auftragsgemäß arbeiten kann, weil sich ihre journalistischen Laien gegen ausgebuffte Profis des Managements behaupten sollen und das spätestens nach dem zweiten misslungenen Anlauf hübsch bleiben lassen.
Ergänzend zu diesem Thema Rundfunkrat:Allianz für werteorientierte Demokratie (AllWeDo) e.V. 14.7. SWR Studio FreiburgBericht aus dem SWR-Studio Freiburg, Allianz für werteorientierte Demokratie 14.7.17https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23687.msg151035.html#msg151035Nach Beendigung dieser Diskussionsrunde kam ich dann mit dem Rundfunkrat a.D. nochmals ins Gespräch über die ganze Beitragserhebung, dass der Rundfunkrat mit mehr Bürgern besetzt werden müsste, und nicht so von der Politik unterwandert.
Genau diesen Aspekt das der Klüngel schon im Rundfunkrat beginnt, bestätigte uns auch der Herr Rundfunkrat a.D am 14.7.2017
Er entgegnete, dass ein normaler Bürger für diese Position vollkommen überfordert wäre und sich nicht durchsetzen könnte.
Was ist ein normaler Bürger
Es geht hier nicht um einen normalen Bürger, sondern dass viele normal denkende auch den Rundfunk nichtnutzende Bürger die Chance haben, im Rundfunkrat ein Wort mitzureden.
Dazu passend die Verhandlung am VG Freiburg vom 14.11.2018https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28820.msg183978.html#msg183978Der Kläger sieht die zu prüfende Frage, nämlich die Verwendung der Rundfunkbeiträge in Bezug auf die instutitionelle Ausgestaltung der SWR-Gremien. Hier sieht der Kläger eine Verfassungswidrigkeit, die bisher von keinem Gericht geprüft wurde.
Er würde sich also auf sein Grundrecht auf Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 3 berufen.
Dazu weiteres aus seiner Klage:Rundfunkrat des SWR
Dieser wird für fünf Jahre gewählt und besteht aus 74 Mitgliedern.
Derzeit sind 11 gesellschaftliche Gruppen im SWR-Rundfunkrat vertreten:
Politik und Verwaltung 20
Industrie, Handwerk, Gewerkschaften, Soziales 13
Religion 9
Schulen, Hochschulen, VHS 6
Musik 4
Minderheiten 4
Naturschutz 3
Jugend 3
Sport 3
Medien 2
Beamten 2
Vertreter aus Politik und Verwaltung stellen mit 20 Vertretern die größte Gruppe.
An zweiter Stelle treten 13 Vertreter aus der Wirtschaft
Bereits an dritter Stelle erscheinen die Kirchenvertreter mit 9 Sitzen bzw. 12% der Sitze.
Medien, Sport, Jugend, Naturschutz, Minderheiten, Musik und Bühne, Familie und Schulen haben wesentlich weniger Vertreter.
Spiegelt diese Verteilung gesellschaftliche Vielfalt ? Nimmt die Religion eine dreimal größere Rolle ein als Sport, Jugend oder Naturschutz ?
Dazu kommt, dass ein Kirchenvertreter der Evangelischen Kirche sogar als Vorsitzender des Rundfunkrates fungiert. Durch diese einseitige Dominanz der beiden großen Kirchen herrscht also eine krasse Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit, nach dem diese Verteilung der Rundfunkräte demokratisch gemacht werden müsste.
Es lässt sich also ein eindeutiger Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG konstatieren ! Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, den das BVerfG am 18.7.18 für seine Beurteilung heranzieht, greift hier nicht.
Dazu kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen, an welcher Schaltstelle des Rundfunksystems der Veränderungshebel angesetzt werden muss.
Die Klage unseres Mitstreiters wurde übrigens mitlerweile abgewiesen.