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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - Wer mitheult, ist blind  (Gelesen 39078 mal)

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Re: Rundfunkbeitrag - Wer mitheult, ist blind
#15: 01. Oktober 2019, 20:00
Edit "Bürger":

Diese Frage ist hier im Thread deplatziert, da über das eigentliche Kern-Thema/ den Artikel des Einstiegsbeitrags hinausgehend.

Siehe und diskutiere stattdessen bitte u.a. unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html
und unter Beachtung dortiger weiterer Verlinkungen.

Da im BVerfG-Urteil vom 18.07.2018 die wesentlichen Punkte aus der Streitschrift von Dr. Hennecke - siehe u.a. unter
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html
gar nicht Gegenstand waren, auch keine andere begründete Entscheidung zu diesen Punkten bekannt ist und stattdessen in der Mehrzahl betreffende Verfassungsbeschwerde ohne Angabe von Gründen "nicht zur Entscheidung angenommen" wurden, ist sozusagen über diese Punkte aus diesseitiger Sicht noch nicht entschieden, weshalb diese Punkte auch weiterhin vorgebracht werden können und sollen.
Alllerdings müsste darauf schon im Instanzenweg geachtet werden, um die Rechtsmittel vor dem Gang zum BVerfG auszuschöpfen und nicht mangels Ausschöpfung des Rechtsweges oder aufgrund anderer Formalien die (dümmstenfalls wiederholte und unbegründete) Nichtannahme zu riskieren.

Dass die Nichtbegründung der Nichtannahme-Entscheidungen eine kafkaeske Farce ist, da sie den Rechtsschutzsuchenden im Unklaren über die begangenen "Unterlassungssünden" lässt, ist wiederum ein anderes Thema - siehe u.a. auch unter
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung durch BVerfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30954.0.html

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2019, 20:12 von Bürger«
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