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Autor Thema: Gerichtsvollzieher droht mit Vollstreckung trotz offener Klage  (Gelesen 30855 mal)

g
  • Beiträge: 77
Wie kann denn bitte der geforderte Betrag + Gerichtsvollzieher kosten geringer sein als der Betrag auf dem Festsetzungsbescheid - das geht nicht!

Das würde ich ganz fett als ersten Satz in die Beschwerde schreiben  :o


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Wie kann denn bitte der geforderte Betrag + Gerichtsvollzieher kosten geringer sein als der Betrag auf dem Festsetzungsbescheid - das geht nicht!

Das würde ich ganz fett als ersten Satz in die Beschwerde schreiben  :o

Später dazu mehr.
___

Nun, der GV schrieb folgende Stellungnahme, bitte um Mithilfe.

Zitat
"Die Vollstreckung erfolgt auf Grund der Rechtsgrundlage:

Art.2 §2 Abs.3 Gesetz zum Neunten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag
und zur Änderung medienrechtlicher
Vorschriften v. 14.02.2007;

LVwVG vom 12.03.1974, in der zur Zeit geltenden Fassung."

Ich finde leider nicht die geltende Fassung des 9. RästV für BaWü.
Denn in der genannten Fassung sind es noch Gebühren. Außerdem ist das der Änderungsstaatsvertrag,
welcher nur Änderungen beinhaltet? Oder bezieht der sich konkret auf den RBStV.
Außerdem, wieso heißt der immer noch Gebührenstaatsvertrag?

Zugleich habe ich erneut die Einsicht des Vollstreckungsauftrags gefordert.

___

Aktueller Stand wäre die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, aber nach der Androhung habe ich nichts mehr gehört, es wurde nichts gepfändert oder bestätigt. Stehe ich jetzt schon drin?

zum Wohle*
Prost.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Sieh' Dir dazu doch mal...

...
Nun, der GV schrieb folgende Stellungnahme, bitte um Mithilfe.
...
Ich finde leider nicht die geltende Fassung des 9. RästV für BaWü. ...

nachfolgende Links an:

1) https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP09/Drucksachen/4000/09_4595_D.pdf - Das dürfte der Vertragsentwurf mit Gesetzesegründung sein? Sehe mmtn. nicht das Meiste wegen der Sonne auf dem Bildschrim, sieht aber ziemlich danach aus (also der berühmte "Wille des Gesetzgebers", den insbesondere  der sgn. "Beitragsservice" & die "Anstalten" stets prophetisch zu kennen behaupten - ohne dass diese Herrschaften allerdings jemals einen Beweis dafür vorzulegen imstande wären)

2) https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP09/Drucksachen/5000/09_5047_D.pdf - Evtl. ergänzend als Hintergrundinformation v. Interesse als Beschlußvorlage

hth

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2019, 10:05 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.255
Ist aber irgendwie falsch formuliert?

Zitat
Gesetz zum Neunten
Es würde also nicht der RäStV benötigt, sondern das Zustimmungsgesetz dazu?

Und diese Formulierung wäre wohl auch falsch?

Zitat
Art.2 §2 Abs.3
Unwahrscheinlich, daß Art. und § in einer Bestimmung gemeinsam benannt werden, außer eben in einem Änderungsgesetz, wo sich Art. auf, bspw., die Verfassung bezieht, und § auf den Pragraphen, unter dem dieser Art. in dem Änderungsgesetz mit dem geänderten, bzw. ergänzenden neuen Wortlaut benannt ist?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 710
Hier nur ganz kurz:

"Bei Ablauf einer kleinen Frist werde man in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen."

Ab da werden vermutlich weitere Vollstreckungsversuche starten.
Ob vorheriger Briefwechsel stattfinden würde kann man hier nicht sagen.


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aktuell:

Im Namen des Volkes.

Streitwert 600

Beschluss vom VG Freiburg eingetroffen.


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Vor dem Beschluss durch VG Freiburg wurde die Vollstreckung durch den SWR, über die Stadt/ den GV eingeleitet***.
Diese Einleitung endete mit der Schuldnerverzeichnis-Eintragung.

Nun ist der Beschluss zur VG-Klage angekommen.

Der Hauptfall - siehe Einstiegsbeitrag des hiesigen Threads unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29175.0.html

Was passiert denn jetzt?

- Beschwerdemöglichkeit gegen Streitwert §68 Abs. 1GKG möglich
- Berufung VGHof BW innerhalb einen Monats (in zwei Monaten die Begründungen). - Hier Prozessbevollmächtigter nötig. - Mehr Kosten werden vermutet.

Was davon ist sinnvoll und ist der Ablauf bisher angemessen?

***Edit "Markus KA":
Soweit bekannt, sendet in Baden-Württemberg der SWR sein Vollstreckungsersuchen im Rahmen der Amtshilfe direkt an den Gerichtsvollzieher. Eine Vollstreckung durch eine Stadtkasse erfolgt in Baden-Württemberg wohl nicht.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 00:31 von Bürger«
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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin Shran,

man, das geht noch.

Ohmanoman hat 5000,00 € Streitwert bekommen!

Ja,ja, hat das Volk so entschieden!

Ohmanoman

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema Streitwert hier nicht weiter vertiefen, da möglicherweise eine genauer Vergleich beider Klagen erfolgen müsste. Üblicherweise könnte vorgekommen sein, dass bei einer Anfechtungsklage lediglich der im Festsetzungsbescheid festgesetzte Betrag als Streitwert festgesetzt worden ist. Könnte in einer Klage zudem die Prüfung der Beitragspflicht beantragt worden sein, dann könnte eine Feststellungsklage vorliegen, in der ein höherer Streitwert festgesetzt werden könnte.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2019, 18:19 von Markus KA«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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  • Beiträge: 77
Was für ein Beschluss? Die letzten Beiträge, die nur aus Stichpunkten bestehen, verstehe ich nicht.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nun ist der Beschluss zur VG-Klage angekommen...
Was passiert denn jetzt?

- Beschwerdemöglichkeit gegen Streitwert §68 Abs. 1GKG möglich
- Berufung VGHof BW innerhalb einen Monats (in zwei Monaten die Begründungen). - Hier Prozessbevollmächtigter nötig. - Mehr Kosten werden vermutet.

Was davon ist sinnvoll und ist der Ablauf bisher angemessen?
Diese Frage muss sich möglicherweise jeder selbst beantworten, ob hier der weitere Rechtsweg beschritten wird oder nicht.
Evtl. könnte hierzu auch hilfreich sein:
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg167375.html#msg167375


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2019, 20:27 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 710
Danke Markus für den Link !!
Korrekt das ging direkt an den GV, danke für die Richtigstellung.

Man beachte den Unterschied von knapp 200 € zwischen der GV-Vollstreckungssache und dem gerichtlichen Streitwert.

Ob ich den GV fragen kann, lieber weniger zu begleichen und die Sache, vor der gerichtlichen Streitwertdebatte, zu begleichen, oder müsse man dann ggf. Nachzahlen?

Das würde ich ja gerne mal erfragen. Sieht auch als könne man sich das ausuchen. ;)

Ohmanoman...okay ähm...ich will das nicht bemessen oder bewerten, aber nun sehe ich die möglichen Ausmaße erneut.
Und dabei ist das nur n bisschen nerviger Rundfunk der uns schier arm werden lässt für nichtglotzen.

Nach "Abschluss" der Sache gehe ich dann eigene Wege, um denen das Handwerk zu legen.
Für mich ist die Sache klar, der rechtsweg ist ja soweit ausgeschlossen.


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Willst du die Begründung des Beschlusses mitteilen?


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***Edit "Markus KA":
Soweit bekannt, sendet in Baden-Württemberg der SWR sein Vollstreckungsersuchen im Rahmen der Amtshilfe direkt an den Gerichtsvollzieher. Eine Vollstreckung durch eine Stadtkasse erfolgt in Baden-Württemberg wohl nicht.

Ist das so? Wäre da nicht erstmal auch zu prüfen, ob der Gerichtsvollzieher überhaupt einem öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsunternehmen Amtshilfe leisten darf?

Deshalb, um nicht zu wiederholen, Querverweis auf nachstehendes Thema:

Rf.Anstalt will Kostenpauschale nach abgelehntem Antrag auf Berufung (OVG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31401.msg194414.html#msg194414

Edit "Markus KA":
Ergänzen zum Thema Wettbewerb auch:
Stellungnahme an AG nach eingereichter Erinnerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31081.msg194430.html#msg194430


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 710
Willst du die Begründung des Beschlusses mitteilen?

Alles upzuloaden steht in Aussicht.
Aktuell keine Zeit und keine Motivation mich mit den Menschen zu beschäftigen.
Daher müssen tiefere Infos etwas warten.

Danke allen für die "Anteilnahme" und Mitarbeit.
MfG


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Querverweis aus aktuellem Anlass:
SWR kann Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben (05/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36050.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2022, 20:02 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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