Danke Markus für den Link !!
Korrekt das ging direkt an den GV, danke für die Richtigstellung.
Man beachte den Unterschied von knapp 200 € zwischen der GV-Vollstreckungssache und dem gerichtlichen Streitwert.
Ob ich den GV fragen kann, lieber weniger zu begleichen und die Sache, vor der gerichtlichen Streitwertdebatte, zu begleichen, oder müsse man dann ggf. Nachzahlen?
Das würde ich ja gerne mal erfragen. Sieht auch als könne man sich das ausuchen.
Ohmanoman...okay ähm...ich will das nicht bemessen oder bewerten, aber nun sehe ich die möglichen Ausmaße erneut.
Und dabei ist das nur n bisschen nerviger Rundfunk der uns schier arm werden lässt für nichtglotzen.
Nach "Abschluss" der Sache gehe ich dann eigene Wege, um denen das Handwerk zu legen.
Für mich ist die Sache klar, der rechtsweg ist ja soweit ausgeschlossen.