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  • VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 11.12.18, 9:45 Uhr: 11. Dezember 2018

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 11.12.18, 9:45 Uhr  (Gelesen 3656 mal)

w
  • Beiträge: 40
Hallo zusammen,

ich werde dann wohl am 11. Dezember 'abgeurteilt'.
Die mündliche Verhandlung ist um 9:45 in Sitzungssaal I.

Gibt es Interessenten, die vielleicht als Gasthörer(?) kommen möchten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 21:29 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Kann leider selber nicht teilnehmen.
Aber auf jeden Fall dabei bleiben.

Hatte Anfang des Jahres meine eigene erste Verhandlung!
Verloren, hmm wen wunderts.

Aber ich habe außer den Gerichtskosten dafür noch überhaupt nichts bezahlt.

Sind mehrere Kleinbeträge.
Müssten halt irgendwie mal geltend gemacht werden, hmm.

Notfalls zahle ich Centweise, ist halt eine Zeitfrage (manuelle Eingabe am Bankterminal), aber was solls.

Habe ein Bankkonto ohne limitierter Überweisermenge (nicht kostenpflichtig!  :)

Jugend forscht :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 21:30 von DumbTV«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

w
  • Beiträge: 40
...
Jugend forscht :)

So sehe ich das auch.


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  • IP logged

  • Beiträge: 984
Sofern Du nicht alleine wohnst bzw. gewohnt hast, kannst Du versuchen, eine Aufteilung der Gesamtschuld zu erwirken:

Anträge auf Aufteilung der Gesamtschuld werden individuell bearbeitet (§ 268 AO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29471.0.html

Das Schreiben von Radio Bremen kannst Du als PDF herunterladen, ausdrucken und dann zur Verhandlung mitnehmen.

Auch jeder andere, der mit mehreren Personen in einer Wohnung lebt bzw. gelebt hat, kann bei seiner Landesrundfunkanstalt einen Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld nach § 268 der Abgabenordnung stellen und das Ergebnis hier im Forum bekanntmachen.   


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  • IP logged

n
  • Beiträge: 1.456
Auch jeder andere, der mit mehreren Personen in einer Wohnung lebt bzw. gelebt hat, kann bei seiner Landesrundfunkanstalt einen Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld nach § 268 der Abgabenordnung stellen und das Ergebnis hier im Forum bekanntmachen.

Achtung, das Schlüsselwort heißt entsprechend (nicht "nach") § 268 der Abgabenordnung. Ansonsten wird (wurde jedenfalls bisher) es abgelehnt, weil die AO nur Steuern behandelt, und der Beitrag keine Steuer ist (meint die LRA und das Gericht).

Zum Thema:

Wurde versucht den Termin zu verschieben, da am 13.12.2018 der EUGH urteilt?
Eventuell noch europarelevante Gründe vorbringen?
Weiterer Sachvortrag ...

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg158761.html#msg158761


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 03:20 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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