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Autor Thema: Krieg um die Machenschaften des Bundesverfassungsgerichts…  (Gelesen 3724 mal)

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danisch.de (blog), 02.01.2019

Krieg um die Machenschaften des Bundesverfassungsgerichts…


Zitat
…und wer sie verteidigt. Eine Frage der Demokratie.

Dass es am Bundesverfassungsgericht kriminell zugeht, habe ich ja nun in den letzten Jahren ausgiebig beschrieben. Und dass das Bundesverfassungsgericht früher mal respektabel und nützlich, inzwischen aber nur noch eine Politfarce ist, auch. In dem Maß, in dem die Parteien zur Korruptionssümpfen wurden (korrupt waren sie eigentlich schon immer, aber inzwischen sind sie nichts anderes mehr, das hebt den Anteil der Korruption an der Parteisubstanz nahe an die 100%) und es mit dem Wiederausbruch sozialistisch-kommunistischer Denkweise dazu kam, dass es bei Posten nicht mehr um Können und Aufgabe, sondern nur noch um Quoten, Günstlingswirtschaft und Political Correctness mit Installation von Politoffizieren geht, ist auch das Bundesverfassungsgericht qualitativ abgestürzt und zum Loch aus korruptem Morast geworden. Die Posten werden willkürlich nach Parteienproporz und zur Durchsetzung der Parteiziele besetzt, und so läuft es auch im Bundesverfassungsgericht.
[…]

So schreibt der juristische Verlag Beck im November 2018 […]:
Zitat
    Seit 1993 muss das Bundesverfassungsgericht die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden nicht mehr begründen. Die Fraktion der AfD möchte das ändern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf (BT-Drs. 19/5492) vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorschlages sei es, dem Bundesverfassungsgericht wieder die Pflicht aufzuerlegen, Nichtannahmebeschlüsse zu begründen und zu veröffentlichen, heißt es in dem von der Bundestagspressestelle am 07.11.2018 veröffentlichten Entwurf.

    Begründungspflicht wurde wegen übermäßiger Arbeitsbelastung des BVerfG abgeschafft

    Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden, wird in dem Entwurf erläutert. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle, so die AfD-Fraktion.

[…] Schauen wir mal in diese Bundestags-Drucksache 19/5492 mit dem Antrag:
Zitat
    Die vollständige Befreiung von der Begründungspflicht hat zur sog. Praxis des „leeren Blatts“ geführt: Die Kläger erfahren nur mehr den Verweis auf die gesetzlichen Grundlagen über die Nichtannahme ihrer Klagen zur Entscheidung, ohne jedoch Anhaltspunkte für die fehlende Relevanz oder die nicht evidente Grundrechtsverletzung zu erhalten. Berechtigterweise führt solch eine Praxis zur weit verbreiteten Ansicht, dass es sich bei der individuellen Klagebefugnis des § 90 Abs. 1 BVerfGG um ein „ausgehöhltes Recht“ handele, das jedermann zwar wahrnehmen könne, allerdings keine Bedeutung entfalte. Durch die fehlende Begründung der Nichtannahme wird das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Entsprechend ist die Anzahl abgewiesener Verfassungsbeschwerden seit der 1993-Novelle angestiegen. Die Begründung der Nichtannahme von Beschwerden vermeidet nicht nur das Misstrauen der als Verlierer hervorgegangenen Prozesspartei, sondern ebenso das der gesamten interessierten Öffentlichkeit.

Das trifft es exakt und präzise: Die Verfassungsbeschwerde und damit die Grundrechte sind wertlos, wenn faktisch die Grundrechtsverpflichteten selbst, also die Regierungsparteien, über ihre Agenten in der Richterschaft selbst willkürlich darüber entscheiden, wer überhaupt noch Grundrechte gegen sie haben darf.
Zitat
    Die Aufhebung der Begründungspflicht lässt sich als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip verstehen, das sich darin ausdrückt, dass Entscheidungen begründet und nachvollziehbar sein müssen, damit eine Kontrolle des Staatshandelns gewährleistet bleibt. § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG steht deswegen im Widerspruch nicht nur zur Begründungspflicht des § 30 BVerfGG, der dem höchsten deutschen Gericht aufträgt, seine Entscheidungen schriftlich abzufassen, zu begründen und von den Richtern, die daran mitgewirkt haben, unterzeichnen zu lassen. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ergehen im Namen des Volkes und müssen zwingend aus diesem Grund durch das Volk kontrollierbar und nachvollziehbar sein, was deren Begründung voraussetzt.

Das ist nicht nur richtig, es trifft auch im Kern, denn das Bundesverfassungsgericht selbst gibt das anderen Gerichten gern immer wieder auf.
Zitat
    Mit der gestrichenen Begründungspflicht entzieht sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle. In Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht initiierte Rechtsauslegung und -sprechung muss es den Bürgern offenlegen, auf welcher Grundlage es Entscheidungen zur Nichtannahme trifft.
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.danisch.de/blog/2019/01/01/krieg-um-die-machenschaften-des-bundesverfassungsgerichts/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2019, 11:11 von ChrisLPZ«
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Zitat Herr Danisch:
Zitat
Ich habe gegen den Bundestag auf Auskunft geklagt, und in der Verhandlung kam heraus, dass der Wahlausschuss die Verfassungsrichterin Susanne Baer nie gesehen hatte und nicht wusste, wer das war. Sie haben sie nie gesehen, hatten keine Aussprache, haben nicht diskutiert. Sie dachten, sie wäre eine Jura-Professorin und haben sie blind durchgewinkt. Lediglich ihren Lebenslauf und ihre Personalakte, die sie selbst vorgelegt hat, kannte man, und beide waren unrichtig. Der Lebenslauf benennt sie als Direktorin einen Instituts, dass weder existierte, noch eine Direktorin hatte, und die Personalakte gibt nicht an, dass sie nicht als Professorin tätig, sondern nur zur Tarnung vom Frauenministerium da reingekauft war und in Wirklichkeit getarnt für die Parteien tätig war um die Bundesverwaltung umzukrempeln. Wie sich in der Verhandlung rausstellte, hatte man nicht mal geprüft, ob sie überhaupt die juristischen Staatsexamen und die Befähigung zum Richteramt hat. Daran habe ich übrigens Zweifel, denn ich habe von ihr bis heute keinen ernstlich juristischen Text gefunden. Von Grundrechtsartikeln außer dem 3er scheint sie gar nichts zu wissen, von Verfahrensrecht auch nicht. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus ihrem Zuständigkeitsbereich, und ihres Vorgängers scheint ihr unbekannt zu sein. Ihr eigener Studiengang entspricht weder wissenschaftlichen, noch gesetzlichen, besonders aber nicht den vom Bundesverfassungsgericht früher aufgestellten Anforderungen.

Die von Herrn Danisch zitierte Frau Baer meldete sich an der Verhandlung zum Rundfunkbeitrag am 16.5.2018
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175437.html#msg175437

Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag am 18.07.18
veröffentlicht: 18.07.2018, [Video ~14:31 min]
https://www.youtube.com/watch?v=JjNvQrEmSfg&t=24s

Frau Baer ist die dritte von links.

Zu den von Frau Baer gebrachten Einwendungen am 16.5.18 kann sich jeder seine eigene Meinung bilden
S.14
Zitat
Baer: Es gebe für unzufriedene Nutzer die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an den Intendanten zu wenden, der sich dann darum kümmere
>:(
S.19
Zitat
Baer: Im Rundfunkstaatsvertrag würde dies anders stehen. Zitiert § 2 Abs. 1 RStV: „Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.“ Dies sei etwas anderes. Die elektromagnetischen Schwingungen würden nur genutzt werden. Auch das „Angebot“ würde in § 2 RStV weiter definiert. Der Bezug zur Technik stimme mit der Begriffsbestimmung des RBStV nicht überein


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2019, 03:42 von Bürger«

  • Beiträge: 577
Zum Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 27.12.2018 [1], aus dem Danisch hier zitiert:
Zitat von: Aus dem Gastbeitrag von Martin Eifert
[...] Nachdem von 1972 an die Verfassungsbeschwerden [...] im Jahr 1991 gestiegen waren, reagierte der Gesetzgeber: Die Hinweispflicht wurde aufgegeben mit dem erklärten Ziel, das Verfassungsgericht solle sich auf Entscheidungen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung konzentrieren können. Von den Verfassungsbeschwerden haben kontinuierlich weniger als drei Prozent Erfolg. [...]

Hier sei an die "strategische Prozessführung" der GFF, die auch auf dem 35C3 thematisiert wurde [2], erinnert, und die Nora Markard (GFF) in einem Interview aus 2016 [3] u.a. so beschreibt:
Zitat von: Nora Markard
Mit der GFF wollen wir eine solide Basis für vielversprechende Fälle zu wichtigen Grundrechtsfragen bieten, um „dem Recht zu seinem Recht zu verhelfen,“ [*] wie wir es nennen. Wir sichern die Finanzierung und vermitteln, wo nötig, die juristische Expertise; wir leisten die notwendige Öffentlichkeitsarbeit, um eine möglichst große Aufmerksamkeit für das Problem zu erzeugen; und wir suchen gegebenenfalls auch die geeigneten Kläger und Klägerinnen, um etwa einer NGO zu helfen, gegen eine Grundrechtsverletzung vorzugehen.
[*] Und ich Naivchen dachte bisher, dass genau dies die Aufgaben der RichterInnen in meinem Land seien...Ooopps.

Ein echter "Handshake" also. Und es ist wenig erheiternd, wenn sich "Gesellschaften" und "Stiftungen", die zudem ihrerseits eine eigene politische Agenda verfolgen, um das Versagen der eigentlich Verantwortlichen "kümmern" dürfen. Mangelnde Sorgfaltspflichten in der handwerklich professionellen Arbeit der Legislative (denn genau dafür wäre sie eigentlich da...) und fehlende Transparenz in der Rechtsprechung (u.a.) des BVerfG führen genau zu solchen "Auswüchsen", die objektives Recht in "Klassen" von wichtig und unwichtig (anwaltlich oder einfach auch nur bürgerlich vertreten) zu unterteilen beginnen und/oder damit bereits begonnen haben. Die blinden Flecken jedoch verbleiben (zwangsläufig) weiterhin, ähnlich den politisch gewollten "Unterschlagungen" aus den "Informationsblasen" des örR.

Dass örR für viele eine "Notwendigkeit" sein mag, ist zu trennen von der Art und Weise, wie ein solches "Vorhaben" rechtsstaatlich und im Ausgleich der Interessen aller [4] zeitgemäß(sic!) umzusetzen ist. Dann müssten auch "Meldedatenabgleiche" nicht so einfach unterhalb von irgendwelchen "Relevanzgrenzen" verschwinden, bei denen der grundgesetzliche Eingriff (u.a. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, abgeleitet aus Art 2(1) GG oder in der DSGVO) erheblich schwerer wiegt und mit "Verwaltungsvereinfachung" definitiv nicht zum Ausgleich gebracht werden kann.

Insofern kann ich Danischs Ausführungen recht schlüssig folgen, wenngleich auch ohne eine lästige Rechts/Mitte/Links-Zuordnung vornehmen zu müssen.

[1] Süddeutsche Zeitung, 27.12.2018, 15:20h
Angriff auf den Rechtsstaat
Gastbeitrag von Martin Eifert
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-afd-1.4265640

[2] 35C3 - Zuschauerfrage an Gesellschaft f. Freiheitsrechte zum "Datenabgleich"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29679.0.html

[3] Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e.V., 01.12.2016
Fünf Fragen an Prof. Dr. Nora Markard
von Sarah Rödiger
https://www.juwiss.de/92-2016/

[4] Zitat von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf im Rechtsgutachten der AG DOK (in meinem Beitrag) in
AG DOK/ Gersdorf: Gutachten z. gesetzl. Präzisierg. d. ö.r. Angebotsauftrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29700.msg185790.html#msg185790


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2019, 15:32 von drone«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich kann nicht nachvollziehen, welchen Narren einige in diesem Forum an den Ergüssen eines H. Danisch gefressen haben. Ihm ist alles links bzw. sozialistisch-kommunistisch, korrupt, kriminell, ungebildet bzw. ohne Sachkenntnis. Frauen in Führungspositionen sind ihm zuwider. Dazu leidet er ersichtlich daran, dass er dem Kreis der promovierter Wissenschaftler, der er gern einmal sein wollte, nicht angehört. Das muss natürlich eine Verschwörung sein; wer das nicht sehen will, gar seine Verfassungsbeschwerde ablehnt, kann nichts und handelt, man ahnt es, korrupt, kriminell und als Teil der großen Weltverschwörung, aus der uns nur die AfD heraus holen kann. Ich kann diesem Genderismus auch nichts abgewinnen. Ich muss dazu allerdings nicht bezweifeln, dass H. Danisch eine Ausbildung als Informatiker hat.  Die Themen, für die Frau Baer und andere stehen, finde ich auch ohne solche Unterstellungen uninteressant und nachgerade überflüssig. Man sollte aber m. E. seine persönliche Sicht auf die Welt nicht darauf verkürzen. Das Weltbild des Herrn Danisch ist sehr überschaubar, was er schreibt bei PI ziemlich gut aufgehoben.

Rein fachlich ist er bezüglich des BVerfG m. E. auch nicht ganz auf der Höhe. D. schreibt:

Zitat
Die Verfassungsbeschwerde und damit die Grundrechte sind wertlos, wenn faktisch die Grundrechtsverpflichteten selbst, also die Regierungsparteien, über ihre Agenten in der Richterschaft selbst willkürlich darüber entscheiden, wer überhaupt noch Grundrechte gegen sie haben darf.

Welch grandiose, nie gehörte Erkenntnis! Ist D. unbekannt, dass die Richter des BVerfG, über die der Bundestag entscheidet, entgegen dem Grundgesetz, über Jahrzehnte von einem Kungelausschuss aus CDU/CSU und SPD bestimmt wurden? Seltsam. Man hat dagegen sogar einmal Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gericht sollte dadurch praktisch feststellen, dass es nicht zur Entscheidung über die Beschwerde befugt war, weil es verfassungswidrig zusammengesetzt war. Praktisch Catch22 vom Feinsten! Das Gericht fand an sich erwartungsgemäß nichts auszusetzen. Die meisten Mitglieder der beiden Senate sind bis heute auf diese Weise  zu ihrer Aufgabe gekommen. Gekungelt wird nach wie vor, auch wenn inzwischen der Bundestag abstimmt. Wie das geht, kann man beispielhaft in den Koalitionsverträgen nachlesen. Gute Freunde schenken sich ab und an eben ein paar Pöstchen. Wie man da, wie D., auf eine früher vorhandene Respektabilität kommt, verschließt sich mir. Von Beginn an waren die Richter Teil des "Parteienstaates" BRD; daran hat sich rein gar nichts geändert. Und natürlich waren Entscheidungen des Gerichts immer auch politisch, vor allem dann, wenn der Streit um Gesetze ging, die politische Auseinandersetzung um diese also vor dem höchsten Gericht fortgesetzt wurde. Fristenregelung des §218? 1975 leider nicht mit dem BVerfG! "Drückeberger", also Kerle, die keinen Wehrdienst leisten wollten, mit längeren Dienstzeiten beglücken - "woll'n doch 'mal sehen, ob diese Schlappschwänze dann noch verweigern!" - gerne doch, auch wenn dazu ein eindeutiger Satz des GG ins exakte Gegenteil verkehrt werden musste. Verfassungklagen gegen den "Rundfunkbeitrag" nicht dem EuGH vorlegen? Heh ihr Bürger da draußen, machen wir nicht, denn wir wollen kein "Vorlagegericht" sein. Wozu D. Zuträger übrigens braucht um zu erfahren, dass das Gros der Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen wird, ist mir unklar. Das war nie anders!

Von mir aus kann D. ja schreiben was er will. So bedeutend, dass seine Äußerungen über sein Blog hinaus leuchten müssen, finde ich seine Schreibe allerdings nicht. Eher vorhersehbar und ziemlich einseitig. Also nichts, was einen wirklich weiter bringt.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2019, 20:36 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Im Sinne einer konstruktiven Verwertung der - mit welcher Wortwahl auch immer formulierten - zusammengetragenen Erkenntnisse zur seit 1993 abgeschafften Begründungspflicht für Nichtannahme-Entscheidungen des BVerfG wegen dessen "übermäßiger Arbeitsbelastung" sowie den daraus resultierenden Folgen sei mal der Fokus gelenkt auf die Auszüge der offiziellen Dokumente
Zitat
[...]
So schreibt der juristische Verlag Beck im November 2018 […]:
[...]
Schauen wir mal in diese Bundestags-Drucksache 19/5492 mit dem Antrag:
[...]
[...]
so kommt man sehr schnell zu auch hier im Forum diskutierten Fragen wie z.B.
Beschwerde am EGMR bei Nichtannahmebeschluss ohne Begründung durch BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26901.0.html


Es wäre mglw. besser/ konstruktiver, die Informationen abseits von D. und ohne Polemik sachlich zusammenzutragen.
Eine entsprechende Kürzung des Einstiegsbetrags sowie auch Anpassung des Thread-Betreffs, ggf. auch Erstellung eines eigenständigen Diskussions-Threads werden geprüft und der Thread zu diesem Zweck vorerst geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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